Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine nimmt den unterjährigen Bericht
für den Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen – mit dem Stand der Daten
zum 31.05.2022 zur Kenntnis.
Begründung:
A.
Allgemeines
Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und die Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1. Ergebnisrechnung,
bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt
- Alle Abweichungen ab 50 TEUR
2. Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt
Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.
B.
Berichtswesen
Sonderbereich 9
Gegenüber der Haushaltsplanung ergeben sich im Ergebnisplan für den Sonderbereich 9 voraussichtlich Verbesserungen in Höhe von 2.945 TEUR.
Im Finanzplan des Sonderbereichs 9 ergeben sich voraussichtlich keine nennenswerten Veränderungen.
C. Berichtswesen einschließlich Fach- und
Sonderbereiche
Unter Berücksichtigung der Veränderungen
aus den Fach- und Sonderbereichen (Verschlechterung in Höhe
von 262 TEUR) ergibt sich im Ergebnisplan eine Gesamtverbesserung von 2.683
TEUR.
Die Prognose für das Jahresende wird darüber hinaus noch
durch die gebildeten Ermächtigungsübertragungen belastet. Ohne diese
Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 13.103 TEUR ergäbe sich ein
Überschuss in Höhe von 224 TEUR.
Unter Berücksichtigung der Ermächtigungsübertragungen ergibt
ein prognostizierter Fehlbedarf in Höhe von 12.879 TEUR.
Zusammenfassend ergibt sich folgende Übersicht:
Fehlbedarf lt.
Haushaltsplanung 2022 |
-2.459 TEUR |
Veränderungen Sonderbereich 9
|
2.945 TEUR |
Veränderungen
Fach-/Sonderbereiche |
-262 TEUR |
Rechnerischer neuer Überschuss |
224 TEUR |
Ein Großteil der
Ermächtigungsübertragungen wurde für den Breitbandausbau sowie für Maßnahmen
der Mobilitäts- und Verkehrsplanung und der Sonderprojekte gebildet. Die für
diese Maßnahmen zur Verfügung stehenden Mittel werden allerdings nicht
vollständig in 2022 benötigt.
Anlagen:
Anlage 1: Bericht zum Stichtag 31.05.2022, Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen