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Herr Schröer verweist auf die Stellungnahme der Verwaltung zu der Bürgereingabe und erläutert, dass in Abstimmung mit der Bezirksregierung der Gehweg um wenige Meter verbreitert wird, und zwei Parkbuchten vor dem Haus 294 reduziert und an anderer Stelle platziert werden.

 

 

Stellungnahme zur Eingabe eines Anliegers am Konrad-Adenauer-Ring vom 05.02.2012:

 

Mit der Bezirksregierung Münster wurde am 07.02 2012 bezüglich der Radwegeführung am Konrad-Adenauer-Ring telefonisch folgendes besprochen:

Die Bezirksregierung sprach sich eindeutig gegen den Ankauf des Grundstücks aus.

Einer Förderung der nachträglichen Kosten durch Abbruch und Grunderwerb würde seitens der Bezirksregierung nicht stattgegeben.

Eine Prüfung erfolgt hier neben den technischen auch immer nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Eine wirtschaftlich und technisch befriedigende Lösung ist mit der vorgelegten Planung erfolgt. Der Gehweg wird an der betreffenden Stelle von 0,75 m auf 2,70 m aufgeweitet und entspricht damit dort weit mehr der RAST-06 als ein Gehweg von 1,38 m, wie er entsteht, wenn man durch den Ankauf der Fläche (ca. 4 m²) eine Egalisierung der Grenzlinie durchführt.

Der Wegfall der beiden Parkstände ist aus der Sicht der Bezirksregierung vertretbar und dem Ankauf des Grundstücks vorzuziehen. Die Kompensation der entfallenden Parkstände durch die 3 entstehenden (Wegfall der Bushaltestelle) wird begrüßt.

 

 

Der oben erwähnte Flächenankauf von 4 m² entspricht 1 % der gesamten Grundstücksfläche (431m²).

Sollte der Radweg gradlinig weitergeführt werden und der Gehweg auf 2,50 m verbreitert werden, werden 32 m² Grundstücksfläche benötigt. Dies entspricht einem Wert von 7,4 %  der Geasmtfläche.

Die Grenzlinie entlang des Konrad-Adenauer-Ringes wird dann nicht mehr eingehalten. Es entsteht eine Ausbuchtung. Auch eine solche Ausbuchtung könnte als städtebaulicher Missstand angesehen werden.

 

 

Von der optimierten Nachverdichtung der nördlich gelegen Grundstücke sind lt. Bebauungsplan Nr. 90 „ Konrad-Adenauer-Ring – Overbergstraße“ 3 Grundstücke betroffen. Es wurde damals festgelegt, dass bei einer Teilung des Grundstückes Reinhildisweg 10 (176) die Erschließung ebenfalls vom Reinhildisweg zu erfolgen hat.

Das bereits ausparzellierte Grundstück 1142 (vom Grundstück Overbregstraße 10, 1143) ist bereits bebaut und wird ebenfalls vom Reinhildisweg aus erschlossen.

Es verbleibt allein die Erschließung des eventuell zu teilenden Grundstücks Overbergstraße 74 (34).

Der 4. Bereich (Teilung und Bebauung der Grundstücke 1136 bis 1139) kann von dem Grundstück des Anliegers aus nicht erschlossen werden.

Die Erschließung eines einzelnen Grundstücks rechtfertigt nicht den Ankauf eines Grundstücks durch die Stadt Rheine. Die Erschließung muss jeweils durch den Eigentümer sichergestellt werden.

 

 

 

 

Silke Schwietert

Technische Beriebe Rheine

 

 

Die Verwaltung empfehle daher die vorgelegte Planung wie in der Vorlage dargestellt zu beschließen.

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt den geänderten Ausbauentwurf "Konrad-Adenauer-Ringes" (L593) von Lingener Damm bis Friedrich-Ebert-Ring zur Kenntnis und beschließt den Ausbauplan in der vorgelegten Form umzusetzen.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig