Betreff
Beratung Stellenplan 2023 - Sonderbereich 2 - Produktgruppe 21
Vorlage
377/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfe-Ausschuss empfiehlt dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Rheine zu empfehlen,

 

1.       den als Anlage beigefügten Stellenplan des Sonderbereiches 2 – Jugendamt (Produktgruppe 21) in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2023 zu übernehmen.

 

2.       die nachstehenden befristeten Stellen des Sonderbereiches 2 – Jugendamt (Produktgruppe 21),

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil / Wert

befristet in Monaten/befristet bis

 

1

Wirtschaftliche Jugendhilfe

0,5/ A9/A10

24 Monate

2

Qualifizierung im IT-Bereich Beistandschaften (Prosoz 14+ und E-Akte)

1/ A9/A10

36 Monate

3

 

4

 

 

5

 

 

 

Beistandschaften

 

Strategische Steuerung, Planung und Statistik

 

Strategische Steuerung, Systemadministration Prosoz, Statistik, Open WebF

1/ A9/A10

 

1/ S18

 

 

0,5/ A11

 

 

 

24 Monate

 

60 Monate

 

 

24 Monate

 

Summe

4,0

 

 

die nicht Bestandteil des Stellenplanes sind, zur Kenntnis zu nehmen.

 

 


Begründung:

1.       Beratungsverfahren

 

Der Entwurf des Gesamtstellenplans 2023 der Stadt Rheine wurde am 27.09.2022 mit der Vorlage 303/22 dem Rat der Stadt Rheine als Grundlage für die Beratungen in den Fachausschüssen zur Kenntnis gegeben.

 

Die Empfehlungsbeschlüsse der Fachausschussberatungen zu den Teilstellenplänen der Fach- und Sonderbereiche sollen dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss (HDF) in der Sitzung am 20.12.2022 zur Beratung vorgelegt werden. Der HDF richtet auf Grundlage seines Beratungsergebnisses einen Empfehlungsbeschluss an den Rat. Dieser wird im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2023 in seiner Sitzung im Januar 2023 abschließend über den Gesamtstellenplan beschließen.

 

2.       Stellenplan-Entwurf gem. Rats-Vorlage 303/22 vom 27.09.2022

 

Der Stellenplanentwurf des  Sonderbereiches 2 vom 27.09.2022 enthält alle Stellenplanänderungen des Jahres 2022 sowie die aus Sicht der Verwaltung absehbaren notwendigen Änderungen im Jahr 2023.

 

Verschiebungen zwischen einzelnen Organisationseinheiten werden nachrichtlich dargestellt.

 

Im Einzelnen sind das folgende Änderungen:

 

Stellenausweitungen

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

1

Verfahrenslotse § 10b SGB VIII

0,5

S 15

2

Koordination/Netzwerke Kinderschutz (§ 9 LKSchG NRW)

0,5

S 15

3

 

 

4

 

 

5

 

 

 

6

 

7

 

8

 

9

 

10

Koordinierung/Qualifizierung Netzwerk Ehrenamtliche Vormünder

 

Sicherung des fachlichen Standards im ASD (§ 5 LKSchG NRW)

 

Qualifizierte Anlaufstelle zur Sicherung des fachlichen Standards im ASD (§ 5 LKSchG NRW) incl. Open WebFM

 

Eingliederungshilfen gem. § 35a SGB VIII

 

Beistandschaften

 

Amtsvormundschaften

 

UVG-Leistungsgewährung

 

UVG-Unterhaltsheranziehung

0,5

 

 

1

 

 

1

 

 

 

0,5

 

1

 

0,5

 

0,5

 

2,3

S 15

 

 

S 14

 

 

EG 8

 

 

 

S 14

 

A 9/ A10

 

A 11

 

EG 8

 

A 9/A 10

 

 

Summe

8,3

 

 

Begründungen zu den Stellenausweitungen:

 

zu 1:

Auf Grund der gesetzlichen Verpflichtung aus der in 2021 verabschiedeten SGB VIII-Reform wird diese Stelle auf Grundlage des § 10b SGB VIII im Jahr 2023 neu geschaffen.

zu 2:

Auf Grund der gesetzlichen Verpflichtung aus der in 2021 verabschiedeten SGB VIII-Reform wird diese Stelle auf Grundlage des § 9 Landeskinderschutzgesetz NRW (LKSchG NRW) im Jahr 2023 neu geschaffen.

zu 3:

 

 

 

zu 4:

 

 

 

zu 5:

 

 

 

 

zu 6:

 

 

zu 7:

 

 

 

 

zu 8:

 

 

 

zu 9:

 

 

 

 

zu 10:

Auf Grund des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts besteht im Hinblick auf die geänderten §§ 54, 55 SGB VIII der Bedarf der Einrichtung einer Koordinierungsstelle.

 

Ebenfalls soll durch die SGB VIII-Reform der fachliche Standard im ASD vermehrt sicher gestellt werden (s. § 5 LKSchG NRW), wofür eine neue Stelle in 2023 geschaffen wird.

 

Um die neue geschaffenen Stelle unter Nr. 4 und den gesamten ASD zu unterstützen und die Qualität zu sichern, wird in 2023 eine qualifizierte Anlaufstelle geschaffen. Diese wird zudem den Administrator der Fachanwendung Open WebFM (der Firma Prosoz) unterstützen.

 

Diese Stellenausweitung ist auf Grund gestiegener Fallzahlen und entsprechender Fallbemessung sowie der SGB VIII-Reform notwendig.

 

In 2021/2022 ist eine Organisationsuntersuchung durch das Institut INSO Köln u.a. im Bereich der Beistandschaften/Vormundschaften durchgeführt worden. Hierbei wurde festgestellt, dass eine weitere Stelle im Bereich Beistandschaften geschaffen werden soll.

 

Auf Grund der steigenden Fallzahlen, auch im Bezug auf die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, und der Fallbemessung von 1:50, wird im Bereich der Vormundschaften eine weitere halbe Stelle benötigt.

 

In 2021/2022 ist eine Organisationsuntersuchung durch das Institut INSO Köln u.a. im Bereich des Unterhaltsvorschusses durchgeführt worden. Hierbei wurde festgestellt, dass eine weitere halbe Stelle im Bereich Leistungsgewährung UVG geschaffen werden soll.

 

Die UVG-Unterhaltsheranziehung gehörte bislang zum Fachbereich 8. Die o.g. Organisationsuntersuchung hat ergeben, dass die Unterhaltsheranziehung und die UVG-Leistungsgewährung einem Fachbereich zugeordnet werden sollen. Dementsprechend wechseln diese 2,3 Stellen aus dem Fachbereich 8 zum Sonderbereich 2.

 

 

 

3.       Notwendige Stellenplanänderungen gegenüber dem Stellenplan-Entwurf gemäß Vorlage 303/22 vom 27.09.2022

 

Im Rahmen der Stellenplanberatungen des Jugendhilfeausschusses als zuständigem Fachausschuss sind folgende Änderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf vom 27.09.2022 erforderlich:

 

 

 

 

Stellenausweitungen

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

1

Amtsvormundschaften

0,5

A11

 

Summe

0,5

 

 

Begründungen zu den Stellenausweitungen:

 

zu 1:

Auf Grund der Empfehlung im Rahmen der Organisationsuntersuchung des Instituts INSO Köln, der steigenden Fallzahlen, auch in Bezug auf die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, und der Fallbemessung von 1:50, wird im Bereich der Vormundschaften eine weitere halbe Stelle benötigt.

 

 

 

Die finanziellen Auswirkungen durch die Veränderungen des Stellenplans sind in der Planung der Personalaufwendungen für Haushaltsjahr 2023 eingeflossen. Es wird auf die Vorlage 378/22, Beratung Ergebnis- und Investitionshaushalt 2023 – 2026 des Sonderbereichs 2 - Jugendamt – Produktgruppe 21, verwiesen.

 

 

4.       Endgültige Version Produktgruppenstellenplan 2023

 

Unter Berücksichtigung aller Änderungen ergibt sich der als Anlage beigefügte Bereichs- bzw. Produktgruppenstellenplan 2023, der nach Zustimmung durch den Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 20.12.2022 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Rat der Stadt Rheine im Januar 2023 in den Gesamtstellenplan übernommen werden soll.

 

 

 

5.            Befristete Stellen außerhalb des Stellenplanes

 

5.1           Bestehende befristete Stellen

 

Außerhalb des Stellenplanes bestehen die nachstehenden befristeten Stellen:

 

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil / Wert

befristet bis

1

Strategische Steuerung, Planung und Statistik

1/ S18

31.12.2024

2

Strategische Steuerung, Systemadministration Prosoz, Statistik, Open WebFM

0,5/ A11

31.12.2023

 

Summe

1,5

 

5.2           Zusätzliche befristete Stellen zum HH-Jahr 2023

 

Außerhalb des Stellenplanes sollen die nachstehenden befristeten Stellen besetzt werden:

 

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil / Wert

befristet in Monate/befristet bis

 

1

Wirtschaftliche Jugendhilfe

0,5/ A9/ A10

24 Monate

2

Qualifizierung im IT-Bereich Beistandschaften (Prosoz 14+ und E-Akte)

1/ A9/ A10

36 Monate

3

 

4

Beistandschaften

 

Sozialplanung

1/ A9/ A10

 

 1/EG11/SuE15

24 Monate

 

24 Monate

 

Summe

3,5

 

 

 

Begründungen zu den zusätzlichen befristeten Stellen:

 

zu 1:

Diese Stelle dient der Abwicklung der UMA-Fälle (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) und wird durch das Land NRW befristet auf 2 Jahre refinanziert.

zu 2:

Das Institut INSO Köln empfiehlt dringend im Ergebnis der Organisationsuntersuchung die Einrichtung dieser Stelle.

zu 3:

 

 

zu 4:

Auf Grund von hohem Arbeitsaufkommen begründet durch Langzeiterkrankungen und Stellenwechseln wird zur Aufarbeitung diese Stelle eingerichtet.

 

Die Sozialplanung wird aus 2 Programmen des Landes mit 80% gefördert. Neben den Grundlagen der Sozialplanung soll darüber hinaus eine Beteiligung an dem Programm von „Daten zu Taten“ erfolgen.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: PG 21 Stellenplan 2023