Betreff
Bildung von Schuleinzugsbereichen für städtische Grundschulen
Vorlage
309/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Schulausschuss lehnt die Wiedereinführung von Schuleinzugsbereichen für städtische Grundschulen ab.

 


Begründung:

 

Eine Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW einer Bürgerin zielte darauf ab, die im Jahr 2008 abgeschafften Schuleinzugsbereiche (alt Schulbezirksgrenzen) wiedereinzuführen (Anlage 4). 

 

Für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden bestimmt der Rat den Haupt-, Digital- und Finanzausschuss (Hauptsatzung der Stadt Rheine). Dieser hat die Anregung zur Entscheidung an den Schulausschuss verwiesen.

 

Der Schulausschuss hat die Thematik zunächst in Sitzungen des Arbeitskreises Schulstruktur mehrfach vorberaten.

 

Historie

 

In § 84 Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.02.2005 wurde festgelegt, dass für jede öffentliche Grundschule und jede öffentliche Berufsschule durch Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulbezirk (neu Schuleinzugsbereich) gebildet wird. Somit besucht nach § 39 SchulG NRW jede Schülerin und jeder Schüler die für ihren oder seinen Wohnsitz zuständige Schule.

 

Nach § 39 Abs. 3 SchulG NRW konnte die Schulaufsichtsbehörde allerdings in Ausnahmefällen auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund den Besuch einer anderen als der zuständigen Schule gestatten. Sie entscheidet im Einvernehmen mit den beteiligten Schulträgern.

 

Wichtige Gründe zur Genehmigung des Besuchs einer anderen als der schulbezirklich zuständigen Schule waren insbesondere die nachschulische Betreuung durch einen zur Schule nahe gelegenen Ort, durch Freunde/sonstige Betreuungspersonen im Umfeld der Schule und/oder die Betreuung des Kindes nach Schulschluss in der schulnah gelegenen Arbeitsstätte der Erziehungsberechtigten.

 

Am 27.06.2006 wurde mit dem Schulrechtsänderungsgesetz § 39 SchulG NRW ersatzlos aufgehoben.

 

Die Anwendbarkeit dieser Vorschrift blieb übergangsweise bis zum 31.07.2008 bestehen. Dem Schulträger wurde das Recht eingeräumt, für Grundschulen die Wirkung des § 39 SchulG NRW bereits zum 01.08.2007 außer Kraft zu setzen. Von dieser Möglichkeit wurde in Rheine kein Gebrauch gemacht, sodass die Schulbezirksgrenzen (neu Schuleinzugsbereiche) am 01.08.2008 aufgehoben wurden.

 

Auf die seither bestehende Möglichkeit des Schulträgers, auch weiterhin räumlich abgegrenzte Gebiete als Schuleinzugsbereich zu bilden, hat die Stadt Rheine mit Beschluss des Schulausschusses vom 28.09.2011 ausdrücklich verzichtet.

 

Seit dem 01.08.2008 regelt damit § 46 Abs. 1 bis 3 SchulG NRW das Verfahren der Grundschulaufnahme.

 

Danach hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. Eltern können ihre Kinder jedoch auch in jeder anderen Grundschule im Stadtgebiet ohne Angaben von Gründen anmelden. Die jeweilige Schulleitung entscheidet über die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers innerhalb des Schulträgers hierfür festgelegten Rahmens. Die Aufnahme in eine Schule kann abgelehnt werden, wenn ihre Aufnahmekapazität erschöpft ist oder die Zahl der Anmeldungen die Mindestgröße unterschreitet. Besondere Aufnahmevoraussetzungen, Aufnahmekriterien bei einem Anmeldeüberhang, sowie das Aufnahmeverfahren werden in § 1 Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule beschrieben.

 

Mit Wegfall der Schuleinzugsbereiche zum 01.08.2008 wurde in der Ratssitzung vom 28.10.2008 die Zügigkeit der Grundschulen festgelegt, welche mit Ratsbeschluss vom 09.07.2019 aufgrund der steigenden Schülerzahlen angepasst wurde. Der Schulträger kann die Zügigkeit der Schulen begrenzen, um eine gleichmäßige Auslastung aller Schulen vor Ort zu gewährleisten. 

 

Die Erfahrungen der Anmeldeverfahren seit dem Schuljahr 2008/2009 zeigen, dass an allen Rheiner Grundschulen grundsätzlich ausreichende Kapazitäten zur Aufnahme der Schülerinnen und Schüler vorhanden sind. Lediglich in Ausnahmefällen mussten einzelne Aufnahmeanträge abgewiesen werden. In allen Fällen konnte den Erziehungsberechtigten jedoch ein alternativer Schulplatz an einer anderen, jedoch stets wohnortnahen Grundschule angeboten werden (siehe Anlage 1).

 

Um das Anmeldeverhalten zu untersuchen, wurden alle Schülerinnen und Schüler von Rheiner Grundschulen (Stand Schuljahr 2022/23) in einer graphischen Darstellung erfasst.

 

 

Die Grafik zeigt Schülerinnen und Schüler innerhalb und außerhalb der ehemaligen Schuleinzugsbereiche.

 

Anhand der Karten in Anlage 2 ist zu erkennen, dass die alten Grenzen der Schuleinzugsbereiche teilweise näher an einer anderen als an ihren zugehörigen Schulen liegen. Demnach wird dem Wohnort nicht unmittelbar die nächstgelegene Grundschule zugeordnet.

 

In Anlage 3 werden alle Schülerinnen und Schüler einer Grundschule rot markiert dargestellt, die grundsätzlich einem anderen Schuleinzugsbereich zugeordnet werden würden.

Häufig gehen die Schülerinnen und Schüler, die nah an den Grenzen wohnen, auf eine andere Schule als die ihres Bezirks, weil dort ebenfalls die örtliche Nähe gegeben ist. Die Schulwahl fällt in diesen Fällen nicht gegen die Schule des eigentlichen Schuleinzugsbereiches, sondern im Sinne „kleine Füße, kurze Wege“ aufgrund des näheren oder einfacheren Schulweg.

 

 

 

 


 

Erläuterungen

 

Rechts der Ems:

 

Annetteschule (Schule des gemeinsamen Lernens):

Viele der Schüler(innen) kommen aus dem ehemaligen Schuleinzugsbereich (61). Einige Schüler(innen) kommen aus den angrenzenden Bereichen (94), da sich der Schulweg als voraussichtlich näher erweist. Nur Wenige kommen von weiter entfernten Schuleinzugsbereichen (15). Gründe hierfür liegen in Teilen in den Zuweisungen im Rahmen des gemeinsamen Lernens.

 

Bodelschwinghschule:

Die Schule wird zu einem überwiegenden Teil (126) von Schüler(innen) aus dem alten Schuleinzugsbereich besucht. Eine nicht unerhebliche Zahl von Schüler (85) kommen aus den angrenzenden Bereichen, da sich der Schulweg als voraussichtlich näher erweist. Nur vereinzelt (8) gehen Schüler/innen von einem weiteren entfernten Schuleinzugsbereich auf die Bodelschwinghschule.

 

Canisiusschule Altenrheine (Bekenntnisschule):

Ein Großteil der Kinder kommt aus dem alten Schuleinzugsbereich (61). Ein weiterer überwiegender Teil (88) kommt aus den anliegenden Einzugsgebieten, da sich der Schulweg als voraussichtlich näher erweist. Auch aus den anderen Schuleinzugsgebieten gehen vereinzelt Schüler(innen) auf die Canisiusschule (21). 

 

Canisiusschule Rodde

Fast alle Schüler(innen) der Canisiusschule Rodde wohnen innerhalb der Grenzen des alten Schuleinzugsbereiches (43). Ein Kind kommt aus Hörstel.

 

Johannesschule Eschendorf:

Die zentral gelegene Schule wird von Schüler(inne)n aus dem alten Einzugsbereich besucht (93). Der größte Anteil (155) der Schüler(innen) kommt aus den anderen anliegenden ehemaligen Schuleinzugsgebieten, da sich der Schulweg als voraussichtlich näher erweist. Nur ein sehr geringer Anteil der Schüler(innen) (4) kommt aus weiter entfernten Bereichen.

 

Ludgerusschule:

Die Ludgerusschule wird hauptsächlich von Schüler(inne)n aus dem alten Schuleinzugsbereich besucht (113). Außerdem wird die Schule zur Hälfte (13) von Schüler(inne)n aus den anliegenden Bereichen und zur anderen Hälfte (14) von Schüler(inne)n aus entfernten Gebieten besucht.

 

Südeschschule (Schule des gemeinsamen Lernens):

Ein Großteil der Schüler(innen) kommt aus dem alten Einzugsbereich (267). Ein weiterer nicht unerheblicher Teil (61) kommt aus den angrenzenden Bereichen und nur vereinzelt (12) kommen Schüler(innen) von weiter her. Gründe hierfür liegen in Teilen in den Zuweisungen im Rahmen des gemeinsamen Lernens.


 

Links der Ems:

 

Edith-Stein-Schule:

Die Schule wird überwiegend von Schüler(inne)n aus altem Schuleinzugsbereich besucht (110). Einige Schüler/innen kommen aus den angrenzenden Schulbezirken (34), da sich der Schulweg als voraussichtlich näher erweist. Nur Wenige kommen aus weiter entfernten Schulbezirken (4).

 

Gertrudenschule (Schule des gemeinsamen Lernens):

Ein Großteil der Schüler(innen) kommt aus dem alten Einzugsbereich (128). Zudem besucht ein großer Anteil (57) an Schüler(inne)n aus angrenzenden Gebieten die Schule, da sich der Schulweg als voraussichtlich näher erweist. Kaum (2) Schüler(innen) kommen aus einem weiter entfernten Schuleinzugsbereich. Gründe hierfür liegen in Teilen in den Zuweisungen im Rahmen des gemeinsamen Lernens.

 

Kardinal-von-Galen-Schule (Bekenntnisschule):

Die Kardinal-von-Galen-Schule wird von Schüler(inne)n aus dem alten Schuleinzugsbereich besucht (82). Ein größerer Anteil (125) kommt aus den anliegenden Bereichen, da sich der Schulweg als voraussichtlich näher erweist. Vereinzelt (3) kommen Schüler(innen) aus weiter entfernten Gebieten.

 

Michaelschule (Schule des gemeinsamen Lernens):

Nur wenige Kinder kommen aus dem alten Schuleinzugsbereich (33). Der überwiegende Teil (71) kommt aus den angrenzenden Einzugsbereichen, da sich der Schulweg als voraussichtlich näher erweist. Auch aus weiter entfernten Schulbezirken besuchen einige Kinder (15) die Schule. Gründe hierfür liegen in Teilen in den Zuweisungen im Rahmen des gemeinsamen Lernens.

 

Paul-Gerhardt-Schule:

Ein sehr geringer Teil der Schüler(innen) der Paul-Gerhardt-Schule kommt aus dem alten Einzugsbereich (16). Die deutliche Mehrheit (119) kommt aus den angrenzenden Bereichen, da sich der Schulweg als voraussichtlich näher erweist. Zusätzlich kommen nicht wenig Kinder (20) aus weiter entfernten Gebieten.

 

 


 

Südraum:

 

Franziskusschule (Bekenntnisschule):

Die Schule wird überwiegend von Schüler(inne)n aus dem alten Schuleinzugsbereich besucht (131). Nur wenige Schüler(innen) kommen aus den angrenzenden Bereichen (18). Ein noch geringerer Teil (4) kommt aus weiter entfernten Schuleinzugsbereichen.

 

Johannesschule Mesum/Elte (Bekenntnisschule):

Der Großteil der Schüler(innen) kommt aus dem Einzugsgebiet des alten Schuleinzugsbereiches (204). Einige Schüler(innen) (40) kommen aus den angrenzenden Bereichen, da sich der Schulweg als voraussichtlich näher erweist. Kaum (2) Schüler(innen) kommen aus weiter entfernten Gebieten.

 

Marienschule (Schule des gemeinsamen Lernens und Bekenntnisschule):

Die Schule wird hauptsächlich von Schüler(innen) des alten Schuleinzugsbereiches besucht (170). Nur sehr wenig Kinder (8) kommen aus den anliegenden Bereichen. Vereinzelt (4) besuchen Schüler(innen) der anderen Gebiete die Marienschule. Gründe hierfür liegen in Teilen in den Zuweisungen im Rahmen des gemeinsamen Lernens.

 

Lässt man die Schüler(innen) außer Betracht, die grundsätzlich einem anderen Schuleinzugsbereich zugeordnet sind aber eine andere Schule wählen, da diese näher ist oder der Schulweg besser für das Kind zu meistern ist, stellt sich die Anzahl der Schüler(innen), die weiter näher zu einer anderen Grundschule wohnen, wie folgt dar:

 

Grundschule

Anzahl der Schüler/innen

Annetteschule

15

Bodelschwinghschule

8

Canisiusschule

21

EdithStein-Schule

4

Franziskusschule

4

Gertrudenschule

2

Johannesschule Eschendorf

4

Johannesschule Mesum/Elte

2

Kardinal-von-Galen-Schule

2

Ludgerusschule

14

Marienschule

4

Michaelschule

15

Paul-Gerhardt-Schule

20

Südeschschule

12

 

Gründe für den Schulbesuch der nicht nächstgelegenen Grundschule können neben dem Besuch einer Schule des gemeinsamen Lernens auch Betreuungsmöglichkeiten nach dem Unterricht in der Schule oder privat sein. Ebenso haben alle Schulen ein eigenes Schulprofil erarbeitet. Diese können Angebote im Rahmen einer Bekenntnisschule oder Förderprogramme oder ein Schultherapiehundkonzept darstellen. Auch diese individuellen Schulprofile haben vereinzelt Einfluss auf die Schulwahl der Eltern, ggf. eine weiter entfernte Schule zu wählen.

 

Es wird deutlich, dass sich Eltern häufig für die Schule mit dem besten Schulweg für ihr Kind entscheiden und nicht bewusst gegen die Schule eines Schulbezirkes.

 

 

 

 

 

 

 

Einführung von Grundschulbezirken: Pro und Contra

 

Thema

Pro

Contra

Elternwille

Bekenntnisschulen/
Schulprofile

Bei Einführung der Schuleinzugsbereiche, müssen Eltern sich für oder gegen eine Bekenntnisschule entscheiden. Bekenntnisschulen können ihr Schulprofil durch eine bewusste Entscheidung für dieses Profil stärken.

Die Eltern haben lediglich die Wahl zwischen einer Bekenntnisschule oder der Schule des
Schuleinzugsbereiches. Weitere Aspekte der individuellen Schulprofile bleiben bei der Schulwahl ohne Berücksichtigung.

Planung/Verwaltung

Die Einführung von Schuleinzugsbereichen dient als Steuerungs- und Ordnungsinstrument der kommunalen Schulträger, da die Größe der Schuleinzugsbereiche auf das Verhältnis von Geburten-/Einschulungs-potential und Größe der Grundschule zugeschnitten werden und somit die Aufnahmekapazität besser geregelt werden kann.

Dies gilt nur, wenn in den
Schuleinzugsbereichen die Geburten-/Einschulungspotentiale stabil bleiben. Dies ist in der Regel nicht der Fall, dann müssten die Schulbezirke wieder angepasst werden. Das führt zu einer Erhöhung der Anzahl der individuellen Anträge der Eltern auf Genehmigung von Ausnahmen.

Heterogenität der Schülerschaft

Durch die Schuleinzugsbereiche wird die Heterogenität (in Bezug auf z. B. Geschlecht, Ethnizität, Milieu oder etwa Behinderung) der Schülerschaft in den Grundschulen sichergestellt, weil die Beschulung in einem „fremden“ Schulbezirk erschwert wird. Somit werden überproportional hohe Migrationsanteile in einer Grundschule vermieden und die Integration ausländischer Kinder/Familien kann besser gelingen. Durch die soziale und kulturelle Durchmischung entstehen auch mehr multi-kulturelle Freundschaften, was ebenfalls die gesellschaftliche Integration von Randgruppen/Minderheiten fördert.

Dies gilt nur, wenn die Einwohnerschaft in einem Schuleinzugsbereich wirklich heterogen ist.  Häufig weisen bestimmte Bereiche eine flächendeckend ähnliche soziale und kulturelle/ethnische Struktur auf. Somit bewahren Schuleinzugsbereiche nicht davor, dass sich Grundschulen vor allem in sozialen Brennpunkten aufgrund der Zusammensetzung ihrer Schülerschaft zu "Problemschulen". Außerdem sind Ausnahmeregelungen nicht auszuschließen. Genehmigungen von Ausnahmen wissen vor allem Eltern bildungsnaher Schichten durchzusetzen, um ihre Kinder an einer vermeintlich beliebteren Grundschule anzumelden.

Lokale Bedeutung

Schulfreundschaften können auch privat gepflegt werden. Dies stärkt das Sozialverhalten und trägt zu einem glücklichen und kindergerechten Leben bei. Ohne Schuleinzugsbereiche geht die lokale Bedeutung einer Schule im Wohnbezirk verloren. Das Leben im Wohnumfeld vermindert sich und das gemeinsame Leben mit anderen Familien und gleichaltrigen Kindern in der Nachbarschaft und gemeinsame Interessen bezüglich der Schule verschwinden.

Es ist nicht förderlich, dass die Konstellation der Lernortpartner „verpflichtend“ ohne Rücksicht auf Bedürfnisse oder Präferenzen bestimmt wird. Außerdem sind die Abstände vieler Grundschulen zueinander sehr gering, wodurch häufig nur die zweitnächste Schule anstelle der nächsten Schule aufgrund von Faktoren wie einen angenehmeren und sichereren Schulweg (z. B. keine Hauptstraße), einen besseren Ruf, Nachbarn und Freunde gehen hin etc. gewählt wird und diese den gleichen Vorteil der lokalen Bedeutung mit sich bringt.

Wettbewerb

Der Wettbewerb um Grundschüler ist aus pädagogischer Sicht eher fatal. Die Schulen können sich statt auf ihre Außendarstellung stärker auf die pädagogische Arbeit konzentrieren. Das „Konkurrenzstreben“ der Grundschulen untereinander entfällt und die Bildung von „Eliteschulen“, aber auch „Brennpunktschulen “wird vermieden.

 

Eine Einführung der Grundschuleinzugsbereiche verhindert/
erschwert die freie Wahl der Eltern und Erziehungsberechtigten einer Grundschule. Eltern können z. B. nicht mehr die Schule wählen, die aufgrund von Angeboten wie beispielsweise einer hohen Anzahl an Betreuungsplätzen gut zu ihren Bedürfnissen passt. Der Anreiz zur Profilbildung und Qualitätsentwicklung wird für die Schule geringer. Ein verantwortungsbewusster Wettbewerb unter den Schulen bei erheblich verbesserten Rahmenbedingungen dient dem Wohl der Schülerinnen und Schüler.

Zusammenarbeit
mit vorschulischen Einrichtungen

Die Einführung von Grund-
schuleinzugsbereichen stabilisiert die Vernetzung der Schule mit den vorschulischen Einrichtungen und den Vereinen im Bezirk.

Die Zusammenarbeit mit den vorschulischen Einrichtungen erfolgt im Kontext des KiBiz bei jeder Grundschule – unabhängig von der Existenz von Einzugsbereichen.

Die Öffnung der Schule macht nicht an den Schuleinzugsbereichen halt, sondern die Auswahl der schulischen Partner orientiert sich am Schulprogramm und dem Willen zur Zusammenarbeit auf Seiten der Partner.

Zufriedenheit der Eltern und Kinder

Der Kinder-Schul-Tourismus quer durch die Stadt wird verringert. Kürzeste Schulwege können zu Fuß und früh alleine gegangen werden und stärken die Eigenständigkeit der Kinder.

Schülerfahrkosten werden nur für die nächstgelegene Schule erstattet, sprich für die Schule, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann und deren Besuch keine schulorganisatorischen Gründe entgegenstehen. Darüber hinausgehende Kosten für die Schülerbeförderung müssten die Eltern und nicht die Allgemeinheit tragen.

Ohne Schuleinzugsbereiche haben Eltern die freie Schulwahl. Die Elternzufriedenheit verbessert sich, weil man die Kinder bei „Seinesgleichen“ mit besseren Chancen sieht. Es gibt Grundschulen, die ein spezielles Profil haben, das nicht für alle Eltern von Interesse ist. Wenn Schulen ein spezielles Profil entwickelt haben (z. B. umfangreiche Betreuungsangebote), ist es nur konsequent, dass auch Kinder aus dem gesamten Stadtgebiet solche Schulen besuchen dürfen. Durch begründeten Antrag bleibt ein Schulbezirkswechsel dennoch möglich, es soll ihnen nur ermöglicht werden, ohne sich dafür vor der Schulaufsichtsbehörde rechtfertigen zu müssen. Außerdem wird häufig nur die zweitnächste anstelle der nächsten Schule gewählt, wobei der Schulweg kurz bleibt.

Umwelt

Die Verkehrssituation vor den Schulen wird entlastet, da die meisten Eltern ihre Kinder nicht mehr mit dem Auto zur weiter entfernten Wunschschule „kutschieren“. Die städtische Luftverschmutzung durch Stickoxide, Feinstaub und CO2 wird durch das geringere Verkehrsaufkommen reduziert.

Durch begründeten Antrag bleibt ein Schuleinzugsbereichswechsel dennoch möglich und aufgrund der Tatsache, dass die ganz überwiegende Mehrheit der Eltern sicher auch zukünftig die wohn­ortnächste Grundschule für ihre Kinder auswählen wird, kann davon ausgegangen werden, dass die Entlastung der Verkehrssituation und Umwelt durch die
Schuleinzugsbereiche nicht von besonderer Bedeutung sein wird.

Sicherung der
Standorte

Die Einführung von Schuleinzugsbereichen sichert die Standorte von Grundschulen.

Die Zahl der Standorte definiert sich letztlich über die Entwicklung der Schülerzahlen und die Vorgaben des Schulgesetzes.

 

Die Ausführungen zeigen, dass die Wiedereinführung von Schuleinzugsbereichen nur sehr bedingt dazu beitragen würde, eine größere Heterogenität der Schülerschaft zu erreichen.

 


 

Vielmehr muss es Anliegen von Politik und Verwaltung sein, durch gleichwertige Rahmenbedingungen (Standardisierung des Raumprogramms und der Ausstattung) sowie durch individuelle flankierende Maßnahmen gleichwertige Lernbedingungen für alle Schülerinnen und Schüler zu schaffen.

 


Anlagen:

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4