Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

I/A/3365


Beschluss:

 

In der Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigungsgebühren des Jahres 2007 ist ein einheitlicher öffentlicher Anteil in Höhe von 10 % der Kosten zu berücksichtigen.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig