Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Betriebsausschuss der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage empfiehlt
dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Stadt Rheine setzt die privatrechtlichen Entgelte gemäß Anlage zu dieser Vorlage
für die Vermietung der Gästezimmer und Gesellschaftsräume, geltend ab dem
01.01.2023, fest.
Begründung:
Regelmäßig
sind die Kostenstrukturen der Vermietung der Gästezimmer und
Gesellschaftszimmer zu analysieren und wenn erforderlich, die Mietpreise neu zu
kalkulieren.
Hierzu berücksichtigt wird die Entwicklung der Kosten für Personal, Wareneinkauf
sowie der allgemeinen Betriebs- und Geschäftskosten.
Ebenso wird die Preisgestaltung der regionalen Wettbewerber berücksichtigt.
Die letzte Preisanpassung erfolgte zum 1.1.2022, die aktuelle Preisentwicklung
insbesondere im Waren- und Energieeinkauf macht nun eine erneute Anpassung
erforderlich.
Auffällig erscheint die in Relation zu den Doppelzimmerpreisen starke Erhöhung
des Preises für Einzelzimmerbuchungen. Dieses resultiert daraus, dass die
Nachfrage nach Einzelzimmern in den vergangenen Jahren so stark gestiegen ist,
dass meist auch Doppelzimmer einzeln belegt werden müssen, wobei der
Kostenanfall nur wenig geringer ist.
Rechtsgrundlage:
Nach § 41 (i) GO sind privatrechtliche Nutzungsentgelte vom Rat der Stadt
Rheine zu beschließen, die Vorberatung im Betriebsausschuss wird empfohlen
Anlage:
Liste Mietpreise ab 01.01.2023