Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss beschließt die überarbeitete Fassung der dieser Vorlage als Anlage beigefügten Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Rheine.
Begründung:
Anlässe
Umsatzsteuer auf Benutzungsentgelte
Seit dem 1.
Januar 2021 gelten auch für Kommunen für alle steuerbaren und steuerpflichtigen
Leistungen die Vorschriften des Umsatzsteuergesetztes. Davon betroffen waren
auch die anfallenden Benutzungsentgelte für Sportstätten. Eine finanzielle
Mehrbelastung für die Nutzergruppen war mit der Umstellung nicht verbunden, da
die Mehrwertsteuer in den Entgeltsätzen inkludiert wurden. In der
überarbeiteten Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung sind dazu
redaktionelle Anpassungen vorgenommen worden.
Prüfempfehlung der Örtlichen
Rechnungsprüfung
Da es sich bei
der Benutzungs- und Entgeltordnung um eine privatrechtliche Regelung handelt,
ist der teilweise verwandte Begriff „Gebühr“ durch den Begriff „Entgelt“ zu
ersetzen.
Antrag SC Altenrheine
Der SC Altenrheine hat am 25. Februar 2022 in einem Antrag an
die Verwaltung (siehe Anlage) um eine Befreiung von Entgelten bei Nutzung des
Kunstrasens im Jahnstadion gebeten.
Der Antrag
wurde im Arbeitskreis Sport (22.4.2022) beraten. Im Ergebnis wurde dem Verein
mitgeteilt, dass dem Antrag nicht stattgegeben werden kann, da dies gegenüber
anderen Sportvereinen, die für zukünftige Investitionen ebenfalls einzusparende
Entgelte geltend machen könnten, eine Ungleichbehandlung darstellen würde.
Anregung Arbeitskreis Sport
Die Teilnehmenden des o. g. Arbeitskreises Sport haben sich
darüber hinaus dafür ausgesprochen, zum Ende des Jahres die Nutzungsentgelte
generell auf Anpassungen hin zu überprüfen.
Anpassungen
- Die als Anlage beigefügte überarbeitete Fassung enthält insbesondere allgemeine redaktionelle Anpassungen
- Darüber hinaus sind geringfügige Vereinfachungen eingearbeitet worden, die vielfach bereits im Arbeitsalltag praktiziert werden.
- Die Anwendung der Entgeltordnung hat sich in der Praxis grundsätzlich bewährt, sodass aus Sicht der Verwaltung keine weiteren Anpassungen erforderlich sind.
Anlage:
- Antrag SC Altenrheine Nutzungsentgelte
- Synopse Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Rheine