Betreff
Berichtswesen 2022, Stichtag 31.05.2022, Sonderbereich 9 - Zentrale Finanzleistungen
Vorlage
248/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt den unterjährigen Bericht für den Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen – mit dem Stand der Daten zum 31.05.2022 zur Kenntnis.

 

 


Begründung:

 

A.    Allgemeines

 

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und die Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

 

Zu berichten sind:

 

1.      Ergebnisrechnung,

bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt

-      Alle Abweichungen ab 50 TEUR

 

2.      Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,

bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt

 

Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.

 

 

B.     Berichtswesen Sonderbereich 9

 

Gegenüber der Haushaltsplanung ergeben sich im Ergebnisplan für den Sonderbereich 9 voraussichtlich Verbesserungen in Höhe von 2.945 TEUR.

 

Im Finanzplan des Sonderbereichs 9 ergeben sich voraussichtlich keine nennenswerten Veränderungen.

 

C.    Berichtswesen einschließlich Fach- und Sonderbereiche

 

Unter Berücksichtigung der Veränderungen aus den Fach- und Sonderbereichen (Verschlechterung in Höhe von 262 TEUR) ergibt sich im Ergebnisplan eine Gesamtverbesserung von 2.683 TEUR.

Die Prognose für das Jahresende wird darüber hinaus noch durch die gebildeten Ermächtigungsübertragungen belastet. Ohne diese Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 13.103 TEUR ergäbe sich ein Überschuss in Höhe von 224 TEUR.

 

Unter Berücksichtigung der Ermächtigungsübertragungen ergibt ein prognostizierter Fehlbedarf in Höhe von 12.879 TEUR.

 

Zusammenfassend ergibt sich folgende Übersicht:

 

Fehlbedarf lt. Haushaltsplanung 2022

-2.459 TEUR

Veränderungen Sonderbereich 9

2.945 TEUR

Veränderungen Fach-/Sonderbereiche

-262 TEUR

Rechnerischer neuer Überschuss
(ohne Berücksichtigung der gebildeten Ermächtigungs-übertragungen aus 2021)

224 TEUR

 

Ein Großteil der Ermächtigungsübertragungen wurde für den Breitbandausbau sowie für Maßnahmen der Mobilitäts- und Verkehrsplanung und der Sonderprojekte gebildet. Die für diese Maßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel werden allerdings nicht vollständig in 2022 benötigt.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Bericht zum Stichtag 31.05.2022, Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen