Betreff
Pilotprojekt "Lernen in Gemeinschaft" zur Unterstützung der Lernförderung
Vorlage
225/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1)      Der Schulausschuss nimmt das Konzept „Lernen in Gemeinschaft“ zur Kenntnis und beschließt, für das 1. Halbjahr des Schuljahres 2022/23 das Angebot umzusetzen.

 

2)      Der Schulausschuss stimmt der Finanzierung des Projekts „Lernen in Gemeinschaft“ für das erste Halbjahr des Schuljahres 2022/2023 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittel im Umfang von insgesamt 171.643,92 € zu einem Teil in Höhe von 100.000 € aus dem Gesamtbudget des Jugendamtes und zum anderen Teil in Höhe von 71.643,92 € aus dem Förderprogramm „Aufholen nach Corona“ / Schulträgerbudget „Extra-Geld“ bereit zu stellen.

 


Begründung:

 

Im November 2021 hat der Schulausschuss der Stadt Rheine die Verwaltung beauftragt, die konzeptionelle Entwicklung eines neuen Angebots der Klassenassistenz als strukturelles, einzelfallunabhängiges Setting an Schulen des gemeinsamen Lernens unter dem Arbeitstitel „Lernen in Gemeinschaft“ auszuarbeiten.

 

Parallel wurde im Schulausschuss der Antrag „Stärkung der Schulen des gemeinsamen Lernens durch Ausbau der Schulsozialarbeit“ beraten. In diesem Rahmen wurde eine Bestands- und Bedarfsermittlung in den drei weiterführenden Schulen des gemeinsamen Lernens durchgeführt. Auf Basis der Ergebnisse wurden verschiedene Handlungsziele entwickelt, das Projekt „Lernen in Gemeinschaft“ ist ein Handlungsbereich im Rahmen der Umsetzung der Ziele.

 

Die Koordinationsstelle Schulsozialarbeit hat in Zusammenarbeit mit dem Bereich „Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII“ des Jugendamtes ein Konzept zu einem fallunabhängigen, infrastrukturellen Poolmodell des Einsatzes von Klassenassistenz an den weiterführenden Schulen des gemeinsamen Lernens der Stadt Rheine entwickelt (s. Anlage 1).

Das Projekt dient als ein Baustein in der Erreichung des gesamtgesellschaftlichen Ziels der inklusiven Bildung und der Stärkung der Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Kinder und Jugendliche.

 

Als Leistungserbringer der Umsetzung in den Schulen wurde ein Vorgespräch mit dem Caritasverband Rheine geführt. Mit weiteren potenziellen Trägern wurde ebenfalls gesprochen. Auf Grund der konzeptionellen Umsetzung mit Kräften, die keine bzw. nur geringe pädagogische Vorerfahrungen mitbringen und aus finanziellen Gründen, sehen die weiteren Träger keine Möglichkeit der Umsetzung.

 

Es wurde zusätzlich ein Vorgespräch mit den Schulleitungen der drei betroffenen Schulen geführt. Diese haben den Konzeptentwurf als sehr positiv gewertet, da jede Unterstützung in der Schule sehr willkommen sei und eine echte Hilfe darstelle. Besonders die Möglichkeit, die Klassenassistenz flexibel einsetzen zu können, mit dem Effekt, dass die Unterstützung sehr schnell da ankomme, wo sie gebraucht werde, wurde als Vorteil benannt. Dies könne allerdings nur einen präventiven Effekt entwickeln und nachhaltig wirken, wenn das Projekt langfristig angelegt sei. Bei einer langfristigen Umsetzung des Projekts könne sich die präventive Wirkung in Form einer Reduzierung von Kosten in anderen sozialen Bereichen auswirken. Als Herausforderung wurde seitens der Schulleitungen benannt, dass aktuell keine speziellen Räume in den Schulen zur Verfügung stehen würden, wo die Schul- und Klassenassistenzen ihre Pausen und Besprechungen durchführen können.

 

Der Konzeptentwurf in Anlage 1 ist das Ergebnis der gemeinsamen Absprachen zwischen der Stadt Rheine als Leistungsträger, dem Caritasverband als Leistungserbringer und den Schulen als Leistungsempfänger. Mit zwei weiteren potentiellen Leistungserbringern wurde seitens der Verwaltung gesprochen, diese können sich jedoch derzeit nicht beteiligen.

 

Finanzierung:

Die Kostenübernahme für das erste Schulhalbjahr 2022/2023 ist im aktuellen Haushalt der Stadt Rheine folgendermaßen abgesichert:

 

Gesamtbudget des Jugendamtes

100.000,00 €

Förderprogramm „Aufholen nach Corona“ / Schulträgerbudget „Extra-Geld“

  71.643,92 €

 

Ausblick

Bei positivem politischem Beschluss kann das Projekt zum 1. Halbjahr des Schuljahres 2022/2023, also zum 10. August 2022 in den Schulen starten mit einer Laufzeit bis zum 27. Januar 2023.

Dabei sieht die Verwaltung durchaus die Problematik, dass dieser kurze Projektzeitraum nur bedingte Evaluationsmöglichkeiten bietet. Ein längerer Projektzeitraum lässt sich jedoch mit den zur Zeit zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nicht abbilden.

 


Anlage:

Konzept „Lernen in Gemeinschaft“