Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
412/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.                  Der Rat der Stadt Rheine nimmt das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2021 zur Kenntnis.

2.                  Der Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 in der Fassung vom 25. Juli 2022 sowie die Zuführung des ausgewiesenen Jahresüberschusses in Höhe von 4.452.850,18 € zur Ausgleichsrücklage.

3.                  Die Ratsmitglieder der Stadt Rheine beschließen, dem Bürgermeister die Entlastung für den Jahresabschluss 2021 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW zu erteilen.

 


Begründung:

 

Die Gemeinde hat gem. § 95 Abs. 1 GO NRW zum Ende eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss wird gem. § 59 Abs. 3 und § 102 Abs. 1 GO NRW vom Rechnungs-prüfungsausschuss geprüft. Zur Durchführung bedient er sich der Örtlichen Rechnungsprüfung. Abschließend stellt der Rat gem. § 96 Abs. 1 S. 1 GO den geprüften Jahresabschluss fest.

 

Den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschluss 2021 neben Lagebericht und Anhang hat der Rat gem. § 60 GO NRW in seiner Sitzung am 21. Juni 2022 den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2021 zur Kenntnis genommen und an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung weitergeleitet.

 

Dabei sind gemäß § 102 GO NRW insbesondere zu prüfen, ob

           der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermittelt,

           die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen sowie die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind,

           der Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und

           er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt.

 

Die Örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Rheine hat unter Beachtung dieser Maßgaben die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 durchgeführt und die Ergebnisse in dem Prüfbericht vom 10. August 2022 dargestellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 und des Lageberichtes in der Fassung vom 25. Juli 2022 hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 03. November 2022 die Prüfungsergebnisse der Örtlichen Rechnungsprüfung erörtert und mit einstimmigem Beschluss unverändert übernommen. Das Ergebnis der Ausschussberatungen ist in dem beiliegenden Bericht zusammengefasst.

Dieser Bericht bildet die Grundlage für die Beschlussempfehlung an den Rat, den Jahresabschluss 2021 festzustellen und dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 S. 4 GO NRW Entlastung zu erteilen.

Neben der Feststellung des Jahresabschlusses beschließt der Rat nach § 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW auch über die Verwendung des Jahresabschlusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.

 

Der Jahresabschluss 2021 schließt wie im Vorjahr mit einem positiven Jahresergebnis ab und weist einen Überschuss von 4.452.850,18 € aus. Jahresüberschüsse können laut § 75 Abs. 3 S. 2 GO NRW der Ausgleichsrücklage zugeführt werden, soweit die allgemeine Rücklage einen Bestand in Höhe von mindestens drei Prozent der Bilanzsumme des Jahresabschlusses aufweist.

 

Die allgemeine Rücklage weist zum 31. Dezember 2021 einen Bestand in Höhe von 241.979.359,38 € aus und liegt mit 33,3 % Anteil an der Bilanzsumme des Jahresabschlusses über der vorgegebenen Grenze, so dass der Jahresüberschuss 2021 zur Ausgleichsrücklage zugeführt werden kann.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Jahresabschluss 2021 der Stadt Rheine (Fassung vom 25. Juli 2022)

Anlage 2: Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses