"Gewerbegebiet Osnabrücker Straße - Süd"
I. Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt das städtebauliche Konzept inklusive erläuternder Ausführungen zur Kenntnis.
Er beschließt, dass ein in Anlehnung an diese Vorplanung entwickelter Bebauungsplan-Vorentwurf im Rahmen eines formellen Bauleitplanverfahrens weitergeführt werden soll. Dies jedoch zunächst nur für den Bereich, der sich in städtischem Eigentum befindet.
Begründung:
In Ermangelung zeitnah verfügbarer Gewerbeflächen wird die Entwicklung neuer, bisher nicht im Fokus stehender, gewerblicher Bauflächen notwendig.
Bestehende gewerblich-industrielle Areale sind entweder fast vollständig beansprucht (Holsterfeld-Nord, GVZ, Offenbergweg, Kanalstraße, Rheine R, Mesum-West) oder liegenschaftlich bzw. eigentumsrechtlich nicht verfügbar (Holsterfeld-Süd, Venhauser Damm, Bonifatiusstraße, Kanalhafen-West, Mesum-West).
Entwicklungspotenziale, die relativ zeitnah umgesetzt und vermarktet werden können, bieten derzeit lediglich Flächen, die sich im Eigentum der Stadt Rheine befinden. Hierzu gehören insbesondere die Areale nördlich und südlich der Osnabrücker Straße, im Umfeld des vorhandenen Gewerbegebietes „Osnabrücker Straße – Paschenau“ (Russenweg, Morsestraße).
Diese beiden Potenzialflächen sind im „Gewerbeflächenkonzept für den Wirtschaftsstandort Rheine“ aufgeführt (Ratsbeschluss vom 07.12.2021). Sie wurden bereits im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans Münsterland als „Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche“ angemeldet und in der Planzeichnung dargestellt (s. Anlage 1).
Der Flächennutzungsplan (F-Plan) der Stadt Rheine weist die Bereiche noch als „Fläche für die Landwirtschaft“ aus (s. Anlage 2); insofern bedarf es im weiteren Verfahren einer Flächennutzungsplan-Änderung. Der parallel laufende Bebauungsplan beschränkt sich auf die städtischen Flächen (s. Anlage 3) und orientiert sich an den Festsetzungen des benachbarten Bebauungsplanes Nr. 252, Kennwort: „Gewerbegebiet Osnabrücker Straße – Paschenau“ (s. Anlage 4).
Beide planungsrechtlichen Verfahren sollen im Herbst dieses Jahres eingeleitet und - im Zusammenhang mit den erforderlichen Gutachten „Umweltbericht“ und „Artenschutzprüfung“ - voraussichtlich zum Ende des nächsten Jahres rechtswirksam werden.
Entsprechend dem Ziel des vom Rat beschlossenen „Gewerbeflächenkonzeptes“, soll die Vermarktung über das Instrument „Vergabekriterien“ gesteuert werden. Das diesbezügliche Verfahren wird im Vorfeld zwischen der Stadtverwaltung, der Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH (EWG) und der Politik abgestimmt.
Nachfolgend werden die konzeptionellen Grundlagen für das neue Gewerbeflächenprojekt dargelegt sowie der bereits verwaltungsintern abgestimmte, städtebauliche Entwurf erläutert.
1. Grund und Boden:
Lage
im Raum: Im Osten des Stadtgebiets; zwischen den Stadtteilen Eschendorf und
Kanalhafen;
südlich der Osnabrücker
Straße (L 501)
Lagebezeichnung: Gemarkung Rheine rechts der Ems, Flure 22
und 30, Flurstücke 388 u.a.
Plangebietsgröße: ca. 12,6 ha gewerbliche Bauflächen
(inklusive Erschließung)
Geländehöhe: Gelände fällt von Norden (39,5) nach Süden (38,5 m ü
NHN) ab
Eigentümer/-in: Stadt Rheine (4,4 ha); Erbeng. … (4,2
ha), … (4,0 ha)
2. Übergeordnete Planwerke;
Bau-/Planungsrecht:
Regionalplan: Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB);
angrenzend Frei-
raum-
und Agrarbereiche sowie Grundwasser- und Gewässerschutz
Flächennutzungspl.: Fläche für die Landwirtschaft (zwischen
gewerblichen Bauflächen)
Bebauungsplan: westlich angrenzend: Bebauungsplan Nr.
252, Kennwort: “Gewerbege-
biet
Osnabrücker Straße – Paschenau” (Rechtskraft: 26.10.1994)
Art der baul. Nutzg.: Gewerbegebiet (GE) mit Gliederung nach
Abstandserlass bzw. -liste
Maß d. baul. Nutzg.: GRZ: 0,8; GFZ: 2,4; BMZ: 10,0; II-geschossig;
evtl. Bauhöhenbe-
beschränkung
aufgrund des Bauschutzbereiches Flugplatz Bentlage
3. Technische und soziale
Infrastruktur:
Verkehrl. Anbindg.: Äußere Erschließung über die Osnabrücker
Straße (L 501); schnelle
Verbindungen
zur Innenstadt und zu den A 30-Anschlussstellen Rheine
und
Rheine-Kanalhafen sowie zu dem DEK-Umschlagplatz Kanalhafen;
Verknüpfung
mit der Tecklenburger Nordbahn (RVM) nicht möglich.
Innere
Erschließung über die Morsestraße ins Plangebiet (Schleife,
Ring
od. Stichstr.) ggf. mit zweiter Anbindung an Osnabrücker Straße
ÖPNV: RVM-Linie R 93 (Haltestelle Russenweg) mit
stündlichem Takt;
Stadtbus-Linie
C 4 (mit Haltestelle) mehr als 1,5 km entfernt
Zentrenkonzept: kein zentraler Versorgungsbereich;
vorhandener Baumarkt im GE;
ca.
300 m nördlich befindet sich “Ankes Hofladen” (auf Hof Exeler)
Entwässerung: benachbartes “GE Paschenau” entwässert im Trennsystem;
SW
in Steinzeug DN 250; RW in Beton DN 300 bis 1.100 in Richtung
Süden
zum RRB Germanenallee mit Abschlag in den Hemelter Bach
Versickerung: zwar versickerungsfähiger, “durchlässiger Boden”; aber
nicht versick-
erungsgeeigneter,
geringer Grundwasserflurabstand von 0,5 bis 1,5 m
Leitungen: Entlang der L 501 (auf dem städtischen Grundstück)
ist eine Biogaslei-
tung
zu beachten; Nutzungsberechtigter ist die “BT Biogastransport
GmbH”
(Gestattungsvertrag; Stadtwerke/EWR + RB Rheine Bioenergie)
Sonstige Infrastr.: Im näheren Umfeld keine kulturellen,
sozialen, kirchlichen, sport-
lichen,
gesundheitlichen oder gastronomischen Einrichtungen
4. Sonstige Fachplanungen:
Straßen-/Wegerecht: Es besteht eine Anbaubeschränkung bzw. ein
Zustimmungserfordernis
der
Straßenbaubehörde, wenn außerhalb der Ortsdurchfahrt bauliche
Anlagen
längs der Landesstraße in einer Entfernung bis zu 40 m (äuße-
rer
Rand der Fahrbahn) errichtet werden sollen (§ 25 StrWG NRW);
zulässige
Höchstgeschwindigkeit auf der L 501: 70 km/h
Verkehrslärm: ggf. Schallschutzmaßnahmen zur L 501 (s. B-Plan Nr. 252)
Gewerbelärm: Aufgrund der Nähe zu Wohngebäuden (Hofstellen;
Hafenstraße u.a.;
MI-Schutzstatus)
ist eine Festsetzung als Industriegebiet (GI) nicht
möglich;
um Nutzungskonflikte zu vermeiden, sind “Betriebswohnun-
gen”
(Inhaber, Leiter, Aufsicht, Bereitschaft; zugeordnet, untergeordnet)
nicht
zulässig; sie beeinflussen bzw. erhöhen den immissionsschutz-
rechtl.
Status innerhalb des Gewerbegebietes (Schutz der Betriebe)
Schutzabstände: Es erfolgt eine Gliederung gemäß
NRW-Abstandserlass bzw. –liste;
Achtungsabstände: keine Störfallbetriebe in näherer Umgebung;
kein Sicherheitsabstand
Wasserschutz: südlich benachbart befindet sich das Wasserschutzgebiet
(Zone III)
des
Wasserwerkes “Hemelter Bach” (Bebauung nicht zulässig)
Altlasten: keine Altstandorte oder Altlablagerungen
vorhanden
Kampfmittel: keine Kampfmittelverdachtsfläche (keine
Kampfmittelbeseitigung erf.)
Denkmäler: keine Bau- oder Bodendenkmäler vorhanden
Natur, Landschaft: kein FFH- oder Vogelschutzgebiet; kein
Natur- oder Landschaftsschutz-
gebiet;
kein registriertes LANUV-Biotop; kein rechtlicher Schutzstatus
Landsch. Einbindg.: umgebender attraktiver Baum- und
Strauchbewuchs ist zu erhalten;
Gewässer: der Paschenaugraben mit beidseitigem Sukzessions-
bzw. Retentions-
(s. Anlage 5) raum ist zu schützen und dauerhaft zu erhalten (25 bis
30 m Breite);
(s. Anlage 6) als “Hauptgewässer” verläuft bzw. entwässert er in
Richtung Norden
zur
Schleuse Altenrheine und damit in den Dortmund-Ems-Kanal; die
“Nebengewässer”
sind ebenfalls zu berücksichtigen;
Kompensation: Entlang des Paschenaugrabens sind Ausgleichsflächen bzw.
–maß-
(s. Anlage 7) nahmen festgesetzt worden (s. B-Plan Nr. 252); laut
Kompensations-
kataster
ist Folgendes zu beachten: Graben/Wasserlauf renaturieren/
optimieren
(MF05; 20 m breit; 9.964 qm), Hecke pflanzen (MB90; 5 m
breit;
1.982 qm) und Obstwiese anlegen (MHK1; 50 x 68 m; 3.400 qm)
5. Vorzugs-Variante:
Städteb. Konzept: Schleifen-/Ringerschließung mit 1- oder
2-facher Anbindung
(s. Anlage 8) (inkl. südlicher Erweiterung mit
Stichstraßen-Erschließung)
Grundlagen: Verkehrlicher Anschluss an Knotenpunkt
“Russenweg/Morsestraße”; kürzlich
realisierte “Aufwertung” durch Lichtsignalanlage und veränder-
te
Wegeführung; Schleifenerschließung (“Ringschluss”); Vermeidung
von
Stichstraßen (umwegträchtige “Sackgassen”; Manövrierproblem
für
Schwerlastverkehr; zugeparkte Wendeanlagen u.a.);
Straßenquerschnitt/-breite:
15 m (2,50 m Geh-/Radweg; 0,50 m Schutz-
streifen;
7,00 m Fahrbahn; 2,50 m Parkstreifen; 2,50 m Gehweg);
östliche
Anbindung an die L 501 in der Einmündungsabfolge Nahrodder
Straße
(L 591), Kanalstraße, A 30-Auffahrt Rheine-Kanalhafen sinnvoll;
(Haltesicht-)
Abstand zur Überfahrt “Tecklenburger Nordbahn” ausrei-
chend;
aber auch “Abbindung” der Schleifenerschließung möglich
(dann
nur über Ampelanlage “Russenweg/Morsestraße”);
Grundstückstiefen
zwischen 60 und 100 m; in der Breite variabel;
rückwärtige,
östliche Umfahrung (Fa. Holthaus, Morsestraße) durch
veränderten
Grundstückszuschnitt (max. 5 m); Erweiterungsmöglich-
keit
(nördlich) auf bisheriger Ausgleichsfläche (zusätzliches Baufeld
erfordert
erneuten Ausgleich);
Baum-
und Gehölzbestand insbesondere im Bachauenbereich schützen
bzw.
sichern; Grünzug/Paschenaugraben zwischen 25 und 30 m breit;
Abstand
der Baugrundstücke von mind. 5 m zur Oberkante der Gewäs-
serböschung
(auch für Unterhaltungsarbeiten); “mittige” Baumreihe
(evtl.
Wallhecke) bleibt weitgehend erhalten; 5 m breiter Streifen ent-
lang
der Osnabrücker Straße zur Anpflanzung von Bäumen/Sträuchern;
Langfristig
südliche Erweiterung berücksichtigen; hier zunächst als
Stichstraße
konzipiert; nochmalige Überquerung des Paschenaugra-
bens;
beidseitige Bebauung in etwa 55 m Tiefe mit großflächigem End-
grundstück;
die geplante Straßenführung (öffentliche Verkehrsfläche)
muss
als zweckgebundene Vorbehaltsfläche gesichert werden;
ggf.
Weiterführung bzw. Anbindung an “Am Dreeshof/Osnabrücker
Straße”
mit Ertüchtigung des Wirtschaftsweges; Anmerkung: auch der
“KTR-Masterplan”
sieht eine zusätzliche Anbindung über “Am Drees-
hof”
vor; ggf. auch Anbindung an “Am Dreeshof/Rodder Damm” (Über-
fahrt
“Tecklenburger Nordbahn”!?).
Städteb. Konzept: Schleifen-/Ringerschließung; 1.
Bauabschnitt mit Wendeanlage;
(s. Anlage 9) (Vorbehaltsflächen für spätere Weiterführung
gestrichelt)
Grundlagen: wie oben; Wendeanlage: Ø 28 m; kurzfristig kann
Planungsrecht ledig-
lich
auf den Flächen in städtischem Eigentum geschaffen werden;
mittel-
bis langfristig sind Gewerbegebietserweiterungen in östliche
und
südliche Richtung angedacht; diesbezüglich sind die verkehrlichen
Anbindungspunkte
eigentumsrechtlich zu sichern.
6. Weitere Erfordernisse
Einleitung der Bauleitplanverfahren:
- 42.
Änderung des Flächennutzungsplanes, Kennwort: “GE Osnabrücker Straße - Süd”
(der
Änderungsbereich bezieht sich auf die Gesamtfläche südlich der Osnabrücker
Str.!)
- Im
Rahmen der F-Planänderung ist zur “Anpassung an die Ziele der Raumordnung” eine
“landesplanerische
Anfrage” gemäß § 34 Landesplanungsgesetz erforderlich!
- Bebauungsplan
Nr. 348, Kennwort: “GE Osnabrücker Straße-Süd – Teil West” inklusive
geringfügiger
Überplanung/Änderung des Bebauungsplanes Nr. 252, Kennwort: Gewer-
begebiet
Osnabrücker Straße – Paschenau” (zunächst nur städtische Teilfläche!)
Liegenschaftlicher Grunderwerb:
Zur mittelfristigen Nutzung des
Gesamtareals ist der zeitnahe Erwerb der östlich benachbarten Flächen der
Erbengemeinschaft … (4,2 ha) und des Eigentümers … (4,0 ha) erforderlich;
für die langfristig angedachte,
südliche Erweiterung müssen zudem die Flächen des Eigentü-
mers … (5,9 ha) erworben werden.
Gutachterliche “Begleitung” bzw.
Beauftragung:
- Umweltprüfung
bzw. Umweltbericht zur Untersuchung der betroffenen Schutzgüter;
der
Umweltbericht beinhaltet eine naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbilan-
zierung;
ein forstrechtlicher Ausgleich ist voraussichtlich nicht erforderlich;
- Artenschutzrechtlicher
Fachbeitrag; Artenschutzprüfung mit Vorprüfung (Stufe I) und
vertiefende
Prüfung (Stufe II); ggf. Ausnahmeverfahren (Stufe III)
Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz
Das städtebauliche Konzept bereitet
die bauliche Inanspruchnahme von bisherigen Frei- bzw. Ackerflächen vor. Mit
dem nachfolgenden Bauleitplanverfahren werden die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für eine gewerblich-industrielle Bautätigkeit und damit einer
starken Versiegelung des Geländes geschaffen. Die Beanspruchung der derzeit
ackerbaulich bewirtschafteten Fläche wirkt sich negativ auf die klimatischen
Verhältnisse vor Ort aus.
Angesichts des Mangels an verfügbaren Gewerbeflächen wird die Entwicklung neuer, gewerblicher Bauflächen immer dringlicher. Bestehende gewerblich-industrielle Areale sind entweder fast vollständig beansprucht oder liegenschaftlich bzw. eigentumsrechtlich nicht verfügbar. Insbesondere für die Bestandsunternehmen sind Erweiterungs- oder Umsiedlungsflächen nicht mehr vorhanden, allerdings für die Existenzsicherung unabdingbar notwendig. Insofern dient das geplante Gewerbegebiet der bedarfsorientierten Siedlungsentwicklung.
Zudem handelt es sich hier um eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung. Es werden Frei- bzw. Ackerflächen zwischen zwei gewerblich geprägten Bereichen (GE Paschenau und GE Hafenstraße) beansprucht, ähnlich einem „Lückenschluss“. Einer Zersiedelung der Landschaft wird damit entgegengewirkt und die Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen weit im Landschaftsraum vermieden.
Grundsätzlich ist die Stadt Rheine
bestrebt, Neuversiegelungen zu begrenzen und - im Sinne eines sparsamen Umgangs
mit Grund und Boden - im Siedlungszusammenhang liegende Flächen vorrangig zu
aktivieren. Diesem Grundsatz wird mit der vorliegenden Planung weitgehend
entsprochen. Die zu überplanenden Flächen unterliegen bereits einer
beidseitigen gewerblichen Prägung. Das noch unbebaute Areal stellt sich als
Frei- bzw. Ackerfläche dar, das unmittelbar an den bebauten Siedlungsraum
angrenzt.
Das städtebauliche Konzept
berücksichtigt insbesondere die bestehenden Landschaftselemente. Der Baum- und
Gehölzbestand wird weitgehend erhalten; besonders beachtenswert ist der
Paschenaugraben mit seinem Bachauenbereich. Hier wird ein angemessener
Sukzsessions- bzw. Retentionsraum geschützt bzw. planungsrechtlich gesichert.
Entlang der Osnabrücker Straße werden Baum- und Strauchpflanzungen vorgenommen.
Weitere Anpflanzungen im Süden - entlang des Bachlaufs - gewährleisten eine
Abschirmung des Gewerbegebietes zum Landschaftsraum. Für die geplante
Versiegelung werden zudem umfangreiche, ökologisch und klimatisch wirksame
Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt.
Im Rahmen der künftig anzuwendenden,
vom Rat der Stadt Rheine noch zu beschließenden, “Vergabekriterien” werden
nicht nur Wirtschaftlichkeit und Arbeitsplatzeffekte gewichtet, sondern auch
städtebauliche Qualität und Nachhaltigkeit und damit auch ökologische,
energieeffiziente, klimawirksame Konzepte.
In Rahmen der Abwägung wird hier letztlich dem primären Planungsziel, die Schaffung von zusammenhängenden Gewerbegebieten - insbesondere für die Erweiterung und Standortsicherung ortsansässiger Betriebe, der Vorrang eingeräumt.
Anlagen:
Anlage 1: Regionalplan Münsterland (Auszug)
Anlage 2: Flächennutzungsplan der Stadt Rheine (Auszug)
Anlage 3: Flächenaufteilung, -größen
Anlage 4: Bebauungsplan Nr. 252 (westlich angrenzend)
Anlage 5: Luftbild von 2019
Anlage 6: Schrägluftbild (Ansicht von Norden)
Anlage 7: Kompensationsflächen aus B-Plan Nr. 252
Anlage 8: Städtebauliches Konzept (inkl. südl. Erweiterung)
Anlage 9: Städtebauliches Konzept; 1. Bauabschnitt