Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Rat der Stadt Rheine nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 zur Kenntnis.

2.      Der Rat der Stadt Rheine überträgt die Detailberatung des Entwurfes des Haushalts-planes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der fünf-jährigen Ergebnis- und Finanzplanung den zuständigen Fachausschüssen.

 


Begründung:

 

A.    Allgemeines

 

Die Haushaltsplanungen 2021 und 2022 waren massiv durch die COVID-19-Pandemie (Corona) belastet. Leider gilt dies auch noch für die Haushalts- und Finanzplanung 2023 – 2026. Hinzugekommen sind Risiken aus dem Ukraine-Krieg, deren Umfang noch nicht abzuschätzen ist.

 

Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 18. August 2022 die Eckdaten für die Ergebnis- und Investitionsplanung 2023 - 2026 beraten und festgelegt.

 

Die zur Vorbereitung der Eckdaten vom Kämmerer geführten Budgetgespräche mit den Fach-und Sonderbereichen und die Eckdatenfestlegung erfolgten unter folgenden Zielsetzungen:

1.      Haushaltsausgleich im Ergebnisplan

2.      Budgetausweitungen im Ergebnisplan nur bei unabweisbarem Bedarf

3.      Keine neuen freiwilligen Aufgaben, die nicht gegenfinanziert (wirtschaftlich) sind

4.      Keine Liquiditätskredite

5.      Abbau der Verschuldung für Investitionskredite – kurzfristig keine Netto-Neuverschuldung

 

Die Eckdaten sind in den Entwurf des Haushaltsplanes eingearbeitet worden.

 

Ferner sind für den Haushaltsplanentwurf die Gesamtpersonalaufwendungen in Höhe von 48,847 Mio. EUR auf Basis folgender Grundlagen produktscharf kalkuliert und zugeordnet worden:

-     voraussichtliches Ergebnis des laufenden Jahres

-     bekannte Tarif-/Stufensteigerungen

-     bekannte Anpassungen von Sozialversicherungsbeiträgen

-     bekannte Besoldungserhöhungen

-     Tariferhöhung in 2023 von 4,0 %

-     weitere Tarif- und Besoldungserhöhungen von je 2,50 % pro Jahr

-     Berücksichtigung der bereits jetzt feststehenden oder absehbaren Personalzu-
      und –abgänge

 

Der ermittelte Gesamtbetrag liegt um 1,339 Mio. EUR über der bisherigen Planung im Haus­haltsplan 2022 für 2023. Gegenüber dem Ansatz für das Jahr 2022 beträgt die Steigerung 2,013 Mio. EUR = 4,30 %.

Bei den o.g. Personalveränderungen sind keine Mehrerträge (z.B. Kostenerstattungen) be­rücksichtigt. Diese werden in den Vorlagen der jeweiligen Fachbereiche dargestellt. Nähere Informationen zu den Personalveränderungen sind in der Stellenplanvorlage (vgl. Vorlage Nr. 303/22) enthalten.

 

Das kommende Haushaltsjahr wird neben der Corona-Krise insbesondere von den Folgen des russischen Angriffskrieges geprägt sein. Es ist mit massiven Preisanstiegen für Energie und Rohstoffe zu rechnen. In Abhängigkeit von der Entwicklung in den nächsten Monaten sind bei den Fachausschussberatungen weitere Anpassungen zu erwarten.

 

Ein weiterer gravierender Kostentreiber sind die globalen Material- und Lieferschwierigkeiten. Hiervon sind insbesondere die (größeren) Bauunterhaltungsmaßnahmen betroffen, deren Durchführung zum Abbau des bestehenden Instandhaltungsstaus einerseits dringend erforderlich ist, andererseits aber zu deutlichen Mehraufwendungen im Haushaltsplanentwurf 2023 führen wird.

 

Die Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuweisun­gen und aus Beiträgen sind neu berechnet und zugeordnet worden.

 

Die Interne Leistungsverrechnung (ILV) wurde ebenfalls überarbeitet. Das mit Abstand größte Budget, das umgelegt wird, ist das der Zentralen Gebäudewirtschaft („Interne Mieten“). Die ILV gleicht sich in Erträgen und Aufwendungen insgesamt aus und hat demzufolge keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis. Gleichwohl sind die Daten der ILV für die Betrachtung in den einzelnen Produkten notwendig, damit ermittelt werden kann, welche Aufwendungen/Erträge bei diesen Produkten anfallen.

 

Ebenso sind die Leistungsbeziehungen zwischen den Technischen Betrieben Rheine (TBR) und der Stadt Rheine aktualisiert worden.

 

Die Darstellung der Finanzbeziehungen zwischen der Stadt Rheine und den städtischen Be­teiligungen beruhen auf den Werten aus den Wirtschafts- und Finanzplänen 2022. Über Ände­rungen ist in den politischen Gremien zu entscheiden.

 

Im Haushaltsplanentwurf 2023 wirkt sich erstmalig auch die geänderte Regelung bei der Übertragung von Ermächtigungen aus. Aufgrund der Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) und der Örtlichen Rechnungsprüfung hat der Rat der Stadt Rheine  am 29.03.2022 eine neue Dienstanweisung zur Übertragung von Ermächtigungen gemäß § 22 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) beschlossen (vgl. Vorlage Nr. 131/22). Zentrales Element der neuen Regelung ist die Prüfung der Notwendigkeit von Ermächtigungsübertragungen oder alternativ die Neuveranschlagung von Mitteln im Haushaltsplan des Folgejahres. Da die neuen Regelungen bereits ab dem Haushaltsjahr 2022 umgesetzt werden, sind einige Ansätze nicht übertragen, sondern stattdessen im Haushaltsplanentwurf 2023 neu veranschlagt worden.

 

Der Saldo aus den Budgets der Fach-/Sonderbereiche wird durch den Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen – finanziert. Weitere Informationen zu den Ansätzen im Sonderbereich 9 können der Anlage 1 entnommen werden.

 

Das Ziel „1. Haushaltsausgleich im Ergebnisplan“ wird weder in 2023 noch in den Folgejahren erreicht. Das Minus für das Jahr 2023 beträgt rd. 9.104 TEUR. Damit weist der Haushalt erneut einen Fehlbetrag aus.

 

Das Ziel „2. Budgetausweitungen im Ergebnisplan nur bei unabweisbarem Bedarf“ wurde fast vollständig eingehalten. In den Planungen sind aber Veränderungen enthalten, die neben anderen Vorteilen auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll sind.

 

Das Ziel „3. Keine neuen freiwilligen Aufgaben, die nicht gegenfinanziert (wirtschaftlich) sind“ wurde ebenfalls erfüllt.

 

Das Ziel „4. Keine Liquiditätskredite“ kann in keinem Jahr eingehalten werden. Daneben wurden Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ konsumtiv verwandt. Die Abwicklung erfolgt über Liquiditätskredite, deren Tilgung und Zinsen dann aber vollständig vom Land getragen werden.

 

Das Ziel „5. Abbau der Verschuldung für Investitionskredite – kurzfristig keine Netto-Neuverschuldung“ wird nicht erreicht. In den kommenden Jahren ergibt sich ein Kreditbedarf, der deutlich über den planmäßigen Tilgungsbeträgen liegt. Bei den Ansätzen für Investitionskredite handelt es sich um Ermächtigungen. Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Aufnahme erforderlich ist, wird sich erst im Haushaltsvollzug zeigen.

 

 

B. Erläuterung zu den Beschlussvorschlägen

 

1.     Haushaltssatzung und Haushaltsplan

 

Auf Basis der obigen Daten wurde der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltspla­nes für das Haushaltsjahr 2023 am 21. September 2022 auf- und festgestellt.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung, der Gesamtplan sowie die Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche sind dieser Vorlage als Anlagen 2 - 4 beigefügt.

 

Die weiteren Bestandteile des Entwurfes des Haushaltsplanes werden zurzeit erstellt. Nach Fertigstellung wird der vollständige Haushaltsplanentwurfes in das Gremieninfoportal sowie unter www.rheine.de ins Internet eingestellt.

 

2.     Teil-Ergebnispläne und Teil-Investitionspläne

 

Gegenüber dem Haushaltsplan 2022 haben sich für die Jahre 2023 - 2026 aufgrund neuer Erkenntnisse vielfältige Veränderungen in den Teil-Ergebnisplänen und in den Teil-Investitionsplänen ergeben.

 

Die größeren Änderungen für die Teil-Ergebnispläne des Haushaltsjahres 2023 werden in der Anlage 5 dargestellt.

 

 

C. Weitere Hinweise

 

1.     Zeitplanung

 

Anfang Oktober 2022                        Öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Hinweis auf Möglichkeit für Einwohner und Abgabepflichtige, Einwendungen zu erheben

 

Für die anschließende Beratung des Haushaltsplanentwurfes gilt der folgende Terminplan (siehe auch Anlage 6):

 

Okt./Nov. 2022                                  Fachausschussberatungen

 

20.12.2022                                         Beratung der Ergebnisse der Fachausschussberatungen  im Haupt-, Digital- und Finanzausschuss

 

17.01.2023 (voraussichtlich)            Verabschiedung der Haushaltssatzung im Rat

 

2.     Einbindung „Unser Rheine 2030“

 

Der Rat der Stadt Rheine hat im Dezember das Strategiepapier „Unser Rheine 2030“ verabschiedet.

 

Die Einbindung in die Haushaltsplanung wird in folgender Form umgesetzt:

-     kurze Darstellung im Vorbericht

-     ggf. Hinweise bei den Produktbudgets auf die entsprechenden Ziele

-     Darstellung der Ziele im Anhang, einschließlich einer Überleitungstabelle mit
      zugeordneten Produkten.

 

3.     Hinweise und Steuerungsmöglichkeiten im Haushalt

 

Als Anlage 7 ist eine Handreichung zu den Steuerungsmöglichkeiten im städtischen Haushalt beigefügt. Es werden Hinweise zu folgenden Themen gegeben:

-     Gliederungspunkt I: „Fundstellen“ (Wo finde ich was?)

-     Gliederungspunkt II: „Steuerungsrelevante Daten“ (Welche Daten sind steuerungsrelevant?)

-     Gliederungspunkt III: „Konkrete Steuerungsmöglichkeiten“ (Welche gibt es?)

 

Eine tabellarische Gegenüberstellung der Ansätze mit den Ergebnissen sämtlicher im Haus­halt dargestellter Budgets der letzten 5 Jahre wird den Fraktionen – wie im Vorjahr - vor den jeweiligen Klausurtagungen zur Haushaltsberatung zur Verfügung gestellt.

 

4.     Umstellung auf proDoppik

 

Die Umstellung von KIS auf proDoppik von der Firma H+H erfolgt mit dem Haushaltsjahr 2023.

 

Die Haushaltsplanung 2023 wird parallel mit KIS und proDoppik durchgeführt. Die Anlagen 3 und 4 sind noch mit KIS erstellt worden. Aktuell werden die KIS-Daten in proDoppik übergeleitet. Änderungen nach Einbringung des Haushaltsplanentwurfes werden in proDoppik durchgeführt.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Erläuterungen zum Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen

Anlage 2: Entwurf der Haushaltssatzung

Anlage 3: Gesamtplan

Anlage 4: Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche

Anlage 5: Größere Änderungen in den Teil-Ergebnisplänen

Anlage 6: Terminplanung Haushalt

Anlage 7: Steuerungsmöglichkeiten im Haushalt

Anlage 8: Übersicht Hebesätze großer kreisangehöriger Kommunen in NRW

Anlage 9: Coronabedingte Belastungen

Anlage 10: Belastungen durch den Ukraine-Krieg