Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

I.     Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

 

II.    Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 353, Kennwort: "Bernburgplatz", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Norden:     durch die südliche Gebäudekante der Stadthalle,

im Osten:        durch die Nord-Ost-Grenze der Straße Bültstiege,

im Süden:       durch die Nordgrenze der Flurstücke 318, 648, 305 und 779,

im Westen:     durch die südwestliche Grenze der Flurstücke 795, 649 und 455.

Der Planbereich umfasst die Flurstücke 655, 544, 543, 795, 649 und 455 vollständig oder in Teilen. Alle genannten Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Rheine Stadt, Flur 170.

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 


Begründung:

Das Verfahren wurde im Jahr 2021 mit der Bebauungsplannummer 202 eingeleitet. Aufgrund einer Dopplung wird der Bebauungsplan unter der Nummer 353 weitergeführt.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 353, Kennwort: „Bernburgplatz“ hat das Ziel, die Neugestaltung des Bernburgplatzes als Maßnahme des Rahmenplans Innenstadt planungsrechtlich abzusichern.

Die Fragestellung nach der „Gestaltung des Bernburgplatzes und des Grünbereiches sowie die Öffnung zur Ems“ ist bereits seit vielen Jahren ein kontrovers diskutiertes Thema in Rheine. Der Rahmenplan Innenstadt hat diesen Bereich entsprechend im Jahr 2014 als Maßnahme im Handlungsfeld A „Besondere Orte in der Innenstadt“ aufgeführt.

Nachdem die Stadt Rheine bereits eine Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des Bernburgplatzes beauftragt hat, wurde im März 2020 ein Büro mit der Entwicklung einer Freiraumplanung auf Grundlage der Vorschlagsoption „Bernburgpark“ beauftragt. Im Rahmen der Vorplanung wurden drei Varianten erstellt. Der Bau- und Mobilitätsausschuss hat im September 2021 die Variante C „Greenbeat“ als Grundlage für die weitere Entwurfsplanung beschlossen. Auf Grundlage der Vorentwurfsplanung wurde das Bauleitplanverfahren eingeleitet, dass die Freiraumplanung im Bereich Bernburgplatz planungsrechtlich absichern soll.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird die Art der baulichen Nutzung, die bisher als öffentliche Grünfläche festgesetzt ist, nicht verändert. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich weiterhin um eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ und „Spielflächen“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB.

Aufgrund der weiterhin als öffentlicher Grünfläche festgesetzten Art der baulichen Nutzung und der Grundfläche der Planung wird dieser Bauleitplan als Maßnahme der Innenentwicklung angesehen. Entsprechend wird dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB hat vom 08.11.2021 bis einschließlich 03.12.2021 stattgefunden. Die Öffentlichkeit konnte sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

Die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bis zum 03.12.2021. Mit der Unterrichtung entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB wurden diese zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

Über die während dieser Zeit vorgebrachten, abwägungsrelevanten Stellungnahmen ist zu beraten. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, um danach den Offenlegungsbeschluss zu fassen.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz

Bei dem betroffenen Plangebiet handelt es sich um eine bereits als Parkanlage genutzte, öffentliche Grünfläche. Durch die Neugestaltung werden Flächen des Bernburgplatzes entsiegelt und aufgewertet, bauliche Veränderungen werden in diesem Bereich nicht vorgenommen. Daher handelt es sich hier um eine nachhaltige, städtebauliche Entwicklung, die mit den Zielen der Klimaanpassung in der Stadtentwicklung gemäß § 1 Abs. 5 BauGB vereinbar ist.

 


Anlagen:

 

Anlage 1:        Abwägungsvorschläge

Anlage 2:        Bebauungsplanausschnitt  -  ALT

Anlage 3:        Bebauungsplanvorentwurf  -  NEU

Anlage 4:        Begründung

Anlage 5:        Textliche Festsetzungen

Anlage 6:        Artenschutzrechtliche Prüfung – Stufe 1

Anlage 7:        Artenschutzrechtliche Prüfung – Stufe 2

Anlage 8:        Entwurfsplanung zur Freiraumplanung