Tonbandfundstelle: I/A/0603

 

Herr Dr. Kratzsch macht Ausführungen zur Vorlage und verweist auf einen Vermerk des städtischen Planungsamtes bzgl. einer redaktionellen Änderung. Der Vermerk ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.

 

Herr Löcken verweist die Ausführungen auf Seite 34 der Begründung zum Bebauungsplan zu Ersatzanpflanzungen. Er betont, dass die SPD-Fraktion eine Gesamtplanung für die Anpflanzungen wünsche.

 

Herr Kotte erklärt für die CDU-Fraktion, dass diese grundsätzlich mit den Ausführungen in der Vorlage einverstanden sei. Er verweist auf unterschiedliche Angaben zur Anzahl der zu errichtenden Stellplätze innerhalb der Vorlage. Weiter verweist er auf die Wichtigkeit einer guten städtebaulichen Gestaltung des zu errichtenden Komplexes.

 

Herr Dr. Kratzsch führt aus, dass er erwarte, dass die Gestaltung der Bebauung entsprechend der vorgelegten Planungen ausgeführt werde. Einfluss nehmen könne die Verwaltung auf die Gestaltungsplanung nicht, bisher habe sich der Wohnungsverein immer an getroffene Absprachen gehalten. Seinen Informationen zufolge seien die Fördermittel zum Bau der Wohnungen bereits bereitgestellt worden. Herr Dr. Kratzsch macht deutlich, dass die Entscheidung über die Mieter der einzelnen Ladenlokale allein beim Investor liege und dass die Stadt Rheine darauf keinen Einfluss nehmen könne.

 

Herr Teichler beantwortet anhand der Ausführungen in der Vorlage die Frage des Herrn Kotte bezüglich der Stellplätze. Insgesamt seien für dieses Projekt 98 Stellplätze vorgesehen.

 

Herr Kotte bittet die Verwaltung, für eine einvernehmliche Regelung zum Auszug der letzten Mieter in den abzureißenden Gebäuden zu sorgen.

 

Herr Dr. Kratzsch informiert, dass zwischenzeitlich eine Einigung der Mieter mit dem Wohnungsverein erzielt werden konnte.

 

Herr Dewenter macht deutlich, dass seinerseits mit der Firma K & K als potentiell interessiertem Mieter lediglich über einige Anregungen zur Gestaltung des Parkplatzes und der Verkehrsführung gesprochen worden sei. Diese Anregungen seien in der Planung berücksichtigt worden.

 

Herr Willems fragt, ob die Planung zur Fassadengestaltung im Stadtentwicklungsausschuss oder im Bau- und Betriebsausschuss vorgestellt werde.

 

Herr Dr. Kratzsch antwortet, dass über die Fassadengestaltung im Rahmen der Entscheidung über den Bauantrag seitens der Bauordnung aufgrund der Festsetzungen im Bebauungsplan entschieden werde. Er erklärt, dass er den Architekten bitten werde, schon im Vorfeld zur Entscheidung über den Bauantrag Ausführungen zur Fassadenplanung vorzulegen.

 

Herr Niehues bittet um Vorstellung der Ausführungsplanung zur Fassade, sobald diese der Verwaltung vorliegt.

 


Beschluss:

 

I.         Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger

         öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

II.     Bestätigung der Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses

          "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschus­ses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und bestätigt diese.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

III.    Feststellungsbeschluss nebst Begründung

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: „Neue Mitte Dorenkamp“, nebst Begründung.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig