Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter
der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der EWG, Herrn Dr. Peter
Lüttmann, folgenden Beschluss zu fassen:
Die
Gesellschafterversammlung der EWG hebt die Geschäftsordnung für die
Geschäftsführung (§ 11 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages) auf.
Begründung:
Die
Geschäftsordnung für die Geschäftsführung wurde vom Aufsichtsrat in seiner
Sitzung am 13. März 2014 der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung
empfohlen. Die Geschäftsordnung kam damals auf Wunsch der beiden
Geschäftsführer mit dem Ziel einer effektiven und effizienten Geschäftsführung
sowie Arbeitsteilung zwischen der hauptamtlichen und nebenamtlichen
Geschäftsführung zu Stande.
Vor dem
Hintergrund, dass die beiden damaligen Geschäftsführer
einzelvertretungsberechtigt waren, machte eine klare interne Abgrenzung der
Zuständigkeiten Sinn.
Die beiden
aktuellen Geschäftsführer können die Gesellschaft nur gemeinschaftlich oder
gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. In den zweieinhalb Jahren der
Zusammenarbeit wurden Entscheidungen immer im Einvernehmen getroffen. Vor
diesem Hintergrund empfehlen beide Geschäftsführer die Aufhebung der
Geschäftsordnung für die
Geschäftsführung.
Der
EWG-Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 03.05.2022 beschlossen, der
Gesellschafterversammlung ebenso zu empfehlen, gem. § 11 Abs. 4 des
Gesellschaftsvertrages die Geschäftsordnung für die Geschäftsführung vom
30.01.2014 aufzuheben.
Anlage:
Geschäftsordnung für die Geschäftsführung