Herr Schröer verweist auf die zu dieser Maßnahme eingegangene Eingabe des Herrn M. und gibt Erläuterungen. Zusätzlich verliest er ein Schreiben der CDU-Fraktion zu dieser Thematik.


Herr Schröer geht auf die o. gestellten Fragen ein und verweist in diesem Zusammenhang auch auf den Verkehrsentwicklungsplan, der schon vor etlichen Jahren für die Stadt Rheine erstellt wurde. Nach diesem Verkehrsentwicklungsplan ist vorgesehen, an Hauptverkehrsstraßen Radwege anzulegen. Beim Konrad-Adenauer-Ring handelt es sich um eine Hauptverkehrsstraße. Er gibt einige Erläuterungen zur „Geschichte“ des Radweges entlang des Konrad-Adenauer-Ringes und zur erstellten Planung für den anstehenden Ausbau.

 

Nachdem seitens der Verwaltung einige noch offene  Fragen zur Umsetzung und zu den zu verwendenden Materialien beantwortet wurden, betonen alle Fraktionen im Ausschuss ihre Zustimmung zu dieser Maßnahme.


Beschluss:

 

Zu I:   Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anre-

           gungen und Bedenken

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

Zu II:     Bauprogramm

 

Der Bauausschuss beschließt das nachfolgende Bauprogramm für den Ausbau des „Konrad-Adenauer-Ringes“ von Lingener Damm bis Friedrich-Ebert-Ring:

 

A.       Konrad-Adenauer-Ring

 

Es ist ein Ausbau im Trennungsprinzip vorgesehen.

 

a)  Fahrbahn

è     Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 6,5 m und einer Aufweitung der Fahrbahn in den Abbiegespuren um 3,25 m bzw. 3,50 m

 

b)  Parken

è     Herstellung eines nördlich gelegenen Parkstreifens in Asphaltbauweise mit Unterbau in Längsaufstellung mit einer Breite von 2,0 m mit der Markierung der einzelnen Parkstände

 

c)   Begrünung

è     Anlegen von Grünflächen an der Einmündung des Friedrich-Ebert-Ringes und in den Überschreithilfen mit Unterpflanzung

 

d)  Radweg

è     Pflasterung von beidseitigen Radwegen in rotem Betonsteinpflaster mit Unterbau in einer Breite von 1,0 m

 

e)  Sicherheitsstreifen

è     Pflasterung von Sicherheitsstreifen in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau in einer Breite von 0,5 m bzw. 0,75 m in den Bereichen der Parkstreifen

 

f)    Gehweg

è     Pflasterung von beidseitigen Gehwegen in einer Breite von mindesten 1,00 m plattiert mit grauen Betonsteinplatten, die Zufahrten zu den Grundstücken gepflastert in grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

g)  Entwässerung

è     Herstellung von 30 cm breiten Entwässerungsrinnen  

è     Einbau von Straßenabläufen mit Anschluss an die vorhandene Kanalisation

 

h)  Straßenbeleuchtung

è     Aufstellen von NAV-Leuchten (gelbliches Licht) mit einer Lichtpunkthöhe von ca. 8 m

 


Abstimmungsergebnis:        einstimmig