Betreff
Herkunftssprachlicher Unterricht
Vorlage
321/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zum herkunftssprachlichen Unterricht zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

1.      Was ist herkunftssprachlicher Unterricht?

Der herkunftssprachliche Unterricht stellt ein Angebot für Schülerinnen und Schüler des Landes Nordrhein-Westfalen dar, deren Muttersprache nicht Deutsch ist oder die zwei- oder mehrsprachig (in Deutsch und in einer oder mehreren anderen Sprachen) aufwachsen. Die Schülerinnen und Schüler legen nach regelmäßigem Besuch des herkunftssprachlichen Unterrichts am Ende der Sekundarstufe I eine Prüfung ab. Diese setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen und bewertet sprachliche wie soziokulturelle Fähigkeiten, die im Unterricht erworben wurden.

 

2.      Organisatorische Zuständigkeit und Vorgaben

Die Schulaufsicht des Kreises Steinfurt ist für den herkunftssprachlichen Unterricht zuständig und organisiert diesen in Absprache mit den Schulträgern.

 

Für den herkunftssprachlichen Unterricht gelten folgende Vorgaben:

·         Vorerst wird eine Interessenabfrage (welche Sprachen gewünscht sind) unter den Schülerinnen und Schülern an den Rheiner Schulen durchgeführt.

·         Die Lerngruppen der Kinder im Grundschulalter bestehen aus mindestens 15 Schülerinnen und Schüler, in der Sekundarstufe I beträgt die Mindestzahl 18 Schülerinnen und Schüler.

·         Die Kurse kommen abhängig von der Nachfrage und den Lehrpersonal zustande.

·         Die Lehrpläne für den herkunftssprachlichen Unterricht bestimmen verbindliche Sprachlernziele.

·         Nach Jahrgangsstufe 9 oder 10 muss eine Sprachprüfung absolviert werden.

 

3.      Grundlage des herkunftssprachlichen Unterrichts

Der herkunftssprachliche Unterricht beruht auf dem Teilhabe- und Integrationsgesetz vom 06.02.2012. Grund des Angebots ist die Wertschätzung der natürlichen Mehrsprachigkeit von Schülerinnen und Schülern, welche in Wort und Schrift aufgebaut, erhalten und erweitert werden soll. Ebenfalls Aufgabe des herkunftssprachlichen Unterrichts ist es, wichtige interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln (BASS-Erlass 13-61, Nr.2).

Für den herkunftssprachlichen Unterricht gibt es Lehrpläne für die Jahrgangsstufen 1 - 6 und 7 - 10. In Abgrenzung zum Fremdsprachenunterricht geht es nicht darum, dass eine neue Sprache erlernt werden soll. Kenntnisse in der entsprechenden Sprache werden daher zur Teilnahme am herkunftssprachlichen Unterricht vorausgesetzt.

 

4.      Konkrete Angebote in Rheine

Der herkunftssprachliche Unterricht in Rheine wird in sechs verschiedenen Sprachen angeboten. Diese Angebote finden an folgenden Schulen statt:

 

Albanisch

Emslandgymnasium, Südeschschule

Arabisch

Ludgerusschule Schotthock, Südeschschule

Polnisch

Kardinal-von-Galen Schule

Portugiesisch

Kardinal-von-Galen Schule

Russisch

Annetteschule

Türkisch

Ludgerusschule Schotthock

 

Im laufenden Schuljahr 2022/23 gestaltet sich die Anzahl der Neuanmeldungen im herkunftssprachlichen Unterricht an den Rheiner Schulen wie folgt:

 

Albanisch (angeboten an der Südeschschule und am Emslandgymnasium)

 

 

 

 

Arabisch (angeboten an der Südeschschule und an der Ludgerusschule Schotthock)

 

Polnisch (angeboten an der Kardinal-von-Galen-Schule)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Portugiesisch (angeboten an der Kardinal-von-Galen-Schule)

 

Russisch (angeboten an der Annetteschule)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Türkisch (angeboten an der Ludgerusschule Schotthock)

 

Zu den Neuanmeldungen kommen die Teilnehmer/innen aus dem letzten Schuljahr. Für den gesamten Teilnehmerkreis besteht bis zu 14 Tage nach Kursbeginn die Möglichkeit, den Besuch des herkunftssprachlichen Unterrichts zu beenden. Bei Vorlagenerstellung lag die endgültige Anzahl der Kursteilnehmer der jeweiligen Standorte nicht vor.