Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Rat
der Stadt Rheine nimmt den Entwurf des Gesamtstellenplans für das Jahr 2023
gemäß den Anlagen 1 – 5 und den Entwurf des Stellenplans des Eigenbetriebs
Technische Betriebe Rheine für das Jahr 2023 gemäß der Anlage 8 zur Kenntnis.
2.
Der Rat
der Stadt Rheine überträgt die Detailberatung der Entwürfe des
Gesamtstellenplanes, der Fachbereichsstellenpläne sowie des Stellenplans des
Eigenbetriebs Technische Betriebe Rheine den zuständigen Fachausschüssen.
Begründung:
Im
Sinne einer nachhaltigen Haushaltsplanung besteht für den Stellenplanentwurf
2023 die grundsätzliche Zielsetzung, einen Stellenzuwachs im Wesentlichen zu
vermeiden, soweit diesem nicht eine Refinanzierungsmöglichkeit bzw. ein
Aufgabenzuwachs gegenübersteht.
In
den Gesamtstellenplan sowie in die Stellenplanentwürfe der Fachbereiche
(Anlagen 2 – 5) wurden die Änderungen aufgenommen, die aus Sicht der Verwaltung
im Jahr 2023 relevant werden. Stichtag
für die Betrachtung ist der Eckdatenbeschluss des Verwaltungsvorstandes vom 18. August 2022. Stellenplanänderungen,
die sich nach diesem Stichtag ergeben, werden in den Sitzungen der betreffenden
Fachausschüsse beraten und sind in den nachstehenden Darstellungen nicht
berücksichtigt.
Gemäß
§ 8 Absatz 1 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) beinhaltet der Stellenplan
die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten sowie
der nicht nur vorübergehend beschäftigten Bediensteten.
Stellenplanänderungen,
die sich auf die Stellenwertigkeit beziehen, werden in den zuständigen
Fachausschüssen erläutert. Über zeitlich befristete Aufgaben/Stellen (vgl.
Anlage 7), die nicht im Stellenplan abgebildet werden, wird ebenfalls gesondert
in den Fachausschüssen berichtet.
Gemäß § 17 Absatz 1 Eigenbetriebsverordnung NRW sind die Beamtenstellen des Eigenbetriebes im Stellenplan der Gemeinde zu führen und in der Stellenübersicht des Eigenbetriebes nachrichtlich anzugeben. Die Beamten und Beamtinnen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Technische Betriebe AöR werden in der beigefügten Anlage 8 „Stellenplan TBR 2023 – Stellen der Beamten und Beamtinnen“ aufgeführt.
Die Personalaufwendungen zum Jahr 2023 für
Stellenplanänderungen bzw. zeitlich befristete Stellen steigen insgesamt um 1.042.957 Euro. Die Planung der
Personalaufwendungen für 2023 berücksichtigt, dass die zusätzlichen Stellen in
weiten Teilen erst unterjährig im Jahr 2023 besetzt werden können.
In dem Berichtsentwurf der Gemeindeprüfanstalt NRW für
den Bereich Finanzen kommt diese im Kennzahlenvergleich zu den
Personalaufwendungen zu folgenden Ergebnis:
„Der
Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen
(Personalintensität) ist im interkommunalen Vergleich gering. Mehr als 75 Prozent der Vergleichskommunen
weisen 2020 eine höhere
Personalintensität aus.
Eine vergleichsweise geringe
Personalausstattung der Stadt Rheine verdeutlicht auch die Personalquote 2. Die Stadt Rheine setzt mit 5,56
Vollzeitstellen je 1.000 Einwohner unter 21 Vergleichskommunen die wenigsten
Stellen im Kernbereich der Verwaltung ein.“
Diese
knapp bemessene „Personaldecke“ führt in vielen Verwaltungsbereichen aufgrund
§
des demografischen Wandels bzw. des Fachkräftemangels (Anstieg der
Personalfluktuation, Stellennachbesetzungen können nur noch zeitverzögert
erfolgen, 29 VZÄ-Stellen zum Stichtag 30. Juni sind nicht besetzt),
§
der zusätzlichen pandemiebedingten Belastungen (Krisenbewältigung,
Krankheits- und Quarantäneausfälle) sowie
§
der aktuellen Ukraine-Krise (Flüchtlingsbetreuung und
–Unterbringung, Energiemangellage, Inflation)
zu
hohen Belastungen der Beschäftigten. Unabhängig davon ist der Aufgabenzuwachs
zu betrachten, der einen zusätzlichen Personalbedarf in den einzelnen
Verwaltungsbereichen auslöst und nachstehend erläutert wird.
1. Änderungen im Stellenplanentwurf 2023
Unter
den oben genannten Prämissen enthält der Gesamtstellenplanentwurf 2023
gegenüber dem Gesamtstellenplan 2022 insgesamt einen Stellenzuwachs im Umfang
von 16,35 Stellen (Zuwachs 23,77 Stellen, Einsparung 7,42 Stellen davon 2,92
durch Vollzug kw-Vermerke). Der Personalaufwand steigt für das Planungsjahr
2023 für Stellenplanzuwächse
insgesamt um 863.545 Euro (unterjährige Besetzung). Die Stelleneinsparungen führen zu einer Reduzierung des
Personalaufwands in Höhe von 312.638
Euro für das HH-Jahr 2023.
Nachstehend
die Übersicht der Stellenplanänderungen:
Bereich |
Stellenzuwachs |
Stelleneinsparung |
Saldo |
||
|
%-Anteil |
Bezeichnung |
%-Anteil |
Bezeichnung |
|
SB 0 |
+1,00 |
Smart-City-Koordinator/-in |
|
keine Veränderung |
+1,00 |
SB 2 Bildung |
+1,00 |
Hauptamtliche/r pädagogische/r Mitarbeiter/in VHS |
|
keine Veränderung |
+1,00 |
SB 2 |
+0,50 |
Verfahrenslotse/-in § 10 KJSG |
|
|
|
Jugendamt |
+0,50 +0,50 |
Koordination/Netzwerke Kinderschutz (§ 9 KSchG NRW) ASD Koordinierung/Qualifizierung Netzwerk ehrenamtliche Vormünder |
|
|
|
|
+1,00 |
Sicherung des fachlichen Standards (§ 5 KSchG NRW) ASD |
|
|
|
|
+0,50 |
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche |
|
|
|
|
+1,00 |
Sicherung des fachlichen Standards ASD qualifizierte
Anlaufstelle |
|
|
|
|
+1,00 |
Beistandschaften |
|
|
|
|
+0,50 |
Vormundschaften |
|
|
|
|
+0,50 |
UVG-Leistungsgewährung |
|
|
|
|
+2,30 |
UVG-Unterhaltsheranziehung |
-1,43 |
Unterhaltsheranziehung UVG |
+6,87 |
FB 3 |
+1,00 |
Feuerwehr, vorbeugender Brandschutz Kreisgebiet Steinfurt |
|
|
|
|
+0,40 |
Ordnungsangelegenheiten |
|
|
|
|
+0,50 |
Verkehrsüberwachung (ruhender Verkehr) |
|
|
|
|
+0,50 |
Verkehrsüberwachung (ruhender Verkehr) |
|
|
|
|
+0,27 |
Bürgerbüro Produktverantwortung |
|
|
|
|
+0,50 |
Bürgerbüro Sachbearbeitung |
|
|
|
|
+2,00 |
Standesbeamte/r |
|
Keine Veränderung |
+6,17 |
FB 4 |
+1,00 |
Sachbearbeitung Wohngeld |
|
Keine Veränderung |
+1,00 |
FB 5 |
+0,30 |
Bauaufsicht, allgemeine Verwaltung |
-1,00 |
Ingenieur-/in techn. Gebäudemanagement |
|
|
|
|
-1,92 |
Reinigungskräfte |
-2,62 |
FB 7 |
+1,00 |
TUIV IT-Sicherheit |
|
|
|
|
+0,50 |
Personalverwaltung |
|
|
|
|
+1,00 |
Personalentwicklung |
|
Keine Veränderung |
-2,50 |
FB 8 |
+2,00 +1,00 +1,00 +0,50 |
Sozialarbeiter/-innen im Team „Beratung und Begleitung von
Zuwanderern“ Leistungsgewährung nach dem AsylbLG Leistungsgewährung nach dem SGB XII Grundsicherung Koordinierung der Schulsozialarbeit |
-3,07 |
Unterhaltsheranziehung SGB II |
+1,43 |
Summe |
+23,77 |
|
-7,42 |
|
16,35 |
1.1 Stellenzuwachs im
Stellenplanentwurf 2023
Nachstehend
wird kurz auf die wesentlichen Gründe für den Stellenzuwachs eingegangen, wobei
die inhaltliche Beratung der Stellenplanänderung in dem jeweils zuständigen
Fachausschuss erfolgen soll.
a) Sonderbereich 0 (Verwaltungsführung)
Das
Themenfeld „Smart-City“ bedarf einer übergreifenden Koordination innerhalb des
Konzerns Stadt (auch unter Einbeziehung örtlicher Akteure aus Handel,
Wirtschaft oder Vereinen und Verbänden). Die damit verbundenen Aufgaben für die
lokale Vernetzung und Initiierung von übergreifenden Smart-City-Projekten
bedürfen einer zusätzlichen Personalressource (1,0 Stelle).
b) Sonderbereich II (Bildung)
Für
den Bereich der VHS wird eine 1,0 Stelle hauptamtliche/r pädagogische/r
Mitarbeiter/-in für die Akquise von Drittmitteln sowie die Programmbereiche
"Gesundheit/Fitness, Kreativität, Gestaltung, den Bereich Marketing"
beantragt. Die Stelle wird zu 100 Prozent aus Fördermitteln refinanziert.
c) Sonderbereich II (Jugendamt)
Insbesondere
die gesetzlichen Änderungen im Bereich der Jugendhilfe führen zu einem höheren
Personalbedarf, der im Rahmen des Konnexitätsprinzips durch das Land NRW
refinanziert wird. Insgesamt werden für diesen Aufgabenkreis die nachstehenden
3 Stellen geschaffen
§
Koordination/Netzwerke Kinderschutz gem. § 9 KSchG NRW (0,5
Stellenanteile)
§
Sicherung des fachlichen Standards im ASD gem. § 5 KSchG NRW (2,0
Stellenanteile)
§
Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII (0,5 Stellenanteile)
Im
Bereich der Bundesgesetzgebung wurde verpflichtend für die Jugendämter der Verfahrenslotse
nach dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (0,5 Stellenanteile)
sowie eine Stelle für die Koordinierung/Qualifizierung des Netzwerkes für
ehrenamtliche Vormünder (0,5 Stellenanteile) auf Grundlage des SGB VIII
vorgegeben. Eine Refinanzierung dieser Stellen durch den Bund ist nicht
vorgesehen.
Im
Bereich der Vormundschaften (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) ist
aufgrund der Fallzahlenentwicklung eine zusätzliche 0,5 Stelle bereitzustellen.
Diese Stelle ist durch die Fallpauschale des Landes refinanziert.
Auf
Grundlage der externen Organisationsuntersuchung wird für den Bereich der
Beistandschaften und der UVG-Leistungsgewährung, einschließlich der
UVG-Heranziehung, ein zusätzlicher Stellenbedarf im Umfang von 3,8 Stellenanteilen
beantragt.
d) Fachbereich Recht und Ordnung
Aufgrund einer
öffentliche Vereinbarung mit dem Kreis Steinfurt soll der vorbeugende
Brandschutz im „Altkreis Steinfurt“ künftig durch die Stadt Rheine wahrgenommen
werden. Es erfolgt durch den Kreis die vollständige Refinanzierung der
Personal- und Sachkosten.
Durch die in den vergangenen Jahren gestiegenen Anforderungen an die Gefahrenabwehr (insbesondere für die Durchführung von öffentlichen und privaten Veranstaltungen, Märkten einschließlich der Kirmes) können die gesetzlich vorgegebenen Kontrollen im gewerblichen und gastronomischen Bereich sowie auf Veranstaltungen nicht mehr ausreichend durchgeführt werden. Auch steigen die Anzeigen von Bürgerinnen und Bürgern in Bezug auf Ruhestörungen, Verunreinigungen und weiterer Ordnungswidrigkeiten stetig. Für die Wahrnehmung der Kontrollen sowie der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sollen 0,4 Stellenanteile zusätzlich bereitgestellt werden.
Der
Bereich der Verkehrsüberwachung (ruhender Verkehr) soll auf verkehrswidrig
abgestellte Fahrzeuge stärker ausgedehnt werden. Hierbei sollen Gefährdungen
durch das Zustellen/Parken von Rad- und Fußwegen bzw. Rettungszufahren
reduziert werden. Insbesondere sollen Randbezirke außerhalb der Innenstadt
stärker kontrolliert werden. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Stellen
aus den Verwarngeldern refinanzieren.
In
den vergangenen Jahren führten verschiedene gesetzliche Änderungen im
Meldewesen zu einer höheren Arbeitsbelastung der Beschäftigten im Bürgerbüro
(u. a. Austausch der Führerscheine, Anmeldung von Flüchtlingen, Anzahl der
Einbürgerungen mit Urkundenprüfungen) ohne dass eine Personalanpassung
erfolgte. Zuletzt wurde zum Jahr 2021 die Gültigkeit von Kinderreisepässen von
6 Jahren auf 1 Jahr herabgesetzt (Fallzahlsteigerung von 568 im Jahr 2020 auf
2.350 Prognose 2022). Insgesamt wird ein zusätzlicher Stellenbedarf von 0,77
Stellen für das Bürgeramt beantragt.
Wie
bereits im vergangenen Jahr dargestellt, ist die einzige verbliebene
Geburtenklinik im Kreis Steinfurt das Mathias-Spital. Damit ist verbunden, dass
die Anzahl der Geburten in Rheine und somit auch deren Beurkundungen deutliche
Steigerungen erfahren haben. Insgesamt sind in den vergangenen Jahren die
Beurkundungen (Geburten/Eheschließungen/Sterbefälle) mit einem Auslandsbezug
stetig gestiegen. Diese führen aufgrund der unterschiedlichen nationalen
Regelungen für die Beurkundungen zu einem deutlich höheren Bearbeitungs- und
Zeitaufwand. Ein weiterer Aufgabenzuwachs zeichnet sich mit der Änderung des
Personenstandsgesetzes zum 1. November 2022 ab. Die Änderungen im
Personenstandwesen sehen unter anderem vor, dass die Geburten und
Eheschließungen ab dem Jahr 1967/68 bis zum Jahr 2008 elektronisch nacherfasst
werden (ca. 90.000 bis 110.000 Nacherfassungen). Für die Bewältigung dieser
zusätzlichen Aufgaben werden insgesamt 2,0 zusätzliche Stellen für das
Standesamt beantragt.
e) Fachbereich Finanzen, Wohn- und
Grundstückmanagement
Im Ergebnis der
durchgeführten Organisations-Untersuchung wird für den Bereich „Sachbearbeitung
Wohngeld“ eine 1,0 Stelle zusätzlich benötigt. Trotz steigender Fallzahlen seit
2015 (Zuwachs von 50 Prozent) blieb der Stellenanteil für die Sachbearbeitung
unverändert bei 3,5 Stellen. Die digitalen Möglichkeiten (E-Akte,
Online-Antragstellung) wurden bereits in den vergangenen Jahren ausgeschöpft.
Aufgrund der gestiegenen Fallzahlen sowie eine Zunahme in der Komplexität der
Bearbeitung besteht nun aber ein dringender Anpassungsbedarf um 1,0
Stellenanteile.
(Hinweis: Die Wohngeldreform
mit Ausweitung der Berechtigten und die Gewährung eines Heizkostenzuschusses
ist in der Ermittlung des zusätzlichen Stellenbedarfs noch nicht enthalten.
Diese Thematik wird für die Fachausschussberatung aufbereitet.)
f) Fachbereich Planen und Bauen
Im Bereich der Kampfmittelbeseitigung sind aufgrund der gestiegenen Anzahl an Verdachtsfällen (neue Datenmaterial/Luftaufnahmen aus dem Bestand der Alliierten) und der komplexeren Anforderungen des Kampfmittelräumdienstes zur Freilegung betroffener Flächen, wesentlich höhere Personalressourcen erforderlich. Daher soll die in der Bauverwaltung vorhandene 0,7 Stelle um 0,3 Stellenanteile aufgestockt werden.
g) Fachbereich Interner Service
Die Bedrohungslage durch Häcker-Angriffen auf private und öffentliche Rechenzentren nahm in den vergangenen Jahren kontinuierlich zu. Um diesen Gefahren/Risiken zu begegnen, soll für die Entwicklung, Fortschreibung und Umsetzung eines IT-Sicherheitskonzeptes eine zusätzliche 1,0 Stelle geschaffen werden.
Der Personalanstieg der vergangenen Jahre (Stellenplan 2013 476,63 Stellen/Stellenplan 2022 579,28 Stellen zzgl. 24,25 befristete Stellen) sowie die Zunahme der Fluktuation von Beschäftigten führt in der Personalverwaltung zu einem deutlichen höheren Arbeitsaufkommen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie für die Schließung von Änderungs- und Arbeitsverträgen. Neben der Stadtverwaltung werden auch die Lohn- und Gehaltsabrechnungen für die TBR, die EWG und RTV wahrgenommen. Die Personalbemessung umfasst aktuell 6,00 Stellen und soll um 0,5 Stellen erhöht werden.
Mit dem Eintreten des demografischen Wandels, dem damit verbundenen Fachkräftemangel sowie der steigenden Fluktuation wachsen die Anforderungen an die Personalentwicklung. Insbesondere die Beteiligung an bzw. die Durchführung von Personalauswahlverfahren (aktuell 2022 bereits über 100 Stellenausschreibungen) führen zu einem erhöhten Arbeitsaufkommen. Aber auch die Initiierung und Durchführung von Personalentwicklungsmaßnahmen (z. B. interkommunaler Nachwuchsförderkreis, Mentoring Projekt Münsterland und die Organisation von fachbereichsübergreifenden Fort- und Ausbildungsmaßnahmen) sowie die Umsetzung von Maßnahmen im Bereich des Gesundheitsmanagements führen zu einem höheren Stellenbedarf.
Derzeit sind im Stellenplan 1,0 Stellen
für den Aufgabenbereich der Personalentwicklung abgebildet. Tatsächlich sind
aufgrund der gestiegenen Anforderungen bereits Mitarbeiterinnen mit einem
Stellenumfang von 1,5 Stellen in diesem Bereich beschäftigt. Der Stellenplan
soll daher insgesamt um 1,0 Stellenanteile für die Aufgaben der
Personalentwicklung erhöht werden.
h) Fachbereich Schulen, Soziales, Migration und
Integration
Aufgrund
des Zuzuges von 900 Ukrainer/-innen nach Rheine ist für den Aufgabenbereich
"Beratung und Begleitung von Zuwanderern" eine Ausweitung des
Personals um mindestens 2,0 Stellen für die Sozialarbeit erforderlich
(Stellenschlüssel 1:100 in städtischen Wohnunterkünften sowie 1:300 Beratung
Stadtteilbüros zzgl. quantitative Steigerungen in den Bereichen
Sprachkursberatung und -organisation sowie Seiteneinsteigerberatung).
Zum
31.12.2022 entfällt die Zentrale Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge,
sodass die Anrechnung von 50 % der ZUE-Gesamtplätze auf die FlüAG-Quote der
Stadt Rheine entfällt. Ab dem kommenden Jahr werden der Stadt Rheine deswegen
wieder Asylbewerber/-innen zugewiesen werden - angenommen wird eine
Personenzahl von 160 - 170 Personen. Für die Personen fallen die
Tätigkeitsvorgänge Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG, die Krankenhilfe
sowie die Abrechnung der Unterkunftskosten städtischer Wohnunterkünfte an. Eine
Aufstockung des Personals im Bereich der Leistungsgewährung ist deswegen
zwingend um 1,0 Stellenanteile erforderlich.
Bei
der Fallzahlbemessung im SGB XII erfolgt eine Orientierung an der durch den
Kreis vorgegebenen Fallzahlbemessung für das SGB II zzgl. eines Zuschlages von
50 %. In den letzten Jahren wurde aufgrund der immer komplexeren
Sachbearbeitung die maßgebliche VZÄ im SGB II gesenkt (derzeit 97 Fälle pro VZÄ
lt. Satzung). Diese komplexere Fallgestaltung ist auch im SGB XII zu
beobachten, sodass eine erneute Personalbemessung unter Zugrundelegung der
aktuellen VZÄ im SGB II erfolgte. Diese Berechnung ergibt einen zusätzlichen
Personalbedarf im Umfang von 1,0 Stellenanteilen.
Die
Einrichtung einer Koordinierungsstelle Schulsozialarbeit geht auf den Beschluss
des SchulA zurück (Vorl. 320/21). Die Stelle wurde in den Jahren 2021/22 aus
Fördermitteln refinanziert, was zum Jahr 2023 nicht mehr möglich ist. Der
SchulA hat die Verwaltung beauftragt, Konzepte zur Schulsozialarbeit an den
Grundschulen und weiterführenden Schulen der Stadt Rheine zu erstellen und
umzusetzen. Daher ist für diese Aufgabe eine 1,0 Stelle in den Stellenplan
aufzunehmen.
1.2
Stelleneinsparungen im Stellenplanentwurf 2023
Insgesamt
werden Stellenanteile im Umfang von 7,42
Stellen im Stellenplan 2023 eingespart bzw. zwischen (innerhalb) den (der)
Fach- und Sonderbereiche(n) verlagert. Nachstehend wird kurz auf die
Stellenänderungen eingegangen:
a) Fachbereich
Planen und Bauen
Es werden kw-Vermerke für eine Ingenieurstelle im techn. Gebäudemanagement (1,0 Stellenanteile) sowie für Reinigungskräfte (1,92 Stellenanteile) vollzogen.
b) Fachbereich Schulen, Soziales, Migration und Integration
Aufgrund
des Wechsels der Aufgabenträgerschaft für die Unterhaltsheranziehung im SGB II
(Übertragung an den Kreis Steinfurt) reduziert sich der Stellenplan um 3,07
Stellenanteile.
c) Sonderbereich 2 (Jugendamt)
Aufgrund
des Wechsels der Aufgabenträgerschaft für die Unterhaltsheranziehung im Bereich
des Unterhaltsvorschusses (Übertragung an den Kreis Steinfurt) reduziert sich
der Stellenplan um 1,43 Stellenanteile.
1.3 Vollzug von kw-Vermerken zum Stellenplan 2023
In
Verbindung mit der Stellenreduzierung unter Ziffer 1.2 werden 2,92 kw-Vermerke
vollzogen.
2. Befristete Stellen/Aufgabenstellungen
Der
Umfang der befristet eingerichteten Stellen steigt im
Vergleich zum Vorjahr 2022 um 5,00
Stellenanteile von 24,25 Stellen auf 29,25 Stellen.
Die
Personalaufwendungen für 8,50
zusätzliche (oder verlängerte) befristete Stellen betragen 492.050 Euro (unterjährige Besetzung).
Aufgrund der zeitlichen Befristung werden insgesamt 3,50 befristete Stellen abgebaut. Drittmittel (Förderungen, Zuwendungen)
können in Höhe von 145.100 Euro
gegengerechnet werden.
2.1 Stellenzugänge im Bereich der befristeten
Aufgaben (Stellen)
Nachstehende zusätzliche 8,50 Stellen sollen zum Jahr 2023 befristet eingerichtet bzw. verlängert werden:
a) Sonderbereich
0 – Rechnungsprüfung
Aufgrund
der gestiegenen baulichen Tätigkeiten in den nächsten Jahren soll zeitlich
befristet für 5 Jahre der Aufgabenbereich der Technischen Prüfung um 1,0
Stellenanteile ausgeweitet werden. Die Technische Prüfung führt Belegprüfungen,
Abnahmeprüfungen, Prüfung von Vergaben und Beratung zu Leistungsverzeichnissen
durch.
b) Sonderbereich
II – Jugendamt
Für die Abrechnung der Fallpauschalen für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen soll zeitlich befristet für 2 Jahre eine zusätzliche Stelle (0,5 Stellenanteile) bereitgestellt werden. Die Stelle wird durch Landesmittel refinanziert.
Für die Qualifizierung im IT-Bereich der Beistandschaften (Begleitung und Umsetzung der Digitalisierung, Implementierung Fachsoftware Prosoz14+, Umsetzung der E-Akte) soll zeitlich befristet für 3 Jahre eine Stelle (1,0 Stellenanteile) bereitgestellt werden. Eine weitere Stelle im Umfang von 1,0 Stellenanteile ist aufgrund langfristiger Stellenvakanzen (Langzeiterkrankung, Fluktuation) für den Aufgabenkreis der Beistandschaften zeitlich befristet für 2 Jahre einzurichten.
c) Fachbereich Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement
In der Sachbearbeitung „Wohnberechtigungsscheine“ müssen aufgrund von Stellenvakanzen die damit einhergehenden eingetretenen Arbeitsrückstände aufgearbeitet werden. Hierfür ist zeitlich befristet auf 2 Jahre eine zusätzliche Stelle im Umfang von 1,0 Stellenanteile bereitzustellen.
d) Fachbereich
Planen und Bauen
Die für den
Neubau bzw. für den Umbau von Schulen bereitgestellten Stellen konnten in den
vergangenen Jahren nur mit erheblichen zeitlichen Verzögerungen besetzt werden
bzw. mussten aufgrund von Fluktuation erneut ausgeschrieben werden. Daher soll
für diesen Aufgabenbereich eine zusätzliche Stelle im Umfang von 1,0
Stellenanteile zeitlich befristet für 5 Jahre bereitgestellt werden.
e) Fachbereich
Schulen, Soziales, Migration und Integration
Aufgrund des Zuzuges von 900 Ukrainer/-innen nach Rheine sowie der anstehenden Schließung der ZUE ab 2023 muss die Stadt Rheine zusätzliche Unterkünfte für die Unterbringung von Geflüchteten bereitstellen. Daher ist eine zusätzliche Stelle im Umfang von 1,0 Stellenanteile für die Herrichtung und Betreuung der Unterkünfte (Hausmeisterdienste, Einrichtung, Reparaturen, Umzüge etc.) zeitlich befristet für 3 Jahre erforderlich.
Über das Landesprogramm "Kommunales Integrationsmanagement" (entsprechend des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW) erfolgt die Refinanzierung einer 1,0 Stelle für die Koordinierung des kommunalen Integrationsmanagements durch das Land NRW. Die Förderung beträgt rd. 55.000 Euro (rd. 70 % der Personalkosten). Eine weitere Stelle im Umfang von 1,0 Stellenanteilen wird aus diesem Programm für den Aufgabenkreis der Einbürgerungen gefördert (rd. 50 Euro). Die Förderung für die letztgenannte Stelle wurde um 1 Jahr durch das Land verlängert (vgl. Ziffer 2.2 Buchstabe b) Einbürgerungsangelegenheiten).
Die Förderungen werden als fachbezogene Pauschalen gem. § 29 HaushaltsG jahresbezogen bewilligt.
2.2 Stellenreduzierungen im Bereich der
befristeten Stellen (Aufgaben)
Nachfolgende 3,50 zeitlich befristete Stellen entfallen zum Haushaltsjahr 2023 aufgrund der auslaufenden zeitlichen Befristung bzw. deren Übernahme in den Stellenplan:
a) Fachbereich Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement
§ 1,00 Stellenanteile Zahlungsabwicklung
§ 0,50 Stellenanteile Sachbearbeiter/-in Wohnberechtigungsscheine
b) Fachbereich Schulen, Soziales, Migration und Integration
§ 1,00 Stellenanteile Einbürgerungsangelegenheiten (vgl. Ziffer 2.1 Buchst. e))
§ 0,50 Stellenanteile Teilhabemanagement (Förderung wird nicht fortgeführt)
c) Sonderbereich 2 (Jugendamt)
§ 0,50 Stellenanteile Präventionsketten Landesprogramm: Kinder stark machen
(Förderung durch das Land läuft aus)
3. Fazit
Der
Stellenzuwachs im Stellenplan beträgt zum HH-Jahr 2023 in der Summe 16,35
Stellen. Von diesen sind insgesamt 6,5 Stellen refinanziert (Förderungen,
höhere Einnahme im Aufgabenbereich). Der Zuwachs bei den befristeten Stellen
beträgt insgesamt 5,00 Stellen, von denen insgesamt rd. 1,9 Stellen
refinanziert sind.
Die zusätzlichen Personalbedarfe in den Fach- und Sonderbereichen werden unverändert auf deren nachhaltiges Erfordernis sowie die organisatorischen Einflussmöglichkeiten zu einer effektiven Leistungserstellung geprüft. Auch zum Entwurf des Gesamtstellenplans 2023 hat die Verwaltung geprüft, ob die zusätzlichen Stellenbedarfe in den betroffenen Produkten - oder auch produktübergreifend - kompensiert werden können.
In den vergangenen beiden „Krisenjahren“ hat sich gezeigt, dass die geringe Personalausstattung der Verwaltung (siehe Einleitung Auszug aus dem Berichtsentwurf der gpa.nrw) sich massiv auf die Beschäftigten auswirkt. So können krisenbedingte Zusatzaufgaben nur im Rahmen von internen Priorisierungen zu Lasten von Kernaufgaben wahrgenommen werden. Auch längere Stellenvakanzen durch Erkrankungen und Fluktuation können durch die knapp bemessene Personaldecke nicht mehr kompensiert werden. In vielen Verwaltungsbereichen treten unweigerlich Arbeitsrückstände und Belastungssituationen ein.
Die finanziellen Auswirkungen der Stellenplanänderungen sind im Entwurf des Haushaltsplanes 2023 veranschlagt worden.
Anlagen:
Anlage 1: Entwurf Stellenplan 2023 – Gesamtübersicht
Anlage 2: Entwurf Stellenplan 2023 – Beamte und Beamtinnen
Anlage 3: Entwurf Stellenplan 2023 – Tarifbeschäftigte
Anlage 4: Entwurf Stellenplan 2023 – Stellenübersicht Beamte und Beamtinnen
Anlage 5: Entwurf Stellenplan 2023 – Stellenübersicht Tarifbeschäftigte
Anlage 6: Entwurf Stellenplan 2023 – Nachwuchskräfte und informatorisch Beschäftigte
Anlage 7: Entwurf Stellenplan 2023 – Übersicht der befristeten Stellen
Anlage 8: Entwurf Stellenplan TBR 2023 – Stellen der Beamten und Beamtinnen