Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss nimmt das Beratungsergebnis zwischen dem
Straßenbaulastträger und der Stadt Rheine zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, auf dieser Grundlage mit dem Kreis Steinfurt eine Vereinbarung zum
Bau einer zusätzlichen Querungshilfe im Bereich der Rheiner Straße / Hohe
Heideweg abzuschließen. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind im
Haushaltsplan 2023 zu veranschlagen.
Begründung:
Anlass
In der Sitzung des
Bau- und Mobilitätsausschusses vom 03.02.2022 (Vorlage 056/22) ist über
verschiedene Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich
der Rheiner Straße beraten worden. Neben des Kreuzungsbereiches Rheiner Straße
/ Hohe Heideweg ist über die zulässige Geschwindigkeit und über eine
Sammelbeschilderung beraten worden. Folgende Beschlüsse sind in der Sitzung
gefasst worden:
1.) Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt, dass die Verwaltung gemeinsam mit dem Kreis
Steinfurt als Straßenbaulastträger die Möglichkeit des Baus einer zusätzlichen
Querungshilfe und einer Fußgängersignalanlage für die K66 Rheiner Straße
untersucht und das Ergebnis dem Bau- und Mobilitätsausschuss in einer der
nächsten Sitzungen erneut vorstellt.
2.) Der Bau- und
Mobilitätsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass eine Anordnung von Tempo 30 im
gesamten Abschnitt der Rheiner Straße rechtlich nicht zulässig ist.
3.) Der Bau- und
Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen zur wegweisenden Beschilderung und
Sammelbeschilderung zur Kenntnis.
Die vorliegende
Vorlage befasst sich nun mit dem Ergebnis zur Beratung über die Optimierung der
Kreuzungssituation im Bereich der Rheiner Straße/ Hohe Heideweg (siehe
Beschluss zu 1.).
Abstimmung mit Straßenbaulastträger
Mit dem
Straßenbaulastträger sind verschiedene Möglichkeiten zur Verbesserung der
Situation erörtert worden.
Als Stellungnahme
ist seitens des Straßenbaulastträgers folgendes Schreiben eingegangen:
„Die Kreisstraße 66 verbindet als Straße
überörtlicher Verkehrsbedeutung die Gemeinde Neuenkirchen direkt mit den
Ortsteilen Catenhorn, Hauenhorst und Mesum der Stadt Rheine.
Mit einer Verkehrsbelastung von mehr als
6.000 Kfz/24h (DTV) gehört die K 66 zu einer der höherbelasteten Kreisstraßen.
Der Schwerverkehrsanteil mit rd. 5 % ist normal ausgeprägt.
Im betrachteten Abschnitt besitzt die
Fahrbahn der K 66 eine Breite von 6,50 m (Begegnungsverkehr Bus/Bus). Die
beidseits der Fahrbahn vorhandenen gemeinsamen Geh- und Radwege haben eine
Breite von 1,50 m und sind durch einen Sicherheitstrennstreifen von der
Fahrbahn abgesetzt. Im straßenrechtlichen Sinne handelt es sich um den Beginn
der Ortsdurchfahrt.
Die Anlage eines Kreisverkehrs, vor allem zu
Beginn der Ortslage, trägt in der Regel zur Verstetigung des Verkehrsablaufes
bei. Dennoch ist jede Planungssituation individuell zu beurteilen.
Im vorliegenden Knotenpunkt treffen die
Stadtstraßen Hohe Heideweg, Lindvennweg und Am Flöddert auf die Rheiner Straße,
K 66.
Die vorliegende Vorplanung zeigt anschaulich,
dass die enge Abfolge der fünf Äste hier einen Kreisverkehr nicht realisieren
lassen. Vor allem die Verkehrsbeziehungen aus dem Hohe Heideweg in die Rheiner
Straße würde nur mit einem Bypass angebunden werden können. Ebenso verhält es
sich im Bereich Rheiner Straße / Lindvennweg.
In diesem Fall überwiegen die negativen
Auswirkungen den positiven Effekt eines Kreisverkehrs. Ein Kreisverkehr ist an
dieser Stelle nicht realisierbar.
Im Weiteren sollte durch den
Straßenbaulastträger beurteilt werden, ob eine Fußgängersignalanlage oder/und
eine zweite Mittelinsel das Kreuzen der Rheiner Straße für Zufußgehende und
Radfahrende unterstützen kann.
Zur Beurteilung der unterschiedlichen
Planungsoptionen werden die Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA) der
FGSV hinzugezogen. Hier wird in Kapitel 3.3.2 der Einsatz von Querungsanlagen
behandelt.
In einer Planungsvariante ist angedacht im
Bereich der vorhandenen Mittelinsel eine Fußgängersignalanlage (FLSA) zu
errichten.
Die Verbesserung des Kreuzens beruht im
Wesentlichen auf dem zusätzlichen Radverkehr aus dem Hohe Heideweg. Es kann
davon ausgegangen werden, dass die Errichtung einer FLSA hier den Radverkehr
aus dem Hohe Heideweg und Lindvennweg bündelt. Dieses bringt jedoch negative
und unzulässige Verkehrssituationen mit sich. Der Radverkehr wird in dieser
Situation die Nebenanlage entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung benutzen,
um zur FLSA zu gelangen. Dieses kann aus heutiger Sicht auch nicht, weder durch
bauliche Anlagen noch durch Beschilderung, verhindert werden.
Zudem gibt es in der EFA Einsatzgrenzen für
die Errichtung einer FLSA, die aufgrund der geringen kreuzenden Verkehrszahlen
der Zufußgehenden und Radfahrenden jedoch nicht erreicht werden.
Aus den zuvor genannten Gründen ist eine
Fußgängersignalanlage an dieser Stelle nicht zweckmäßig und daher abzulehnen.
Eine weitere Planungsvariante besteht darin
westlich des Hohe Heideweges eine zusätzliche Mittelinsel vorzusehen.
Aus planerischen und verkehrstechnischen
Gesichtspunkten ist dieses zu befürworten.
Der Radverkehr aus dem Hohe Heideweg wird auf
der richtigen Fahrbahnseite gebündelt und kann mit guten Sichtverhältnissen die
Rheiner Straße kreuzen.
Die Errichtung der vorgezogenen Mittelinsel
trägt dazu bei auf den Beginn der Ortslage hinzudeuten.
Die Verwaltung
teilt die Auffassung des Straßenbaulastträgers, in diesem Kreuzungsbereich eine
zusätzliche Querungshilfe vorzusehen, um insbesondere schutzbedürftigen
Personen ein Überqueren der Rheiner Straße in diesem Bereich zu erleichtern und
sicherer zu gestalten.
Finanzierung
Durch die
Erweiterung des Wohngebietes Mesum-Nord ist die Stadt Rheine Auslöser für den
erhöhten Querungsbedarf von Fußgängern und Radfahrern im Bereich Rheiner Straße
/ Hohe Heideweg. Daher ist ein hierdurch bedingter Umbau durch die Stadt Rheine
zu finanzieren.
Die erforderlichen
Mittel in Höhe von rd. 70.000 € sind im Haushalt für 2023 einzuplanen.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan, Zusätzliche Querungshilfe