Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschlussvorschlag
des Antragstellers:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine die
Straßenverkehrsbehörde anzuweisen an der Basilikastraße von der Elter Straße
bis zur Bevergerner Straße und an der Bevergerner Straße von der Basilikastraße
bis zur Kopernikusstraße das Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen
für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen durch Zeichen 277.1
anzuordnen.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Straßenverkehrsbehörde in eigener Zuständigkeit - unter Beteiligung der Polizei, der Mobilitäts- und Verkehrsplanung sowie der Technischen Betriebe Rheine - prüfen und entscheiden wird, ob die Anordnung des Verbotes des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen in den genannten Straßenabschnitten geeignet, erforderlich und angemessen ist. Sobald ein Beratungsergebnis vorliegt, wird die Straßenverkehrsbehörde das Ergebnis mitteilen.
Begründung:
Begründung
des Antragstellers:
Dieser Teil
der Bevergerner Straße nimmt einen Großteil des Schülerradverkehrs des
Kopernikus-Gymnasiums und der Euregio-Gesamtschule auf.
Bei einer
Straßenbreite von unter 6 Metern und dem großen Anteil an Radverkehr wird so
eine Gefährdung der Radfahrenden minimiert, da aufgrund der Fahrstrecke des
Kraftfahrzeuges während eines Überholvorganges nie eine Gefährdung
entgegenkommender Radfahrender ausgeschlossen werden kann.
Begründung
der Verwaltung:
Die Straßenverkehrsbehörde ist gemäß §§ 44 und 47 StVO in Verbindung mit § 45 StVO sachlich und örtlich zuständig für die Anordnung von Verkehrszeichen.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag – DIE LINKE vom 30.06.2022