Betreff
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Schotthock: Beschluss des ISEK Schotthock
Vorlage
276/22/1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

I.                    Der Rat der Stadt Rheine zieht den Beschluss zum integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept Schotthock an sich.

 

II.                  Der Rat der Stadt Rheine nimmt den Endbericht zur Konzeption des „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Schotthock“ zur Kenntnis.

 

III.                Der Rat der Stadt Rheine beschließt das ISEK Schotthock als Zielvorgabe für die weitere städtebauliche und funktionale Entwicklung des Stadtteils Schotthock. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan 2023 zu veranschlagen.

 

IV.               Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, im September 2022 einen Förderantrag bei der Bezirksregierung Münster zu stellen.

 

V.                 Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, für das Stadtentwicklungsprogramm 2023 (STEP 2023) die Fördermittel für folgende Maßnahmen zu beantragen:

 

a.      Hof- und Fassadenprogramm gem. Nr. 11.1 FRL NRW 2008

b.      Eigentümer/innenberatung (Quartiersarchitekt*in)

c.      Quartiersmanagement

d.      Öffentlichkeitsarbeit und Imagebildung

e.      Verfügungsfonds gem. Nr. 17 FRL NRW 2008

f.        Machbarkeitsstudie Stadtteilzentrum Schotthock

g.      Lineare Durchgrünung des Stadtteils

h.      Rahmenplan zur städtebaulichen Auftwertung des Stadtteilzentrums

i.        Verfügungsfonds gem. Nr. 14 FRL NRW 2008

 


Begründung:

 

 

A         Ergänzungsvorlage zur Vorlage 276/22

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz hat in der Sitzung vom 31. August 2022 zwar über den Punkt beraten, aufgrund der noch anstehenden Änderung keinen Empfehlungsbeschluss gefasst. Darum muss der Rat die Entscheidung an sich ziehen.

 

Die Verwaltung hat in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz über den Ortstermin mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) und der Bezirksregierung Münster zum ISEK Schotthock berichtet. Das MHKBG hat der Verwaltung Hinweise zur Überarbeitung des vorgelegten ISEKs gegeben. Hierbei bezog sich das Ministerium u.a. auf Maßnahmen zum Klimaschutz als neuer und wichtiger Bestandteil der Städtebauförderung.

 

Die Verwaltung hat das ISEK um die Entwicklungsziele Voranbringen des Klimaschutzes und Anpassung an die Klimafolgen und Schaffung von Klimaresilienz ergänzt und diese Ziele in den Maßnahmen stärker herausgestellt. Die Ziele und Themen wurden in den jeweiligen Maßnahmen detaillierter ausgearbeitet. Außerdem wurde die Kostenschätzung für die Maßnahme „Lineare Durchgrünung des Stadtteils“ aufgrund der aktuellen Preisentwicklungen angehoben, um die bereits ausgearbeiteten Baumstandorte (insgesamt 66 Baumpflanzungen) über die Mittel der Städtebauförderung umsetzen zu können.

 

Die Maßnahme „Handlungsgrundlage Problemimmobilien“ wurde auf Anregung des Ministeriums als weitere Maßnahme in das ISEK aufgenommen. Die Maßnahme soll der Stadt ein proaktives Handeln ermöglichen, um der Verwahrlosung von (Miet-)Immobilien entgegenzuwirken. Neben einem konkreten Handlungsbedarf die Immobilien betreffend, soll dies auch zu einer Verbesserung des Stadtteilimages und seiner Wirkung nach außen wie innen beitragen.

 

 

Der auf dieser Grundlage aktualisierte Endbericht ist der Ergänzungsvorlage als Anlage beigefügt. Die nach der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz geänderten Passagen sind in der Anlage rot markiert.

 

B         Förderantrag

 

Bis zum 30. September 2022 ist der Förderantrag für das ISEK Schotthock zu stellen. Mit dem Förderantrag werden zusätzlich die Maßnahmen beantragt, mit deren Umsetzung nach der Bewilligung im Frühjahr nächsten Jahres begonnen werden soll:

 

a.      Hof- und Fassadenprogramm gem. Nr. 11.1 FRL NRW 2008

b.      Eigentümer/innenberatung (Quartiersarchitekt*in)

c.      Quartiersmanagement

d.      Öffentlichkeitsarbeit und Imagebildung

e.      Verfügungsfonds gem. Nr. 17 FRL NRW 2008

f.        Machbarkeitsstudie Stadtteilzentrum Schotthock

g.      Lineare Durchgrünung des Stadtteils

h.      Rahmenplan zur städtebaulichen Auftwertung des Stadtteilzentrums

i.        Verfügungsfonds gem. Nr. 14 FRL NRW 2008

 

 

C         Finanzierung

 

Unter der Annahme der im Finanzierungsplan genannten Kosten je Maßnahme ergibt sich

aktuell folgende Finanzierung:

 

Summe der Gesamtmaßnahmen                            17.548.928,34 €

Fördermittel Städtebauförderung (60%)                    9.546.978,00 € 

Fördermittel sonstige Förderzugänge                            366.255,74 €

Sonstige Finanzierung / Eigenanteil Dritter                   750.000,00 €

Eigenanteil (40%)                                                        5.785.694,60 €

Sonstiger Eigenanteil                                                              1.100.000,00 €

 

 

 


Anlagen:

 

Anlagen 1 und 2:        ISEK Endbericht