Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-,
Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des
Fachbereiches 3 – Recht und Ordnung – mit den Werten aus dem
Haushaltsplanentwurf 2023 unter Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten
Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der
Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr
2023 wurde in der Sitzung des Rates am 27. September 2022 eingebracht.
Der Rat der Stadt
hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023
zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes
(einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der
Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2023 - 2026 wurde den zuständigen
Fachausschüssen übertragen.
Grundlage für die
Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes
ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2023 – 2026.
Diesem Ausschuss
obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine
Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 3 – Recht und Ordnung. Die Etatberatung
hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.
Der vorgelegte
Haushaltsentwurf 2023 weist einen Fehlbetrag von 9,104 Mio. EUR aus. In den
Folgejahren 2024 – 2026 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.
Insgesamt wird
jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer
Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 96,637 Mio. EUR bis zum Ende 2023
gerechnet. Das sind 27,74 % des ursprünglichen Eigenkapitals.
Vor diesem
Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes
sichergestellt werden:
- Es
dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
- Mehraufwendungen/Minderträge
sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
- Sind
sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen
an anderer Stelle ausgeglichen werden.
Die im
Etat-Entwurf für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung – vorgesehenen
Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und
müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst
werden.
A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:
I. Ergebnisplan
Gegenüber dem
Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung – im
Ergebnisplan eine Verschlechterung in Höhe von 147.400 EUR. Folgende Änderungen
sind vorgesehen:
Produktgruppe 33 – Feuerwehr/Rettungsdienst
Aufwendungen:
Vorbehaltlich der
Zustimmung des Rates der Stadt Rheine steigen die Personalaufwendungen aufgrund
der Stellenausweitung um 2,0 Stellen im Bereich der Feuerwehr-IT (siehe dazu
Vorlage 449/22 – Beratung Stellenplan 2023, Fachbereich 3 – Recht und Ordnung)
um 147.400 EUR.
Personalaufwendungen
– BZ 11 |
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
alt |
8.427.302 |
8.686.643 |
8.903.823 |
9.126.462 |
|
neu |
8.574.702 |
8.837.728 |
9.058.685 |
9.285.196 |
|
Verschlechterung |
|
147.400 |
151.085 |
154.862 |
158.734 |
II. Investitionsplan
Gegenüber dem
Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung – im
Investitionsplan eine Verschlechterung in Höhe von 1.459.000 EUR. Folgende
Änderungen sind vorgesehen:
Produktgruppe 33 – Feuerwehr/Rettungsdienst
Bei der Feuerwehr
können im Haushaltsjahr 2022 mehrere Projekte nicht mehr realisiert werden und
sollen aufgrund der geänderten Dienstanweisung zur Übertragung von
Ermächtigungen gemäß § 22 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) im
Haushaltsjahr 2023 neu veranschlagt werden. Die betroffenen Projekte werden
nachfolgend aufgeführt.
Feuerschutzbekleidung:
Für den regelmäßig
stattfindenden und notwendigen Austausch von Feuerschutzbekleidungen der
Feuerwehr sind jährlich 56.000 EUR eingeplant. Darüber hinaus war für 2022 auch
der Austausch der veralteten TH-Bekleidung (Technische Hilfe) für die einzelnen
Löschzüge geplant. Die Finanzierung sollte anhand einer
Ermächtigungsübertragung aus 2021 erfolgen. Aktuell findet hierzu noch eine
Trageversuchsstudie statt, weswegen eine Beschaffung der TH-Bekleidung in 2022
nicht mehr erfolgen wird. Für die gesamte Feuerwehr werden circa 250 Garnituren
benötigt, deren Beschaffung rund 120.000 EUR kosten wird. Der Austausch der
gesamten TH-Bekleidung soll nun über den Zeitraum der nächsten drei Jahre
erfolgen. Daher werden für die Jahre 2023, 2024 und 2025 zusätzlich je 40.000 EUR
veranschlagt. Da die Erteilung des Auftrages für die Gesamtbeschaffung in 2023
vorgesehen ist, soll für die Folgejahre 2024 und 2025 eine
Verpflichtungsermächtigung erteilt werden.
Für den Erwerb
von beweglichem Anlagevermögen – BZ 26 |
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
alt |
56.000 |
56.000 |
56.000 |
56.000 |
|
Projekt
3301-39
|
neu |
96.000 |
96.000 |
96.000 |
56.000 |
Verschlechterung |
|
40.000 |
40.000 |
40.000 |
0 |
EDV-Server:
Für das Jahr 2022
war die Erneuerung des mittlerweile veralteten EDV-Servers der Feuer- und
Rettungswache (FuRW) der Stadt Rheine geplant. Dafür wurden als Projekt 3301-44
„EDV-Server“ bereits 80.000 EUR als Mittel veranschlagt. Aufgrund der
Bearbeitung zahlreicher anderer Projekte kann dieses Projekt in 2022 nicht mehr
wie geplant durchgeführt werden. Aus diesem Grund soll die Beschaffung und
Installation eines neuen EDV-Servers bei der FuRW Rheine in 2023 erfolgen.
Dafür ist eine Neuveranschlagung der benötigten Haushaltsmittel in Höhe von
80.000 EUR für das Haushaltsjahr 2023 notwendig.
Für den Erwerb
von beweglichem Anlagevermögen – BZ 26
|
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
alt |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Projekt 3301-44 |
neu |
80.000 |
0 |
0 |
0 |
Verschlechterung |
|
80.000 |
0 |
0 |
0 |
Feuerwehrfahrzeuge (ELW):
Für 2022 war die
Ersatzbeschaffung von zwei Einsatzleitwagen (ELW) geplant. Dazu wurden Mittel
in Höhe von 480.000 EUR veranschlagt. Die Ausschreibung für die Fahrzeuge ist
bereits vorbereitet, eine Auftragserteilung für 2022 kann allerdings nicht mehr
realisiert werden. Aus diesem Grund sollen die finanziellen Mittel zur
Beschaffung der beiden Fahrzeuge in Höhe von 500.000 EUR für 2023 neu
veranschlagt werden. Berücksichtigt wurde hierbei auch eine allgemeine
Preissteigerung (gestiegene Materialkosten) um 20.000 EUR.
Für den Erwerb
von beweglichem Anlagevermögen – BZ 26
|
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
alt |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Projekt 3301-49 |
neu |
500.000 |
0 |
0 |
0 |
Verschlechterung |
|
500.000 |
0 |
0 |
0 |
Slipanlage Ems:
Die für 2022
geplante Baumaßnahme in Bezug auf die Errichtung einer Slipanlage an der Ems
konnte bisher noch nicht umgesetzt werden. Aktuell ist ein externes Büro mit
der Planung der Anlage beauftragt. Für das Projekt wurden im Haushalt 2022
Mittel in Höhe von 160.000 EUR berücksichtigt. Die Auftragserteilung zum Bau
der Anlage soll 2023 erfolgen. Aus diesem Grund ist eine Neuveranschlagung der
benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 160.000 EUR für das Haushaltsjahr 2023
erforderlich.
Für Baumaßnahmen
– BZ 25
|
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
(sonstige Baumaßnahmen) |
alt |
0 |
0 |
0 |
0 |
Projekt 3301-50 (Kto: 785300) |
neu |
160.000 |
0 |
0 |
0 |
Verschlechterung |
|
160.000 |
0 |
0 |
0 |
Mannschaftstransportfahrzeuge:
Für 2022 war die
Ersatzbeschaffung von Mannschaftstransportfahrzeugen für die einzelnen
Löschzüge der Feuerwehr geplant. Die Beschaffung der sechs Fahrzeuge sollte
dabei in drei verschiedenen Projekten erfolgen (Projekt-Nr. 3301-28, 3301-42
und 3301-53), wofür finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 477.400 EUR
eingeplant wurden. In der Planungsphase seit 2020 wurden rund 80.000 EUR pro
Fahrzeug als Kosten eingeplant. Die Ausschreibung und Bestellung der Fahrzeuge
kann in 2022 nicht mehr realisiert werden. Aktuell wird aufgrund eines
angepassten Anforderungsprofils (Baugleichheit aller Fahrzeuge) und gestiegener
Materialkosten (auch aufgrund des Ukraine-Konfliktes) mit einem Kaufpreis in
Höhe von 91.500 EUR pro Fahrzeug geplant. Aus diesem Grund sollen die
finanziellen Mittel zur Beschaffung der benötigten Fahrzeuge in Höhe von
549.000 EUR als zusammengefasstes Projekt 3301-53 für 2023 neu veranschlagt
werden.
Für den Erwerb
von beweglichem Anlagevermögen – BZ 26 |
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2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
alt |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Projekt 3301-53 |
neu |
549.000 |
0 |
0 |
0 |
Verschlechterung |
|
549.000 |
0 |
0 |
0 |
Notstromanlage GE FwGH Elte u. Mesum:
Für 2022 sollten
die Feuerwehrgerätehäuser in Elte und Mesum jeweils mit einem festverbauten
Notstromaggregat ausgestattet werden. Dazu wurden für 2022 finanzielle Mittel
in Höhe von 180.000 EUR veranschlagt. Teil-Aufträge in Höhe von 50.000 EUR
wurden in 2022 bereits erteilt. Für 2023 sind weitere notwendige Maßnahmen für
die Inbetriebnahme und weitere Nutzung der Geräte erforderlich. Aus diesem
Grund ist eine Neuveranschlagung der dafür benötigten Haushaltsmittel in Höhe
von 130.000 EUR für das Haushaltsjahr 2023 erforderlich.
Für den Erwerb
von beweglichem Anlagevermögen – BZ 26
|
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2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
alt |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Projekt 3301-55 |
neu |
130.000 |
0 |
0 |
0 |
Verschlechterung |
|
130.000 |
0 |
0 |
0 |
In den
vorgenannten Änderungen sind auch die Neuveranschlagungen aufgrund der
geänderten Dienstanweisung zur Übertragung von Ermächtigungen gemäß § 22
Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) enthalten. Ein wesentliches Element
der neuen Regelung ist die Prüfung der Notwendigkeit von
Ermächtigungsübertragungen oder alternativ die Neuveranschlagung von Mitteln im
Haushaltsplan des Folgejahres. Da die neuen Regelungen bereits ab dem
Haushaltsjahr 2022 umgesetzt werden, ist die Neuveranschlagung von nicht bzw.
nicht vollständig in Anspruch genommenen Haushaltsmitteln zu prüfen.
B) Coronabedingte Belastungen
Zur Entlastung der
Kommunen hat der Landtag im September 2020 das Gesetz zur Isolierung der aus
der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und
zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit (NKF-CIG) beschlossen, wonach
eine Isolierung der coronabedingten Belastungen für die Haushaltsjahre 2020 und
2021 möglich ist.
Zwischenzeitlich
hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD)
Anfang September 2022 für die Verlängerung des NKF-CIG einen entsprechenden
Gesetzesentwurf eingebracht. Danach ist die Nebenrechnung der coronabedingten
Belastungen mit der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 fortzuschreiben.
Folglich sind auch in 2023 alle coronabedingten Belastungen zu ermitteln und
darzustellen.
Gegenüber dem
Haushaltsplanentwurf 2023 sind für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung –
keine Änderungen von coronabedingten Belastungen festzustellen.
C) Belastungen durch den Ukraine-Krieg
In dem
vorgenannten Gesetzesentwurf zur Verlängerung des NKF-CIG hat das MHKBD
gleichzeitig auch eine Isolierungsmöglichkeit für Belastungen durch den
Ukraine-Krieg angeregt. Auf Grundlage dieser Ankündigung hat die
Bezirksregierung Münster umgehend eine Rundverfügung erlassen, wonach die
angekündigten Regelungen bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 zu
berücksichtigen sind.
Gegenüber dem
Haushaltsplanentwurf 2023 sind für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung –
keine Änderungen von Belastungen aus dem Ukraine-Krieg festzustellen.