Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss
nimmt die Ausführung der Verwaltung zum herkunftssprachlichen Unterricht zur
Kenntnis.
Begründung:
1.
Was ist
herkunftssprachlicher Unterricht?
Der herkunftssprachliche Unterricht stellt ein Angebot für Schülerinnen und Schüler des Landes Nordrhein-Westfalen dar, deren Muttersprache nicht Deutsch ist oder die zwei- oder mehrsprachig (in Deutsch und in einer oder mehreren anderen Sprachen) aufwachsen. Die Schülerinnen und Schüler legen nach regelmäßigem Besuch des herkunftssprachlichen Unterrichts am Ende der Sekundarstufe I eine Prüfung ab. Diese setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen und bewertet sprachliche wie soziokulturelle Fähigkeiten, die im Unterricht erworben wurden.
2.
Organisatorische
Zuständigkeit und Vorgaben
Die Schulaufsicht des
Kreises Steinfurt ist für den herkunftssprachlichen Unterricht zuständig und
organisiert diesen in Absprache mit den Schulträgern.
Für den herkunftssprachlichen Unterricht gelten folgende Vorgaben:
·
Vorerst wird
eine Interessenabfrage (welche Sprachen gewünscht sind) unter den Schülerinnen
und Schülern an den Rheiner Schulen durchgeführt.
·
Die Lerngruppen
der Kinder im Grundschulalter bestehen aus mindestens 15 Schülerinnen und
Schüler, in der Sekundarstufe I beträgt die Mindestzahl 18 Schülerinnen und
Schüler.
·
Die Kurse
kommen abhängig von der Nachfrage und den Lehrpersonal zustande.
·
Die Lehrpläne
für den herkunftssprachlichen Unterricht bestimmen verbindliche
Sprachlernziele.
·
Nach
Jahrgangsstufe 9 oder 10 muss eine Sprachprüfung absolviert werden.
3.
Grundlage
des herkunftssprachlichen Unterrichts
Der herkunftssprachliche Unterricht beruht auf dem Teilhabe- und Integrationsgesetz vom 06.02.2012. Grund des Angebots ist die Wertschätzung der natürlichen Mehrsprachigkeit von Schülerinnen und Schülern, welche in Wort und Schrift aufgebaut, erhalten und erweitert werden soll. Ebenfalls Aufgabe des herkunftssprachlichen Unterrichts ist es, wichtige interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln (BASS-Erlass 13-61, Nr.2).
Für den herkunftssprachlichen Unterricht gibt es Lehrpläne für die Jahrgangsstufen 1 - 6 und 7 - 10. In Abgrenzung zum Fremdsprachenunterricht geht es nicht darum, dass eine neue Sprache erlernt werden soll. Kenntnisse in der entsprechenden Sprache werden daher zur Teilnahme am herkunftssprachlichen Unterricht vorausgesetzt.
4.
Konkrete
Angebote in Rheine
Der herkunftssprachliche Unterricht in Rheine wird in sechs verschiedenen Sprachen angeboten. Diese Angebote finden an folgenden Schulen statt:
Albanisch |
Emslandgymnasium, Südeschschule |
Arabisch |
Ludgerusschule Schotthock,
Südeschschule |
Polnisch |
Kardinal-von-Galen Schule |
Portugiesisch |
Kardinal-von-Galen Schule |
Russisch |
Annetteschule |
Türkisch |
Ludgerusschule Schotthock |
Im laufenden Schuljahr 2022/23 gestaltet sich die Anzahl der Neuanmeldungen im herkunftssprachlichen Unterricht an den Rheiner Schulen wie folgt:
Albanisch (angeboten an der Südeschschule und am Emslandgymnasium)
Arabisch (angeboten an der Südeschschule und an der Ludgerusschule
Schotthock)
Polnisch (angeboten an der
Kardinal-von-Galen-Schule)
Portugiesisch (angeboten an der
Kardinal-von-Galen-Schule)
Russisch (angeboten an der Annetteschule)
Türkisch (angeboten an der Ludgerusschule
Schotthock)
Zu den
Neuanmeldungen kommen die Teilnehmer/innen aus dem letzten Schuljahr. Für den
gesamten Teilnehmerkreis besteht bis zu 14 Tage nach Kursbeginn die
Möglichkeit, den Besuch des herkunftssprachlichen Unterrichts zu beenden. Bei
Vorlagenerstellung lag die endgültige Anzahl der Kursteilnehmer der jeweiligen
Standorte nicht vor.