Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Sonderbereich 2 – PG 21, Jugendamt, mit dem Stand der Daten zum 31.10.2022 zur Kenntnis.
Begründung:
Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und die Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.
Zu berichten sind:
1. Ergebnisrechnung,
bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt
- Alle Abweichungen ab 50 TEUR
2. Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,
bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:
- Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt
Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.
Über folgende nachgeordnete Budgets wird nicht gesondert berichtet, da keine entsprechenden Abweichungen vorliegen:
- 2103 – Gesetzliche Vertretung für Minderjährige und Erwachsene
- 2104 – Kinder- und Jugendarbeit
- 2105 – Öffentliche Spielplätze
- 2106 - Unterhaltsvorschussleistungen
Gegenüber dem Berichtsstichtag 31.05.2022 ergeben sich im
Ergebnisplan Verschlechterungen in Höhe von 765 TEUR.
Gegenüber dem Berichtsstichtag 31.05.2022 ergeben sich im
Finanzplan Verschlechterungen in Höhe von 50 TEUR.
Auswirkungen der
Corona-Pandemie
Folgende Abweichungen in dem Sonderbereich 2 – PG 21 sind dabei insbesondere auf die Corona-Pandemie zurückzuführen:
Produkt 2101 –
Förderung junger Menschen und Familien
Ergebnisplan |
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Berichts-zeile |
Ertrags-u.
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Begründung |
Verbesserung
(+) / |
15 |
Transferaufwendungen |
Gestiegene
Fallzahlen |
- 800.000 EUR |
Produkt 2102 –
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege
Ergebnisplan |
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Berichts-zeile |
Ertrags-u.
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Begründung |
Verbesserung
(+) / |
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2 |
Zuwendungen
und allgemeine Umlagen |
CO2-Messgeräte
(100%-ige Förderung vom Land NRW; die Mittel werden in 2022 eingezahlt, die
Aufwendungen werden dagegen erst in 2023 fällig) |
+109.000 EUR |
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Anlage:
Bericht zum Stichtag 31.10.2022