Betreff
Straßen- und Wegekonzept - Prioritätenliste zum Ausbau von Straßenbeleuchtung
Vorlage
228/22
Aktenzeichen
-meyo-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt

 

1)                 das Straßen- und Wegekonzept - Prioritätenliste zum Ausbau der Straßenbeleuchtung (Anlage 1) für die Maßnahmen in 2022.

 

2)                 vorbehaltlich der Haushaltsplanberatungen für 2023 die Maßnahmen zur Errichtung von Beleuchtungsanlagen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an Geh- und Radwegen (Anlage 1, Teil V)

 

3)                 die Verbesserung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung für folgende Projekte einschließlich der Ausführungsbeschreibung:

 

a)                 Brechtestraße von Ohner Damm bis Axtbachstraße (53014-57xx)

b)                 Dietrich-Bonhoeffer-Straße von Am Stadtwalde bis Birkenallee (53014-57xx)

c)                 Jägerstraße von Schützenstraße bis Zeisigweg (53014-57xx)

d)                 Jägerstraße von Haus Nr. 90 bis Meisenweg (53014-57xx)

e)                 Timmermanufer von Elter Straße bis Eduardstraße (53014-57xx)

f)                   Ochtruper Straße von Emscherstraße bis Berbomstiege (53014-57xx)

g)                 Ochtruper Straße von Berbomstiege bis Salzweg (53014-57xx)

h)                 Salzweg von Königseschstraße bis Möhneweg (53014-57xx)

i)                   Stoverner Straße von Bahn bis Salzbergener Straße (53014-57xx)

j)                   Stoverner Straße von Berbomstiege bis Salzweg (53014-57xx)

k)                 Wadelheimer Chaussee von Berbomstiege bis Goldammerweg (5014-57xx)

 

4)                 für die Maßnahme 2) a) Brechtestraße und die Maßnahme Salzbergener Straße von B70 bis Hohe Allee die Durchführung einer Offenlage.

 

5)                 für die Maßnahmen unter 2) b) bis k) eine schriftliche Information an die Anlieger über die vorgesehenen Arbeiten zu versenden.

 


Begründung:

 

 

A)      Anlass für den Beschluss der Maßnahmenliste

 

Im März 2021 wurde mit dem Beschluss aus der Vorlage 122/21 das grundlegende Straßen- und Wegekonzept und im Mai 2021 die zugehörige Prioritätenliste zur Straßenbeleuchtung (Vorlage 209/21) beschlossen.

Mit der vorliegenden Vorlage sollen für den Abschnitt Straßenbeleuchtung die Maßnahmenliste für das Jahr 2022 (und 2023) und die Beleuchtungsprojekte für die beitragsfähigen Maßnahmen im Jahr 2022 beschlossen werden.

 

 

 

 

B)      Erläuterungen zu den Beschlüssen

 

In allen hier betrachteten Bereichen bedarf die Beleuchtung im Ganzen oder in Teilen einer Erneuerung. Für die allgemeinen Beweggründe und die generelle Vorgehensweise wird auf die Vorlage 122/21 Straßen- und Wegekonzept – Abschnitt Straßenbeleuchtung – verwiesen.

 

 

Zu Beschluss 1) Maßnahmenliste

 

Zu allen Maßnahmen findet sich in der als Anlage 1 beigefügten Liste eine kurze Übersicht der vorgesehenen Arbeiten und die Einschätzung der Bauverwaltung, ob Beiträge erhoben werden können. Auch findet sich hier eine Einordnung, welcher Konzeptbestandteil (Anlage 2) ursächlich für die Maßnahme ist.

 

Für alle Maßnahmen der Teile I bis III, bei denen sichtbare Veränderungen an den Leuchten durchgeführt werden sollen, sind dieser Vorlage Lagepläne (Anlagen 3 bis 23) beigefügt. Bei reinen Kabelerneuerungs­maßnahmen wird darauf verzichtet.

Für die Teile IV und V wird im Rahmen dieser Vorlage auf das Beifügen von Maßnahmenplänen verzichtet.

Für die möglichen Beitragsmaßnahmen im Umsetzungsjahr 2022 folgen im Abschnitt Erläuterungen zu Beschluss 2) ausführliche Maßnahmenbeschreibungen. Diese sind nach § 8 Kommunalabgabengesetz NW für die Beitragserhebung erforderlich.

Zusätzlich sind dort für die Maßnahmen „Salzbergener Straße“ (aus Teil I) und „Randelbachweg – Radweg parallel Unterführung“ (aus Teil V) Maßnahmenbeschreibungen angefügt.

 

Die Maßnahmenliste gliedert sich in fünf Teile.

 

Teil I beinhaltet in erster Linie Maßnahmen, die aufgrund von Arbeiten der Stadtwerke an anderen Teilen der Leitungssysteme (z. B. Gas, Wasser) durchgeführt werden, da dort das in der Regel ebenfalls erneuerungsbedürftige Beleuchtungskabel zu günstigen Konditionen mit erneuert werden kann.

Ebenso in diesen Abschnitt fallen Maßnahmen, die z. B. aufgrund von Veränderungen im Umfeld (Grundstücksverkäufe, neue Bebauungen) zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Beleuchtungsnetzes erforderlich werden.

Diese Maßnahmen werden gegebenenfalls durch Veränderungen an der Ausstattung mit Leuchten (Standortveränderungen, Verdichtung) ergänzt. In diesem Jahr ist das nicht vorgesehen.

Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen führt an der Salzbergener Straße zwischen B70 und der Landesgrenze Umbau- und Erneuerungsmaßnahmen durch. Die in diesem Zuge seitens der Stadt Rheine vorgesehenen Veränderungen an der Straßenbeleuchtung sind ebenfalls in diesem Teil der Maßnahmenliste berücksichtigt.

In diesem Maßnahmenteil (Teil I) wird keine Maßnahme als beitragsfähig eingestuft.

 

Teil II der Maßnahmenliste beinhaltet Maßnahmen, bei denen der Austausch veralteter Leuchtenköpfe systematisch vorangetrieben wird. Im ersten Schritt (voraussichtlich bis 2023) sollen die sehr anfälligen Leuchten einer zylindrischen Leuchtenform getauscht werden, die sich nach mehreren Jahrzehnten in der Wartung als sehr anfällig erweisen und eine Ersatzteilbeschaffung für Reparaturen nicht mehr möglich ist. Die eingebauten Leuchtmittel sind veraltet.

So wie im vergangenen Jahr wurden hier in 2022 Abschnitte ausgewählt, bei denen lediglich die Köpfe getauscht werden müssen, da die vorhandenen i. d. R. etwa 4 m hohen Stahlmasten weitgehend in Ordnung und die Abstände ausreichend sind. Es werden bei noch intakten Masten lediglich die alten Leuchtenköpfe gegen LED-Leuchtenköpfe getauscht; lediglich in Einzelfällen ist ein Tausch vorhandener Masten vorzunehmen.

Bei den Maßnahmen des vergangenen Jahres hatte in vielen der Abschnitte unmittelbar vor Beschlussfassung bereits der turnusmäßige Austausch der Leuchtmittel stattgefunden, so dass entschieden wurde, den beschlossenen Tausch der Leuchtenköpfe auf einen späteren Zeitpunkt (2024) zu verschieben. Eine Ausschreibung für die verbliebenen beiden Abschnitte (Dutumer Kotte und Lürwers Hof) erschien nicht zweckmäßig und soll nun in diesem Jahr gemeinsam mit den jetzt zu beschließenden Maßnahmen erfolgen.

Einige Straßenzüge mit dieser Leuchtenart (Sonderform) sollen zur Verbesserung der Ausleuchtung aufgrund aktuell sehr großer Leuchtenabstände zusätzliche Leuchtenstandorte erhalten. Diese Maßnahmen sind für das kommende Jahr (2023) vorgesehen.

 

Vier von zehn Maßnahmen dieses Jahres im Maßnahmenteil II werden als beitragsfähig eingestuft.

 

Teil III beinhaltet weitestgehend Maßnahmen, bei denen derzeit Peitschenleuchten mit einer Höhe von 7,50 m vorhanden sind. Da die eingebauten Langfeldleuchten veraltet und auch teilweise in schlechtem Zustand sind, sollen die Mastanbauteile gegen LED-Elemente getauscht werden.

In diesem Jahr sollen wie bereits im Jahr 2021 die Leuchten erneuert werden, die in diesem Jahr zur Wartung anstehen, so dass im Zuge der turnusmäßigen Wartungsanfahrt der Tausch erfolgen kann. So können Zusatzkosten vermieden werden.

 

Bei diesen Maßnahmen ist i. d. R. keine Verdichtung der Leuchtenabstände vorgesehen. Es werden lediglich die alten Langfeldleuchten gegen LED-Leuchtenköpfe getauscht; in Einzelfällen ist ein Tausch von Masten oder auch eine punktuelle Verdichtung vorzunehmen. Lediglich bei einer Maßnahme erfolgt eine nennenswerte Verdichtung.

Von allen zehn Maßnahmen dieses Jahres im Maßnahmenabschnitt III werden sechs Maßnahmen als beitragsfähig eingestuft.

 

Die Maßnahmen für die kommenden Jahre in den Abschnitten I bis III der Maßnahmenliste müssen hinsichtlich der Erfordernis von Verdichtung, dem Tausch von Masten und bezüglich der Beitragsfähigkeit in Vorbereitung der nächsten Maßnahmenliste noch geprüft werden.

 

Im Teil IV sind die Beleuchtungsmaßnahmen im Bereich des Rahmenplans Innenstadt aufgeführt.

Im Jahr 2021 waren die Straßenabschnitte aus dem 1. Bauabschnitt berücksichtigt, für die bereits über den ersten Rahmenliefervertrag (Frühjahr 2020) Leuchten abrufbar waren. Der Abruf der Leuchten ist erfolgt, die Lieferung ist für Ende Mai 2022 angekündigt.

Im Jahr 2022 sind die Straßenabschnitte aus dem 2. Bauabschnitt zur Umsetzung vorgesehen (Anlage 24). Einige ursprünglich hierfür vorgesehene Abschnitte sind aufgrund finanzieller Veränderungen und Änderungen in den Planungs- und Bauabläufen der innerstädtischen Umgestaltungsmaßnahmen auf spätere Zeitpunkte verschoben.

Im Maßnahmenteil IV sind im Jahr 2022 von 14 betroffenen Maßnahmen sechs beitragsfähig.

Die finanzielle Berücksichtigung der anfallenden Kosten erfolgt vollständig im Rahmenplan Innenstadt Projekt C8. Dieses wird über Beiträge, eigene Mittel und Fördergelder finanziert.

Für die Beitragserhebung erforderliche Maßnahmenbeschreibungen, Lagepläne und Beschlüsse können bei Bedarf im Herbst dieses Jahres gefasst werden. Derzeit erfolgt die Vorbereitung der Ausschreibung für Masten und Leuchten im Rahmen des Projektes Rahmenplan Innenstadt.

Die Maßnahmen werden in dieser Vorlage bei den finanziellen Auswirkungen NICHT berücksichtigt, sondern lediglich nachrichtlich aufgeführt.

 

 

Zu Beschluss 2) Budget für Geh-Radwegbeleuchtungsmaßnahmen

 

Im Teil V sind in diesem Jahr die Maßnahmen im Bereich Geh- und Radwegbeleuchtung aufgelistet, die in der Sitzung vom 19.05.2022 (Vorlage 134/22) zur Aufnahme in die Maßnahmenliste beschlossen wurden. Inhalt dieser Maßnahmen ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger und Radfahrer. Die Kosten für diese Geh-Radwegbeleuchtungsmaßnahmen belaufen sich voraussichtlich auf insgesamt etwa 400.000 €.

Die finanzielle Berücksichtigung der anfallenden Kosten wird über ein eigens hierfür zu schaffendes Budget im Jahr 2023 erfolgen. Vorgesehen ist die Beantragung von Fördergeldern aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“. Zur Beantragung der Fördermittel müssen u. U. bereits in 2022 Gelder aus anderen Projekten bereitgestellt werden. Für die Förderung müssen die Maßnahmen einschließlich Schlussverwendungsnachweis bis Ende 2023 abgeschlossen sein.

Die Maßnahmen werden in dieser Vorlage bei den finanziellen Auswirkungen NICHT berücksichtigt, sondern lediglich nachrichtlich aufgeführt.

 

 

Zu Beschluss 3) Ausführungsbeschreibungen (zu den Beitragsmaßnahmen)

 

a)  53014-57xx Brechtestraße von Ohner Damm bis Axtbachstraße (s. Anlage 14)

Entlang der Brechtestraße stehen im Abschnitt Ohner Damm bis Axtbachstraße derzeit zehn Peitschenleuchten mit einer Höhe von etwa 7,50 m. Die Abstände betragen zwischen 40 m und 80 m. Zur Verbesserung der Ausleuchtung soll eine Verdichtung und Vereinheitlichung der Leuchtenabstände stattfinden.

Nach Durchführung der Maßnahme sollen 16 LED-Leuchten auf 8m-Masten für eine gute Ausleuchtung sorgen.

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 23.800 €.

 

b)  53014-57xx Dietrich-Bonhoeffer-Straße von Dorfstraße bis Josef-Wirmer-Straße (s. Anlage 7)

Im betrachteten Abschnitt befinden sich aktuell vier rundumstrahlenden Leuchten einer Sonderform auf 4 m Masten. Die Masten befinden sich in einem angemessenen Abstand und alle bis auf einen auch in einem ausreichenden Zustand, so dass alle Standorte unverändert bestehen bleiben und neue Leuchtenköpfe mit einheitlicher LED-Bestückung erhalten. Ein Mast wird ebenfalls getauscht.

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 3.570 €.

 

c)  53014-57xx Jägerstraße von Schützenstraße bis Zeisigweg (s. Anlage 8)

Im betrachteten Abschnitt befinden sich aktuell sieben rundumstrahlenden Leuchten einer Sonderform auf 4 m Masten. Die Masten befinden sich weitestgehend in einem ausreichenden Zustand. Zwei Masten sollen erneuert werden. Davon unberührt bleiben alle Standorte unverändert bestehen und erhalten neue Leuchtenköpfe mit einheitlicher LED-Bestückung.

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 6.545 €.

 

d)  53014-57xx Jägerstraße von Haus Nr. 90 bis Meisenweg (s. Anlage 10)

Diese Anlage wird aktuell mit insgesamt sechs rundumstrahlenden Leuchten einer Sonderform auf 4 m Masten beleuchtet. Zwei Masten sollen erneuert werden. Die Standorte bleiben unverändert bestehen und erhalten eine einheitliche LED-Bestückung.

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 6.545 €.

 

e)  53014-57xx Timmermanufer von Elter Straße bis Eduardstraße (s. Anlage 12)

Am Timmermanufer befinden sich im betrachteten Bereich derzeit sechs rundumstrahlende Leuchten einer Sonderform und eine Rautenleuchte auf 4 m Masten. Davon sind zwei Masten in einem schlechten Zustand, so dass diese getauscht werden müssen. Dennoch bleiben alle Standorte unverändert und erhalten eine einheitliche LED-Bestückung.

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 6.545 €.

 

f)   53014-57xx Ochtruper Straße von Emscherstraße bis Berbomstiege (s. Anlage 17)

Die Ochtruper Straße zwischen Emscherstraße und Berbomstiege wird aktuell durch insgesamt neun Peitschenleuchten mit einer Höhe von etwa 7,50 m beleuchtet. Davon befinden sich zwei Masten in einem schlechten Zustand, so dass diese getauscht werden müssen. Alle Standorte bleiben unverändert bestehen und erhalten eine einheitliche LED-Bestückung.

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 8.925 €.

 

g)  53014-57xx Ochtruper Straße von Berbomstiege bis Salzweg (s. Anlage 18)

Von den Arbeiten in diesem Abschnitt sind sieben Peitschenleuchten mit einer Höhe von etwa 7,50 m betroffen. Ein Mast bedarf einer Erneuerung. Alle Leuchten sollen einen neuen Leuchtenkopf mit LED-Bestückung erhalten. Die Standorte bleiben unverändert.

Für diese Maßnahme ist mit Kosten in Höhe von etwa 6.545 € zu rechnen.

 

h)  53014-57xx Salzweg von Königseschstraße bis Möhneweg (s. Anlage 19)

Am Salzweg befinden sich derzeit 20 Peitschenleuchten mit einer Höhe von etwa 7,50 m.  Davon sind acht Masten in einem schlechten Zustand, so dass diese ersetzt werden müssen. Außerdem sind in diesem Bereich eine Ellipse und zwei Kofferleuchten auf etwa 8 m hohen Masten vorhanden. Zur Erreichung einer Einheitlichkeit werden alle Leuchtenköpfe getauscht. Alle Standorte bleiben unverändert und erhalten eine einheitliche LED-Bestückung.

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 24.990 €.

 

i)   53014-57xx Stoverner Straße von Berbomstiege bis Salzweg (s. Anlage 21)

Die Stoverner Straße wird im betrachteten Abschnitt aktuell mit insgesamt zwölf Peitschenleuchten und einer Rautenleuchte mit einer Höhe von etwa 7,50 m beleuchtet. Davon sollten zwei Masten ersetzt werden. Die Standorte bleiben unverändert bestehen und alle Leuchten erhalten eine einheitliche LED-Bestückung.

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf 11.305 €.

 

j)   53014-57xx Wadelheimer Chaussee von Berbomstiege bis Goldammerweg (s. Anlage 22)

Die Wadelheimer Chaussee wird im hier betrachteten Bereich aktuell von 20 Peitschenleuchten mit einer Höhe von etwa 7,50 m beleuchtet. Alle hier stehenden Leuchten sollen eine LED-Bestückung bekommen. An drei Standorten wird der Tausch des Mastes empfohlen. Die Standorte sollen aber unverändert bestehen bleiben.

Für diese Maßnahme ist insgesamt mit Kosten in Höhe von etwa 18.445 € zu rechnen.

 

 

 

k)  53014-545 Salzbergener Straße (s. Anlage 3) – Keine Beitragsmaßnahme

Die Salzbergener Straße (L 501) wird im Abschnitt zwischen der B 70 und der Landesgrenze auf einer Länge von etwa 2,3 km durch den Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen umgebaut. Es erfolgt eine Querschnittsumgestaltung. Neben einer dann 7 m breiten Fahrbahn soll im Abschnitt B70 bis etwa Hohe Allee beidseitig jeweils ein 2,50 m breiter Geh-Radweg und im weiteren Verlauf bis zur Landesgrenze beidseitig jeweils ein 1,60 m breiter Radweg angelegt werden (vgl. Präsentation aus dem BaMo vom 3.2.2022).

Im Zuge dieser Maßnahme möchte die Stadt Rheine die derzeit mit einem Abstand von mehr als 100 m fragmentarisch vorhandene Beleuchtung im Bereich bis zur Hohe Allee verdichten. Aktuell sind in diesem Bereich acht Peitschenleuchten vorhanden. Durch die Anordnung weiterer 13 Standorte soll die Ausleuchtungssituation verbessert werden.

Die Kosten hierfür belaufen sich auf geschätzte 36.890 €.

Zusätzlich soll an den vorgesehenen Querungsstellen (etwa Höhe Hohe Allee und kurz vor der Landesgrenze) mit Solarleuchten für eine Beleuchtung potenzieller Konfliktpunkte zwischen Kfz-Verkehr und Geh-Radverkehr gesorgt werden. Diese Maßnahme passt in die Strategie, die in der Vorlage 134/22 seitens der Verwaltung verfolgt wurde, dass Gefahrenpunkte beleuchtet werden können.

Die Kosten hierfür werden etwa 19.000 € betragen.

 

l)   Randelbachweg im Bereich der Radwegunterführung (s. Anlage 4) – Keine Beitragsmaßnahme

Am Randelbachweg im Bereich der Radwegunterführung befinden sich aktuell verschiedene Leuchten; drei Sonderleuchten und eine Raute nördlich der Bahn und vier Rautenleuchten südlich der Bahn. Dieser Abschnitt wurde in der Vorlage 134/22 Beleuchtung von Radwegen (Stellungnahme zu den angefragten Strecken – Punkt 6) behandelt. Bis auf zwei sind alle vorhandenen Masten in einem ausreichenden Zustand, so dass alle Standorte unverändert bestehen bleiben und neue Leuchtenköpfe mit einheitlicher LED-Bestückung erhalten.

Für die Leuchten, die direkt am Rande des Unterführungstroges stehen werden Köpfe ausgewählt, die sowohl die Verkehrsfläche oberhalb als auch die Flächen im Trog beleuchten. Im Unterführungsbauwerk selber soll die Beleuchtungsstärke erhöht werden.

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich auf etwa 8.925 €.

 

 

Zu Beschluss 4) Beteiligungsverfahren zu den Maßnahmen Brechtestraße und Salzbergener Straße

 

Durch die bei den Maßnahmen zum Einsatz kommenden LED-Leuchten (26 W) und die Verdichtung der Leuchtenstandorte wird eine dauerhafte Verbesserung und Erneuerung der Beleuchtung erreicht.

 

Bei der Erneuerung von Straßenbeleuchtungen handelt es sich um geringfügige Straßenausbaumaßnahmen. Gemäß § 8 a Abs. 4 KAG kann ausnahmsweise von der Durchführung einer verbindlichen Anlieger­versammlung abgesehen werden, wenn es sich um eine nur geringfügige Straßenausbaumaßnahme handelt. In diesem Fall kann die verbindliche Anliegerversammlung durch Beschluss der kommunalen Vertretung durch ein anderes Beteiligungsverfahren ersetzt werden.

Dieses Beteiligungsverfahren soll bei der in Beschluss 2) a) genannten Maßnahme Brechtestraße durch eine Offenlage erfolgen. Das gleiche Verfahren wird für die nicht beitragsfähige Maßnahme Salzbergener Straße gewählt. So erhalten die Anlieger die Möglichkeit, sich die Planung der veränderten Standorte der Leuchten anzusehen und Bedenken und Anregungen dazu zu äußern.

Diese könnten dann nach Abstimmung mit weiteren Beteiligten (etwa betroffene Nachbarn) und den Lichtplanungen bei der Ausführung Berücksichtigung finden. Ein Abwägungsbeschluss im Bau- und Mobilitätsausschuss ist hierfür nicht vorgesehen.

 

 

Zu Beschluss 5) Anliegerinformation zu den Beitragsmaßnahmen ohne Standortveränderungen

 

Durch die in allen hier betroffenen Maßnahmen zum Einsatz kommenden LED-Leuchten (14 W bzw. 26 W) wird eine Erneuerung der Beleuchtung erreicht.

 

Bei der Erneuerung von Straßenbeleuchtungen handelt es sich um geringfügige Straßenausbaumaßnahmen. Gemäß § 8 a Abs. 4 KAG kann ausnahmsweise von der Durchführung einer verbindlichen Anlieger­versammlung abgesehen werden, wenn es sich um eine nur geringfügige Straßenausbaumaßnahme handelt. In diesem Fall kann die verbindliche Anliegerversammlung durch Beschluss der kommunalen Vertretung durch ein anderes Beteiligungsverfahren ersetzt werden.

Dieses Beteiligungsverfahren soll bei den in den Maßnahmenteilen II und III betroffenen Maßnahmen (unter Beschluss 2) b) bis k)) durch die schriftliche Information an die beitragspflichtigen Anlieger erfolgen. Mit dieser Information erhalten die Anlieger einen Lageplan der Maßnahme (s. Anlagen zu dieser Vorlage) und die Möglichkeit, sich bei einem Ansprechpartner nach der Maßnahme zu erkundigen und etwaige Bedenken zu äußern. Eine Offenlage – wie bei der Maßnahme 2 a) – wird an dieser Stelle nicht für erforderlich gehalten, da die Standorte der Leuchten unverändert bleiben. Sollten dennoch Einwendungen oder Änderungswünsche aufkommen, können diese mit dem in der Information genannten Ansprechpartner und weiteren Beteiligten aufgenommen und ggf. berücksichtigt werden. Ein Abwägungsbeschluss im Bau- und Mobilitätsausschuss ist nicht vorgesehen.

 

 

C) Finanzierung

 

Die Kosten für alle hier unter den Teilen I bis III vorgeschlagenen Maßnahmen belaufen sich auf insgesamt etwa 334.000 €.

Die finanziellen Mittel stehen in ausreichender Weise zur Verfügung. Die unter 2) von a) bis k) beschriebenen Maßnahmen werden voraussichtlich nach dem KAG mit den Anliegern abgerechnet, d. h. es werden Beiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz NW (KAG NW) für diese Projekte erhoben.

Es werden Beitragseinzahlungen in Höhe von ca. 68.000 € anfallen.

 

Aus Gründen der Haushaltsführung wird die finanzielle Abwicklung für die hiervon betroffenen Maßnahmen bei den genannten Projekten erfolgen.

 

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge, KAG) vom 3. Mai 2022 wurde am 11.5.2022 im Ministerialblatt des Landes NRW verkündet und ersetzt den gleichnamigen Runderlass vom 25.10.2021. Die Richtlinie tritt am 12.5.2022 in Kraft und am 31.12.2026 außer Kraft.

 

Mit dieser Förderrichtlinie wird die Förderhöhe des Anliegeranteils für straßenausbaubeitragspflichtige Maßnahmen von 50 auf 100 Prozent angehoben. Der Anliegeranteil wird also im Ergebnis auf null € reduziert.

Der auf den einzelnen Anlieger (Beitragspflichtigen) entfallende Straßenbaubeitrag ist – wie bisher auch – zu berechnen und dann im Bescheid auf null Euro zu mindern. Hintergrund ist, dass kein Anspruch auf Förderung besteht und daher im Zweifelsfalle die Anliegerinnen und Anlieger gemäß § 8 KAG NRW zur Zahlung heranzuziehen wären. Die Stadt Rheine wird die Beitragsbescheide erst nach Bewilligung der Förderung an die Beitragspflichtigen übersenden. Bisher wurden die beantragten Förderungen auch in voller Höhe bewilligt.

 

Die Kosten der in diesem Jahr umzusetzenden Beleuchtungsprojekte aus dem Rahmenplan Innenstadt (Teil IV) belaufen sich auf geschätzte 238.000 €.

Wie schon in den „Erläuterungen zu den Beschlüssen zu Beschluss 1) Maßnahmenliste“ erwähnt, werden diese Kosten vollständig im Rahmenplan Innenstadt Projekt C8 abgewickelt und finanziert. Die Erwähnung der Kosten erfolgt an dieser Stelle nachrichtlich.

 

Die Kosten für die Maßnahmen im Bereich Geh- und Radwegbeleuchtung (Teil V) werden voraussichtlich ungefähr 400.000 € betragen.

Wie schon in den „Erläuterungen zu den Beschlüssen zu Beschluss 2) Budget für Geh-Radwegbeleuchtungsmaßnahmen“ erwähnt, sollen diese Kosten vollständig in einem eigenen Budget im Haushalt 2023 abgewickelt und finanziert werden. Die Erwähnung der Kosten erfolgt an dieser Stelle nachrichtlich.

 

 

 

D) Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Die Erneuerung der Beleuchtung in den betrachteten Abschnitten unterstützt den Klimaschutz, indem die alten Leuchtmittel durch neue, energieeffiziente und klimafreundliche ersetzt werden. Diese beleuchten gezielter als die bisher genutzten die zu sichernden Verkehrsflächen, so dass z. B. die Irritation von Insekten im Vergleich zum derzeitigen Zustand reduziert wird.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Maßnahmenliste 2021

Anlage 2: Konzeptbestandteile lt. Straßen- und Wegekonzept – Abschn. Straßenbeleuchtung-

Anlage 3 bis 24: Lagepläne der Maßnahmenbereiche