Sitzung: 09.02.2012 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 095/12
00:24:30
Herr Schröer verweist auf die Stellungnahme
der Verwaltung zu der Bürgereingabe und erläutert, dass in Abstimmung mit der
Bezirksregierung der Gehweg um wenige Meter verbreitert wird, und zwei
Parkbuchten vor dem Haus 294 reduziert und an anderer Stelle platziert werden.
Stellungnahme zur Eingabe eines Anliegers am
Konrad-Adenauer-Ring vom 05.02.2012:
Mit der
Bezirksregierung Münster wurde am 07.02 2012 bezüglich der Radwegeführung am
Konrad-Adenauer-Ring telefonisch folgendes besprochen:
Die Bezirksregierung
sprach sich eindeutig gegen den Ankauf des Grundstücks aus.
Einer Förderung der
nachträglichen Kosten durch Abbruch und Grunderwerb würde seitens der
Bezirksregierung nicht stattgegeben.
Eine Prüfung erfolgt
hier neben den technischen auch immer nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Eine wirtschaftlich
und technisch befriedigende Lösung ist mit der vorgelegten Planung erfolgt. Der
Gehweg wird an der betreffenden Stelle von 0,75 m auf 2,70 m aufgeweitet und
entspricht damit dort weit mehr der RAST-06 als ein Gehweg von 1,38 m, wie er
entsteht, wenn man durch den Ankauf der Fläche (ca. 4 m²) eine Egalisierung der
Grenzlinie durchführt.
Der Wegfall der
beiden Parkstände ist aus der Sicht der Bezirksregierung vertretbar und dem
Ankauf des Grundstücks vorzuziehen. Die Kompensation der entfallenden
Parkstände durch die 3 entstehenden (Wegfall der Bushaltestelle) wird begrüßt.
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Der oben erwähnte
Flächenankauf von 4 m² entspricht 1 % der gesamten Grundstücksfläche (431m²).
Sollte der Radweg
gradlinig weitergeführt werden und der Gehweg auf 2,50 m verbreitert werden,
werden 32 m² Grundstücksfläche benötigt. Dies entspricht einem Wert von 7,4
% der Geasmtfläche.
Die Grenzlinie
entlang des Konrad-Adenauer-Ringes wird dann nicht mehr eingehalten. Es
entsteht eine Ausbuchtung. Auch eine solche Ausbuchtung könnte als städtebaulicher
Missstand angesehen werden.
Von der optimierten
Nachverdichtung der nördlich gelegen Grundstücke sind lt. Bebauungsplan Nr. 90
„ Konrad-Adenauer-Ring – Overbergstraße“ 3 Grundstücke betroffen. Es wurde
damals festgelegt, dass bei einer Teilung des Grundstückes Reinhildisweg 10
(176) die Erschließung ebenfalls vom Reinhildisweg zu erfolgen hat.
Das bereits
ausparzellierte Grundstück 1142 (vom Grundstück Overbregstraße 10, 1143) ist
bereits bebaut und wird ebenfalls vom Reinhildisweg aus erschlossen.
Es verbleibt allein
die Erschließung des eventuell zu teilenden Grundstücks Overbergstraße 74 (34).
Der 4. Bereich
(Teilung und Bebauung der Grundstücke 1136 bis 1139) kann von dem Grundstück
des Anliegers aus nicht erschlossen werden.
Die Erschließung
eines einzelnen Grundstücks rechtfertigt nicht den Ankauf eines Grundstücks
durch die Stadt Rheine. Die Erschließung muss jeweils durch den Eigentümer
sichergestellt werden.
Silke Schwietert
Technische Beriebe Rheine
Die Verwaltung empfehle daher die vorgelegte
Planung wie in der Vorlage dargestellt zu beschließen.
Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt den geänderten Ausbauentwurf "Konrad-Adenauer-Ringes" (L593) von Lingener Damm bis Friedrich-Ebert-Ring zur Kenntnis und beschließt den Ausbauplan in der vorgelegten Form umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â einstimmig