Betreff
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kloster Bentlage - Festlegung der Vermietungspreise ab 2023
Vorlage
326/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Betriebsausschuss der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine setzt die privatrechtlichen Entgelte gemäß Anlage zu dieser Vorlage für die Vermietung der Gästezimmer und Gesellschaftsräume, geltend ab dem 01.01.2023, fest.

 


Begründung:

Regelmäßig sind die Kostenstrukturen der Vermietung der Gästezimmer und Gesellschaftszimmer zu analysieren und wenn erforderlich, die Mietpreise neu zu kalkulieren.
Hierzu berücksichtigt wird die Entwicklung der Kosten für Personal, Wareneinkauf sowie der allgemeinen Betriebs- und Geschäftskosten.
Ebenso wird die Preisgestaltung der regionalen Wettbewerber berücksichtigt.
Die letzte Preisanpassung erfolgte zum 1.1.2022, die aktuelle Preisentwicklung insbesondere im Waren- und Energieeinkauf macht nun eine erneute Anpassung erforderlich.
Auffällig erscheint die in Relation zu den Doppelzimmerpreisen starke Erhöhung des Preises für Einzelzimmerbuchungen. Dieses resultiert daraus, dass die Nachfrage nach Einzelzimmern in den vergangenen Jahren so stark gestiegen ist, dass meist auch Doppelzimmer einzeln belegt werden müssen, wobei der Kostenanfall nur wenig geringer ist.


Rechtsgrundlage:
Nach § 41 (i) GO sind privatrechtliche Nutzungsentgelte vom Rat der Stadt Rheine zu beschließen, die Vorberatung im Betriebsausschuss wird empfohlen

 


Anlage:

 

Liste Mietpreise ab 01.01.2023