Betreff
Verkehrssicherheit für Mesum (K 66 - Rheiner Straße)
Vorlage
187/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt das Beratungsergebnis zwischen dem Straßenbaulastträger und der Stadt Rheine zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage mit dem Kreis Steinfurt eine Vereinbarung zum Bau einer zusätzlichen Querungshilfe im Bereich der Rheiner Straße / Hohe Heideweg abzuschließen. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan 2023 zu veranschlagen.

 

 


Begründung:

 

Anlass

In der Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses vom 03.02.2022 (Vorlage 056/22) ist über verschiedene Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich der Rheiner Straße beraten worden. Neben des Kreuzungsbereiches Rheiner Straße / Hohe Heideweg ist über die zulässige Geschwindigkeit und über eine Sammelbeschilderung beraten worden. Folgende Beschlüsse sind in der Sitzung gefasst worden:

 

1.)    Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, dass die Verwaltung gemeinsam mit dem Kreis Steinfurt als Straßenbaulastträger die Möglichkeit des Baus einer zusätzlichen Querungshilfe und einer Fußgängersignalanlage für die K66 Rheiner Straße untersucht und das Ergebnis dem Bau- und Mobilitätsausschuss in einer der nächsten Sitzungen erneut vorstellt.

2.)    Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass eine Anordnung von Tempo 30 im gesamten Abschnitt der Rheiner Straße rechtlich nicht zulässig ist.

3.)    Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen zur wegweisenden Beschilderung und Sammelbeschilderung zur Kenntnis.

 

Die vorliegende Vorlage befasst sich nun mit dem Ergebnis zur Beratung über die Optimierung der Kreuzungssituation im Bereich der Rheiner Straße/ Hohe Heideweg (siehe Beschluss zu 1.).

 

Abstimmung mit Straßenbaulastträger

Mit dem Straßenbaulastträger sind verschiedene Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation erörtert worden.

 

Als Stellungnahme ist seitens des Straßenbaulastträgers folgendes Schreiben eingegangen:

 

Die Kreisstraße 66 verbindet als Straße überörtlicher Verkehrsbedeutung die Gemeinde Neuenkirchen direkt mit den Ortsteilen Catenhorn, Hauenhorst und Mesum der Stadt Rheine.

Mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 6.000 Kfz/24h (DTV) gehört die K 66 zu einer der höherbelasteten Kreisstraßen. Der Schwerverkehrsanteil mit rd. 5 % ist normal ausgeprägt.

Im betrachteten Abschnitt besitzt die Fahrbahn der K 66 eine Breite von 6,50 m (Begegnungsverkehr Bus/Bus). Die beidseits der Fahrbahn vorhandenen gemeinsamen Geh- und Radwege haben eine Breite von 1,50 m und sind durch einen Sicherheitstrennstreifen von der Fahrbahn abgesetzt. Im straßenrechtlichen Sinne handelt es sich um den Beginn der Ortsdurchfahrt.

 

Die Anlage eines Kreisverkehrs, vor allem zu Beginn der Ortslage, trägt in der Regel zur Verstetigung des Verkehrsablaufes bei. Dennoch ist jede Planungssituation individuell zu beurteilen.

Im vorliegenden Knotenpunkt treffen die Stadtstraßen Hohe Heideweg, Lindvennweg und Am Flöddert auf die Rheiner Straße, K 66.

Die vorliegende Vorplanung zeigt anschaulich, dass die enge Abfolge der fünf Äste hier einen Kreisverkehr nicht realisieren lassen. Vor allem die Verkehrsbeziehungen aus dem Hohe Heideweg in die Rheiner Straße würde nur mit einem Bypass angebunden werden können. Ebenso verhält es sich im Bereich Rheiner Straße / Lindvennweg.

In diesem Fall überwiegen die negativen Auswirkungen den positiven Effekt eines Kreisverkehrs. Ein Kreisverkehr ist an dieser Stelle nicht realisierbar.

 

Im Weiteren sollte durch den Straßenbaulastträger beurteilt werden, ob eine Fußgängersignalanlage oder/und eine zweite Mittelinsel das Kreuzen der Rheiner Straße für Zufußgehende und Radfahrende unterstützen kann.

Zur Beurteilung der unterschiedlichen Planungsoptionen werden die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) der FGSV hinzugezogen. Hier wird in Kapitel 3.3.2 der Einsatz von Querungsanlagen behandelt.

 

In einer Planungsvariante ist angedacht im Bereich der vorhandenen Mittelinsel eine Fußgängersignalanlage (FLSA) zu errichten.

Die Verbesserung des Kreuzens beruht im Wesentlichen auf dem zusätzlichen Radverkehr aus dem Hohe Heideweg. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Errichtung einer FLSA hier den Radverkehr aus dem Hohe Heideweg und Lindvennweg bündelt. Dieses bringt jedoch negative und unzulässige Verkehrssituationen mit sich. Der Radverkehr wird in dieser Situation die Nebenanlage entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung benutzen, um zur FLSA zu gelangen. Dieses kann aus heutiger Sicht auch nicht, weder durch bauliche Anlagen noch durch Beschilderung, verhindert werden.

Zudem gibt es in der EFA Einsatzgrenzen für die Errichtung einer FLSA, die aufgrund der geringen kreuzenden Verkehrszahlen der Zufußgehenden und Radfahrenden jedoch nicht erreicht werden.

Aus den zuvor genannten Gründen ist eine Fußgängersignalanlage an dieser Stelle nicht zweckmäßig und daher abzulehnen.

 

Eine weitere Planungsvariante besteht darin westlich des Hohe Heideweges eine zusätzliche Mittelinsel vorzusehen.

Aus planerischen und verkehrstechnischen Gesichtspunkten ist dieses zu befürworten.

Der Radverkehr aus dem Hohe Heideweg wird auf der richtigen Fahrbahnseite gebündelt und kann mit guten Sichtverhältnissen die Rheiner Straße kreuzen.

Die Errichtung der vorgezogenen Mittelinsel trägt dazu bei auf den Beginn der Ortslage hinzudeuten.

 

Die Verwaltung teilt die Auffassung des Straßenbaulastträgers, in diesem Kreuzungsbereich eine zusätzliche Querungshilfe vorzusehen, um insbesondere schutzbedürftigen Personen ein Überqueren der Rheiner Straße in diesem Bereich zu erleichtern und sicherer zu gestalten.

 

 

Finanzierung

Durch die Erweiterung des Wohngebietes Mesum-Nord ist die Stadt Rheine Auslöser für den erhöhten Querungsbedarf von Fußgängern und Radfahrern im Bereich Rheiner Straße / Hohe Heideweg. Daher ist ein hierdurch bedingter Umbau durch die Stadt Rheine zu finanzieren.

Die erforderlichen Mittel in Höhe von rd. 70.000 € sind im Haushalt für 2023 einzuplanen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Lageplan, Zusätzliche Querungshilfe