Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Die Verwaltung wird beauftragt auf Grundlage der Pläne in den Anlagen die:

a)      Entwässerungsplanung

b)      Freiraumplanung

c)      Verkehrsplanung

weiter fortzuführen.

 


Begründung:

Auf der Grundlage des Eckpunktebeschlusses (Vorlage 312/21) sind die Planungen auf der ehem. Damloup Kaserne und künftigem „Europaviertel am Waldhügel“ für die drei Bereiche Entwässerung, Freiraum und Verkehr in den Leistungsphasen 1 und 2 (Vorplanung) der HOAI durch das Büro nts aus Münster bearbeitet worden.

Der graphische Inhalt der Planungen kann den Anlagen entnommen werden. Das Büro wird die Planung in der Sitzung vorstellen.

 

Inhaltlich sollen, in den sehr stark miteinander verzahnten drei Themen, folgende Ziele erreicht werden:

a)      Entwässerungsplanung: Die Entwässerung erfolgt nach dem „Schwammstadtprinzip“, d.h. dass das Regenwasser (RW) möglichst lange im Quartier verbleibt. Dieses erfolgt durch eine möglichst oberflächennahe Entwässerung (Kastenrinnen, Rigolen, Mulden,…). Durch Gründächer wird eine verzögerte Abgabe des RW erreicht. Damit soll eine möglichst lange Verweildauer des RW in den Mulden und Senken des ZETT-Parks erreicht werden. Das fördert wiederum das Mikroklima des Quartiers, erhöht die Verdunstungsrate und steht für die neuen und die Bestandsbäume zu Verfügung.

Aufgrund der großflächigen Inanspruchnahme des ZETTparks bei Starkregenereignissen werden nur geringe Einstauhöhen erreicht die eine Einzäunung entbehrlich machen. Je nach Regenereignis und Jahreszeit wird in einzelnen Mulden auch über mehrere Tage Regenwasser stehen.

Ziel ist es, ein sogenanntes 30-jähriges Regenereignis schadlos in dem Quartier zurückhalten zu können (Anlage 1).

 

b)      Freiraumplanung: Umsetzung als multifunktionaler Freiraum mit den Funktionen:  Spielen, Entwässerung, Aufenthalt und dem Erhalt der Bestandsbäume innerhalb des ZETTparks (Anlage 2 und 2.1). Es soll eine einheitliche Gestaltung der Grünflächen mit dem Verkehrsraum geben, der auch als Freiraum mitgenutzt werden kann.

 

c)      Verkehrsplanung:  Die Ausgestaltung des Verkehrsraumes soll in funktionaler und rechtlicher Weise so erfolgen, dass das Quartier nahezu autofrei ist. Oberste Priorität haben der Fuß- und Radverkehr durch den die hohe Lebensqualität in dem neuen Quartier erreicht wird. PKW  können in automatisierter Form (z.B. mit einer Kennzeichenerkennung) durch Sondernutzungsregelungen Zugang zum Quartier bekommen. Häufigkeit und Dauer können über eine der vielen, noch zu programmierenden Funktionen der „QuartiersApp“ gesteuert werden. Die App wird ein zentraler Baustein der Mobilitätangebote und Zugangsmöglichkeit mit einem KFZ werden. In dem Quartier soll in Form eines Modellvorhabens diese „SmartCity-Funktionalität“ aufgebaut werden. Funktionsfahrzeuge wie Müllwagen für Unterflursysteme, Feuerwehr, Polizei, Krankenwagen…) erhalten einen ungehinderten Zugang. Essenslieferanten, Besucher usw. stellen Ihr KFZ in den Mobilitätshubs ab oder nutzen z.B. ein Lastenbike. Paketdienste nutzen die Paketstationen an den Mobilitätshubs (Anlage 3).

 

Als nächsten Schritt sollen die weiteren Planungsschritte bis zur Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) der HOAI an das Büro nts vergeben werden.

Die Zeitplanung sieht den Bau der äußeren Entwässerungsanlagen ab Frühjahr 2023 vor.

Der Start für den Bau der inneren Erschließung ist ab Ende 2023 geplant.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Entwässerungsplanung

Anlage 2 u. 2.1: Freiraumplanung

Anlage 3: Verkehrsplanung