Beschlussvorschläge/Empfehlungen:
1.
Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe
Rheine“ nimmt den von der WIBERA Wirtschaftsberatung AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2021 und
den Lagebericht zur Kenntnis.
2.
Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe
Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:
a. Der Rat der Stadt Rheine
beschließt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2021 mit einer Bilanzsumme von
164.290.488,70 €.
b. Der Rat der Stadt Rheine
stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2021 abschließend mit einer Bilanzsumme
von 167.876.159,60 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 7.422.737,28 €
fest.
c. Der Rat der Stadt Rheine nimmt den
Lagebericht zur Kenntnis.
d. Der Rat der Stadt Rheine
beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 7.422.737,28 € in voller Höhe an
die Stadt Rheine auszuschütten.
e. Der Rat der Stadt Rheine
erteilt dem Betriebsausschuss für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung.
3.
Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe
Rheine“ erteilt der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung.
Begründungen:
Zu 1.:
Die WIBERA
Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft, Niederlassung Bielefeld, hat den
Jahresabschluss geprüft und als abschließendes Prüfungsergebnis erklärt (Auszug
aus dem Bericht: Technische Betriebe Rheine, Rheine, Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 und des Lageberichtes für das
Wirtschaftsjahr 2021, Abschnitt B. III, Wiedergabe des Bestätigungsvermerks“):
„Wir haben
den Jahresabschluss der Technische Betriebe Rheine, Rheine, – bestehend aus der
Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang,
einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden –
geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Technische Betriebe
Rheine für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach
unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie
ihrer Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember
2021 und
•
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht
in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen
Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Gemäß § 322
Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt
hat.“
[…]
Bielefeld, den 7. Juni 2022
WIBERA Wirtschaftsberatung
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Hubert Ahlers Sven
Galbarski
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Zu 2.:
Gemäß § 5 der Betriebssatzung in Verbindung
mit § 4 Buchstabe c) EigVO entscheidet der Rat der Stadt Rheine über die
Feststellung des Jahresabschlusses … und die Behandlung eines Jahresverlustes
und die Entlastung des Betriebsausschusses.
Hinsichtlich der Absicherung der Liquidität
der TBR erfolgt zeitnah eine Abstimmung zwischen Stadt und TBR.
Zu 3.:
Gemäß § 5 Abs. 5 S. 2 EigVO entscheidet der
Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.
Anlage 1: Bericht Technische Betriebe
Rheine, Rheine: Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 und des
Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2021
Anlage 2: Bericht zur Ausgliederung von
Vermögen aus dem Haushalt der Stadt Rheine in die eigenbetriebsähnliche
Einrichtung „Technische Betriebe Rheine“ zum 1. Januar 2021 gemäß § 9
Abs. 1 EigVO NRW (Ausgliederungsbericht)