Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die in der Anlage beigefügte Angebots-
und Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung für die Jahre 2023/24 bis
2026/27 zur Kenntnis.
2.
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, in allen drei
Kitaplanungsbezirken jeweils eine weitere Kindertageseinrichtung zu planen.
3.
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, mit allen Trägern
der Kitas in Rheine in den Austausch zu gehen und Möglichkeiten der
Gruppenumwandlungen/Erweiterungen zu prüfen, mit dem Ziel weitere Kita-Plätze
zu schaffen.
4.
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, alle Träger die im Planungsgebiet Südraum aktiv sind über
die aktuelle Situation zu informieren und individuell zu schauen, welche
Gruppenumwandlungen/Erweiterungen denkbar und möglich sind, ohne die
Bestandseinrichtungen zu gefährden.
5.
Die
erforderlichen finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan 2023 f. zu
veranschlagen.
Begründung:
1.
Variablen
in der Bedarfsplanung
Der hiesigen
Angebots- und Bedarfsplanung liegen die folgenden Variablen zugrunde:
·
Die
Bedarfsquote
·
Der
Wanderungssaldo
Die
Bedarfsquote ergibt sich, wenn die Nachfrage nach Betreuungsplätzen der
Gesamtzahl der Ü3 bzw. U3/U2-Kinder gegenübergestellt wird.
Seit einigen
Jahren entwickeln sich die Geburten in der Stadt Rheine insgesamt positiv. Im
letzten Jahr 2021 lagen die Geburten noch einmal deutlich höher gegenüber dem
Vorjahr 2020.
Auch im
letzten Jahr hat die Stadt Rheine einen positiven Wanderungssaldo zu
verzeichnen. Da der Wanderungssaldo von Jahr zu Jahr schwankt, wird auf Basis
der letzten fünf Jahre der Durchschnittswert als Wanderungsgewinn in die
weitere Bedarfsplanung eingerechnet.
Aufgrund der aktuellen Krise in der Ukraine haben sich die Zuwanderungen
bereits im ersten Quartal 2022 stark verändert.
Diese Entwicklung stellt die Jugendhilfeplanung insgesamt vor große
Herausforderungen. Da die
Anzahl der Kinder aus der Ukraine täglich nach oben korrigiert wird, hat die
Planung die Anzahl der Kinder zum Stichtag 31.03.2022 in die
Kindergartenbedarfsplanung einfließen lassen. Nicht zuletzt wegen der Kinder
aus der Ukraine ist die Zahl der Kinder im kitarelevanten Alter noch weiter
angestiegen und hat so auch Einfluss auf die vorliegenden Zahlen der
Kindergartenbedarfsplanung.
Eine
Prognose, wie viele Kinder aus der Ukraine in der Zukunft nach Rheine kommen,
ist nicht möglich. Es wurde daher darauf verzichtet, den grundsätzlichen Trend
der steigenden Kinderzahlen noch um einen beliebigen Faktor für evtl. Kinder
aus der Ukraine zu erhöhen. Die zunehmende Zuwanderung und der Umgang damit
sind im Kapitel 5 des Berichts thematisiert.
2.
Angebots-
und Bedarfsplanung für Ü3- Kinder
Der Ausbau der Kindertageseinrichtungen setzt sich auch in Zukunft fort!
Gesamtstädtisch betrachtet erreicht die
Jugendhilfeplanung ihr Ziel, Überbelegungen dauerhaft abzubauen, nicht. Bis zur
Fertigstellung der beiden bereits geplanten Kindertageseinrichtungen im
Planungsgebiet rechts der Ems (Emsauenquartier Kümpers) und links der Ems
(Damloup Kaserne) zum Kitajahr 2025/2026 und wahrscheinlich auch darüber hinaus
wird man mit Überbelegung arbeiten müssen, um Klagen abzuwenden.
Ein ähnliches Szenarium stellt sich auch im Planungsbezirk Südraum dar. Hier ist bereits jetzt schon deutlich, dass der Bedarf, der im Planungsbezirk Südraum entsteht, mit Überlegungen alleine nicht mehr aufgefangen werden kann. Daher empfiehlt die Jugendhilfeplanung bereits zum Sommer 2022 erste Handlungsschritte.
3. Angebots- und Bedarfsplanung für U3-Kinder in
Kindertageseinrichtungen
Die Betreuungsquoten im U3-Bereich zeigen starke Schwankungen auf.
Während bei den 2-jährigen Kindern die Betreuungsquote zum Stichtag
31.12.2021 im U3-Bereich im Verhältnis zum Vorjahr von 71,9% auf 71,2% abnahm,
stieg bei den jüngeren Kindern 0 - 1 Jahr die Betreuungsquote von 14,8% auf
17,6% an.
In der Darstellung und weiteren Berechnung im Bericht unterscheidet die Jugendhilfeplanung im U3-Bereich
zwischen den 2-jährigen Kindern (U3) und den Kindern zwischen 0 - 1 Jahr (U2),
um die Bedarfe genauer ermitteln zu
können.
4. Kindertagespflege
Nicht alle Eltern erhalten für ihr U3-Kind einen Betreuungsplatz in
einer Kindertagesein-richtung. Daher muss der Rechtsanspruch auf frühkindliche
Betreuung durch die Kinder-
tagespflege sichergestellt werden. Die Fallzahlen sind in den letzten
Jahren immer weiter angestiegen und haben zum Stichtag 31.12.2021 ihr
bisheriges Maximum erreicht. Noch nie gab es zu diesem frühen Zeitpunkt im
Betreuungsjahr so viele Kinder in der Kindertagespflege.
Als ein alternatives Angebot besteht in Rheine die Möglichkeit, das
freiwillige Angebot der Spielgruppen zu nutzen, um den Betreuungsbedarfs zu
decken.
5. Heranwachsender Jahrgang
In diesem Bericht wird ebenfalls auf den heranwachsenden Jahrgang
eingegangen. Für diese Kinder wurde der Ausdruck „Winterkinder‘“ geprägt. Es
handelt sich um die Kinder, die im laufenden Kitajahr das 1. Lebensjahr
vollenden und zunächst auf die Tagespflege verwiesen werden, da unterjährig in
der Regel keine freien Plätze in den Kitas vorhanden sind.
6. Finanzierung
Nach derzeitigem Kenntnisstand geht die
Verwaltung davon aus, dass auf Grund der zusätzlichen Angebotsformen im
Vergleich zur mittelfristigen Finanzplanung zusätzlich 265.500 € im Haushaltsplan
2023 bereitzustellen sind.
Anlage:
Bericht Angebots- und Bedarfsplanung in der Stadt Rheine 2023/24 bis 2026/27.