Betreff
Einführung und Verpflichtung des Ratsmitglieds Alexander Burmeister
Vorlage
334/22
Aktenzeichen
FB 7 - Re
Art
Beschlussvorlage

Frau Raphaela Scholz hat mit Wirkung zum 07.09.2022 den Verzicht auf ihr Ratsmandat erklärt.

 

Die Mandatsnachfolge richtet sich nach § 45 KWahlG. Demnach wird ein freiwerdender Sitz nach der Reserveliste derjenigen Partei besetzt, für welche der Ausgeschiedene bei der Wahl angetreten ist. Ist für den Ausgeschiedenen auf der Reserveliste ein Ersatzbewerber benannt, fällt der freigewordene Sitz auf diesen Ersatzbewerber. Auf der Reserveliste bleiben diejenigen Bewerber außer Betracht, die aus der Partei, für die sie aufgestellt waren, ausgeschieden sind.

 

Herr Alexander Burmeister als Nachfolger von Frau Raphaela Scholz

Frau Scholz ist bei der Kommunalwahl am 13. September 2020 als Kandidatin der CDU in den Rat der Stadt Rheine gewählt worden. Da kein Ersatzbewerber benannt worden ist, wird der Sitz nach der Reserveliste besetzt. Nächster, noch nicht berücksichtigter Bewerber auf der Reserveliste ist Herr Alexander Burmeister, der die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach wie vor erfüllt.

Herr Burmeister hat die Annahme der Wahl in den Rat der Stadt Rheine erklärt, sodass er seit dem 08.09.2022 Mitglied im Rat der Stadt Rheine ist.

 

 

 

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Gem. § 67 Abs. 3 GO werden Ratsmitglieder von dem Bürgermeister in ihr Amt eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die Verpflichtung hat folgenden Wortlaut:

 

"Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Rheine erfüllen werde.

 

(Freiwillige Ergänzung:)

So wahr mir Gott helfe."