Beschlussvorschlag/Empfehlung:
I.
Der Rat
der Stadt Rheine zieht den Beschluss zum integrierten städtebaulichen
Entwicklungskonzept Schotthock an sich.
II.
Der Rat
der Stadt Rheine nimmt den Endbericht zur Konzeption des „Integrierten
städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Schotthock“ zur Kenntnis.
III.
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt das ISEK Schotthock als Zielvorgabe für die weitere
städtebauliche und funktionale Entwicklung des Stadtteils Schotthock. Die
erforderlichen finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan 2023 zu veranschlagen.
IV.
Der Rat
der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, im September 2022 einen
Förderantrag bei der Bezirksregierung Münster zu stellen.
V.
Der Rat
der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, für das Stadtentwicklungsprogramm
2023 (STEP 2023) die Fördermittel für folgende Maßnahmen zu beantragen:
a.
Hof- und
Fassadenprogramm gem. Nr. 11.1 FRL NRW 2008
b.
Eigentümer/innenberatung
(Quartiersarchitekt*in)
c.
Quartiersmanagement
d.
Öffentlichkeitsarbeit
und Imagebildung
e.
Verfügungsfonds
gem. Nr. 17 FRL NRW 2008
f.
Machbarkeitsstudie
Stadtteilzentrum Schotthock
g.
Lineare
Durchgrünung des Stadtteils
h.
Rahmenplan
zur städtebaulichen Auftwertung des Stadtteilzentrums
i.
Verfügungsfonds
gem. Nr. 14 FRL NRW 2008
Begründung:
A Ergänzungsvorlage
zur Vorlage 276/22
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz hat in der Sitzung vom
31. August 2022 zwar über den Punkt beraten, aufgrund der noch anstehenden
Änderung keinen Empfehlungsbeschluss gefasst. Darum muss der Rat die
Entscheidung an sich ziehen.
Die
Verwaltung hat in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz über den Ortstermin mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau
und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) und der
Bezirksregierung Münster zum ISEK Schotthock berichtet. Das MHKBG hat der
Verwaltung Hinweise zur Überarbeitung des vorgelegten ISEKs gegeben. Hierbei
bezog sich das Ministerium u.a. auf Maßnahmen zum Klimaschutz als neuer und
wichtiger Bestandteil der Städtebauförderung.
Die Verwaltung
hat das ISEK um die Entwicklungsziele Voranbringen
des Klimaschutzes und Anpassung an
die Klimafolgen und Schaffung von Klimaresilienz ergänzt und diese Ziele in
den Maßnahmen stärker herausgestellt. Die Ziele und Themen wurden in den
jeweiligen Maßnahmen detaillierter ausgearbeitet. Außerdem wurde die
Kostenschätzung für die Maßnahme „Lineare Durchgrünung des Stadtteils“ aufgrund
der aktuellen Preisentwicklungen angehoben, um die bereits ausgearbeiteten
Baumstandorte (insgesamt 66 Baumpflanzungen) über die Mittel der
Städtebauförderung umsetzen zu können.
Die Maßnahme
„Handlungsgrundlage Problemimmobilien“ wurde auf Anregung des Ministeriums als
weitere Maßnahme in das ISEK aufgenommen. Die Maßnahme soll der Stadt ein
proaktives Handeln ermöglichen, um der Verwahrlosung von (Miet-)Immobilien
entgegenzuwirken. Neben einem konkreten Handlungsbedarf die Immobilien
betreffend, soll dies auch zu einer Verbesserung des Stadtteilimages und seiner
Wirkung nach außen wie innen beitragen.
Der auf
dieser Grundlage aktualisierte Endbericht ist der Ergänzungsvorlage als Anlage
beigefügt. Die nach der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt
und Klimaschutz geänderten Passagen sind in der Anlage rot markiert.
B Förderantrag
Bis zum
30. September 2022 ist der Förderantrag für das ISEK Schotthock zu
stellen. Mit dem Förderantrag werden zusätzlich die Maßnahmen beantragt, mit
deren Umsetzung nach der Bewilligung im Frühjahr nächsten Jahres begonnen
werden soll:
a.
Hof- und
Fassadenprogramm gem. Nr. 11.1 FRL NRW 2008
b.
Eigentümer/innenberatung
(Quartiersarchitekt*in)
c.
Quartiersmanagement
d.
Öffentlichkeitsarbeit
und Imagebildung
e.
Verfügungsfonds
gem. Nr. 17 FRL NRW 2008
f.
Machbarkeitsstudie
Stadtteilzentrum Schotthock
g.
Lineare
Durchgrünung des Stadtteils
h.
Rahmenplan
zur städtebaulichen Auftwertung des Stadtteilzentrums
i.
Verfügungsfonds
gem. Nr. 14 FRL NRW 2008
C Finanzierung
Unter der
Annahme der im Finanzierungsplan genannten Kosten je Maßnahme ergibt sich
aktuell
folgende Finanzierung:
Summe der Gesamtmaßnahmen 17.548.928,34 €
Fördermittel
Städtebauförderung (60%) 9.546.978,00 €
Fördermittel
sonstige Förderzugänge 366.255,74 €
Sonstige
Finanzierung / Eigenanteil Dritter 750.000,00 €
Eigenanteil
(40%) 5.785.694,60 €
Sonstiger
Eigenanteil 1.100.000,00 €
Anlagen:
Anlagen 1 und 2: ISEK Endbericht