Fachbereich 7 - Interner Service
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereichs 7 – Interner Service mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf 2023 unter Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2023 wurde in der Sitzung des Rates am 27. September 2022 eingebracht.
Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 zur Kenntnis genommen. Die
Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der
Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und
Finanzplanung für die Jahre 2023 - 2026 wurde den zuständigen Fachausschüssen
übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2023 – 2026.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden des Fachbereiches 4 – Interner Service, Produktbereich Service Organisation. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2023 weist einen Fehlbetrag von 9,104 Mio. EUR aus. In den Folgejahren 2024 – 2026 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.
Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 96,637 Mio. EUR bis zum Ende 2023 gerechnet. Das sind 27,74 % des ursprünglichen Eigenkapitals.
Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
·
Es dürfen
keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
·
Mehraufwendungen/Minderträge
sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
·
Sind sie
im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer
Stelle ausgeglichen werden.
A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:
I. Ergebnisplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergeben sich für den Fachbereich 7 – Interner Service im Ergebnisplan keine Veränderungen.
II.
Investitionsplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 7 – Interner Service im Investitionsplan eine Verschlechterung in Höhe von 15.000 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produktgruppe 71 Service Organisation
Auszahlungen
Anschaffung Multifunktionsgeräte
Berichtszeile
26 Auszahlungen
für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen |
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Die
ursprünglich für 2022 vorgesehene Ausschreibung und Austausch der
Multifunktionsgeräte wird in 2022 nicht mehr umgesetzt; die Ausschreibung
wird derzeit vorbereitet. Für die Anschaffung der Multifunktionsgeräte wird
Betrag daher für das Jahr 2023 neu veranschlagt. |
alt |
2.000 € |
2.000 € |
2.000 € |
2.000 € |
|
neu |
17.000 € |
2.000 € |
2.000 € |
2.000 € |
Verschlechterung |
|
15.000 € |
0 |
0 |
0 |
In den vorgenannten Änderungen sind auch
Neuveranschlagungen aufgrund der geänderten Dienstanweisung zur Übertragung von
Ermächtigungen gemäß § 22 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW)
enthalten. Ein wesentliches Element der neuen Regelung ist die Prüfung der
Notwendigkeit von Ermächtigungsübertragungen oder alternativ die
Neuveranschlagung von Mitteln im Haushaltsplan des Folgejahres. Da die neuen
Regelungen bereits ab dem Haushaltsjahr 2022 umgesetzt werden, ist die
Neuveranschlagung von nicht bzw. nicht vollständig in Anspruch genommenen
Haushaltsmitteln zu prüfen.
B) Coronabedingte Belastungen
Zur Entlastung der Kommunen hat der Landtag im September 2020 das
Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in
den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit
(NKF-CIG) beschlossen, wonach eine Isolierung der coronabedingten Belastungen
für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 möglich ist.
Zwischenzeitlich hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) Anfang September 2022 für die Verlängerung des NKF-CIG einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht. Danach ist die Nebenrechnung der coronabedingten Belastungen mit der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 fortzuschreiben. Folglich sind auch in 2023 alle coronabedingten Belastungen zu ermitteln und darzustellen.