Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. a) Der Jugendhilfeausschuss stimmt den Anträgen des Stadtjugendrings e. V. nicht zu:
(1)
Die
Betriebskosten für die Jugendeinrichtungen um 30% zu erhöhen.
(2)
Die
Zuschüsse im Bereich Freizeiten auf 8 € pro Tag und Teilnehmer bzw. von
Transferleistungsempfänger auf 9 € zu erhöhen.
b)
Der
Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag des Stadtjugendrings e. V. über eine
zusätzliche Zuwendung für das Zeltdepot zu. Die erforderlichen Mittel werden
aus dem zur Verfügung stehenden Budget übernommen.
c)
Der
Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag des Jugend- und Familiendienst e. V.
über eine Fortsetzung des Projektes in Rodde zu. Die erforderlichen Mittel
werden aus dem zur Verfügung stehenden Budget übernommen.
2.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt, das Budget des Sonderbereiches 2 - Jugendamt / Produktgruppe 21 mit den
Werten aus dem Haushaltsplanentwurf 2023 unter Berücksichtigung der in der
Begründung aufgeführten Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und
Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Zu 1:
Der
Stadtjugendring beantragt:
a)
Die
Betriebskosten für die Jugendeinrichtungen um 30% zu erhöhen
(siehe Anlage1).
b)
Die
Zuschüsse im Bereich Freizeiten auf 8 € pro Tag und Teilnehmer bzw. von
Transferleistungsempfänger auf 9 € zu erhöhen (siehe Anlage 2).
c)
Eine
zusätzliche Zuwendung für das Zeltdepot (siehe Anlage 3).
Der Jugend- und
Familiendienst e. V. beantragt
d)
Fortsetzung
des Projektes in Rodde (siehe Anlage 4).
Bei einer
positiven Beschlussfassung zu den Anträgen des Stadtjugendring e. V. hätte das
folgende finanzielle Auswirkungen:
Transferaufwendungen – Berichtszeile 15 |
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Zuschüsse an Träger der offenen Kinder- und
Jugendarbeit |
alt |
701.000 |
737.000 |
781.000 |
819.000 |
Zuschüsse an Träger der offenen Kinder- und
Jugendarbeit – Stadtjugendring, JFD und FBS Beihilfen für Jugendverbände nach Richtlinien und
Beschlüssen |
neu alt neu alt neu |
776.000 286.000 295.000 257.000 337.000 |
815.000 302.000 311.000 257.000 337.000 |
861.000 323.000 333.000 257.000 337.000 |
902.000 339.000 349.000 257.000 337.000 |
Verschlechterung |
|
164.000 |
167.000 |
170.000 |
173.000 |
Seitens der
Verwaltung wird vorgeschlagen, die Zuwendung für das Zeltdepot und für das
Projekt Rodde aus dem zur Verfügung stehenden Budget zu finanzieren.
Wie in den grundsätzlichen Ausführungen zum Haushalt angedeutet, sollten keine zusätzlichen Ausgaben, die nicht refinanziert sind, beschlossen werden.
Zu 2:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2023 wurde in der Sitzung des Rates am 27. September 2022 eingebracht.
Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 zur Kenntnis genommen. Die
Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der
Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und
Finanzplanung für die Jahre 2023 - 2026 wurde den zuständigen Fachausschüssen
übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2023 – 2026.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Sonderbereiches 2 – Produktgruppe 21 - Jugendamt. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2023 weist einen Fehlbetrag von 9,104 Mio. EUR aus. In den Folgejahren 2024 – 2026 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.
Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 96,637 Mio. EUR bis zum Ende 2023 gerechnet. Das sind 27,74 % des ursprünglichen Eigenkapitals.
Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
·
Es dürfen
keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
·
Mehraufwendungen/Minderträge
sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
·
Sind sie
im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer
Stelle ausgeglichen werden.
Die im Etat-Entwurf für den Sonderbereich 2 – Produktgruppe 21 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.
A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:
I. Ergebnisplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Sonderbereich 2 – PG 21 im Ergebnisplan eine Verbesserung in Höhe von 43.000 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produkt 2101
Erträge
Das am 1. Mai 2022 in Kraft getretene
Landeskinderschutzgesetz NRW sieht gem. § 12 einen finanziellen
Belastungsausgleich für die NRW-Jugendämter vor. Laut Information des LWL vom
08.07.2022 ist mit folgenden Beträgen zu rechnen. Im Rahmen des Förderprojektes
„Zusammen im Quartier – Sozialplanung initiieren, weiterentwickeln und stärken“
werden durch das Land NRW Fördermittel in den Jahren 2023 und 2024 gewährt.
Zuwendungen und allgemeine Umlagen –
Berichtszeile 2 |
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Belastungsausgleich Landeskinderschutzgesetz NRW |
alt |
219.000 |
245.000 |
230.000 |
214.000 |
Förderprojekt „Zusammen im Quartier“ |
neu alt neu |
301.000 0 38.000 |
303.000 0 39.000 |
303.000 0 0 |
303.000 0 0 |
Verbesserung |
|
120.000 |
97.000 |
73.000 |
89.000 |
Ab dem 01.01.2023 hat der Bundesgesetzgeber festgelegt, dass ein Kostenbeitrag von jungen Menschen bei Leistungen der stat. Jugendhilfe nicht mehr erhoben wird.
Sonstige Transfererträge – Berichtszeile 3 |
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Kostenbeteiligung der Eltern für die
Unterbringung (Heimerziehung, Vollzeitpflege) ihrer Kinder,
Erstattungsleistungen anderer Sozialleistungsträger |
alt |
1.589.000 |
1.652.000 |
1.718.000 |
1.787.000 |
|
neu |
1.584.000 |
1.647.000 |
1.713.000 |
1.782.000 |
Verschlechterung |
|
5.000 |
5.000 |
5.000 |
5.000 |
Aufwendungen
Im Rahmen des Förderprojektes „Zusammen im Quartier –
Sozialplanung initiieren, weiterentwickeln und stärken“ entstehen in den Jahren
2023 und 2024 Aufwendungen für Sachleistungen.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – Berichtszeile
13 (in TEUR) |
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Förderprojekt „Zusammen im Quartier“ |
alt |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
neu |
47.000 |
48.000 |
0 |
0 |
Verschlechterung |
|
47.000 |
48.000 |
0 |
0 |
Produkt 2104 – Kinder- und Jugendarbeit
Aufwendungen
Auf Grund der bereits beschlossenen Mietkostenübernahme für St. Michael muss der Ansatz erhöht werden.
Transferaufwendungen – Berichtszeile 15 |
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Zuschüsse an Träger der offenen Kinder- und
Jugendarbeit |
alt |
701.000 |
737.000 |
781.000 |
819.000 |
|
neu |
726.000 |
762.000 |
806.000 |
844.000 |
Verschlechterung |
|
25.000 |
25.000 |
25.000 |
25.000 |
II.
Investitionsplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Sonderbereich 2 – Produktgruppe 21 im Investitionsplan eine Verschlechterung in Höhe von 580.000 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produkt 2102 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und
Kindertagespflege
Einzahlungen
Aufgrund der nicht mehr gegebenen Möglichkeit, Haushaltsreste aus dem Vorjahr in das neue Haushaltsjahr zu übertragen, müssen für die finanzielle Abwicklung der Kita-Neubauten sowohl auf der Einnahme- wie auf der Ausgabeseite neue Ansätze gebildet werden.
Einzahlungen aus Zuwendungen für
Investitionsmaßnahmen BZ 18 |
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Zuwendungen Neubauten |
alt |
778.700 |
0 |
516.600 |
0 |
|
neu |
917.300 |
332.000 |
516.600 |
0 |
Verbesserung |
|
138.600 |
332.000 |
0 |
0 |
Auszahlungen
Aufgrund der nicht mehr gegebenen Möglichkeit, Haushaltsreste aus dem Vorjahr in das neue Haushaltsjahr zu übertragen, müssen für die finanzielle Abwicklung der Kita-Neubauten sowohl auf der Einnahme- wie auf der Ausgabeseite neue Ansätze gebildet werden.
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
aktivierbaren Zuwendungen BZ 28 |
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Einrichtungskosten Neubauten |
alt |
1.997.000 |
1.000.000 |
1.516.600 |
1.000.000 |
|
neu |
2.440.600 |
1.752.000 |
1.516.600 |
1.000.000 |
Verschlechterung |
|
443.600 |
752.000 |
0 |
0 |
Produkt 2105 – Öffentliche Spielplätze
Auszahlungen
Auf Grund der aktuellen Kostensteigerungen ist der Ansatz für die Sanierung der Freizeitfläche Hasenhöhle zu erhöhen.
Die Freizeitfläche „Eschendorfer Aue“ wird in 2023 neu angelegt. Hierzu war noch kein Ansatz veranschlagt, da zuvor die Ermächtigungsübertragungen aus den Erlösen von Verkaufsflächen zum Ausgleich genutzt wurden. Da die Bildung von Ermächtigungsübertragungen nicht mehr möglich ist, müssen neue Ansätze gebildet werden. Für die Neuanlage der Freizeitfläche „Eschendorfer Aue“ werden Fördergelder fließen. Eine exakte Höhe der Fördermittel kann derzeit nicht genannt werden.
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit für
Baumaßnahmen - Berichtszeile 25 (in TEUR) |
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Auszahlungen für Erneuerung Freizeitfläche
„Hasenhöhle“ |
alt |
350.000 |
0 |
0 |
0 |
Auszahlungen für Neuanlage Freizeitfläche
„Eschendorfer Aue“ |
neu alt neu |
375.000 0 250.000 |
0 0 0 |
0 0 0 |
0 0 0 |
Verschlechterung |
|
275.000 |
0 |
0 |
0 |
In den vorgenannten Änderungen sind auch Neuveranschlagungen aufgrund der geänderten Dienstanweisung zur Übertragung von Ermächtigungen gemäß § 22 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) enthalten. Ein wesentliches Element der neuen Regelung ist die Prüfung der Notwendigkeit von Ermächtigungsübertragungen oder alternativ die Neuveranschlagung von Mitteln im Haushaltsplan des Folgejahres. Da die neuen Regelungen bereits ab dem Haushaltsjahr 2022 umgesetzt werden, ist die Neuveranschlagung von nicht bzw. nicht vollständig in Anspruch genommenen Haushaltsmitteln zu prüfen.
B) Coronabedingte Belastungen
Zur Entlastung der Kommunen hat der Landtag im September 2020 das
Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in
den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit
(NKF-CIG) beschlossen, wonach eine Isolierung der coronabedingten Belastungen
für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 möglich ist.
Zwischenzeitlich hat das Ministerium
für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) Anfang September 2022
für die Verlängerung des NKF-CIG einen entsprechenden Gesetzesentwurf
eingebracht. Danach ist die Nebenrechnung der coronabedingten Belastungen mit
der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 fortzuschreiben. Folglich sind auch in
2023 alle coronabedingten Belastungen zu ermitteln und darzustellen.
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2023 sind für den Sonderbereich 2 Produktgruppe 21 keine Änderungen von coronabedingten Belastungen festzustellen.
C) Belastungen durch den Ukraine-Krieg
In dem vorgenannten Gesetzesentwurf zur Verlängerung des NKF-CIG hat
das MHKBD gleichzeitig auch eine Isolierungsmöglichkeit für Belastungen
durch den Ukraine-Krieg angeregt. Auf
Grundlage dieser Ankündigung hat die Bezirksregierung Münster umgehend eine
Rundverfügung erlassen, wonach die angekündigten Regelungen bei der
Haushaltsplanung für das Jahr 2023 zu berücksichtigen sind.
Gegenüber dem
Haushaltsplanentwurf 2023 sind für den Sonderbereich 2 – Produktgruppe 21 keine
Änderungen von Belastungen aus dem Ukraine-Krieg festzustellen.
Anlagen:
Anlage1: Erhöhung Betriebskosten
Anlage 2: Anpassung Vertrag Mietkosten
Anlage 3: Erhöhung Ferienmaßnahmen mit Übernachtung
Anlage 4: Offenes Angebot Rodde