Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Rat der Stadt
Rheine nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 zur
Kenntnis.
2.
Der Rat der Stadt
Rheine überträgt die Detailberatung des Entwurfes des Haushalts-planes
(einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der
fünf-jährigen Ergebnis- und Finanzplanung den zuständigen Fachausschüssen.
Begründung:
A. Allgemeines
Die Haushaltsplanungen 2021 und 2022 waren massiv durch die COVID-19-Pandemie (Corona) belastet. Leider gilt dies auch noch für die Haushalts- und Finanzplanung 2023 – 2026. Hinzugekommen sind Risiken aus dem Ukraine-Krieg, deren Umfang noch nicht abzuschätzen ist.
Der Verwaltungsvorstand hat in seiner
Sitzung am 18. August 2022 die Eckdaten für die Ergebnis- und
Investitionsplanung 2023 - 2026 beraten und festgelegt.
Die zur Vorbereitung der Eckdaten vom Kämmerer geführten
Budgetgespräche mit den Fach-und Sonderbereichen und die Eckdatenfestlegung
erfolgten unter folgenden Zielsetzungen:
1. Haushaltsausgleich im Ergebnisplan
2. Budgetausweitungen im Ergebnisplan nur
bei unabweisbarem Bedarf
3. Keine neuen freiwilligen Aufgaben, die
nicht gegenfinanziert (wirtschaftlich) sind
4. Keine Liquiditätskredite
5. Abbau der Verschuldung für
Investitionskredite – kurzfristig keine Netto-Neuverschuldung
Die
Eckdaten sind in den Entwurf des Haushaltsplanes eingearbeitet worden.
Ferner sind für den Haushaltsplanentwurf
die Gesamtpersonalaufwendungen in Höhe von 48,847 Mio. EUR auf Basis folgender
Grundlagen produktscharf kalkuliert und zugeordnet worden:
- voraussichtliches Ergebnis
des laufenden Jahres
- bekannte
Tarif-/Stufensteigerungen
- bekannte Anpassungen von
Sozialversicherungsbeiträgen
- bekannte
Besoldungserhöhungen
- Tariferhöhung in 2023 von
4,0 %
- weitere Tarif- und
Besoldungserhöhungen von je 2,50 % pro Jahr
- Berücksichtigung der bereits
jetzt feststehenden oder absehbaren Personalzu-
und –abgänge
Der
ermittelte Gesamtbetrag liegt um 1,339 Mio. EUR über der bisherigen Planung im
Haushaltsplan 2022 für 2023. Gegenüber dem Ansatz für das Jahr 2022 beträgt
die Steigerung 2,013 Mio. EUR = 4,30 %.
Bei
den o.g. Personalveränderungen sind keine Mehrerträge (z.B. Kostenerstattungen)
berücksichtigt. Diese werden in den Vorlagen der jeweiligen Fachbereiche
dargestellt. Nähere Informationen zu den Personalveränderungen sind in der
Stellenplanvorlage (vgl. Vorlage Nr. 303/22) enthalten.
Das
kommende Haushaltsjahr wird neben der Corona-Krise insbesondere von den Folgen
des russischen Angriffskrieges geprägt sein. Es ist mit massiven Preisanstiegen
für Energie und Rohstoffe zu rechnen. In Abhängigkeit von der Entwicklung in
den nächsten Monaten sind bei den Fachausschussberatungen weitere Anpassungen
zu erwarten.
Ein
weiterer gravierender Kostentreiber sind die globalen Material- und
Lieferschwierigkeiten. Hiervon sind insbesondere die (größeren)
Bauunterhaltungsmaßnahmen betroffen, deren Durchführung zum Abbau des
bestehenden Instandhaltungsstaus einerseits dringend erforderlich ist,
andererseits aber zu deutlichen Mehraufwendungen im Haushaltsplanentwurf 2023
führen wird.
Die
Abschreibungen sowie die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus
Zuweisungen und aus Beiträgen sind neu berechnet und zugeordnet worden.
Die
Interne Leistungsverrechnung (ILV) wurde ebenfalls überarbeitet. Das mit
Abstand größte Budget, das umgelegt wird, ist das der Zentralen
Gebäudewirtschaft („Interne Mieten“). Die ILV gleicht sich in Erträgen und
Aufwendungen insgesamt aus und hat demzufolge keine Auswirkungen auf das
Jahresergebnis. Gleichwohl sind die Daten der ILV für die Betrachtung in den
einzelnen Produkten notwendig, damit ermittelt werden kann, welche
Aufwendungen/Erträge bei diesen Produkten anfallen.
Ebenso
sind die Leistungsbeziehungen zwischen den Technischen Betrieben Rheine
(TBR) und der Stadt Rheine
aktualisiert worden.
Die
Darstellung der Finanzbeziehungen zwischen der Stadt Rheine und den städtischen
Beteiligungen beruhen auf den Werten aus den Wirtschafts- und Finanzplänen
2022. Über Änderungen ist in den politischen Gremien zu entscheiden.
Im
Haushaltsplanentwurf 2023 wirkt sich erstmalig auch die geänderte Regelung bei
der Übertragung von Ermächtigungen aus. Aufgrund der Empfehlungen der
Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) und der Örtlichen Rechnungsprüfung hat
der Rat der Stadt Rheine am 29.03.2022
eine neue Dienstanweisung zur Übertragung von Ermächtigungen gemäß § 22
Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) beschlossen (vgl. Vorlage Nr. 131/22).
Zentrales Element der neuen Regelung ist die Prüfung der Notwendigkeit von
Ermächtigungsübertragungen oder alternativ die Neuveranschlagung von Mitteln im
Haushaltsplan des Folgejahres. Da die neuen Regelungen bereits ab dem
Haushaltsjahr 2022 umgesetzt werden, sind einige Ansätze nicht übertragen,
sondern stattdessen im Haushaltsplanentwurf 2023 neu veranschlagt worden.
Der Saldo aus den Budgets der Fach-/Sonderbereiche wird durch den Sonderbereich
9 – Zentrale Finanzleistungen – finanziert. Weitere Informationen zu den
Ansätzen im Sonderbereich 9 können der Anlage 1 entnommen werden.
Das
Ziel „1. Haushaltsausgleich im
Ergebnisplan“ wird weder in 2023 noch in den Folgejahren erreicht. Das
Minus für das Jahr 2023 beträgt rd. 9.104 TEUR. Damit weist der Haushalt erneut
einen Fehlbetrag aus.
Das
Ziel „2. Budgetausweitungen im
Ergebnisplan nur bei unabweisbarem Bedarf“ wurde fast vollständig
eingehalten. In den Planungen sind aber Veränderungen enthalten, die neben
anderen Vorteilen auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll sind.
Das
Ziel „3. Keine neuen freiwilligen
Aufgaben, die nicht gegenfinanziert (wirtschaftlich) sind“ wurde ebenfalls
erfüllt.
Das Ziel „4. Keine Liquiditätskredite“ kann in
keinem Jahr eingehalten werden. Daneben wurden Mittel aus dem Programm „Gute
Schule 2020“ konsumtiv verwandt. Die Abwicklung erfolgt über
Liquiditätskredite, deren Tilgung und Zinsen dann aber vollständig vom Land
getragen werden.
Das Ziel „5. Abbau der Verschuldung für
Investitionskredite – kurzfristig keine Netto-Neuverschuldung“ wird nicht
erreicht. In den kommenden Jahren ergibt sich ein Kreditbedarf, der deutlich
über den planmäßigen Tilgungsbeträgen liegt. Bei den Ansätzen für
Investitionskredite handelt es sich um Ermächtigungen. Ob und gegebenenfalls in
welcher Höhe eine Aufnahme erforderlich ist, wird sich erst im Haushaltsvollzug
zeigen.
B. Erläuterung zu
den Beschlussvorschlägen
1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan
Auf
Basis der obigen Daten wurde der Entwurf der Haushaltssatzung und des
Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 am 21. September 2022 auf- und
festgestellt.
Der
Entwurf der Haushaltssatzung, der Gesamtplan sowie die Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche
sind dieser Vorlage als Anlagen 2 - 4 beigefügt.
Die
weiteren Bestandteile des Entwurfes des Haushaltsplanes werden zurzeit
erstellt. Nach Fertigstellung wird der vollständige Haushaltsplanentwurfes in
das Gremieninfoportal sowie unter www.rheine.de ins Internet eingestellt.
2. Teil-Ergebnispläne und Teil-Investitionspläne
Gegenüber
dem Haushaltsplan 2022 haben sich für die Jahre 2023 - 2026 aufgrund neuer
Erkenntnisse vielfältige Veränderungen in den Teil-Ergebnisplänen und in den
Teil-Investitionsplänen ergeben.
Die
größeren Änderungen für die Teil-Ergebnispläne des Haushaltsjahres 2023 werden
in der Anlage 5 dargestellt.
C. Weitere Hinweise
1. Zeitplanung
Anfang Oktober 2022 Öffentliche Bekanntmachung
des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Hinweis auf Möglichkeit für Einwohner und
Abgabepflichtige, Einwendungen zu erheben
Für die anschließende Beratung des Haushaltsplanentwurfes gilt der
folgende Terminplan (siehe auch Anlage 6):
Okt./Nov. 2022 Fachausschussberatungen
20.12.2022 Beratung der Ergebnisse der
Fachausschussberatungen im Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
17.01.2023 (voraussichtlich) Verabschiedung
der Haushaltssatzung im Rat
2. Einbindung „Unser Rheine 2030“
Der
Rat der Stadt Rheine hat im Dezember das Strategiepapier „Unser Rheine 2030“
verabschiedet.
Die
Einbindung in die Haushaltsplanung wird in folgender Form umgesetzt:
- kurze Darstellung im
Vorbericht
- ggf. Hinweise bei den
Produktbudgets auf die entsprechenden Ziele
- Darstellung der Ziele im
Anhang, einschließlich einer Überleitungstabelle mit
zugeordneten Produkten.
3.
Hinweise und Steuerungsmöglichkeiten im
Haushalt
Als
Anlage 7 ist eine Handreichung zu den Steuerungsmöglichkeiten im städtischen
Haushalt beigefügt. Es werden Hinweise zu folgenden Themen gegeben:
- Gliederungspunkt I:
„Fundstellen“ (Wo finde ich was?)
- Gliederungspunkt II:
„Steuerungsrelevante Daten“ (Welche Daten sind steuerungsrelevant?)
- Gliederungspunkt III: „Konkrete Steuerungsmöglichkeiten“
(Welche gibt es?)
Eine
tabellarische Gegenüberstellung der Ansätze mit den Ergebnissen sämtlicher im
Haushalt dargestellter Budgets der letzten 5 Jahre wird den Fraktionen – wie
im Vorjahr - vor den jeweiligen Klausurtagungen zur Haushaltsberatung zur
Verfügung gestellt.
4.
Umstellung auf proDoppik
Die Umstellung von KIS auf proDoppik von
der Firma H+H erfolgt mit dem Haushaltsjahr 2023.
Die Haushaltsplanung 2023 wird parallel mit KIS und proDoppik durchgeführt. Die Anlagen 3 und 4 sind noch mit KIS erstellt worden. Aktuell werden die KIS-Daten in proDoppik übergeleitet. Änderungen nach Einbringung des Haushaltsplanentwurfes werden in proDoppik durchgeführt.
Anlagen:
Anlage 1: Erläuterungen zum Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen
Anlage 2: Entwurf der Haushaltssatzung
Anlage 3: Gesamtplan
Anlage 4: Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche
Anlage 5: Größere Änderungen in den Teil-Ergebnisplänen
Anlage 6: Terminplanung Haushalt
Anlage 7: Steuerungsmöglichkeiten im Haushalt
Anlage 8: Übersicht Hebesätze großer kreisangehöriger Kommunen in NRW
Anlage 9: Coronabedingte Belastungen
Anlage 10: Belastungen durch den Ukraine-Krieg