Neubau Gymnastikraum
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss beschließt, dem TV Jahn-Rheine e. V. eine
Zuwendung in Höhe von maximal 48.570 € zum Neubau einer Gymnastikhalle
gewähren.
Begründung:
§ Gemäß Nr. 4.2.1 der Sportförderrichtlinien
entscheidet ab einer Fördersumme von 6.000 € der Fachausschuss über die
Förderfähigkeit.
§ Eine Antragstellung erfolgte bereits im April 2022.
In der Sitzung des Sportausschusses am 8. Juni wurde ein förderunschädlicher
vorzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt (Vorlage 196/22).
§ Die Maßnahme ist mittlerweile nahezu
abgeschlossen.
§ Informationen über die Gestaltung des Neubaus, zur
Notwendigkeit der Maßnahme und zu den Gesamtkosten können dem als Anlage beigefügten
Antrag entnommen werden.
§ Der Antrag entspricht den allgemeinen
Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien.
§ Im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband wird der
Antrag aus sportfachlicher Sicht befürwortet.
§ Eine Förderung nach Ziffer 4.2.3 (Modernisierung)
der Sportförderrichtlinien wäre wie folgt möglich:
Gesamtkosten (wirtschaftlichste Angebotssumme
aller Gewerke) 161.900 €
Maximalförderung
von 30 % (da Jugendquote über 40 % (45,6 %) 48.570
€
Niedrigere
Gesamtkosten führen zu einer anteilmäßigen Verringerung der Zuwendung.
§ Im regulären Investitionsbudget stehen keine Mittel
mehr zur Verfügung. Allerdings könnte die Zuwendungssumme aus Minderausgaben
der Positionen „Wiederherstellungskosten Kunstrasen Jahnstadion“ und „Unterhaltung
Sportanlagen“ getragen werden.
Anlage: Förderantrag TV Jahn-Rheine Neubau Gymnastikraum