Betreff
Heinrich-Lübke-Straße - Beseitigung von Straßenschäden
Vorlage
298/07
Aktenzeichen
FB5.3 - meyo -
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt die Fällung der schadenverursachenden Bäume, eine fachgerechte Vorbereitung der Pflanzbeete und anschließende Neuanpflanzungen und die Beseitigung der Straßenschäden.


Begründung:

 

Ausgangssituation:

Im weitestgehend etwa 1,25 m breiten Grünstreifen der Heinrich-Lübke-Straße sind vor z. T. über 25 Jahren Ulmen angepflanzt worden. Durch die starke Entwicklung der Bäume und den Mangel an Wurzelraum sind die Verkehrsanlagen in Mitleidenschaft gezogen worden. Diesbezüglich ist auch bereits seitens der Anlieger ein Beschwerdebrief, der unter anderem diese Schäden bemängelte, eingegangen und unsererseits beantwortet worden.

Die Straßenschäden zeigen sich als Anhebung des Radfahrstreifens, der Bordsteinanlage, der Rinne und der Fahrbahndecke. In einigen Bereichen wurden die Straßenabläufe angehoben. Diese Straßenhebungen sind zum Teil so stark, dass aufgrund der Verkehrssicherungspflicht hier dringendst eingeschritten werden muss. Der Radweg ist aufgrund der starken Unebenheiten zum Teil nur schlecht zu benutzen. Im Bereich der Anhebung der Rinne und der Straßeneinläufe kommt es zu Pfützenbildung und Glatteis im Winter. Die größtenteils ca. 25 Jahre alten Bäume haben fast nur im Bereich der aufgeweiteten Grünbeete keine Schäden verursacht.

 

Verfahrensvorschlag:

Da Handlungsbedarf besteht, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, schnellst­möglich eine Sanierung vorzunehmen. Bei 29 der 65 vorhandenen Bäume ist ein Fällen zur Beseitigung der Straßenschäden erforderlich, nur in wenigen Bereichen sind die Pflasteranhebungen so gering, dass sie mit wenig Aufwand beseitigt werden können.

Die 29 schadenverursachenden Bäume müssen gefällt werden. Der Fälltermin muss auf einen unbelaubten Termin gelegt werden. Anschließend hat eine Auskofferung im Bereich des Grünbeetes zu erfolgen, so dass pro Baum mindestens 12 m³ zur Verfügung stehen. Die 12 m³ müssen mit speziellem Substrat verfüllt werden. An den Seitenrändern zur Fahrbahn und zum Radweg müssen Wurzelschutzmatten verlegt werden. Im Anschluss daran müssen die Schäden behoben werden. Vor der nächsten Vegetationsperiode müssen dann die neuen Bäume gepflanzt werden.

 

Kosten:

Die Kosten für das Fällen der Bäume sind pro Stück mit 300,00 € anzusetzen. Zusätzlich müssen 700,00 € für die Reparatur im Fahrbahn- und Gehwegbereich angesetzt werden. Außerdem schlagen noch 2.200,00 € für die neuen Bäume mit entsprechender Standortvorbereitung und Substrateinbau zu Buche. Bei 29 Bäumen die kurzfristig zu entfernen sind und etwa 20 neu zu pflanzenden Straßenbäumen, ist mit Gesamtkosten von ca. 75.000,00 â‚¬ zu rechnen.

 

Finanzierung:

 

Auf Grund der akuten Gefährdung der Verkehrsteilnehmer und einer Beschwerdemeldung der Anwohner ist dieses Projekt unbedingt schnellstmöglich durchzuführen.

Bei dem o. g. Projekt handelt es sich um eine Maßnahme im Rahmen der Straßenunterhaltung.

Im Hinblick auf die Gründung der AöR ist verwaltungsseitig überlegt worden, ob diese Entscheidung durch die künftige Gesellschaft zu treffen ist. Aus den oben genannten Gründen sollte aber bereits heute das Projekt entschieden und eingeplant werden.


Anlagen:

 

Lageplanverkleinerungen      (ohne Maßstab)

Tabelle Schadensausmaß

Fotos