Beschlussvorschlagen/Empfehlungen:
1.
Der Betriebsausschuss „Technische
Betriebe Rheine“ stimmt zu, zusätzlich zu den im Wirtschaftsplanjahr 2022 in
der Entwässerung geplanten Maßnahmen weitere Instandsetzung- und
Erneuerungsmaßnahmen an Pumpwerken im Stadtgebiet sowie elektrischer
Schaltanlagen auf der Kläranlage umzusetzen.
2.
Der Betriebsausschuss „Technische
Betriebe Rheine“ stimmt zu, trotz der Baukostenerhöhung die Baumaßnahme
Kanalerneuerung-/neubau Goldbergstraße und Wellenbrink (2. Bauabschnitt) durchzuführen.
Begründung:
Zu 1.:
In den Wirtschaftsplänen der Jahre 2020 und
2021 wurden Instandsetzung- und Erneuerungsmaßnahmen an Pumpwerken
(Germanenallee, Herzogtannenweg, Feuerstieg, Carl-Zeiss-St.) und die Erneuerung
elektrischer Schaltanlagen auf der Kläranlage (2 Schaltschränke für die
Flotation, 4 Schaltschränke für Räumerbrücken des Nachklärbeckens)
veranschlagt. Mit der Umsetzung dieser Maßnahnahmen sollte noch in 2021
begonnen werden. Die Wirtschaftspläne 2020 und 2021 enthielten entsprechende
Deckungen für die bauliche Umsetzung der Maßnahmen. Aufgrund von
Planungsverzögerung des ext. Ingenieurbüros konnten die Maßnahmen nicht mehr in
2021 begonnen werden.
Der Wirtschaftsplan 2022, dessen Aufstellung
im 3.Quartal 2021 erfolgte, enthält jedoch aufgrund der Annahme eines Baubeginns
in 2021 keine erneuten Ansätze für diese Maßnahmen. Die Maßnahmen befinden sich
jetzt in der finalen Planung, sodass die bauliche Umsetzung in 2022 stattfinden
kann. Gemäß § 4 Absatz 2 a) der Betriebssatzung der TBR hat der
Betriebsausschuss über Ausgaben außerhalb des genehmigten Wirtschaftsplanes zu
entscheiden, wenn der Wert im Einzelfall den Betrag von 50 T€ im
Wirtschaftsjahr übersteigt.
Die Elektronik der betroffenen Anlagen ist aus
den 90‘er Jahren und entspricht nicht mehr den aktuellen VDE-Richtlinien. Sie
ist dem Stand der Technik anzupassen. Da die Maßnahmen für die
Betriebssicherheit der Abwasserentsorgung unerlässlich sind, soll eine
Umsetzung in 2022 stattfinden und der Wirtschaftsplan entsprechend erweitert
werden. Die Maßnahmen sind investiv und werden durch die Abwassergebühren
refinanziert.
Zu 2.:
Im Wirtschaftsplan 2022 sind für die
Kanalerneuerung und -neubaumaßnahme Goldbergstraße und Wellenbrink (2.
Bauabschnitt) auf Basis der damaligen Kostenschätzung 900 T€ veranschlagt
worden. Im Rahmen der Kostenfortschreibung wurde das Leistungsverzeichnis jetzt
unter Beachtung der aktuellen Preisentwicklungen bepreist. Hieraus ergibt sich
eine Baukostenerhöhung um 380 T€, von 900 T€ auf 1.280 T€. Gemäß § 4 Absatz 2
e) der Betriebssatzung der TBR hat der Betriebsausschuss über Mehrauszahlungen
für Einzelvorhaben im Vermögensplan, die einen Betrag von 100 T€ übersteigen,
zu entscheiden.
Die Durchführung der Maßnahme ist in der
Sitzung des Verwaltungsrates am 25.06.2020 (Beschluss-Nr. 9.1.20) grundsätzlich
bereits beschlossen worden. Sie ist zudem für die Betriebssicherheit des
Kanalnetzes ebenfalls unerlässlich und stellt einen wichtigen Baustein für die
Überflutungsvorsorge des angrenzenden Baugebietes dar.
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Pos. |
Betrieblich erforderliche Maßnahmen |
Wirtschaftsplan
|
Ansatz 05/2022 |
||||
1. |
Pumpwerk
Germanenallee: |
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2. |
Pumpwerk
Herzogstannenweg: |
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3. |
Pumpwerk
Feuerstiege: |
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4. |
Pumpwerk
Carl-Zeiss-Str.: |
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5. |
Kläranlage: |
|
80 |
150 |
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6. |
Kläranlage:
|
|
45 |
80 |
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7. |
Kanalerneuerung-/neubau:
|
|
900 |
1.280 |
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Gesamtsumme |
|
1.395 |
2.065 |
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