Betreff
EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH - Aufhebung der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung vom 30.01.2014
Vorlage
242/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der EWG, Herrn Dr. Peter Lüttmann, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gesellschafterversammlung der EWG hebt die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung (§ 11 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages) auf.

 


Begründung:

 

Die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung wurde vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 13. März 2014 der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung empfohlen. Die Geschäftsordnung kam damals auf Wunsch der beiden Geschäftsführer mit dem Ziel einer effektiven und effizienten Geschäftsführung sowie Arbeitsteilung zwischen der hauptamtlichen und nebenamtlichen Geschäftsführung zu Stande.

Vor dem Hintergrund, dass die beiden damaligen Geschäftsführer einzelvertretungsberechtigt waren, machte eine klare interne Abgrenzung der Zuständigkeiten Sinn.

 

Die beiden aktuellen Geschäftsführer können die Gesellschaft nur gemeinschaftlich oder gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. In den zweieinhalb Jahren der Zusammenarbeit wurden Entscheidungen immer im Einvernehmen getroffen. Vor diesem Hintergrund empfehlen beide Geschäftsführer die Aufhebung der Geschäftsordnung für die

Geschäftsführung.

 

Der EWG-Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 03.05.2022 beschlossen, der Gesellschafterversammlung ebenso zu empfehlen, gem. § 11 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung vom 30.01.2014 aufzuheben.

 


Anlage:

 

Geschäftsordnung für die Geschäftsführung