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Die Mitglieder der einzelnen Fraktionen danken der Verwaltung für die schnelle Umsetzung und begrüßen die Entwicklung des Gebietes.

 


Beschluss:

 

I.       Änderungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 den Bebauungsplan Nr. 254, Kennwort: "Gewerbegebiet am Burgsteinfurter Damm", der Stadt Rheine zu ändern und zu ergänzen.

 

Die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 254, Kennwort: "Gewerbegebiet am Burgsteinfurter Damm", der Stadt Rheine bezieht sich auf das Flurstück 409, Flur 20, Gemarkung Rheine-Mesum und befindet sich südlich des Burgsteinfurter Dammes und östlich der Upmannstraße im Stadtteil Rheine-Mesum.

 

Das Flurstück 409 ist derzeit belegt mit den vorhandenen Betriebsgebäuden der Verpackungsmaschinen GmbH & Co. KG sowie den südöstlich gelegenen Mischwaldflächen.

 

II.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 254, Kennwort: "Gewerbegebiet am Burgsteinfurter Damm", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.