VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:
Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Bebauungsplanänderung zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 3). Ein Auszug bzw. Ausschnitte aus dem Vorentwurf der Bebauungsplanänderung liegen ebenfalls bei (Anlagen 1 und 2).
BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:
I.      Änderungs-
und Ergänzungsbeschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. 129, Kennwort: "Industriegebiet Baarentelgen Nord", der Stadt Rheine zu ändern und zu ergänzen.
Der räumliche Geltungsbereich dieser
Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:
im Nordosten:Â Â durch die
südwestliche Grenze des Flurstücks 38 (Gemarkung Rheine rechts der Ems, Flur
105; Dortmund-Ems-Kanal),
im Südosten:    durch die
nordwestlichen Grenzen der Flurstücke 220 und 158 (Flur 152; Offenbergweg),
im Süden:        durch
die südliche Grenze des Flurstücks 17,
im Westen:Â Â Â Â Â Â durch die
östliche Grenze des Flurstücks 24 (Bahngelände) sowie die Inanspruchnahme von
16 m auf 700 m Länge dieses Bahngeländes.
Der Geltungsbereich bezieht sich also auf
Grundstücke, die zwischen dem Dortmund-Ems-Kanal, dem Offenbergweg, der Autobahn
(A 30) und der Bahnstrecke Rheine-Quakenbrück liegen.
Sämtliche Flurstücke befinden sich - falls
nicht separat aufgeführt - in der Flur 151, Gemarkung Rheine-Stadt. Der
räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan geometrisch
eindeutig festgelegt.
II.    Beschluss
zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 129, Kennwort: "Industriegebiet Baarentelgen Nord", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.