Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Rat
der Stadt Rheine nimmt das Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2021 zur
Kenntnis.
2.
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt gem. § 96 Abs. 1 GO NRW
die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 in der Fassung vom
25. Juli 2022 sowie die Zuführung des ausgewiesenen
Jahresüberschusses in Höhe von 4.452.850,18 €
zur Ausgleichsrücklage.
3.
Die
Ratsmitglieder der Stadt Rheine beschließen, dem Bürgermeister die Entlastung
für den Jahresabschluss 2021
gem. § 96 Abs. 1 GO NRW zu erteilen.
Begründung:
Die Gemeinde
hat gem. § 95 Abs. 1 GO NRW zum Ende eines jeden
Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der
Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss wird gem.
§ 59 Abs. 3 und § 102 Abs. 1 GO NRW vom
Rechnungs-prüfungsausschuss geprüft. Zur Durchführung bedient er sich der
Örtlichen Rechnungsprüfung. Abschließend stellt der Rat gem.
§ 96 Abs. 1 S. 1 GO den geprüften Jahresabschluss
fest.
Den vom
Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des
Jahresabschluss 2021 neben Lagebericht und Anhang hat der Rat gem.
§ 60 GO NRW in seiner Sitzung am 21. Juni 2022 den vom
Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des
Jahresabschlusses 2021 zur Kenntnis genommen und an den
Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung weitergeleitet.
Dabei sind
gemäß § 102 GO NRW insbesondere zu prüfen, ob
• der
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
(GoB) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermittelt,
• die
gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen sowie die sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind,
• der Lagebericht im Einklang mit dem
Jahresabschluss steht und
• er insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage der Gemeinde vermittelt.
Die Örtliche Rechnungsprüfung der Stadt
Rheine hat unter Beachtung dieser Maßgaben die Prüfung des
Jahresabschlusses 2021 durchgeführt und die Ergebnisse in dem Prüfbericht
vom 10. August 2022 dargestellt. Die Prüfung des
Jahresabschlusses 2021 und des Lageberichtes in der Fassung vom
25. Juli 2022 hat zu keinen Einwendungen geführt.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am
03. November 2022 die Prüfungsergebnisse der Örtlichen
Rechnungsprüfung erörtert und mit einstimmigem Beschluss unverändert
übernommen. Das Ergebnis der Ausschussberatungen ist in dem beiliegenden
Bericht zusammengefasst.
Dieser
Bericht bildet die Grundlage für die Beschlussempfehlung an den Rat, den
Jahresabschluss 2021 festzustellen und dem Bürgermeister gem.
§ 96 Abs. 1 S. 4 GO NRW Entlastung zu
erteilen.
Neben der
Feststellung des Jahresabschlusses beschließt der Rat nach
§ 96 Abs. 1 S. 2 GO NRW auch über die Verwendung
des Jahresabschlusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Der
Jahresabschluss 2021 schließt wie im Vorjahr mit einem positiven
Jahresergebnis ab und weist einen Überschuss von 4.452.850,18 € aus.
Jahresüberschüsse können laut § 75 Abs. 3 S. 2 GO NRW
der Ausgleichsrücklage zugeführt werden, soweit die allgemeine Rücklage einen
Bestand in Höhe von mindestens drei Prozent der Bilanzsumme des
Jahresabschlusses aufweist.
Die
allgemeine Rücklage weist zum 31. Dezember 2021 einen Bestand in Höhe
von 241.979.359,38 € aus und liegt mit 33,3 % Anteil an der
Bilanzsumme des Jahresabschlusses über der vorgegebenen Grenze, so dass der
Jahresüberschuss 2021 zur Ausgleichsrücklage zugeführt werden kann.
Anlagen:
Anlage 1: Jahresabschluss 2021 der Stadt Rheine (Fassung vom 25. Juli 2022)
Anlage 2: Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses