Betreff
Baumaßnahmen in der Entwässerung
Vorlage
203/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlagen/Empfehlungen:

1.      Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ stimmt zu, zusätzlich zu den im Wirtschaftsplanjahr 2022 in der Entwässerung geplanten Maßnahmen weitere Instandsetzung- und Erneuerungsmaßnahmen an Pumpwerken im Stadtgebiet sowie elektrischer Schaltanlagen auf der Kläranlage umzusetzen.

 

2.      Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ stimmt zu, trotz der Baukostenerhöhung die Baumaßnahme Kanalerneuerung-/neubau Goldbergstraße und Wellenbrink (2. Bauabschnitt) durchzuführen.

 

 


Begründung:

Zu 1.:

In den Wirtschaftsplänen der Jahre 2020 und 2021 wurden Instandsetzung- und Erneuerungsmaßnahmen an Pumpwerken (Germanenallee, Herzogtannenweg, Feuerstieg, Carl-Zeiss-St.) und die Erneuerung elektrischer Schaltanlagen auf der Kläranlage (2 Schaltschränke für die Flotation, 4 Schaltschränke für Räumerbrücken des Nachklärbeckens) veranschlagt. Mit der Umsetzung dieser Maßnahnahmen sollte noch in 2021 begonnen werden. Die Wirtschaftspläne 2020 und 2021 enthielten entsprechende Deckungen für die bauliche Umsetzung der Maßnahmen. Aufgrund von Planungsverzögerung des ext. Ingenieurbüros konnten die Maßnahmen nicht mehr in 2021 begonnen werden.

Der Wirtschaftsplan 2022, dessen Aufstellung im 3.Quartal 2021 erfolgte, enthält jedoch aufgrund der Annahme eines Baubeginns in 2021 keine erneuten Ansätze für diese Maßnahmen. Die Maßnahmen befinden sich jetzt in der finalen Planung, sodass die bauliche Umsetzung in 2022 stattfinden kann. Gemäß § 4 Absatz 2 a) der Betriebssatzung der TBR hat der Betriebsausschuss über Ausgaben außerhalb des genehmigten Wirtschaftsplanes zu entscheiden, wenn der Wert im Einzelfall den Betrag von 50 T€ im Wirtschaftsjahr übersteigt.

Die Elektronik der betroffenen Anlagen ist aus den 90‘er Jahren und entspricht nicht mehr den aktuellen VDE-Richtlinien. Sie ist dem Stand der Technik anzupassen. Da die Maßnahmen für die Betriebssicherheit der Abwasserentsorgung unerlässlich sind, soll eine Umsetzung in 2022 stattfinden und der Wirtschaftsplan entsprechend erweitert werden. Die Maßnahmen sind investiv und werden durch die Abwassergebühren refinanziert.

Zu 2.:

Im Wirtschaftsplan 2022 sind für die Kanalerneuerung und -neubaumaßnahme Goldbergstraße und Wellenbrink (2. Bauabschnitt) auf Basis der damaligen Kostenschätzung 900 T€ veranschlagt worden. Im Rahmen der Kostenfortschreibung wurde das Leistungsverzeichnis jetzt unter Beachtung der aktuellen Preisentwicklungen bepreist. Hieraus ergibt sich eine Baukostenerhöhung um 380 T€, von 900 T€ auf 1.280 T€. Gemäß § 4 Absatz 2 e) der Betriebssatzung der TBR hat der Betriebsausschuss über Mehrauszahlungen für Einzelvorhaben im Vermögensplan, die einen Betrag von 100 T€ übersteigen, zu entscheiden.

Die Durchführung der Maßnahme ist in der Sitzung des Verwaltungsrates am 25.06.2020 (Beschluss-Nr. 9.1.20) grundsätzlich bereits beschlossen worden. Sie ist zudem für die Betriebssicherheit des Kanalnetzes ebenfalls unerlässlich und stellt einen wichtigen Baustein für die Überflutungsvorsorge des angrenzenden Baugebietes dar.

 

 

 

Pos.

Betrieblich erforderliche Maßnahmen
an technischen Anlagen

Wirtschaftsplan
2020/2021/2022
 (in T€)

Ansatz 05/2022
(in T€)

1.

Pumpwerk Germanenallee:
Bauliche Sanierung, Erneuerung Maschinen- und Elektrotechnik





150



120

2.

Pumpwerk Herzogstannenweg:
Erneuerung Elektrotechnik

 


50


105

3.

Pumpwerk Feuerstiege:
Erneuerung Elektrotechnik




80


150

4.

Pumpwerk Carl-Zeiss-Str.:
Gesamterneuerung

 


90


180

5.

Kläranlage:
Austausch, Sanierung 4 Schaltschränke, Räumerbrücken, Nachklärbecken



80

150

6.

Kläranlage:
Austausch 2 Schaltschränke, Flotation und Anpassung der Steuerung Brücken-Flotation           



45

80

7.

Kanalerneuerung-/neubau:
Goldbergstraße und Wellenbrink                           (2. Bauabschnitt)



900

1.280

 

Gesamtsumme

 

1.395

2.065