Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt das städtebauliche Konzept inklusive erläuternder Ausführungen zur Kenntnis.

Er beschließt, dass ein in Anlehnung an diese Vorplanung entwickelter Bebauungsplan-Vorentwurf im Rahmen eines formellen Bauleitplanverfahrens weitergeführt werden soll. Dies jedoch zunächst nur für den Bereich, der sich in städtischem Eigentum befindet.

 

 

 

Begründung:

 

In Ermangelung zeitnah verfügbarer Gewerbeflächen wird die Entwicklung neuer, bisher nicht im Fokus stehender, gewerblicher Bauflächen notwendig.

Bestehende gewerblich-industrielle Areale sind entweder fast vollständig beansprucht (Holsterfeld-Nord, GVZ, Offenbergweg, Kanalstraße, Rheine R, Mesum-West) oder liegenschaftlich bzw. eigentumsrechtlich nicht verfügbar (Holsterfeld-Süd, Venhauser Damm, Bonifatiusstraße, Kanalhafen-West, Mesum-West).

 

Entwicklungspotenziale, die relativ zeitnah umgesetzt und vermarktet werden können, bieten derzeit lediglich Flächen, die sich im Eigentum der Stadt Rheine befinden. Hierzu gehören insbesondere die Areale nördlich und südlich der Osnabrücker Straße, im Umfeld des vorhandenen Gewerbegebietes „Osnabrücker Straße – Paschenau“ (Russenweg, Morsestraße).

 

Diese beiden Potenzialflächen sind im „Gewerbeflächenkonzept für den Wirtschaftsstandort Rheine“ aufgeführt (Ratsbeschluss vom 07.12.2021). Sie wurden bereits im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans Münsterland als „Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche“ angemeldet und in der Planzeichnung dargestellt (s. Anlage 1).

 

Der Flächennutzungsplan (F-Plan) der Stadt Rheine weist die Bereiche noch als „Fläche für die Landwirtschaft“ aus (s. Anlage 2); insofern bedarf es im weiteren Verfahren einer Flächennutzungsplan-Änderung. Der parallel laufende Bebauungsplan beschränkt sich auf die städtischen Flächen (s. Anlage 3) und orientiert sich an den Festsetzungen des benachbarten Bebauungsplanes Nr. 252, Kennwort: „Gewerbegebiet Osnabrücker Straße – Paschenau“ (s. Anlage 4).

 

Beide planungsrechtlichen Verfahren sollen im Herbst dieses Jahres eingeleitet und - im Zusammenhang mit den erforderlichen Gutachten „Umweltbericht“ und „Artenschutzprüfung“ - voraussichtlich zum Ende des nächsten Jahres rechtswirksam werden.

 

Entsprechend dem Ziel des vom Rat beschlossenen „Gewerbeflächenkonzeptes“, soll die Vermarktung über das Instrument „Vergabekriterien“ gesteuert werden. Das diesbezügliche Verfahren wird im Vorfeld zwischen der Stadtverwaltung, der Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH (EWG) und der Politik abgestimmt.

 

Nachfolgend werden die konzeptionellen Grundlagen für das neue Gewerbeflächenprojekt dargelegt sowie der bereits verwaltungsintern abgestimmte, städtebauliche Entwurf erläutert.

 

 

1.    Grund und Boden:

 

Lage im Raum:           Im Osten des Stadtgebiets; zwischen den Stadtteilen Eschendorf und

                                    Kanalhafen; südlich der Osnabrücker Straße (L 501)

Lagebezeichnung:       Gemarkung Rheine rechts der Ems, Flure 22 und 30, Flurstücke 388 u.a.

Plangebietsgröße:       ca. 12,6 ha gewerbliche Bauflächen (inklusive Erschließung)

Geländehöhe:             Gelände fällt von Norden (39,5) nach Süden (38,5 m ü NHN) ab

Eigentümer/-in:           Stadt Rheine (4,4 ha); Erbeng. … (4,2 ha), … (4,0 ha)

 

 

2.    Übergeordnete Planwerke; Bau-/Planungsrecht:

 

Regionalplan:              Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich (GIB); angrenzend Frei-

                                    raum- und Agrarbereiche sowie Grundwasser- und Gewässerschutz

Flächennutzungspl.:    Fläche für die Landwirtschaft (zwischen gewerblichen Bauflächen)

Bebauungsplan:          westlich angrenzend: Bebauungsplan Nr. 252, Kennwort: “Gewerbege-

                                    biet Osnabrücker Straße – Paschenau” (Rechtskraft: 26.10.1994)

Art der baul. Nutzg.:  Gewerbegebiet (GE) mit Gliederung nach Abstandserlass bzw. -liste

Maß d. baul. Nutzg.:  GRZ: 0,8; GFZ: 2,4; BMZ: 10,0; II-geschossig; evtl. Bauhöhenbe-

                                    beschränkung aufgrund des Bauschutzbereiches Flugplatz Bentlage

 

 

3.    Technische und soziale Infrastruktur:

 

Verkehrl. Anbindg.:   Äußere Erschließung über die Osnabrücker Straße (L 501); schnelle

                                    Verbindungen zur Innenstadt und zu den A 30-Anschlussstellen Rheine

                                    und Rheine-Kanalhafen sowie zu dem DEK-Umschlagplatz Kanalhafen;

                                    Verknüpfung mit der Tecklenburger Nordbahn (RVM) nicht möglich.

                                    Innere Erschließung über die Morsestraße ins Plangebiet (Schleife,

                                    Ring od. Stichstr.) ggf. mit zweiter Anbindung an Osnabrücker Straße

ÖPNV:                       RVM-Linie R 93 (Haltestelle Russenweg) mit stündlichem Takt;

                                    Stadtbus-Linie C 4 (mit Haltestelle) mehr als 1,5 km entfernt

Zentrenkonzept:         kein zentraler Versorgungsbereich; vorhandener Baumarkt im GE;

                                    ca. 300 m nördlich befindet sich “Ankes Hofladen” (auf Hof Exeler)

Entwässerung:            benachbartes “GE Paschenau” entwässert im Trennsystem;

                                    SW in Steinzeug DN 250; RW in Beton DN 300 bis 1.100 in Richtung

                                    Süden zum RRB Germanenallee mit Abschlag in den Hemelter Bach

Versickerung:             zwar versickerungsfähiger, “durchlässiger Boden”; aber nicht versick-

                                    erungsgeeigneter, geringer Grundwasserflurabstand von 0,5 bis 1,5 m

Leitungen:                  Entlang der L 501 (auf dem städtischen Grundstück) ist eine Biogaslei-

                                    tung zu beachten; Nutzungsberechtigter ist die “BT Biogastransport

                                    GmbH” (Gestattungsvertrag; Stadtwerke/EWR + RB Rheine Bioenergie)

Sonstige Infrastr.:       Im näheren Umfeld keine kulturellen, sozialen, kirchlichen, sport-

                                    lichen, gesundheitlichen oder gastronomischen Einrichtungen

                                   

 

 

4.    Sonstige Fachplanungen:

 

Straßen-/Wegerecht:   Es besteht eine Anbaubeschränkung bzw. ein Zustimmungserfordernis

                                    der Straßenbaubehörde, wenn außerhalb der Ortsdurchfahrt bauliche

                                    Anlagen längs der Landesstraße in einer Entfernung bis zu 40 m (äuße-

                                    rer Rand der Fahrbahn) errichtet werden sollen (§ 25 StrWG NRW);

                                    zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der L 501: 70 km/h

Verkehrslärm:             ggf. Schallschutzmaßnahmen zur L 501 (s. B-Plan Nr. 252)

Gewerbelärm:             Aufgrund der Nähe zu Wohngebäuden (Hofstellen; Hafenstraße u.a.;

                                    MI-Schutzstatus) ist eine Festsetzung als Industriegebiet (GI) nicht

                                    möglich; um Nutzungskonflikte zu vermeiden, sind “Betriebswohnun-

                                    gen” (Inhaber, Leiter, Aufsicht, Bereitschaft; zugeordnet, untergeordnet)

                                    nicht zulässig; sie beeinflussen bzw. erhöhen den immissionsschutz-

                                    rechtl. Status innerhalb des Gewerbegebietes (Schutz der Betriebe)

Schutzabstände:         Es erfolgt eine Gliederung gemäß NRW-Abstandserlass bzw. –liste;

Achtungsabstände:     keine Störfallbetriebe in näherer Umgebung; kein Sicherheitsabstand

Wasserschutz:             südlich benachbart befindet sich das Wasserschutzgebiet (Zone III)

                                    des Wasserwerkes “Hemelter Bach” (Bebauung nicht zulässig)

Altlasten:                    keine Altstandorte oder Altlablagerungen vorhanden

Kampfmittel:              keine Kampfmittelverdachtsfläche (keine Kampfmittelbeseitigung erf.)

Denkmäler:                 keine Bau- oder Bodendenkmäler vorhanden

Natur, Landschaft:     kein FFH- oder Vogelschutzgebiet; kein Natur- oder Landschaftsschutz-

                                    gebiet; kein registriertes LANUV-Biotop; kein rechtlicher Schutzstatus

Landsch. Einbindg.:   umgebender attraktiver Baum- und Strauchbewuchs ist zu erhalten;

Gewässer:                   der Paschenaugraben mit beidseitigem Sukzessions- bzw. Retentions-

(s. Anlage 5)               raum ist zu schützen und dauerhaft zu erhalten (25 bis 30 m Breite);

(s. Anlage 6)               als “Hauptgewässer” verläuft bzw. entwässert er in Richtung Norden

                                    zur Schleuse Altenrheine und damit in den Dortmund-Ems-Kanal; die

                                    “Nebengewässer” sind ebenfalls zu berücksichtigen;

Kompensation:           Entlang des Paschenaugrabens sind Ausgleichsflächen bzw. –maß-

(s. Anlage 7)               nahmen festgesetzt worden (s. B-Plan Nr. 252); laut Kompensations-

                                    kataster ist Folgendes zu beachten: Graben/Wasserlauf renaturieren/

                                    optimieren (MF05; 20 m breit; 9.964 qm), Hecke pflanzen (MB90; 5 m

                                    breit; 1.982 qm) und Obstwiese anlegen (MHK1; 50 x 68 m; 3.400 qm)

 

 

5.    Vorzugs-Variante:

 

Städteb. Konzept:      Schleifen-/Ringerschließung mit 1- oder 2-facher Anbindung

(s. Anlage 8)               (inkl. südlicher Erweiterung mit Stichstraßen-Erschließung)

 

Grundlagen:                Verkehrlicher Anschluss an Knotenpunkt “Russenweg/Morsestraße”;       kürzlich realisierte “Aufwertung” durch Lichtsignalanlage und veränder-

                                    te Wegeführung; Schleifenerschließung (“Ringschluss”); Vermeidung

                                    von Stichstraßen (umwegträchtige “Sackgassen”; Manövrierproblem

                                    für Schwerlastverkehr; zugeparkte Wendeanlagen u.a.);

                                    Straßenquerschnitt/-breite: 15 m (2,50 m Geh-/Radweg; 0,50 m Schutz-

                                    streifen; 7,00 m Fahrbahn; 2,50 m Parkstreifen; 2,50 m Gehweg);

                                    östliche Anbindung an die L 501 in der Einmündungsabfolge Nahrodder

                                    Straße (L 591), Kanalstraße, A 30-Auffahrt Rheine-Kanalhafen sinnvoll;

                                    (Haltesicht-) Abstand zur Überfahrt “Tecklenburger Nordbahn” ausrei-

                                    chend; aber auch “Abbindung” der Schleifenerschließung möglich

                                    (dann nur über Ampelanlage “Russenweg/Morsestraße”);

 

                                    Grundstückstiefen zwischen 60 und 100 m; in der Breite variabel;

                                    rückwärtige, östliche Umfahrung (Fa. Holthaus, Morsestraße) durch

                                    veränderten Grundstückszuschnitt (max. 5 m); Erweiterungsmöglich-

                                    keit (nördlich) auf bisheriger Ausgleichsfläche (zusätzliches Baufeld

                                    erfordert erneuten Ausgleich);

 

                                    Baum- und Gehölzbestand insbesondere im Bachauenbereich schützen

                                    bzw. sichern; Grünzug/Paschenaugraben zwischen 25 und 30 m breit;

                                    Abstand der Baugrundstücke von mind. 5 m zur Oberkante der Gewäs-

                                    serböschung (auch für Unterhaltungsarbeiten); “mittige” Baumreihe

                                    (evtl. Wallhecke) bleibt weitgehend erhalten; 5 m breiter Streifen ent-

                                    lang der Osnabrücker Straße zur Anpflanzung von Bäumen/Sträuchern;

 

                                    Langfristig südliche Erweiterung berücksichtigen; hier zunächst als

                                    Stichstraße konzipiert; nochmalige Überquerung des Paschenaugra-

                                    bens; beidseitige Bebauung in etwa 55 m Tiefe mit großflächigem End-

                                    grundstück; die geplante Straßenführung (öffentliche Verkehrsfläche)

                                    muss als zweckgebundene Vorbehaltsfläche gesichert werden;

 

                                    ggf. Weiterführung bzw. Anbindung an “Am Dreeshof/Osnabrücker

                                    Straße” mit Ertüchtigung des Wirtschaftsweges; Anmerkung: auch der

                                    “KTR-Masterplan” sieht eine zusätzliche Anbindung über “Am Drees-

                                    hof” vor; ggf. auch Anbindung an “Am Dreeshof/Rodder Damm” (Über-

                                    fahrt “Tecklenburger Nordbahn”!?).

 

 

Städteb. Konzept:      Schleifen-/Ringerschließung; 1. Bauabschnitt mit Wendeanlage;

(s. Anlage 9)               (Vorbehaltsflächen für spätere Weiterführung gestrichelt)

 

Grundlagen:                wie oben; Wendeanlage: Ø 28 m; kurzfristig kann Planungsrecht ledig-

                                    lich auf den Flächen in städtischem Eigentum geschaffen werden;

 

                                    mittel- bis langfristig sind Gewerbegebietserweiterungen in östliche

                                    und südliche Richtung angedacht; diesbezüglich sind die verkehrlichen

                                    Anbindungspunkte eigentumsrechtlich zu sichern.

 

 

6.    Weitere Erfordernisse

 

Einleitung der Bauleitplanverfahren:

 

-      42. Änderung des Flächennutzungsplanes, Kennwort: “GE Osnabrücker Straße - Süd”

       (der Änderungsbereich bezieht sich auf die Gesamtfläche südlich der Osnabrücker Str.!)

-      Im Rahmen der F-Planänderung ist zur “Anpassung an die Ziele der Raumordnung” eine

       “landesplanerische Anfrage” gemäß § 34 Landesplanungsgesetz erforderlich!

-      Bebauungsplan Nr. 348, Kennwort: “GE Osnabrücker Straße-Süd – Teil West” inklusive

       geringfügiger Überplanung/Änderung des Bebauungsplanes Nr. 252, Kennwort: Gewer-

       begebiet Osnabrücker Straße – Paschenau” (zunächst nur städtische Teilfläche!)

 

Liegenschaftlicher Grunderwerb:

 

Zur mittelfristigen Nutzung des Gesamtareals ist der zeitnahe Erwerb der östlich benachbarten Flächen der Erbengemeinschaft … (4,2 ha) und des Eigentümers … (4,0 ha) erforderlich;

für die langfristig angedachte, südliche Erweiterung müssen zudem die Flächen des Eigentü-

mers … (5,9 ha) erworben werden.

 

Gutachterliche “Begleitung” bzw. Beauftragung:

 

-      Umweltprüfung bzw. Umweltbericht zur Untersuchung der betroffenen Schutzgüter;

       der Umweltbericht beinhaltet eine naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbilan-

       zierung; ein forstrechtlicher Ausgleich ist voraussichtlich nicht erforderlich;

-      Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; Artenschutzprüfung mit Vorprüfung (Stufe I) und

       vertiefende Prüfung (Stufe II); ggf. Ausnahmeverfahren (Stufe III)

 

Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Das städtebauliche Konzept bereitet die bauliche Inanspruchnahme von bisherigen Frei- bzw. Ackerflächen vor. Mit dem nachfolgenden Bauleitplanverfahren werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gewerblich-industrielle Bautätigkeit und damit einer starken Versiegelung des Geländes geschaffen. Die Beanspruchung der derzeit ackerbaulich bewirtschafteten Fläche wirkt sich negativ auf die klimatischen Verhältnisse vor Ort aus.

 

Angesichts des Mangels an verfügbaren Gewerbeflächen wird die Entwicklung neuer, gewerblicher Bauflächen immer dringlicher. Bestehende gewerblich-industrielle Areale sind entweder fast vollständig beansprucht oder liegenschaftlich bzw. eigentumsrechtlich nicht verfügbar. Insbesondere für die Bestandsunternehmen sind Erweiterungs- oder Umsiedlungsflächen nicht mehr vorhanden, allerdings für die Existenzsicherung unabdingbar notwendig. Insofern dient das geplante Gewerbegebiet der bedarfsorientierten Siedlungsentwicklung.

 

Zudem handelt es sich hier um eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung. Es werden Frei- bzw. Ackerflächen zwischen zwei gewerblich geprägten Bereichen (GE Paschenau und GE Hafenstraße) beansprucht, ähnlich einem „Lückenschluss“. Einer Zersiedelung der Landschaft wird damit entgegengewirkt und die Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen weit im Landschaftsraum vermieden.

 

Grundsätzlich ist die Stadt Rheine bestrebt, Neuversiegelungen zu begrenzen und - im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden - im Siedlungszusammenhang liegende Flächen vorrangig zu aktivieren. Diesem Grundsatz wird mit der vorliegenden Planung weitgehend entsprochen. Die zu überplanenden Flächen unterliegen bereits einer beidseitigen gewerblichen Prägung. Das noch unbebaute Areal stellt sich als Frei- bzw. Ackerfläche dar, das unmittelbar an den bebauten Siedlungsraum angrenzt.

 

Das städtebauliche Konzept berücksichtigt insbesondere die bestehenden Landschaftselemente. Der Baum- und Gehölzbestand wird weitgehend erhalten; besonders beachtenswert ist der Paschenaugraben mit seinem Bachauenbereich. Hier wird ein angemessener Sukzsessions- bzw. Retentionsraum geschützt bzw. planungsrechtlich gesichert. Entlang der Osnabrücker Straße werden Baum- und Strauchpflanzungen vorgenommen. Weitere Anpflanzungen im Süden - entlang des Bachlaufs - gewährleisten eine Abschirmung des Gewerbegebietes zum Landschaftsraum. Für die geplante Versiegelung werden zudem umfangreiche, ökologisch und klimatisch wirksame Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt.

 

Im Rahmen der künftig anzuwendenden, vom Rat der Stadt Rheine noch zu beschließenden, “Vergabekriterien” werden nicht nur Wirtschaftlichkeit und Arbeitsplatzeffekte gewichtet, sondern auch städtebauliche Qualität und Nachhaltigkeit und damit auch ökologische, energieeffiziente, klimawirksame Konzepte.

 

In Rahmen der Abwägung wird hier letztlich dem primären Planungsziel, die Schaffung von zusammenhängenden Gewerbegebieten - insbesondere für die Erweiterung und Standortsicherung ortsansässiger Betriebe, der Vorrang eingeräumt.


Anlagen:

 

Anlage 1:        Regionalplan Münsterland (Auszug)

Anlage 2:        Flächennutzungsplan der Stadt Rheine (Auszug)

Anlage 3:        Flächenaufteilung, -größen

Anlage 4:        Bebauungsplan Nr. 252 (westlich angrenzend)

Anlage 5:        Luftbild von 2019

Anlage 6:        Schrägluftbild (Ansicht von Norden)

Anlage 7:        Kompensationsflächen aus B-Plan Nr. 252

Anlage 8:        Städtebauliches Konzept (inkl. südl. Erweiterung)

Anlage 9:        Städtebauliches Konzept; 1. Bauabschnitt