I. Abwägungsbeschluss
II. Offenlegungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
I. Abwägungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).
II. Offenlegungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 352, Kennwort: "Emsauenquartier Kümpers", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Der in der Gemarkung Rheine – Stadt gelegene räumliche Geltungsbereich umfasst ein etwa 12 ha großes Areal und lässt sich in seinen Grenzen wie folgt beschreiben:
· Im Norden markiert die nördliche Grenze des Flurstücks 136 (ehem. Kümpersgelände) der Flur 159 in der Gemarkung Rheine den nördlichen Abschluss.
· Im Osten bildet die Wegeverbindung „Walshagenstraße“ den Abschluss des Plangebiets (konkret verlaufen entlang der östlichen Begrenzung der Flurstücke 44 tlw. (Flur 159), 12, 10 tlw., 16, 178, 179 (alle Flur 160).
· Im Süden verläuft die Grenze entlang des Straßenzuges Bayernstraße (Nordgrenze Fur-stück 506, Flur 161) – Helschenweg (Westgrenze Flurstück 153, Ostgrenze Flurstück 104, beide Flur 160) inklusive der Einmündung in die Walshagenstraße).
· Im Westen endet das Plangbiet an der Ems (jeweils Ostgrenze der Flurstücke 13 Flur 125 und Flurstück 80, Flur 124).
Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.
Begründung:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 352, Kennwort: „Emsauenquartier Kümpers“ wird auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses (vgl. Beschlussvorlage 176/21) vom 12.05.2021 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz als zweistufiges Normverfahren durchgeführt. Wesentliches Ziel der Planung ist es, den im Siedlungsgefüge der Stadt Rheine integrierten Standort baulich zu entwickeln, insbesondere zum Zwecke der Wohnraumversorgung, und ihn zukunftsfähig mit Blick auf die erhaltenswerte Bausubstanz (Spinnerei, ggf. weitere Gebäude) aufzustellen.
Im Bebauungsplanverfahren sind die inhaltlichen Voraussetzungen und Anforderungen bezogen auf die Ziele der Planung und dabei zu berücksichtigende Belange zu prüfen. Parallel zur Aufstellung des gegenständlichen Bebauungsplanes wird die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt (Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB).
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, hat vom 01.06.2021 bis einschließlich 30.06.2021 stattgefunden. Es wurde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Zusätzlich wurden ergänzende öffentliche Beteiligungsangebote in Form von einer frühzeitigen Videokonferenz, in Form einer Postkartenbeteiligung und in Form einer Vor-Ort-Bürgerinformationsveranstaltung sowie zuletzt eines ergänzenden öffentlichen Bürgerforums im nahe dem Plangebiet gelegenen Bürgerhof Schotthock durchgeführt.
Die formelle frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte parallel über einen Monat und wurde auf Bitte eines beteiligten Akteurs bis Ende Juli 2021 verlängert. Mit der Unterrichtung entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB wurden diese zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
Über die während dieser Zeit vorgebrachten, abwägungsrelevanten Stellungnahmen ist zu beraten. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, um danach den Offenlegungsbeschluss zu fassen.
Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind den Ausschnitten aus dem Entwurf des Bebauungsplanes (Anlage 2), den textlichen Festsetzungen (Anlage 3) und der Begründung zu dem Bebauungsplan (Anlage 3) und den ergänzend angefügten Unterlagen zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt sind.
Aktuell werden die Inhalte zum Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages endausgehandelt. Diese werden spätestens bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes verbindlich geregelt.
Der Städtebauliche Vertrag wird insbesondere Regelungen enthalten zu den Themen:
-
Kostenübernahmen
und Zahlungen (Wohnbaulandkonzept, Bekanntmachungskosten, Kosten für besondere
Leistungen der Stadtverwaltung etc.)
-
Reihen-/Abfolge
und Fristen zur Umsetzung der Planung, v. a. auch Priorisierung des Umbaus der
denkmalgeschützten Spinnerei.
-
Verpflichtungen
auf Grundlage des Wohnraumversorgungskonzeptes, v. a. zur Quotierung und
Verteilung des mindestens zehn-prozentigen Anteils öffentlich geförderter
Wohnungsbau, rollstuhlgerechte Wohnungen etc.
-
Zeitgerechte
Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
-
Festlegungen
zum Energiekonzept, v. a. Photovoltaikpflicht
-
Weitergabeverpflichtungen,
Bürgschaften und Vertragsstrafen
Auswirkungen auf den
kommunalen Klimaschutz:
Dem
Klimaschutz wurde bei der Planung wie folgt Rechnung getragen:
·
Bestandteil der
zu erarbeitenden Planunterlagen ist ein Umweltbericht, der
die behandelten umwelt- und klimarelevanten Belange
gesammelt beinhaltet und bewertet.
·
Zur Schonung von
nicht siedlungsintegriert verorteten Außenbereichslagen werden mit dem Entwurf
der Planung derzeit noch unbebaute, nicht versiegelte innerstädtische Flächen
überplant. Dies ermöglicht jedoch eine in den Stadtzusammenhang integrierte z.
T. bereits bauliche geprägte Flächenentwicklung und damit grundsätzlich eine
positive Ausrichtung hinsichtlich einer klimafreundlichen Mobilität.
Die im Abgleich mit den neu / umnutzend ausgewiesenen
Wohnbauflächen erforderlichen Rücknahmen von nicht über den aktuellen Bedarf
abgedeckten Wohnbauflächenreserven erfolgt über die parallele Flächenanpassung
im Flächennutzungsplanänderungsverfahren (vgl. 41. Änderung des
Flächennutzungsplans).
·
Für den Entwurf
zur Planung wurden Vorgaben und Kenndaten für eine angemessene,
standortentsprechende und klimaschonende (Aus-)Nutzung
entwickelt, die insbesondere Fragen des Versiegelungsgrades und der
Freiflächenanteile klären und regeln. Der Versiegelungsgrad der Baugrundstücke
wurde dabei auf das, bezogen auf das städtebauliche Konzept, erkennbar
notwendige Maß beschränkt. Trotz der in Teilbereichen beabsichtigten, weil
flächensparenden baulichen Dichte, soll mit den Festsetzungen ein durchgrüntes
Quartier abgesichert werden (vgl. Festsetzungen zur Tiefgaragenbegrünung,
Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, grüne Einfriedungen).
·
Der in die mit
dem Entwurf verfolgte Entwicklung integrierbare, schützenswerte Altbaumbestand
wird in der Planung soweit möglich und nötig mit den getroffenen Festsetzungen
und Grünzugausweisungen des Bebauungsplanes erhalten und in die Konzeption
eingebunden. Nicht zum Erhalt festgesetzte Bäume und Grünstrukturen unterliegen
der arten- und naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und werden hierüber
berücksichtigt, indem die dort jeweils geregelten Vorgaben (z.B. Ersatz,
Kompensation, Artenschutzrechtmaßnahmen) zum Tragen kommen.
·
Zur
Gewährleistung eines angemessenen, neben den 100-jährigen
Überschwemmungsgebietsflächen auch Extremhochwasser berücksichtigenden,
Hochwasserschutzes wurde der potenzielle Extremhochwasserbereich mit den
Baufeldern ausgespart.
·
Vorbeugender
Überflutungsschutz wurde mit einer Starkregenbetrachtung und einem
rahmengebenden Entwässerungs- wie Retentionsplanungsentwurf berücksichtigt.
·
Weitergehende
Ziele, z.B. Nutzung solarenergetischer Potenziale können und sollen im städtebaulichen
Vertrag gesichert werden.
Anlagen:
Anlage 01: Abwägungsempfehlungen zu den Belangen aus der frühzeitigen Beteiligung
Anlage 02: Städtebaulicher Entwurf
Anlage 03: Auszug aus der Planzeichnung
Anlage 04: Entwurf der textlichen Festsetzungen
Anlage 05: Begründung zum B-Plan-Entwurf
Anlage 06a: Umweltbericht zum B-Plan-Entwurf
Anlage 06b: Anlagen zum Umweltbericht (Artenschutz, Voruntersuchungen Ökon, FFH-Verträglichkeit)
Anlage 06c: Maßnahmenbeschreibung zur externen Ausgleichsfläche
Anlage 07: Verkehrsuntersuchung zur Entwurfsplanung
Anlage 08a: Schalltechnischer Bericht - Verkehrslärm
Anlage 08b: Gutachterlich ergänzende Stellungnahme zum Gewerbelärm
Anlage 09a: Geotechnischer Bericht - Teil 1 Zusammenfassung + Bericht
Anlage 09b: Geotechnischer Bericht - Teil 2-Anlagen 1 – 5
Anlage 09c: Geotechnischer Bericht - Teil 3 - Anlage 6
Anlage 09d: Bewertung der Schutzwürdigkeit des Bodens
Anlage 10: Altlastenuntersuchung
Anlage 11: Grundzüge der Entwässerungstechnischen Erschließung
Anlage 12: Energiekonzept