Betreff
Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen - Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 30.06.22
Vorlage
300/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Beschlussvorschlag des Antragstellers:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die Straßenverkehrsbehörde anzuweisen an der Basilikastraße von der Elter Straße bis zur Bevergerner Straße und an der Bevergerner Straße von der Basilikastraße bis zur Kopernikusstraße das Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen durch Zeichen 277.1 anzuordnen.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Straßenverkehrsbehörde in eigener Zuständigkeit - unter Beteiligung der Polizei, der Mobilitäts- und Verkehrsplanung sowie der Technischen Betriebe Rheine - prüfen und entscheiden wird, ob die Anordnung des Verbotes des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen in den genannten Straßenabschnitten geeignet, erforderlich und angemessen ist. Sobald ein Beratungsergebnis vorliegt, wird die Straßenverkehrsbehörde das Ergebnis mitteilen.


Begründung:

 

Begründung des Antragstellers:

Dieser Teil der Bevergerner Straße nimmt einen Großteil des Schülerradverkehrs des Kopernikus-Gymnasiums und der Euregio-Gesamtschule auf.

Bei einer Straßenbreite von unter 6 Metern und dem großen Anteil an Radverkehr wird so eine Gefährdung der Radfahrenden minimiert, da aufgrund der Fahrstrecke des Kraftfahrzeuges während eines Überholvorganges nie eine Gefährdung entgegenkommender Radfahrender ausgeschlossen werden kann.

 

Begründung der Verwaltung:

Die Straßenverkehrsbehörde ist gemäß §§ 44 und 47 StVO in Verbindung mit § 45 StVO sachlich und örtlich zuständig für die Anordnung von Verkehrszeichen.


Anlagen:

 

Anlage 1: Antrag – DIE LINKE vom 30.06.2022