Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
1. Verkaufspreise
Eschendorfer Aue – Teil West, IV. Vermarktungsabschnitt
Grundstücke
für eine Einfamilienhaus – oder Doppelhausbebauung
Für
den Verkauf der 74 Grundstücke im IV. Vermarktungsabschnitt des Westteils der
„Eschendorfer Aue“ (s. Anlage 1)
gelten die nachfolgenden Grundstückspreise auf der Basis der in der Anlage 2 farblich dargestellten
Preiszonen:
Die
Verkaufspreise bzw. der Preisnachlass für „gefördert“ in Höhe von 8,00 €/m² bei
den Einfamilienhaus- bzw. Doppelhausgrundstücken setzen voraus, dass der
Grundstückskäufer ein Haus bzw. bei Wohnungen diese mietpreisgebunden nach den
Wohnbauförderungsbestimmungen des Landes NRW baut.
Neben
der Kaufpreisbildung setzt sich der Kaufpreis im Einzelfall auch aus
Preisnachlässen zusammen, die aufgrund grundstücksspezifischer Besonderheiten
zu berücksichtigen sind (s. Anlage Nr. 1):
Preisnachlass
·
für 4
Grundstücke mit wertvollem
und massivem Baumbestand -5.000,00 € je massivem
Baum
(max. 15.000,00 €)
·
für Grundstücke
mit verbliebenen
Gruben aus abgebrochenen Kellern oder Bunkern 10,00 €/m³ Volumen
Für
Grundstücke, in denen lt. Plananlage
Nr. 1 der Verbleib von Betonleitungen in ca. 3 m Tiefe ausgewiesen werden (ca.
30 cm Durchmesser), wird kein Preisnachlass gewährt.
2. Vergabekriterien
Endverbraucher – Teil West IV. Vermarktungsabschnitt
Grundstücke
für Einfamilienhaus- oder Doppelhausbebauung:
Der
Rat der Stadt Rheine nimmt zur Kenntnis, dass die Vergabekriterien aus dem
Wohnraumversorgungskonzept angewendet werden (s. Anlage 3).
Abweichend von diesen generellen Vergabekriterien sollen einige Grundstücke an Grundstückseigentümer veräußert werden, mit denen für die Stadt Rheine bedeutsame städtebauliche Entwicklungen umgesetzt werden sollen.
3. Weitere
Eckpunkte der Verträge für den Teil West - IV. Vermarktungsabschnitt:
Für
alle Grundstücksverträge gelten folgende Eckpunkte:
·
Alle
Vertragsnebenkosten trägt der Käufer (Vermessungskosten fallen nicht mehr an).
·
Die
Erschließungsbeiträge werden gesondert erhoben, Kanalanschlussbeiträge fallen
nicht mehr an.
·
Bauverpflichtung
innerhalb von 3 Jahren bei Einzel- oder Doppelhausbebauung. In dieser Zeit
müssen die Gebäude bezugsfertig erstellt sein. Die Bauverpflichtungen werden
grundbuchlich gesichert.
·
Sollen
Grundstückskäufer einen Kaufpreis „gefördert“ erhalten haben, ohne später ein
gefördertes Objekt zu errichten, fordert die Stadt Rheine die Differenz
zwischen dem Grundstückskaufpreis „gefördert“ und „ungefördert“ nach.
·
Verstoßen
Erwerber gegen die Vergabekriterien oder erreichen Sie den Erwerb eines
Grundstückes durch falsche Angaben, hat die Stadt Rheine das Recht, die kosten-
und lastenfreie Rückübertragung zu verlangen, soweit das Grundstück noch
unbebaut ist, oder bei einem bereits bebauten Grundstück einen Betrag in Höhe
von 10% des erschließungsbeitragsfreien Verkehrswertes des fiktiv unbebauten
Grundstückes nachzufordern.
·
Die
Einfamilienhaus- und Doppelhausgrundstücke werden von der Stadt Rheine nur an
Endverbraucher – nicht an Bauträger veräußert. Ab dem Zeitpunkt wo keine
Interessentenliste mehr besteht, können auch Bauträger oder private Investoren
zur Vermietung oder Verkauf ein
Grundstück erwerben.
·
Die
energetische Qualität der Gebäude zum Zeitpunkt des Bauantrages muss immer
mindestens der Effizienzhausstufe 70, bezogen auf das zum Zeitpunkt des Bauantrages
geltenden Gebäudeenergiegesetz,
entsprechen.
4. Beteiligung
der Stadt Rheine an Fundamentresten/Altlasten/Kampfmitteln
Für
das Quartier „Eschendorfer Aue“ wird sich die Stadt Rheine in den Kaufverträgen
verpflichten, sich an der Entsorgung von möglichen Fundamentresten oder doch
verbliebenen Altlasten und Kampfmitteln zu beteiligen. Diese Beteiligung wird
in den Kaufverträgen begrenzt und ist für das Quartier „Eschendorfer Aue“ auf
maximal 250.000,00 € beschränkt.
Begründung:
Die
zu erzielenden Verkaufspreise wurden auf der Basis des Wohnbaulandkonzeptes der
Stadt Rheine sowie unter Berücksichtigung der bisherigen und zu erwartenden Entwicklungskosten
und der bereits erzielten oder beschlossenen Verkaufspreise aktuell neu
kalkuliert.
Im
Wesentlichen ergaben sich folgende Werte oder Veränderungen:
·
Im Ostteil und
im I. Vermarktungsabschnitt West hat
die Stadt Rheine für die Einfamilienhausgrundstücke
und die Mehrfamilienhausgrundstücke bereits erlöst: 16,45 Mio. €
·
Gesamterlös aus
der Vermarktung II. Abschnitt West 6,71
Mio. €
·
Voraussichtlicher
Gesamterlös aus der Vermarktung III. Abschnitt
West (noch nicht alle Verträge sind abgewickelt)
5,20 Mio. €
·
Lt.
Beschlussvorlage zu erwartende Erlöse für den IV. Vermarktungs-
Abschnitt 5,98 Mio. €
Summe:
34,34 Mio. €
Kalkulation nach dem Wohnbaulandkonzept
Die
Gesamtkosten haben sich unter Berücksichtigung der hohen Entwicklungskosten
zwar geändert – allerdings gab es innerhalb der Kalkulationspositionen
Mehrkosten, denen aber Minderausgaben oder Mehreinnahmen gegenüberstanden.
Bei
der Berechnung der Verkaufspreise wurde von nachfolgenden Vorgaben ausgegangen:
·
Ziel der
Preisbildung ist eine "schwarze Null" = keine Gewinne - keine
Verluste.
·
Grundlage für
die Kalkulation ist das Wohnbaulandkonzept der Stadt Rheine
·
Ein Preismodell
sollte nachvollziehbar und einfach zu handhaben sein.
·
Ein Preismodell
sollte möglichst vielen Bevölkerungsschichten den Erwerb von Grundeigentum
ermöglichen und insbesondere geförderten Wohnungsbau im Bereich Eigenheime
unterstützen
Die
„Eschendorfer Aue“ bietet von der Lage und Ausrichtung begünstigte und weniger
begünstigte Grundstücke, zum Beispiel durch
·
unterschiedliche
planerische Ausnutzungsmöglichkeiten
·
ungünstigere
Ausrichtung oder verkehrlich ungünstiger gelegen
·
Grundstücke mit
bautechnischen Besonderheiten
Die
lagebezogenen Unterschiede wurden in den dargestellten Kaufpreisen
werttechnisch abgebildet.
Preisnachlässe für Grundstücksbezogene
Besonderheiten
Die
Grundstücke im IV. Vermarktungsabschnitt der Eschendorfer Aue – Teil West sind
geprägt von diversen einzelnen Besonderheiten, die bei der Vermarktung und
Preisbildung zu berücksichtigen sind. Die im Beschluss eingepreisten Abschläge
wurden den Grundstücken zugeordnet. Aus den lagebezogenen Preisen und den
Preisnachlässen aus grundstücksbezogenen Besonderheiten ergibt sich ein
Verkaufspreis, der nur noch gemindert werden kann um 8,00 €/m² Kauffläche, wenn
der Käufer eines Grundstückes für ein Einfamilien- oder Doppelhaus ein
öffentlich gefördertes Objekt errichtet.
Die
grundstücksbezogenen Preisnachlässe sind erforderlich, um Anreize für die
Vermarktung einzelner Grundstücke abzubilden, die durch zu erhaltenden
Baumbestand, zu verfüllende Gruben oder abzufangende Böschungen geringere
Ausnutzbarkeit oder Mehrkosten für den Bau verursachen.
Bei
den Gruben stand die Verwaltung vor der Frage – auf Kosten der Stadt lagenweise
zu verfüllen und zu verdichten oder mit den Gruben preisgemindert verkaufen.
Hier hat sich die Verwaltung für den preisgeminderten Verkauf entschieden, der
verschiedene Vorteile für Käufer und Stadt bietet. Die Stadt Rheine ist
gegenüber den Käufern nicht in der Gewährleistung für die Tragfähigkeit und
mancher Käufer erspart sich Bodenaushub und Entsorgung für einen Keller. Der
Preisnachlass wurde grundstücksbezogen ermittelt. Im Rahmen der Vermarktung der
bisherigen Grundstücke in den Vermarktungsabschnitten Ostteil sowie I. bis III.
des Westteils hat sich diese Praxis bewährt und wurden von den Käufern der
Grundstücke positiv angenommen.
Die
dargestellten Verkaufspreise sichern der Stadt Rheine den Rückfluss des
Kaufpreises an die BIMA und die Entwicklungskosten (schwarze Null).
Gleichzeitig wird ein attraktives Preismodell geschaffen mit einfachen und
klaren Preisbildungen für weite Teile der Bevölkerung.
Die
Preise verstehen sich zuzüglich Erschließungsbeiträge – die über Ablöseverträge
erhoben werden. Vermessungskosten fallen für die Käufer der Grundstücke nicht
an. Die Baugrundstücke werden von der Stadt Rheine im Vorfeld eingemessen und
die Vermessungskosten wurden beim Ankauf von der BIMA bereits Kaufpreismindernd
berücksichtigt.
Für
alle Grundstücke im Westteil der Eschendorfer Aue wurden in früheren Jahren im
Rahmen der Nutzung als Kaserne bereits Kanalanschlussbeiträge erhoben und eine
erneute Abrechnung ist rechtlich nicht mehr zulässig. Hausanschlusskosten
tragen die Käufer.
Bezogen
auf einen lagebezogenen Grundstückspreis sollten weitere Preisnachlässe nur
gewährt werden für öffentlich geförderte Projekte.
Im
Rahmen der Förderungen durch das Land NRW oder durch die Wohnungsbauförderung der
Stadt Rheine erhalten die Käufer solcher Grundstücke finanzielle Anreize, die
sich z.B. aus Kinderzahl, Behinderungen oder pflegebedürftigen Angehörigen
berechnen. Zusammen mit den hier dargestellten Preisbildungen für geförderte
Bauvorhaben ergibt sich insgesamt ein erheblicher finanzieller Vorteil durch
geminderte Grundstückspreise, Landesförderung und die Wohnungsbauförderung der
Stadt Rheine.
Käuferbezogenen
Besonderheiten werden im Rahmen der öffentlichen Förderung des Landes NRW und
der Wohnungsbauförderung der Stadt Rheine geprüft und fließen in die Förderung
ein. Doppelprüfungen und bürokratischer Aufwand werden so vermieden bzw. stark
minimiert.
Bei
diesem Preismodell muss aber berücksichtigt werden, dass durch den Verzicht auf
die Festlegung von starren Flächenanteilen für geförderten und ungeförderten
Wohnungsbau die Stadt Rheine im Extremfall Gefahr laufen könnte, durch mehr
geförderten Wohnungsbau wie hier flächenmäßig kalkuliert, die Gesamtkosten
nicht mehr zu erlösen. Diese Gefahr wird allerdings realistisch nicht gesehen,
da die Quote für den geförderten Wohnungsbau in den letzten Jahren geringer
war.
Mit
diesem Preismodell soll gerade versucht werden, mehr und neue Förderanreize zu
schaffen und diese Quote deutlich zu erhöhen.
Gleichzeitig
wird mit diesem Preismodell für geförderten und ungeförderten Wohnungsbau
vermieden, in Verkaufsplänen Grundstücke für geförderten Wohnungsbau konkret
auszuweisen und unter Umständen damit zu stigmatisieren, da leider noch immer
von sozialem statt gefördertem Wohnungsbau gesprochen wird. Mit diesem
Preismodell wird erreicht, dass sich durch „Zufall“ die unterschiedlichen
Käuferschichten mischen und es entstehen keine festen Bereiche, in denen fast
ausschließlich Sozialwohnungen/Gebäude entstehen. Durch die steigenden Rabatte
in den Preiszonen wird auch ein Anreiz geschaffen, in höherwertigen Lagen
geförderten Wohnungsbau zu verwirklichen – auch wenn dies mit steigenden
Grundstückskosten schwieriger wird.
Vergabekriterien für Endverbraucher
Vergabekriterien
wurden in der Vergangenheit und sollten auch hier ähnlich der Vermarktung der
bisherigen Abschnitte nur angewendet werden, wenn sich auf ein Grundstück mehr
wie ein Käufer bewerben.
Das
Kriterium „Energetische Qualität“ ist redaktionell an die neuen
Förderbestimmungen angepasst worden.
Anhand
der Vergabekriterien – die bereits im Wohnraumversorgungskonzept der Stadt
Rheine festgelegt wurden - kann dann nachvollziehbar und transparent
entschieden werden, welcher Kaufinteressent den Zuschlag erhält. Alle genannten
Kriterien werden bei der Auswahl der Käufer eine Rolle spielen, wenn eine
Auswahl nach Punkten notwendig wird, da z.B. mehrere Bewerber für ein
Grundstück vorhanden sind. Dies Verfahren ermöglicht größtmögliche Chancengleichheit und Transparenz.
Vergabe von Grundstücken für die
Umsetzung bedeutsamer städtebaulicher Entwicklungen
Üblicherweise
erhalten Flächeneigentümer für den Verkauf ihrer potentiellen Ausgleichs-,
Wohnbauland- oder Gewerbeflächen an die Stadt Rheine entweder eine Barentschädigung
oder Tauschland in Form von landwirtschaftlichen Flächen (Ackerland).
Insbesondere die Bereitstellung von Ackerland als Tauschland stellt die Stadt
vor große Herausforderungen, da die Nachfrage von Flächeneigentümern nach
Ackerland bei weitem das städtische Angebot übersteigt.
Vor
diesem Hintergrund war es bereits in der Vergangenheit so, dass die Stadt
Flächeneigentümern teilweise anstelle von Ackerland städtische Baugrundstücke
zur Bebauung angeboten hat.
Für
diesen Zweck sind auch Grundstücke in diesem Vermarktungsabschnitt reserviert.
Um auch zukünftig handlungsfähig zu bleiben, sollen darüber hinaus fünf weitere Baugrundstücke für den Tausch gegen potentielle Gewerbelandflächen aus der IV. Vermarktungsrunde zurückbehalten werden.
Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Wohnbaugrundstücke, die die Stadt gegen Flächen tauscht, mit einer Bauverpflichtung belegt werden. Auch der festgesetzte Kaufpreis soll dem Kaufpreis aller anderen Baugrundstücke in diesem Bereich entsprechen.
Der konkrete Verkauf bzw. Tausch der oben genannten Grundstücke bleibt wie bisher auch einem Beschluss des Rates der Stadt Rheine vorbehalten.
Fundamentreste / Altlasten / Kampfmittel
Es kann für das Gesamtgebiet nicht ganz ausgeschlossen
werden, dass spätere Käufer doch noch bisher unbekannte oder nicht vollständig
entfernte Fundamente, Altlasten oder Kampfmittel vorfinden. Dies kann
insbesondere die Bauherren von Einfamilienhäusern in Schwierigkeiten bringen.
Im Rahmen des Ankaufes von der BIMA hat die Stadt Rheine auch Kosten für
Risiken (Wagnisse) in die Preisfindung einfließen lassen. Von diesem Ansatz
wird ein Teil zu Gunsten der späteren Käufer eingesetzt. Im Ostteil und im II.
u. III. Bauabschnitt musste davon in nicht nennenswertem Umfang Gebrauch
gemacht werden.
Da es sich um eine ehemalige Bundesliegenschaft handelt,
haben die Käufer der Grundstücke die Kosten der Kampfmittelräumung zu tragen.
Die Verwaltung geht davon aus, dass einzelne betroffene Grundstückskäufer
entsprechende Kosten einfordern werden.
Weiteres Verfahren
Es haben sich bereits mehrere hundert
mögliche Käufer registrieren lassen. Diese werden nach Beschluss dieser Vorlage
angeschrieben und auf die anstehende Vermarktung hingewiesen. Gleichzeitig
erfolgt noch einmal eine Bewerbung der Grundstücke in der Presse und über
Internetseiten. Damit wird sichergestellt, alle Bewerber zu erreichen, die
Interesse an den Grundstücken haben. Die Vermarktungen der letzten Zeit haben
gezeigt, dass dieser „Zwischenschritt“ sinnvoll ist, da viele Kontaktdaten nach
längerer Zeit auf der Interessentenliste nicht mehr aktuell sind.
Die eigentlichen Bewerbungen auf 3
Grundstücke mit einer Priorisierung und mit ausgefülltem Fragebogen zur
Ermittlung der Bepunktung für die Vergabekriterien müssen dann bis zu einem
noch zu benennenden Stichtag vorliegen. Manche dieser Antworten sind direkt zu
belegen - andere werden tlw. später im Kaufvertrag vereinbart und sind
nachzuweisen - bei Verstößen drohen Vertragsstrafen.
Als Erste kommen bei der endgültigen
Grundstücksaufwahl die zum Zuge, die alleinige Bewerber für ein Grundstück sind
oder die, die die meisten Punkte erhalten. Sollten sich bei einem Grundstück
mehrere Käufer bewerben mit gleicher Punktzahl, wird gelost.
In den Verträgen werden die Rabatte für
geförderten Wohnungsbau bei Endverbrauchern mit einer Nachzahlungsregelung
vereinbart, für den Fall, dass entgegen der vertraglichen Regelung kein
gefördertes Objekt gebaut wurde. Dabei wird auf eine dingliche Sicherung z.B.
durch Eintragung einer Restkaufpreishypothek verzichtet, da diese im Grundbuch
an rangletzter Stelle einzutragen und somit die Sicherungswirkung nur gering
wäre. Da es sich vermutlich nur um wenige Einzelfälle handelt, sollte dies
denkbare Risiko eingegangen werden.
Ziel der Stadt Rheine ist es, den Kaufinteressenten
bis Ende Dezember 2022 eine verbindliche Zusage für ein bestimmtes Grundstück
zukommen zu lassen.
Anlagen:
Anlage 1 –Vermarktungsplan
Anlage 2 – Darstellung Preiszonen
Anlage 3 – Auszug aus Wohnraumversorgungskonzept: Vermarktungskriterien
Endverbraucher