Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-,
Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine den als Anlage
beigefügten Stellenplan des Fachbereich 3 – Recht und Ordnung in den
endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2023 zu übernehmen.
Begründung:
1. Beratungsverfahren
Der Entwurf des
Gesamtstellenplans 2023 der Stadt Rheine wurde am 27.09.2022 mit der Vorlage
303/22 dem Rat der Stadt Rheine als Grundlage für die Beratungen in den
Fachausschüssen zur Kenntnis
gegeben.
Die Empfehlungsbeschlüsse
der Fachausschussberatungen zu den Teilstellenplänen der Fach- und
Sonderbereiche sollen dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss (HDF) in der
Sitzung am 20.12.2022 zur Beratung vorgelegt werden. Der HDF richtet auf
Grundlage seines Beratungsergebnisses einen Empfehlungsbeschluss an den Rat.
Dieser wird im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2023 in seiner Sitzung
im Januar 2023 abschließend über den Gesamtstellenplan beschließen.
2. Stellenplan-Entwurf
gem. Rats-Vorlage 303/22 vom 27.09.2022
Der
Stellenplanentwurf des Fachbereich 3 – Recht und Ordnung vom 27.09.2022 enthält
alle Stellenplanänderungen des Jahres 2022 sowie die aus Sicht der Verwaltung
absehbaren notwendigen Änderungen im Jahr 2023.
Verschiebungen
zwischen einzelnen Organisationseinheiten werden nachrichtlich dargestellt.
Im Einzelnen sind
das folgende Änderungen:
Stellenausweitungen |
|||
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Feuerwehr – Vorbeugender Brandschutz im Kreisgebiet Steinfurt |
1,00 |
A11 |
2 |
Bürgerbüro – Produktverantwortlicher |
0,27 |
EG10 |
3 |
Personenstandswesen – Standesbeamter/in |
2,00 |
EG9a |
4 |
Ordnungsamt – Ordnungsangelegenheiten |
0,40 |
EG9a |
5 |
Bürgerbüro – Sachbearbeitung |
0,50 |
EG8 |
6 |
Straßenverkehrsbehörde – Verkehrsüberwachung (ruhender Verkehr) |
1,00 |
EG5 |
|
Summe |
5,17 |
|
Begründungen zu
den Stellenausweitungen:
zu 1: |
Es handelt sich
dabei um eine Stelle, die in Abhängigkeit der Realisierung durch den Kreis
Steinfurt in den Stellenplan 2023 der Feuer- und Rettungswache Rheine
aufgenommen werden soll und durch den Kreis Steinfurt vollumfänglich
refinanziert wird. |
zu 2: |
Das Bürgerbüro
ist aufgrund des hohen Besucheraufkommens eines der Aushängeschilder der
Stadtverwaltung Rheine. Probleme im organisatorischen Ablauf oder in der
Bewältigung der anfallenden Aufgaben, führen demnach aufgrund der
Außenwirkung schnell zu Beschwerden. Somit kommt der Leitungsfunktion im
Bürgerbüro eine besondere Verantwortung zu. Aufgrund eines zunehmenden Organisationsbedarfes im Bürgerbüro
wegen eines erhöhten Publikumsaufkommen sowie einer sich erhöhenden Anzahl an
schwierigeren Fällen, soll die Produktverantwortung nicht länger nur in
Teilzeit, sondern in Vollzeit wahrgenommen werden. Die Corona-Pandemie und
der Ukraine-Krieg haben gezeigt, dass auch im Bereich Bürgerbüro schnell
veränderte Lagen eintreten können, die umsichtiges Handeln oder zügige
Entscheidungen erfordern. Bisher war die Leitung des Bürgerbüros nur in der
Zeit von Montag bis Donnerstagmittag erreichbar. Durch die Aufstockung um 9
Wochenstunden ist der/die Leiter/-in künftig besser in der Lage seine
Kernaufgaben zu erledigen und als Ansprechpartner für Bürger, Mitarbeiter und
Vorgesetzte zur Verfügung zu stehen. Eine Entlastung der Führungskraft,
beispielsweise durch einen Vertreter, ist im Bürgerbüro aufgrund der
Stellenhierarchie nicht vorgesehen. Die anfallenden Leitungsaufgaben können
nicht delegiert werden. |
zu 3: |
Auf Grundlage
der Organisationsuntersuchungen von 2018 und 2021 wurde in 2022 eine
Neuberechnung des aktuellen Stellenbedarfes im Personenstandswesen
durchgeführt, da die Steigerung der Geburtenanzahl aufgrund der Schließung
der Geburtsstation im Klinikum Ibbenbüren 2021 in der vorherigen Berechnung
noch nicht berücksichtigt werden konnte. Im Ergebnis wurde für 2021
rückwirkend anhand der tatsächlichen Fallzahlen ein aktueller Stellenbedarf
von 8,47 Stellen errechnet. Datenbasis für 2022 waren die Ist-Zahlen des
ersten Halbjahres 2022. Anhand der vorliegenden Fallzahlen aus 2022 mit einer
entsprechenden Hochrechnung bis zum Jahresende, ergibt sich aktuell ein
Bedarf von insgesamt 744.140 Jahresarbeitszeitminuten (JAM) für das
Standesamt. Geteilt durch die nach KGSt errechnete Netto-Normalarbeitskraft
im Standesamt (86.050) ergibt sich somit ein Bedarf von gerundet 8,65
Stellen für Standesbeamte. Der Stellenplan 2022 weist für den
Bereich Personenstandswesen aktuell 6,50 Stellen für Standesbeamte aus. Eine
bereits für 2022 zusätzlich angemeldete Standesbeamtenstelle wurde vom Rat
der Stadt Rheine nicht bewilligt. Durch die
gestiegenen Geburtenfallzahlen und die längeren Bearbeitungszeiten aufgrund
eines deutlich erhöhten Ausländeranteils, haben sich mittlerweile Rückstände
und wochenlange Wartezeiten für Terminvergaben im Standesamt ergeben. Die
derzeitige Belastung der Standesbeamten ist sehr hoch (aktuell ca. 450
Überstunden) und die Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger haben aufgrund
der steigenden Wartezeiten stark zugenommen. Erschwerend hinzu kommt eine
Änderung des Personenstandgesetzes zum 01.11.2022. Ab diesem Zeitpunkt soll
die Nacherfassung der Papierregister von Geburts- und Eheregistern in das
elektronische Register verpflichtend werden, sobald der bestehende Eintrag
fortgeführt, eine Auskunft digital erteilt werden soll oder eine Urkunde neu
ausgestellt wird. Dieser zusätzliche eigenständige Beurkundungsvorgang kann
dabei vom bestehenden Eintrag im Papierregister abweichen, darf nur durch
einen Standesbeamten durchgeführt werden und wird die Bearbeitungszeiten für
die nächsten Jahre weiter erhöhen. Als größtes Standesamt und einziges
Geburtsstandesamt hat die Stadt Rheine den höchsten zu bearbeitenden
Datenbestand im Kreis Steinfurt und ist dadurch besonders betroffen. Für den
Stellenplan 2023 werden aus den vorgenannten Gründen zwei zusätzlichen
Stellen im Personenstandswesen angemeldet. |
zu 4: |
Das Ordnungsamt
der Stadt Rheine verfügt gemäß Stellenplan 2022 derzeit über 1,60 Stellen für
den Bereich Allgemeine Sicherheit und Ordnung. Ein kommunaler Ordnungsdienst,
so wie er in vielen vergleichbaren Kommunen vorgehalten wird, besteht in
Rheine nicht. Daher müssen die vorgenannten 1,60 Stellen neben ihren
eigentlichen Aufgaben auch im Außendienst tätig werden, um verschiedene
Kontroll- und Ermittlungstätigkeiten durchzuführen. Die beiden ehemaligen
Mitarbeiter von Safe & Co. (hier: 2,00 Stellen EG5) sind für solche
Außendiensttätigkeiten nicht ausgebildet und können demnach nur unterstützend
eingesetzt werden. Die beiden Marktmeisterinnen (hier: 2,00 Stellen EG9a)
werden für Außendiensttätigkeiten zwar herangezogen, sind aber aufgrund ihrer
eigentlichen Aufgaben (u.a. Planung, Vorbereitung, Durchführung und
Überwachung von Märkten und Kirmesveranstaltungen) nur eingeschränkt
verfügbar. Rheine ist eine
wachsende Stadt und so müssen im Ordnungsamt vor diesem Hintergrund und auch
aufgrund immer neuer Aufgaben (aktuell Corona-Pandemie oder Flüchtlingskrise)
entsprechende Anpassungen vorgenommen werden. Aus der Bürgerschaft kommen in
den letzten Jahren vermehrt Beschwerden und Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten
in unterschiedlichsten Angelegenheiten (u.a. Umweltdelikte,
Lärmbelästigungen, Hundeangelegenheiten sowie Belästigungen durch Bettler
oder aufdringliche Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund). Aktuell
ist das Ordnungsamt der Stadt Rheine nicht mehr in der Lage, alle
Sachverhalte entsprechend zeitgerecht zu prüfen und nachzuverfolgen. Die
Polizei sieht sich in den meisten Fällen nicht zuständig und kann personell
ebenfalls keine Unterstützung leisten. Bei urlaubs- oder krankheitsbedingten
Abwesenheitszeiten der Ordnungsamtsmitarbeiter können demnach so gut wie
keine Außendiensttätigkeiten mehr durchgeführt werden. Für 2023 ist eine
Organisationsuntersuchung im Ordnungsamt vorgesehen. Darin soll u.a. auch die
Aufstellung und der Einsatz eines Kommunalen Ordnungsdienstes geprüft werden. Die Anhebung der
Stellenanteile von 1,60 Stellen um 15,6 Wochenstunden auf 2,00 Stellen soll
die beiden Ordnungsamtsmitarbeiter unterstützen und für eine größere
Flexibilität im Bereich des Ordnungsamtes sorgen. |
zu 5: |
Kinder bis zum
vollendeten 12. Lebensjahr benötigten früher bei Auslandsreisen einen
Kinderreisepass, der bisher sechs Jahre gültig war. Seit dem 01.01.2021 hat
sich diese Gültigkeitsdauer auf nur ein Jahr verringert. Bis einschließlich
2020 ausgestellte Kinderreisepässe behalten zwar ihre ursprüngliche
Gültigkeitsdauer; die Anzahl dieser Langzeitpässe nimmt aber kontinuierlich
von Jahr zu Jahr bis zum Auslaufen der letzten Pässe im Jahr 2025 ab, so dass
zukünftig ab diesem Zeitpunkt alle Kinderreispässe nur noch eine einjährige
Gültigkeit besitzen werden und dementsprechend jährlich zu
erneuern/verlängern sind. Nachdem die allgemeine Reisetätigkeit durch das
Entfallen pandemiebedingter Beschränkungen wieder zu ihrem Normalmaß
zurückgekehrt ist, nimmt die Anzahl der Anträge auf Kinderreisepässe nun
erheblich zu. Wurden beispielsweise im Jahr 2020 nur 568 Kinderreisepässe
(mit 6-jähriger Gültigkeit) ausgestellt, sind es nun allein im ersten
Halbjahr 2022 (bis 30.06.) bereits 1.179. Hochgerechnet ergibt sich für ein
ganzes Jahr 2022 jetzt schon die Anzahl von 2.358 Kinderreisepässe, wobei
diese Zahl zukünftig weiter ansteigen wird, da immer mehr der alten
Langzeitpässe auslaufen und durch jahresaktuelle Kinderreisepässe ersetzt
werden müssen. Die
durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt je Kinderreisepass bei 15 Minuten,
d.h., dass allein für 2022 mit insgesamt etwa 35.370 Jahresarbeitsminuten zu
rechnen ist; mit steigender Tendenz (siehe oben). Dadurch ergibt sich im
Bürgerbüro ein Stellenmehrbedarf in Höhe von 0,50 Stellen. Zusätzlich ergibt
sich derzeit auch eine deutliche Mehrarbeit durch die Anmeldung von
Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine und ein Ende dieser Situation ist aktuell
nicht absehbar. Selbst bei
Wegfall der kriegsbedingten Mehrarbeit wird keine Entlastung eintreten, da
die in den nächsten Jahren weiter steigende Anzahl von auszustellenden
Kinderreisepässen verbleibt. |
zu 6: |
Aktuell verfügt
die Straßenverkehrsbehörde über 2,32 Stellen im Bereich „Überwachung ruhender
Verkehr“. Nach einem tätlichen Angriff auf eine Mitarbeiterin des
Ordnungsamtes im Jahr 2020 wurde entschieden, dass im Außendienst künftig nur
noch 2er-Teams eingesetzt werden. Dadurch soll das Sicherheitsgefühl der
Mitarbeiter gestärkt und die Hemmschwelle für einen möglichen
Angriff/Übergriff durch Dritte erhöht werden. Dies schränkt allerdings den
Operationsradius in der Verkehrsüberwachung ein, so dass Kontrolltätigkeiten
an weniger Standorten oder weniger frequentiert stattfinden. Das
Hauptaugenmerk der Kontrollen liegt dabei auf dem Innenstadtbereich, wodurch
die städtischen Randbezirke weniger oft überprüft werden. Um hier
entgegenzuwirken, sollen zwei zusätzliche „Politessen/Poliboys“ in Teilzeit
mit je 19,5 Wochenstunden eingestellt werden. Die Einstellung
von zusätzlichem Personal in diesem Bereich erfolgt auch mit der Zielsetzung,
zusätzliche Kontrollen zur Aufrechterhaltung der Fahrrad- & Fußgängerfreundlichkeit
im Stadtgebiet durchzuführen. Darüber hinaus kann die vorschriftsmäßige
Nutzung von Behindertenparkplätzen besser überwacht und die Problematik von
zugeparkten Feuerwehrzufahrten gezielter angegangen werden. Anhand der
derzeitigen Einnahmen, welche durch die jeweiligen Verwarn- & Bußgelder
generiert werden, ist davon auszugehen, dass durch die Einstellung weiterer
„Politessen/Poliboys“ keine zusätzlichen Kosten entstehen werden. Die
Jahrespersonalkosten werden voraussichtlich durch die zusätzlich
eingenommenen Verwarn- und Bußgelder gedeckt. |
3. Notwendige Stellenplanänderungen
gegenüber dem Stellenplan-Entwurf gemäß Vorlage 303/22 vom 27.09.2022
Im Rahmen der
Stellenplanberatungen des Haupt-, Digital- und Finanzausschuss als zuständigem
Fachausschuss sind folgende Änderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf vom
27.09.2022 erforderlich:
Stellenausweitungen |
|||
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Feuerwehr – IT-Support/Teiladministration |
2,00 |
EG9b |
|
Summe |
2,00 |
|
Begründungen zu
den Stellenausweitungen:
zu 1: |
Die Feuer- und
Rettungswache (FuRW) Rheine verfügt über eine autarke IT-Infrastruktur, die
nicht an das Netzwerk der Stadt Rheine angebunden ist. Nach einer 2018 extern
durchgeführten Organisationsuntersuchung wurde im Zuge einer umfangreichen
Umstrukturierung der FuRW die Empfehlung umgesetzt, eine Vollzeitstelle im
nichtfeuerwehrtechnischen Dienst zur digitalen Unterstützung einzurichten.
Der Stellenplan 2020 wurde um eine EG10-Stelle erweitert und diese Stelle ist
seit dem 01.04.2021 mit einem erfahrenen IT-Fachinfor-matiker der
Fachrichtung Systemadministration besetzt. Die Nutzung von Synergien mit
der städtischen IT war aufgrund der personellen Auslastung/ Unterbesetzung
der städtischen IT-Abteilung bislang nicht möglich. Die
Aufgabenerfüllung im breiten Spektrum der Feuerwehr-IT kann aufgrund einer
Vielzahl von Faktoren mit der derzeitigen zahlenmäßigen Besetzung nicht
sichergestellt werden. Mit wachsender IT-Infrastruktur bei der Feuerwehr im
Zuge der Digitalisierung hat sich und wird sich auch weiterhin der
Betreuungsbedarf teils deutlich erhöhen. Help-Desk-Tätigkeiten und
First-level-Support verdrängen den originären Kernaufgabenbereich der
besetzten IT-Stelle und aktuell kann immer häufiger nicht mehr agiert, sondern
nur reagiert werden. Wichtige Projekte müssen verschoben werden,
Projektausarbeitungen können nicht ausreichend schnell getätigt werden. Die
Implementierung eines Risikomanagements für die IT-Belange der Feuerwehr ist
nach wie vor ausstehend. Deshalb wurde in
2022 eine Stellenbedarfsanalyse durchgeführt. Im Ergebnis wurde dabei ein
Bedarf von insgesamt 5,20 Stellen festgestellt. Es ist deutlich
geworden, dass hier ein dringender Handlungsbedarf besteht. Daher wird
beantragt, dass zunächst kurzfristig zwei zusätzliche Vollzeitstellen
eines/einer Fachinformatikers/in (FR Systemintegration) der EG 9b TVöD für
die Feuerwehr-IT in den Stellenplan 2023 aufgenommen werden. Perspektivisch
werden für den Stellenplan 2024 weitere Anpassungen erfolgen müssen, um
künftig die Nutzung von Synergien entsprechend voran zu treiben, wie z.B. in
Hinblick auf die Einrichtung eines gemeinsames Rechenzentrums mit städtischer
IT, Schul-IT und Feuerwehr-IT. |
Stellenplanänderungen
in Bezug auf die Wertigkeit |
|||
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Wert alt |
Wert 2023 |
1 |
Rechtsberatung und Rechtsvertretung – juristische Sachbearbeitung |
A13 |
A14 |
Begründungen zu
den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:
zu 1: |
Im Juni 2022 hat
die Stelleninhaberin um die Überprüfung der Dienstpostenbewertung gebeten.
Auf Basis einer aktuellen Stellenbeschreibung erfolgte eine entsprechende
Neubewertung der Stelle „Juristische Sachbearbeitung“ im Produkt
„Rechtsberatung und Rechtsvertretung“. Die Bewertung erfolgte nach dem
Gutachten „Stellenplan-Stellenbewertung“ 7. Auflage 2009 der KGSt. Bei der
Bewertung von Beamtenstellen werden zunächst die Anforderungen jeder Stelle
nach sechs Bewertungsmerkmalen bewertet. Danach wird für jede Stelle eine
Gesamtpunktzahl ermittelt und die Stelle durch die Anwendung der
KGSt-Dienstpostentabelle einer Besoldungsgruppe zugeordnet. Bei der
Ermittlung der Grundlagen für die Stellenbewertung wurde berücksichtigt, dass
die Stadt Rheine mit rd. 80.000 Einwohnern in der Größenklasse 4 (50.000 bis
100.000 Einwohner) einzuordnen ist. Bei Gemeinden der GK4 ist die Stelle
"Juristischer SB" in der Stabsstelle Recht im Ergebnis mit einer
Punktzahl von 604 Punkten der Besoldungsgruppe A14 zugeordnet. Zum gleichen
Ergebnis kam auch die Stellenbewertungskommission der Stadtverwaltung Rheine
in ihrer Sitzung am 25.10.2022. Die Bewertung ist nach § 18
Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) sachgerecht und entspricht im Ergebnis auch
der Musterstelle aus KGSt-Gutachten Stellenplan - Stellenbewertung 1/2009, 7.
Auflage. |
Die finanziellen
Auswirkungen durch die Veränderungen des Stellenplans sind in die Planung der
Personalaufwendungen für das Haushaltsjahr 2023 eingeflossen. Es wird auf die
Vorlage 450/22, Beratung Ergebnis- und Investitionshaushalt 2023 – 2026 des Fachbereich
3 – Recht und Ordnung, verwiesen.
4. Endgültige
Version Fachbereichsstellenplan 2023
Unter
Berücksichtigung aller Änderungen ergibt sich der als Anlage beigefügte
Bereichs- bzw. Produktgruppenstellenplan 2023, der nach Zustimmung durch den Haupt-,
Digital- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 20.12.2022 im Rahmen der
Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Rat der Stadt Rheine im Januar
2023 in den Gesamtstellenplan übernommen werden soll.
Anlage:
Stellenplan 2023, Fachbereich 3 – Recht und Ordnung