Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss lehnt die
Wiedereinführung von Schuleinzugsbereichen für städtische Grundschulen ab.
Begründung:
Eine Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW einer Bürgerin zielte darauf ab, die im Jahr 2008 abgeschafften Schuleinzugsbereiche (alt Schulbezirksgrenzen) wiedereinzuführen (Anlage 4).
Für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden bestimmt der Rat den Haupt-, Digital- und Finanzausschuss (Hauptsatzung der Stadt Rheine). Dieser hat die Anregung zur Entscheidung an den Schulausschuss verwiesen.
Der Schulausschuss hat die Thematik zunächst in Sitzungen des Arbeitskreises Schulstruktur mehrfach vorberaten.
Historie
In § 84 Abs. 1 Satz 1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.02.2005 wurde festgelegt, dass für jede öffentliche Grundschule und jede öffentliche Berufsschule durch Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulbezirk (neu Schuleinzugsbereich) gebildet wird. Somit besucht nach § 39 SchulG NRW jede Schülerin und jeder Schüler die für ihren oder seinen Wohnsitz zuständige Schule.
Nach § 39 Abs. 3 SchulG NRW konnte die Schulaufsichtsbehörde allerdings in
Ausnahmefällen auf Antrag der Eltern
aus wichtigem Grund den Besuch einer anderen als der zuständigen Schule
gestatten. Sie entscheidet im Einvernehmen mit den beteiligten Schulträgern.
Wichtige Gründe zur Genehmigung des Besuchs einer anderen als der schulbezirklich zuständigen Schule waren insbesondere die nachschulische Betreuung durch einen zur Schule nahe gelegenen Ort, durch Freunde/sonstige Betreuungspersonen im Umfeld der Schule und/oder die Betreuung des Kindes nach Schulschluss in der schulnah gelegenen Arbeitsstätte der Erziehungsberechtigten.
Am 27.06.2006 wurde mit dem Schulrechtsänderungsgesetz § 39 SchulG NRW ersatzlos aufgehoben.
Die Anwendbarkeit dieser Vorschrift blieb übergangsweise bis zum 31.07.2008 bestehen. Dem Schulträger wurde das Recht eingeräumt, für Grundschulen die Wirkung des § 39 SchulG NRW bereits zum 01.08.2007 außer Kraft zu setzen. Von dieser Möglichkeit wurde in Rheine kein Gebrauch gemacht, sodass die Schulbezirksgrenzen (neu Schuleinzugsbereiche) am 01.08.2008 aufgehoben wurden.
Auf die seither bestehende Möglichkeit des Schulträgers, auch weiterhin räumlich abgegrenzte Gebiete als Schuleinzugsbereich zu bilden, hat die Stadt Rheine mit Beschluss des Schulausschusses vom 28.09.2011 ausdrücklich verzichtet.
Seit dem 01.08.2008 regelt damit § 46 Abs. 1 bis 3 SchulG NRW das Verfahren der Grundschulaufnahme.
Danach hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. Eltern können ihre Kinder jedoch auch in jeder anderen Grundschule im Stadtgebiet ohne Angaben von Gründen anmelden. Die jeweilige Schulleitung entscheidet über die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers innerhalb des Schulträgers hierfür festgelegten Rahmens. Die Aufnahme in eine Schule kann abgelehnt werden, wenn ihre Aufnahmekapazität erschöpft ist oder die Zahl der Anmeldungen die Mindestgröße unterschreitet. Besondere Aufnahmevoraussetzungen, Aufnahmekriterien bei einem Anmeldeüberhang, sowie das Aufnahmeverfahren werden in § 1 Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule beschrieben.
Mit Wegfall der Schuleinzugsbereiche zum 01.08.2008 wurde in der Ratssitzung vom 28.10.2008 die Zügigkeit der Grundschulen festgelegt, welche mit Ratsbeschluss vom 09.07.2019 aufgrund der steigenden Schülerzahlen angepasst wurde. Der Schulträger kann die Zügigkeit der Schulen begrenzen, um eine gleichmäßige Auslastung aller Schulen vor Ort zu gewährleisten.
Die Erfahrungen der Anmeldeverfahren seit dem Schuljahr 2008/2009 zeigen, dass an allen Rheiner Grundschulen grundsätzlich ausreichende Kapazitäten zur Aufnahme der Schülerinnen und Schüler vorhanden sind. Lediglich in Ausnahmefällen mussten einzelne Aufnahmeanträge abgewiesen werden. In allen Fällen konnte den Erziehungsberechtigten jedoch ein alternativer Schulplatz an einer anderen, jedoch stets wohnortnahen Grundschule angeboten werden (siehe Anlage 1).
Um das Anmeldeverhalten zu untersuchen, wurden alle Schülerinnen und Schüler von Rheiner Grundschulen (Stand Schuljahr 2022/23) in einer graphischen Darstellung erfasst.
Die Grafik zeigt Schülerinnen und Schüler innerhalb und außerhalb der ehemaligen Schuleinzugsbereiche.
Anhand der Karten in Anlage 2 ist zu erkennen, dass die alten Grenzen der Schuleinzugsbereiche teilweise näher an einer anderen als an ihren zugehörigen Schulen liegen. Demnach wird dem Wohnort nicht unmittelbar die nächstgelegene Grundschule zugeordnet.
In Anlage 3 werden alle Schülerinnen und Schüler einer Grundschule rot markiert dargestellt, die grundsätzlich einem anderen Schuleinzugsbereich zugeordnet werden würden.
Häufig gehen die Schülerinnen und Schüler, die nah an den Grenzen wohnen, auf eine andere Schule als die ihres Bezirks, weil dort ebenfalls die örtliche Nähe gegeben ist. Die Schulwahl fällt in diesen Fällen nicht gegen die Schule des eigentlichen Schuleinzugsbereiches, sondern im Sinne „kleine Füße, kurze Wege“ aufgrund des näheren oder einfacheren Schulweg.
Erläuterungen
Rechts der Ems:
Annetteschule (Schule des gemeinsamen Lernens):
Viele der Schüler(innen) kommen aus dem ehemaligen Schuleinzugsbereich (61). Einige Schüler(innen) kommen aus den angrenzenden Bereichen (94), da sich der Schulweg als voraussichtlich näher erweist. Nur Wenige kommen von weiter entfernten Schuleinzugsbereichen (15). Gründe hierfür liegen in Teilen in den Zuweisungen im Rahmen des gemeinsamen Lernens.
Bodelschwinghschule:
Die Schule wird zu einem überwiegenden Teil (126) von Schüler(innen) aus dem alten Schuleinzugsbereich besucht. Eine nicht unerhebliche Zahl von Schüler (85) kommen aus den angrenzenden Bereichen, da sich der Schulweg als voraussichtlich näher erweist. Nur vereinzelt (8) gehen Schüler/innen von einem weiteren entfernten Schuleinzugsbereich auf die Bodelschwinghschule.
Canisiusschule Altenrheine (Bekenntnisschule):
Ein Großteil der Kinder kommt aus dem alten Schuleinzugsbereich (61). Ein weiterer überwiegender Teil (88) kommt aus den anliegenden Einzugsgebieten, da sich der Schulweg als voraussichtlich näher erweist. Auch aus den anderen Schuleinzugsgebieten gehen vereinzelt Schüler(innen) auf die Canisiusschule (21).
Canisiusschule Rodde
Fast alle Schüler(innen) der Canisiusschule Rodde wohnen innerhalb der Grenzen des alten Schuleinzugsbereiches (43). Ein Kind kommt aus Hörstel.
Johannesschule Eschendorf:
Die zentral gelegene Schule wird von Schüler(inne)n aus dem alten Einzugsbereich besucht (93). Der größte Anteil (155) der Schüler(innen) kommt aus den anderen anliegenden ehemaligen Schuleinzugsgebieten, da sich der Schulweg als voraussichtlich näher erweist. Nur ein sehr geringer Anteil der Schüler(innen) (4) kommt aus weiter entfernten Bereichen.
Ludgerusschule:
Die Ludgerusschule wird hauptsächlich von Schüler(inne)n aus dem alten Schuleinzugsbereich besucht (113). Außerdem wird die Schule zur Hälfte (13) von Schüler(inne)n aus den anliegenden Bereichen und zur anderen Hälfte (14) von Schüler(inne)n aus entfernten Gebieten besucht.
Südeschschule (Schule des gemeinsamen Lernens):
Ein Großteil der Schüler(innen) kommt aus dem alten Einzugsbereich (267). Ein weiterer nicht unerheblicher Teil (61) kommt aus den angrenzenden Bereichen und nur vereinzelt (12) kommen Schüler(innen) von weiter her. Gründe hierfür liegen in Teilen in den Zuweisungen im Rahmen des gemeinsamen Lernens.
Links der Ems:
Edith-Stein-Schule:
Die Schule wird überwiegend von Schüler(inne)n aus altem Schuleinzugsbereich besucht (110). Einige Schüler/innen kommen aus den angrenzenden Schulbezirken (34), da sich der Schulweg als voraussichtlich näher erweist. Nur Wenige kommen aus weiter entfernten Schulbezirken (4).
Gertrudenschule (Schule des gemeinsamen Lernens):
Ein Großteil der Schüler(innen) kommt aus dem alten Einzugsbereich (128). Zudem besucht ein großer Anteil (57) an Schüler(inne)n aus angrenzenden Gebieten die Schule, da sich der Schulweg als voraussichtlich näher erweist. Kaum (2) Schüler(innen) kommen aus einem weiter entfernten Schuleinzugsbereich. Gründe hierfür liegen in Teilen in den Zuweisungen im Rahmen des gemeinsamen Lernens.
Kardinal-von-Galen-Schule (Bekenntnisschule):
Die Kardinal-von-Galen-Schule wird von Schüler(inne)n aus dem alten Schuleinzugsbereich besucht (82). Ein größerer Anteil (125) kommt aus den anliegenden Bereichen, da sich der Schulweg als voraussichtlich näher erweist. Vereinzelt (3) kommen Schüler(innen) aus weiter entfernten Gebieten.
Michaelschule (Schule des gemeinsamen Lernens):
Nur wenige Kinder kommen aus dem alten Schuleinzugsbereich (33). Der überwiegende Teil (71) kommt aus den angrenzenden Einzugsbereichen, da sich der Schulweg als voraussichtlich näher erweist. Auch aus weiter entfernten Schulbezirken besuchen einige Kinder (15) die Schule. Gründe hierfür liegen in Teilen in den Zuweisungen im Rahmen des gemeinsamen Lernens.
Paul-Gerhardt-Schule:
Ein sehr geringer Teil der Schüler(innen) der Paul-Gerhardt-Schule kommt aus dem alten Einzugsbereich (16). Die deutliche Mehrheit (119) kommt aus den angrenzenden Bereichen, da sich der Schulweg als voraussichtlich näher erweist. Zusätzlich kommen nicht wenig Kinder (20) aus weiter entfernten Gebieten.
Südraum:
Franziskusschule (Bekenntnisschule):
Die Schule wird überwiegend von Schüler(inne)n aus dem alten Schuleinzugsbereich besucht (131). Nur wenige Schüler(innen) kommen aus den angrenzenden Bereichen (18). Ein noch geringerer Teil (4) kommt aus weiter entfernten Schuleinzugsbereichen.
Johannesschule Mesum/Elte (Bekenntnisschule):
Der Großteil der Schüler(innen) kommt aus dem Einzugsgebiet des alten Schuleinzugsbereiches (204). Einige Schüler(innen) (40) kommen aus den angrenzenden Bereichen, da sich der Schulweg als voraussichtlich näher erweist. Kaum (2) Schüler(innen) kommen aus weiter entfernten Gebieten.
Marienschule (Schule des gemeinsamen Lernens und Bekenntnisschule):
Die Schule wird hauptsächlich von Schüler(innen) des alten Schuleinzugsbereiches besucht (170). Nur sehr wenig Kinder (8) kommen aus den anliegenden Bereichen. Vereinzelt (4) besuchen Schüler(innen) der anderen Gebiete die Marienschule. Gründe hierfür liegen in Teilen in den Zuweisungen im Rahmen des gemeinsamen Lernens.
Lässt man die Schüler(innen) außer Betracht, die grundsätzlich einem anderen Schuleinzugsbereich zugeordnet sind aber eine andere Schule wählen, da diese näher ist oder der Schulweg besser für das Kind zu meistern ist, stellt sich die Anzahl der Schüler(innen), die weiter näher zu einer anderen Grundschule wohnen, wie folgt dar:
Grundschule |
Anzahl der Schüler/innen |
Annetteschule |
15 |
Bodelschwinghschule |
8 |
Canisiusschule |
21 |
EdithStein-Schule |
4 |
Franziskusschule |
4 |
Gertrudenschule |
2 |
Johannesschule Eschendorf |
4 |
Johannesschule Mesum/Elte |
2 |
Kardinal-von-Galen-Schule |
2 |
Ludgerusschule |
14 |
Marienschule |
4 |
Michaelschule |
15 |
Paul-Gerhardt-Schule |
20 |
Südeschschule |
12 |
Gründe für den Schulbesuch der nicht nächstgelegenen Grundschule können neben dem Besuch einer Schule des gemeinsamen Lernens auch Betreuungsmöglichkeiten nach dem Unterricht in der Schule oder privat sein. Ebenso haben alle Schulen ein eigenes Schulprofil erarbeitet. Diese können Angebote im Rahmen einer Bekenntnisschule oder Förderprogramme oder ein Schultherapiehundkonzept darstellen. Auch diese individuellen Schulprofile haben vereinzelt Einfluss auf die Schulwahl der Eltern, ggf. eine weiter entfernte Schule zu wählen.
Es wird deutlich, dass sich Eltern häufig für die Schule mit dem besten Schulweg für ihr Kind entscheiden und nicht bewusst gegen die Schule eines Schulbezirkes.
Einführung von Grundschulbezirken: Pro und Contra
Thema |
Pro |
Contra |
Elternwille Bekenntnisschulen/ |
Bei Einführung der Schuleinzugsbereiche, müssen
Eltern sich für oder gegen eine Bekenntnisschule entscheiden.
Bekenntnisschulen können ihr Schulprofil durch eine bewusste Entscheidung für
dieses Profil stärken. |
Die Eltern haben
lediglich die Wahl zwischen einer Bekenntnisschule oder der Schule des |
Planung/Verwaltung |
Die Einführung von Schuleinzugsbereichen dient als
Steuerungs- und Ordnungsinstrument der kommunalen Schulträger, da die Größe
der Schuleinzugsbereiche auf das Verhältnis von
Geburten-/Einschulungs-potential und Größe der Grundschule zugeschnitten
werden und somit die Aufnahmekapazität besser geregelt werden kann. |
Dies gilt nur, wenn in
den |
Heterogenität der Schülerschaft |
Durch die
Schuleinzugsbereiche wird die Heterogenität (in Bezug auf z. B. Geschlecht, Ethnizität, Milieu oder etwa Behinderung) der Schülerschaft in den Grundschulen
sichergestellt, weil die Beschulung in einem „fremden“ Schulbezirk erschwert
wird. Somit werden überproportional hohe Migrationsanteile in einer
Grundschule vermieden und die Integration ausländischer
Kinder/Familien kann besser gelingen. Durch die soziale und kulturelle
Durchmischung entstehen auch mehr multi-kulturelle Freundschaften, was
ebenfalls die gesellschaftliche Integration von Randgruppen/Minderheiten
fördert. |
Dies gilt nur, wenn die
Einwohnerschaft in einem Schuleinzugsbereich wirklich heterogen ist. Häufig weisen bestimmte Bereiche eine
flächendeckend ähnliche soziale und kulturelle/ethnische Struktur auf. Somit bewahren Schuleinzugsbereiche nicht davor,
dass sich Grundschulen vor allem in sozialen Brennpunkten aufgrund der
Zusammensetzung ihrer Schülerschaft zu "Problemschulen". Außerdem
sind Ausnahmeregelungen nicht auszuschließen. Genehmigungen von Ausnahmen
wissen vor allem Eltern bildungsnaher Schichten durchzusetzen, um ihre Kinder
an einer vermeintlich beliebteren Grundschule anzumelden. |
Lokale Bedeutung |
Schulfreundschaften
können auch privat gepflegt werden. Dies stärkt das Sozialverhalten und trägt
zu einem glücklichen und kindergerechten Leben bei. Ohne Schuleinzugsbereiche geht die lokale
Bedeutung einer Schule im Wohnbezirk verloren. Das Leben im Wohnumfeld
vermindert sich und das gemeinsame Leben mit anderen Familien und
gleichaltrigen Kindern in der Nachbarschaft und gemeinsame Interessen
bezüglich der Schule verschwinden. |
Es ist nicht förderlich, dass die Konstellation der Lernortpartner
„verpflichtend“ ohne Rücksicht auf Bedürfnisse oder Präferenzen bestimmt
wird. Außerdem sind die Abstände vieler Grundschulen zueinander sehr gering,
wodurch häufig nur die zweitnächste Schule anstelle der nächsten Schule
aufgrund von Faktoren wie einen angenehmeren und sichereren Schulweg (z. B.
keine Hauptstraße), einen besseren Ruf, Nachbarn und Freunde gehen hin etc.
gewählt wird und diese den gleichen Vorteil der lokalen Bedeutung mit sich
bringt. |
Wettbewerb |
Der Wettbewerb um Grundschüler ist aus pädagogischer Sicht eher
fatal. Die Schulen können sich statt auf ihre Außendarstellung stärker auf
die pädagogische Arbeit konzentrieren. Das „Konkurrenzstreben“ der
Grundschulen untereinander entfällt und die Bildung von „Eliteschulen“, aber
auch „Brennpunktschulen “wird vermieden. |
Eine Einführung der Grundschuleinzugsbereiche verhindert/ |
Zusammenarbeit |
Die Einführung von Grund- |
Die Zusammenarbeit mit
den vorschulischen Einrichtungen erfolgt im Kontext des KiBiz bei jeder
Grundschule – unabhängig von der Existenz von Einzugsbereichen. Die Öffnung der Schule
macht nicht an den Schuleinzugsbereichen halt, sondern die Auswahl der
schulischen Partner orientiert sich am Schulprogramm und dem Willen zur
Zusammenarbeit auf Seiten der Partner. |
Zufriedenheit der Eltern und Kinder |
Der Kinder-Schul-Tourismus quer durch die Stadt wird verringert.
Kürzeste Schulwege können zu Fuß und früh alleine gegangen werden und stärken
die Eigenständigkeit der Kinder. Schülerfahrkosten werden nur für die
nächstgelegene Schule erstattet,
sprich für die Schule, die mit dem
geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht
werden kann und deren Besuch keine schulorganisatorischen Gründe
entgegenstehen. Darüber hinausgehende Kosten für die Schülerbeförderung
müssten die Eltern und nicht die Allgemeinheit tragen. |
Ohne Schuleinzugsbereiche haben Eltern die freie Schulwahl. Die
Elternzufriedenheit verbessert sich, weil man die Kinder bei „Seinesgleichen“
mit besseren Chancen sieht. Es gibt
Grundschulen, die ein spezielles Profil haben, das nicht für alle Eltern von
Interesse ist. Wenn Schulen ein spezielles Profil entwickelt
haben (z. B. umfangreiche Betreuungsangebote), ist es nur konsequent, dass
auch Kinder aus dem gesamten Stadtgebiet solche Schulen besuchen dürfen. Durch
begründeten Antrag bleibt ein Schulbezirkswechsel dennoch möglich, es soll ihnen nur ermöglicht
werden, ohne sich dafür vor der Schulaufsichtsbehörde rechtfertigen zu
müssen. Außerdem wird häufig nur die zweitnächste anstelle der nächsten
Schule gewählt, wobei der Schulweg kurz bleibt. |
Umwelt |
Die Verkehrssituation vor den Schulen wird entlastet, da
die meisten Eltern ihre Kinder nicht mehr mit dem Auto zur weiter entfernten
Wunschschule „kutschieren“. Die städtische
Luftverschmutzung durch Stickoxide, Feinstaub und CO2 wird durch das
geringere Verkehrsaufkommen reduziert. |
Durch begründeten Antrag bleibt ein
Schuleinzugsbereichswechsel dennoch möglich und aufgrund der Tatsache, dass
die ganz
überwiegende Mehrheit der Eltern sicher auch zukünftig die wohnortnächste
Grundschule für ihre Kinder auswählen wird, kann davon ausgegangen werden,
dass die Entlastung der Verkehrssituation und Umwelt durch die |
Sicherung der |
Die Einführung von
Schuleinzugsbereichen sichert die Standorte von Grundschulen. |
Die Zahl der Standorte
definiert sich letztlich über die Entwicklung der Schülerzahlen und die
Vorgaben des Schulgesetzes. |
Die Ausführungen zeigen, dass die Wiedereinführung von Schuleinzugsbereichen nur sehr bedingt dazu beitragen würde, eine größere Heterogenität der Schülerschaft zu erreichen.
Vielmehr muss es Anliegen von Politik und Verwaltung sein, durch gleichwertige Rahmenbedingungen (Standardisierung des Raumprogramms und der Ausstattung) sowie durch individuelle flankierende Maßnahmen gleichwertige Lernbedingungen für alle Schülerinnen und Schüler zu schaffen.
Anlagen:
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4