Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2023-2026 - Sonderbereich 2 - Produktgruppe 21
Vorlage
378/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.        a) Der Jugendhilfeausschuss stimmt den Anträgen des Stadtjugendrings e. V. nicht zu:

 

(1)      Die Betriebskosten für die Jugendeinrichtungen um 30% zu erhöhen.

(2)      Die Zuschüsse im Bereich Freizeiten auf 8 € pro Tag und Teilnehmer bzw. von Transferleistungsempfänger auf 9 € zu erhöhen.

 

b)      Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag des Stadtjugendrings e. V. über eine zusätzliche Zuwendung für das Zeltdepot zu. Die erforderlichen Mittel werden aus dem zur Verfügung stehenden Budget übernommen.

 

c)      Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag des Jugend- und Familiendienst e. V. über eine Fortsetzung des Projektes in Rodde zu. Die erforderlichen Mittel werden aus dem zur Verfügung stehenden Budget übernommen.

 

2.      Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Sonderbereiches 2 - Jugendamt / Produktgruppe 21 mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf 2023 unter Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Zu 1:

 

Der Stadtjugendring beantragt:

a)      Die Betriebskosten für die Jugendeinrichtungen um 30% zu erhöhen
(siehe Anlage1).

b)      Die Zuschüsse im Bereich Freizeiten auf 8 € pro Tag und Teilnehmer bzw. von Transferleistungsempfänger auf 9 € zu erhöhen (siehe Anlage 2).

c)      Eine zusätzliche Zuwendung für das Zeltdepot (siehe Anlage 3).

 

Der Jugend- und Familiendienst e. V. beantragt

d)      Fortsetzung des Projektes in Rodde (siehe Anlage 4).

 

Bei einer positiven Beschlussfassung zu den Anträgen des Stadtjugendring e. V. hätte das folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Transferaufwendungen – Berichtszeile 15

 

2023

2024

2025

2026

Zuschüsse an Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit

alt

701.000

737.000

781.000

819.000

 

 

 

Zuschüsse an Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit – Stadtjugendring, JFD und FBS

 

 

Beihilfen für Jugendverbände nach Richtlinien und Beschlüssen

 

neu

 

 

alt

 

neu

 

 

alt

 

neu

 

776.000

 

 

286.000

 

295.000

 

 

257.000

 

337.000

815.000

 

 

302.000

 

311.000

 

 

257.000

 

337.000

861.000

 

 

323.000

 

333.000

 

 

257.000

 

337.000

902.000

 

                  

339.000

 

349.000

 

 

257.000

 

337.000

Verschlechterung

 

164.000

167.000

170.000

173.000

 

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Zuwendung für das Zeltdepot und für das Projekt Rodde aus dem zur Verfügung stehenden Budget zu finanzieren.

 

Wie in den grundsätzlichen Ausführungen zum Haushalt angedeutet, sollten keine zusätzlichen Ausgaben, die nicht refinanziert sind, beschlossen werden.

 

 

Zu 2:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2023 wurde in der Sitzung des Rates am 27. September 2022 eingebracht.

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2023 - 2026 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2023 – 2026.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Sonderbereiches 2 – Produktgruppe 21 - Jugendamt. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2023 weist einen Fehlbetrag von 9,104 Mio. EUR aus. In den Folgejahren 2024 – 2026 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.

 

Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 96,637 Mio. EUR bis zum Ende 2023 gerechnet. Das sind 27,74 % des ursprünglichen Eigenkapitals.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·      Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·      Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·      Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

 

Die im Etat-Entwurf für den Sonderbereich 2 – Produktgruppe 21 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.

 

A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:

 

I. Ergebnisplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Sonderbereich 2 – PG 21 im Ergebnisplan eine Verbesserung in Höhe von 43.000 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

 

Produkt 2101

 

Erträge

 

Das am 1. Mai 2022 in Kraft getretene Landeskinderschutzgesetz NRW sieht gem. § 12 einen finanziellen Belastungsausgleich für die NRW-Jugendämter vor. Laut Information des LWL vom 08.07.2022 ist mit folgenden Beträgen zu rechnen. Im Rahmen des Förderprojektes „Zusammen im Quartier – Sozialplanung initiieren, weiterentwickeln und stärken“ werden durch das Land NRW Fördermittel in den Jahren 2023 und 2024 gewährt.

 

Zuwendungen und allgemeine Umlagen – Berichtszeile 2

 

2023

2024

2025

2026

Belastungsausgleich Landeskinderschutzgesetz NRW

alt

219.000

245.000

230.000

214.000

 

 

 

Förderprojekt „Zusammen im Quartier“

neu

 

 

alt

 

neu

 

301.000

 

 

0

 

38.000

303.000

 

 

0

 

39.000

303.000

 

 

0

 

0

303.000

 

 

0

 

0

Verbesserung

 

120.000

97.000

73.000

89.000

 

 

Ab dem 01.01.2023 hat der Bundesgesetzgeber festgelegt, dass ein Kostenbeitrag von jungen Menschen bei Leistungen der stat. Jugendhilfe nicht mehr erhoben wird.

 

Sonstige Transfererträge – Berichtszeile 3

 

2023

2024

2025

2026

Kostenbeteiligung der Eltern für die Unterbringung (Heimerziehung, Vollzeitpflege) ihrer Kinder, Erstattungsleistungen anderer Sozialleistungsträger

alt

1.589.000

1.652.000

1.718.000

1.787.000

 

neu

1.584.000

1.647.000

1.713.000

1.782.000

Verschlechterung

 

5.000

5.000

5.000

5.000

 

 

Aufwendungen

Im Rahmen des Förderprojektes „Zusammen im Quartier – Sozialplanung initiieren, weiterentwickeln und stärken“ entstehen in den Jahren 2023 und 2024 Aufwendungen für Sachleistungen.

 

 

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – Berichtszeile 13 (in TEUR)

 

2023

2024

2025

2026

Förderprojekt „Zusammen im Quartier“

alt

0

0

0

0

 

neu

47.000

48.000

0

0

Verschlechterung

 

47.000

48.000

0

0

 

 

Produkt 2104 – Kinder- und Jugendarbeit

 

Aufwendungen

Auf Grund der bereits beschlossenen Mietkostenübernahme für St. Michael muss der Ansatz erhöht werden.

 

Transferaufwendungen – Berichtszeile 15

 

2023

2024

2025

2026

Zuschüsse an Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit

alt

701.000

737.000

781.000

819.000

 

neu

726.000

762.000

806.000

844.000

Verschlechterung

 

25.000

25.000

25.000

25.000

 

 

II. Investitionsplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Sonderbereich 2 – Produktgruppe 21 im Investitionsplan eine Verschlechterung in Höhe von 580.000 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Produkt 2102 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

Einzahlungen

Aufgrund der nicht mehr gegebenen Möglichkeit, Haushaltsreste aus dem Vorjahr in das neue Haushaltsjahr zu übertragen, müssen für die finanzielle Abwicklung der Kita-Neubauten sowohl auf der Einnahme- wie auf der Ausgabeseite neue Ansätze gebildet werden.

 

Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen BZ 18

 

2023

2024

2025

2026

Zuwendungen Neubauten

alt

778.700

0

516.600

0

 

neu

917.300

332.000

516.600

0

Verbesserung

 

138.600

332.000

0

0

 

Auszahlungen

Aufgrund der nicht mehr gegebenen Möglichkeit, Haushaltsreste aus dem Vorjahr in das neue Haushaltsjahr zu übertragen, müssen für die finanzielle Abwicklung der Kita-Neubauten sowohl auf der Einnahme- wie auf der Ausgabeseite neue Ansätze gebildet werden.

 

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von aktivierbaren Zuwendungen BZ 28

 

2023

2024

2025

2026

Einrichtungskosten Neubauten

alt

1.997.000

1.000.000

1.516.600

1.000.000

 

neu

2.440.600

1.752.000

1.516.600

1.000.000

Verschlechterung

 

443.600

752.000

0

0

 

 

Produkt 2105 – Öffentliche Spielplätze

 

Auszahlungen

Auf Grund der aktuellen Kostensteigerungen ist der Ansatz für die Sanierung der Freizeitfläche Hasenhöhle zu erhöhen.

 

Die Freizeitfläche „Eschendorfer Aue“ wird in 2023 neu angelegt. Hierzu war noch kein Ansatz veranschlagt, da zuvor die Ermächtigungsübertragungen aus den Erlösen von Verkaufsflächen zum Ausgleich genutzt wurden. Da die Bildung von Ermächtigungsübertragungen nicht mehr möglich ist, müssen neue Ansätze gebildet werden. Für die Neuanlage der Freizeitfläche „Eschendorfer Aue“ werden Fördergelder fließen. Eine exakte Höhe der Fördermittel kann derzeit nicht genannt werden.

 

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit für Baumaßnahmen - Berichtszeile 25 (in TEUR)                                                                                                                                                                                                                   

 

2023

2024

2025

2026

Auszahlungen für Erneuerung Freizeitfläche „Hasenhöhle“

alt

350.000

0

0

0

 

 

 

Auszahlungen für Neuanlage Freizeitfläche „Eschendorfer Aue“

 

 

neu

 

 

alt

 

neu

375.000

 

 

0

 

250.000

0

 

 

0

 

0

0

 

 

0

 

0

0

 

 

0

 

0

Verschlechterung

 

275.000

0

0

0

 

In den vorgenannten Änderungen sind auch Neuveranschlagungen aufgrund der geänderten Dienstanweisung zur Übertragung von Ermächtigungen gemäß § 22 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) enthalten. Ein wesentliches Element der neuen Regelung ist die Prüfung der Notwendigkeit von Ermächtigungsübertragungen oder alternativ die Neuveranschlagung von Mitteln im Haushaltsplan des Folgejahres. Da die neuen Regelungen bereits ab dem Haushaltsjahr 2022 umgesetzt werden, ist die Neuveranschlagung von nicht bzw. nicht vollständig in Anspruch genommenen Haushaltsmitteln zu prüfen.

 

 

B) Coronabedingte Belastungen

 

Zur Entlastung der Kommunen hat der Landtag im September 2020 das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit (NKF-CIG) beschlossen, wonach eine Isolierung der coronabedingten Belastungen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 möglich ist.

Zwischenzeitlich hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) Anfang September 2022 für die Verlängerung des NKF-CIG einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht. Danach ist die Nebenrechnung der coronabedingten Belastungen mit der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 fortzuschreiben. Folglich sind auch in 2023 alle coronabedingten Belastungen zu ermitteln und darzustellen.

 

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2023 sind für den Sonderbereich 2 Produktgruppe 21 keine Änderungen von coronabedingten Belastungen festzustellen. 

 

 

C) Belastungen durch den Ukraine-Krieg

 

In dem vorgenannten Gesetzesentwurf zur Verlängerung des NKF-CIG hat das MHKBD gleichzeitig auch eine Isolierungsmöglichkeit für Belastungen durch den Ukraine-Krieg angeregt. Auf Grundlage dieser Ankündigung hat die Bezirksregierung Münster umgehend eine Rundverfügung erlassen, wonach die angekündigten Regelungen bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 zu berücksichtigen sind.

 

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2023 sind für den Sonderbereich 2 – Produktgruppe 21 keine Änderungen von Belastungen aus dem Ukraine-Krieg festzustellen. 

 

 


Anlagen:

 

Anlage1: Erhöhung Betriebskosten

Anlage 2: Anpassung Vertrag Mietkosten

Anlage 3: Erhöhung Ferienmaßnahmen mit Übernachtung

Anlage 4: Offenes Angebot Rodde