Betreff
Maßnahmen aus dem Förderprogramm Kommunalinvestitonsförderungsgesetz - Kapitel 1, Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - Kapitel 2, Gute Schule 2020 und DigitalPakt Schule
Vorlage
341/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt, die noch abrufbaren Fördermittel aus dem Förderprogramm Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel 2 entsprechend der Anlage 1 zu verwenden.

 

2.      Der Rat der Stadt Rheine nimmt den derzeitigen Stand über die Maßnahmen aus den Förderprogrammen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel 1, Gute Schule 2020 und DigitalPakt Schule entsprechend der Anlagen 2 - 4 zur Kenntnis.

 

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine hat in den letzten Jahren Fördermittel aus den Förderprogrammen

 

·           Kommunalinvestitionsförderungsprogramm – Kapitel 1,
(Fördersumme: 4,069 Mio. EUR),

·           Kommunalinvestitionsförderungsprogramm – Kapitel 2,
(Fördersumme: 4,123 Mio. EUR)

·           Gute Schule 2020 (Fördersumme 6,999 Mio. EUR) und

·           DigitalPakt Schule (2,958 Mio. EUR)

 

generiert. 

 

Mit der Vorlage 456/21 ist letztmalig über die Förderprogramme berichtet worden. In den Programmen Kommunalinvestitionsförderungsprogramm – Kapitel 1, Gute Schule 2020 und DigitalPakt Schule NRW sind die Fördermittel komplett beantragt und zu einem großen Teil bereits abgerufen worden. Aus diesem Grund werden diese Programme in dieser Vorlage nur nachrichtlich dargestellt.

 

Der Schwerpunkt wird in den nächsten Jahren auf die Beantragung und Umsetzung von Fördermaßnahmen aus dem Förderprogramm Kommunalinvestitionsförderungsprogramm – Kapitel 2 liegen.

 

 

1.    Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel 2 (KInvFG II), Anlage 1

 

Die Stadt Rheine erhält aus der Aufstockung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG II) rd. 4,123 Mio. EUR. Die Mittel können für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und ausnahmsweise auch den Ersatzbau von Schulgebäuden eingesetzt werden. Der städtische Eigenanteil beträgt bei diesem Förderprogramm mindestens 10 %.

 

Der Förderzeitraum ist zwischenzeitlich aufgrund einer Gesetzesänderung im Frühjahr 2022 verlängert worden und endet am 31.12.2025. Letztmalig können nun die Mittel in 2026 abgerufen werden. Bislang sind noch keine Mittel aus dem Programm angemeldet und abgerufen worden.

 

Ursprünglich sollten aus diesem Programm u.a. die folgenden Maßnahmen anteilig gefördert werden:

 

Maßnahmen

Aufwendungen

Fördermittel

Alexander-von-Humboldt-Schule, 
Dachsanierung

140.000 EUR

126.000 EUR

Euregio-Gesamtschule,
Gebäudeteil B, Dachsanierung

200.000 EUR

180.000 EUR

Kopernikus-Gymnasium,
Erneuerung Klassentüren

76.000 EUR

68.000 EUR

 

Da bei einigen Maßnahmen die Förderfähigkeit aus verschiedenen Gründen nicht hinreichend sichergestellt werden kann und gleichzeitig die Komprimierung auf größere Maßnahmen deutlich effektiver ist, empfiehlt die Verwaltung, die offenen Mittel anderweitig zu verwenden.

 

So soll die Förderung des Wärmedämmverbundsystems am Gymnasium Dionysianum auf einen Betrag von 1.080 TEUR (+180 TEUR) erhöht werden. Gleichzeitig soll an der Alexander-von-Humboldt-Schule eine andere Dachfläche als ursprünglich geplant saniert und gefördert werden:

 

Maßnahmen

Aufwendungen

Fördermittel

Gymnasium Dionysianum,
Wärmedämmverbundsystem

1.200.000 EUR

1.080.000 EUR

Alexander-von-Humboldt-Schule, 
Dach Umkleiden Sporthalle
(inkl. Gründach)

220.000 EUR

195.000 EUR

 

Durch die vorgenannten Änderungen ändert sich die Verteilung der Fördermittel im Vergleich zum Vorjahr auf die Haushaltsjahre wie folgt:

 

Jahr 2022:                   1,880 Mio. EUR

Jahr 2023:                   2,243 Mio. EUR

Summe:                      4,123 Mio. EUR

 

Bei den Zuwendungen für das Jahr 2023 ist anzumerken, dass durch die Aktualisierung der Maßnahmenliste bei zwei bestehenden Maßnahmen die Fördermittel als Erträge (+1.215 TEUR) neu veranschlagt werden konnten. Dies betrifft die Erneuerung des Wärmedämmverbundsystems am Gymnasium Dionysianum (1.080 TEUR) und die Brandschutzmaßnahmen am Emslandgymnasium, 3. Bauabschnitt (135 TEUR).

 

 

2.    Weitere Förderprogramme

 

2.1  Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel 1 (KInvFG I), Anlage 2

 

Die Fördermittel aus dem KInvFG I sind für energetische Maßnahmen bei Schulgebäuden, Sporthallen, Verwaltungsgebäuden und Straßenbeleuchtung geplant. Die Mittel können nach einer Gesetzesänderung im September 2021 nun bis 2023 eingesetzt werden Die Fördermittel sind mittlerweile vollständig beantragt und zu über 90 % abgerufen worden. Der aktuelle Sachstand zu diesem Förderprogramm wird in der Anlage 2 dargestellt.

 

 

2.2   Gute Schule 2020, Anlage 3

 

Durch das Förderprogramm Gute Schule 2020 werden Investitionen sowie Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen auf kommunalen Schulgeländen und den räumlich dazugehörigen Schulsportanlagen in Nordrhein-Westfalen finanziert. Ziel ist auch die Förderung von Investitionen in die digitale Infrastruktur sowie die Ausstattung der Schulen (einschließlich der Anschaffung von Einrichtungsgegenständen). Nicht förderfähig sind Investitionen und Aufwendungen für Betriebsmittel, geringwertige Wirtschaftsgüter, reine Kapitalanlagen, Leasingvorhaben sowie Liquiditätsbedarf.

 

Die Mittel aus dem Förderprogramm sind vollständig abgerufen worden. Die Umsetzung muss bis spätestens 2024 abgeschlossen sein. Der aktuelle Sachstand zu diesem Förderprogramm wird in der Anlage 3 dargestellt.

 

 

2.3   DigitalPakt Schule, Anlage 4

 

Schwerpunkt dieses Förderprogramms ist die Verbesserung der Digitalisierung der Schulen. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen für den Aufbau und für die Verbesserung der IT-Grundstruktur, d. h. für den Aufbau bzw. die Verbesserung einer digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen, Aufbau eines schulischen WLANs sowie Beschaffung und Einbau von Anzeige- und Interaktionsgeräten. Weiterhin werden digitale Arbeitsgeräte gefördert, die für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung sowie für die berufsbezogene Ausbildung oder für Lehrerarbeitsplätze eingesetzt werden. Die Zuwendungen können auch für die Beschaffung von schulgebundenen, mobilen Endgeräten eingesetzt werden, allerdings dürfen hierfür nur 20 Prozent der Gesamtinvestitionen für alle allgemeinbildenden Schulen eines Schulträgers und pro Schule maximal nur 25.000 EUR verwendet werden.

 

Auch bei diesem Programm sind die Fördermittel mittlerweile vollständig beantragt worden. Der aktuelle Sachstand zu diesem Förderprogramm wird in der Anlage 4 dargestellt. Im Vergleich zur Vorlage 456/21 sind in der Anlage 4 die Fördermittel nun konkreten Schulprojekten  zugeordnet worden.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Übersicht über die Maßnahmen nach dem KInvFG II

Anlage 2: Übersicht über die Maßnahmen nach dem KInvFG I

Anlage 3: Übersicht über die Maßnahmen aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020

Anlage 4: Übersicht über die Maßnahmen aus dem Förderprogramm DigitalPakt Schule