Betreff
Bebauungsplan Nr. 286, Kennwort: "Mesum Nord-II", der Stadt Rheine Abwägungs- und Offenlegungsbeschluss I. Beratung der Stellungnahmen II. Offenlegungsbeschluss
Vorlage
302/07
Aktenzeichen
FB 5.1-bo
Art
Beschlussvorlage

VORBEMERKUNG / KURZERLÄUTERUNG:

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, zur öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung für den Gesamtplan "Mesum Nord", hat vom 16. Juni 2004 bis einschließlich 7. Juli 2004 stattgefunden. Es wurde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Zusätzlich wurde eine öffentliche Bürgerversammlung am 16. Juni 2004 in der Gaststätte "Zur Kolge", Rheiner Straße 97, durchgeführt.

 

Die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte (über einen Monat) vom 7. November 2004 bis zum 8. Dezember 2004. Mit der Unterrichtung entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB wurden diese zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

 

Über die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen zum Gesamtbebauungsplan "Mesum Nord" wurde bereits im Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" am 8. Februar 2006 beraten.

 

Vonseiten der Öffentlichkeit wurden für den nun anstehenden Teil II keine Anregungen vorgetragen; lediglich vonseiten Träger öffentlicher Belange (Energie- und Wasserversorgung Stadtwerke Rheine und Deutsche Telekom) wurde darauf hingewiesen, dass sich im Bereich des Flurstückes 1748 (Teilstück der Thiestraße) Kabel und Leitungen befinden.

 

Im Zuge der Tiefbauarbeiten für den Teil I wurden bzw. werden diese Kabel und Leitungen umverlegt bzw. danach entfernt. Insofern kann nunmehr der Bereich Hakenbrede/Hohe Heideweg und Nielandstraße bebauungsplanmäßig weitergeführt werden. Ebenfalls sind zwischenzeitlich die Umlegungen in diesem Bereich abgeschlossen.

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu dem Bebauungsplan zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist (Anlage 3).

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes (Anlage 2) sowie ein Ãœbersichtsplan (Anlage 1) liegen ebenfalls bei.

 

 

BESCHLUSSVORSCHLAG / EMPFEHLUNG:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

Eine Beratung der Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist nicht erforderlich, da diese Beratung bereits im Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" am 8. Februar 2006 (Vorlage Nr. 39/06) erfolgte.

 

Mit dem Offenlegungsbeschluss für den Teil I des Bebauungsplanes wurden die Grundzüge der Planung für den Gesamtbereich Mesum Nord festgelegt.

 

Eine Einbeziehung des nun hier anstehenden Teilbereiches II, der durch die Hakenbrede, den Hohe Heideweg und die Nielandstraße begrenzt wird – erfolgte zum damaligen Zeitpunkt noch nicht, da in einem Teilbereich der noch öffentlichen Verkehrsfläche Thiestraße sowohl Kabel wie auch Leitungen liegen. Diese Kabel bzw. Leitungen werden in öffentliche Verkehrsflächen verlegt bzw. in den nächsten Wochen umgeleitet. Insofern kann nunmehr der Teil II des Bebauungsplanes Nr. 286 "Mesum Nord" bauleitplanerisch entwickelt werden.

 

 

II.     Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 286, Kennwort: "Mesum Nord-II", der Stadt Rheine und beigefügter Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gegen diesen Bebauungsplan ist ein Normenkontrollantrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der o.g. Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 286, Kennwort: "Mesum Nord-II" wird durch die künftig ausgebauten Verkehrsflächen Hakenbrede, Hohe Heideweg und Nielandstraße begrenzt.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist in einem Übersichtsplan sowie in der Bebauungsplandarstellung geometrisch eindeutig festgelegt.


Anlagen

Anlage 1:     Übersichtsplan

Anlage 2:     Entwurf des Bebauungsplanes

Anlage 3:     Begründung