Betreff
Mehrkosten beim Ausbau der Kita St. Bonifatius
Vorlage
274/22
Aktenzeichen
II.11 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Mehrausgaben für den Ausbau der Kita St. Bonifatius mit den Minderausgaben für den Ausbau der in der Kita St. Ludgerus zu verrechnen und dem Träger dieser beiden Kitas, der kath. Kirchengemeinde St. Antonius von Padua, 37.285 € zu erstatten.

 


Begründung:

 

Um den großen Bedarf an der Betreuung im Gruppentyp II decken zu können, hatte das Jugendamt die Kirchengemeinde St. Antonius von Padua gebeten, an den 3 Kitas St. Bonifatius, St. Ludgerus und St. Antonius nach dem Rückbau der mobilen Raumsysteme jeweils eine Gruppenform II anzubauen.

 

Nach intensiven Beratungen mit dem Bistum Münster hat die Kirchengemeinde die Genehmigung für den Ausbau erhalten und die entsprechenden Einzelbeschlüsse konnten im Jugendhilfeausschuss (Vorlagen Nr. 417/19, 169/20 und 170/20) gefasst werden.

 

Finanziert wurden die teilweise komplexen Anbauten aus Landesmitteln von je 270 T€, Eigenanteilen der Kirchengemeinde zwischen 173 T€ und 211 T€ und städtischen Zuschüssen zwischen 205 T€ und 375 T€.

 

Nachdem die Kirchengemeinde bei der ersten Baumaßnahme (Kita St. Bonifatius) den Kostenrahmen nicht halten konnte und Mehrkosten zu Lasten des Trägers i.H.v. von rund 37 T€ angefallen sind, ist es bei den anderen beiden Baumaßnahmen gelungen, den Kostenrahmen deutlich zu unterschreiten. Im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung sind bei den Baumaßnahmen an der Kita St. Ludgerus rund 91 T€ und an der Kita St. Antonius rund 140 T€ an die Stadt Rheine zurückgeflossen.

 

Der Träger bittet nun um Prüfung, ob die Mehrausgaben bei der einen Baumaßnahme nicht durch die Minderausgaben bei den anderen beiden Baumaßnahmen ausgeglichen werden können.

 

Die Verwaltung befürwortet den Ausgleich, da eine sehr gute Kooperation mit der Kirchengemeinde St. Antonius von Padua als größtem Träger der Kindertageseinrichtungen in Rheine besteht. Bei der seinerzeitigen Konzeptionierung der Maßnahmen hat der Träger zum Beispiel große Eigenanteile in die Finanzierung eingebracht. Es wäre daher auch aus Sicht der Verwaltung unbefriedigend, wenn die Mehrkosten einer Maßnahme nur vom Träger zu tragen sind, während die erheblichen Minderausgaben der beiden anderen, parallel gestarteten Maßnahmen alleine der Stadt Rheine zu Gute kommen.

 

Hinweis:

Die Rückflüsse aus der Verwendungsnachweisprüfung sind nicht in Haushalt als Einzahlung eingeplant. Würde die Verrechnung der Mehrausgaben abgelehnt, würde sich das Jahresergebnis entsprechend verbessern.