Betreff
Eintragung des ehemaligen Kalksteinbruchs am Waldhügel als Bodendenkmal in die Denkmalliste der Stadt Rheine
Vorlage
319/07
Aktenzeichen
FB 5.6-gr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt die Eintragung des ehemaligen Kalksteinbruchs am Waldhügel (siehe Plan, Anlage 1 zu dieser Vorlage) als Bodendenkmal in die Denkmalliste der Stadt Rheine.


Begründung:

 

Aufgrund des Antrags des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe – Archäologie für Westfalen – vom 15. März 2007 – hier eingegangen am 30. April 2007 – hat der Bau- und Betriebsausschuss in seiner Sitzung am 31. Mai 2007 der Einleitung des Verfahrens gemäß § 3 des Denkmalschutzgesetzes NRW zur Eintragung des ehemaligen Kalksteinbruchs am Waldhügel als Bodendenkmal in die Denkmalliste der Stadt Rheine zugestimmt.

 

Zur Begründung und Feststellung des Denkmalwertes dieser Fläche seitens des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe wird auf die Vorlage Nr. 237/07 verwiesen.

 

Im Rahmen des Verfahrens gemäß § 3 des Denkmalschutzgesetzes NRW wurden neben der Stadt Rheine als alleiniger Eigentümerin dieser Fläche die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Steinfurt, der Förderverein Waldhügel e. V. sowie die Rheinkalk GmbH als unmittelbare Angrenzer beteiligt.

 

Auf Vorschlag der Verwaltung fand am 10. Juli 2007 ein Erörterungsgespräch statt, an dem alle Beteiligten – außer der Rheinkalk GmbH – teilgenommen haben. In diesem Gespräch wurden die Fragen und Bedenken aller Beteiligten erörtert (siehe Anlage 2). Insgesamt kann festgehalten werden, dass keine erheblichen Bedenken seitens der Beteiligten vorgetragen wurden. Auf den Hinweis des Vertreters der Unteren Landschaftsbehörde, dass diese Fläche doch bereits als Naturschutzgebiet geschützt sei, erläuterten die Vertreter der Denkmalbehörden das Verfahren nach dem Denkmalschutzgesetz, wonach bei festgestelltem Denkmalwert eines (Boden-)Denk­mals dieses auch in die Denkmalliste der Stadt einzutragen sei. Dabei ist es unerheblich, ob dieses Objekt bereits einem anderen Schutzstatus unterliegt; dieser verfolgt oft nach der entsprechenden gesetzlichen Regelung völlig andere Schutzzwecke.

 

In der schriftlichen Stellungnahme vom 1. August 2007 hat die Untere Landschaftsbehörde dann noch einmal der Unterschutzstellung dieser Fläche zugestimmt; sie bittet darum sicherzustellen, dass alle bodendenkmalpflegerischen Aktivitäten im Vorfeld mit der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt werden (siehe Anlage 3).

 

Auch die Rheinkalk GmbH hat in ihrer Stellungnahme vom 12. Juli 2007 keine grundsätzlichen Einwendungen gegen die Eintragung des genannten Bereiches als Bodendenkmal erhoben. Sie hat lediglich auf potenzielle Schwierigkeiten, die sich aus der unmittelbaren Nachbarschaft eines genehmigungskonform betriebenen Steinbruchs aus betrieblicher Sicht ergeben können, hingewiesen. Hier handelt es sich insbesondere darum sicherzustellen, dass archäologische Untersuchungen sich auf den Bereich des Bodendenkmals beschränken und unbefugtes Betreten der betrieblichen Anlagen unterbleibt (siehe Anlage 4).

 

Entgegen der Ankündigung in dem Erörterungsgespräch am 11. Juli 2007 hat der Vorsitzende des Fördervereins Waldhügel e. V., Herr Bartsch, am 3. August 2007 darauf hingewiesen, dass er nach dem Ergebnis dieses Erörterungsgespräches nach Rücksprache mit seinen Vorstandskollegen auf eine schriftliche Stellungnahme verzichten möchte, da seitens des Vereins alle Fragen und Bedenken in diesem Termin ausgeräumt worden seien. Seitens des Fördervereins Waldhügel e. V. würden keine Bedenken gegen die Eintragung dieser Fläche als Bodendenkmal geltend gemacht.

 

Insgesamt kann somit festgestellt werden, dass von den am Verfahren Beteiligten keine schwerwiegenden Bedenken gegen die Eintragung dieser Fläche als Bodendenkmal in die Denkmalliste der Stadt Rheine vorgetragen wurden.


Anlagen:

 

Anlage 1:     Planausschnitt

Anlage 2:     Vermerk Erörterungsgespräch vom 10. Juli 2007

Anlage 3:     Schreiben der Unteren Landschaftsbehörde vom 1. August 2007

Anlage 4:     Schreiben der Rheinkalk GmbH vom 12. Juli 2007