Betreff
Jahresabschluss 2021 der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage
Vorlage
325/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1)      Der Betriebsausschuss nimmt den von der Örtlichen Rechnungsprüfung geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2021 und den Lagebericht zur Kenntnis.

 

2)      Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:

a.        Der Rat der Stadt Rheine stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2021, abschließend mit einer Bilanzsumme von 547.031 EUR und einem Jahresüberschuss in Höhe von 38.133 EUR fest.

b.        Der Rat der Stadt Rheine nimmt den Lagebericht zur Kenntnis.

c.        Der Rat der Stadt Rheine beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 38.133 EUR der Ausgleichsrücklage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ zuzuführen.

d.        Der Rat der Stadt Rheine erteilt dem Betriebsausschuss für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung.

 

3)      Der Betriebsausschuss erteilt der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung.

 

 


Begründung:

 

Zu 1)

Gemäß § 10 Abs. 2 der Satzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ (Betriebssatzung) wird die Einrichtung nach den Regeln des Neuen Kommunalen Finanzmanagements geführt, so dass die Regelungen der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO) zum Jahresabschluss nicht gelten.

An deren Stelle treten die Regelungen zum Jahresabschluss der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO). Hiernach besteht der Jahresabschluss aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Bilanz und dem Anhang.

Darüber hinaus ist dem Jahresabschluss ein Lagebericht beizufügen 38 KomHVO).

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Rheine durchgeführt.

Das Ergebnis der Prüfung wird von der Leiterin der örtlichen Rechnungsprüfung, Frau Simon, dem Betriebsausschuss vorgestellt.

 

 

Zu 2)

Am 31.12.2021 weist der Jahresabschluss einen Überschuss von 38.133 EUR aus.

Im Wesentlichen ist dies durch geringere Aufwendungen von Sach- und Dienstleistungen (-TE 142), bedingt durch weniger Veranstaltungen, denen jedoch geringere Zuwendungen (T€ 98) entgegenstanden, begründet.

 

Gemäß § 5 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 Buchstabe c) EigVO entscheidet der Rat der Gemeinde über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung eines Jahresüberschusses und die Entlastung des Betriebsausschusses.

 

Zu 3) Gemäß § 5 Abs. 5 S. 2 EigVO entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.

 

 


Anlage:

 

Prüfbericht Örtlichen Rechnungsprüfung Rheine