Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

I/B/2029

 

Frau Overesch fragt nach warum die Berechnung der Folgekosten so hoch seien.

 

Herr Schröer sagt zu, dass Herr Forstmann zu gegebener Zeit das System der Folgekostenberechnung im Ausschuss vorstellen werde.

 


Beschluss:

 

 

Zu I:  Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II:          Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau des nördlichen Gehweges an der Wischmannstraße:

 

a)                    Gehweg:

 

Herstellung eines Gehweges in einer Breite von 2,50 m bis 3,50 m grundsätzlich mit grauen Betonsteinplatten 25/25/8 cm, im Bereich privater Zufahrten mit grauem Betonsteinpflaster 20/10/8 cm.

 

Vor der Herstellung des Gehweges erfolgen ein Rückbau des bereichsweise vorhandenen Schrammbordes und ein Ersatz durch einen Rundbord.

 

Private Befestigungen auf der öffentlichen Fläche sind vorab zurückzubauen.

 

 

b)                    Entwässerung:

 

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsflächen erfolgt über die bereits vorhandenen 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Abläufen, die an die vorhandene Kanalisation angeschlossen sind.

 

 

c)                    Beleuchtung:

 

Entlang des bestehenden südlichen Gehweges sind Seitenaufsatzleuchten LSS 151-2/2 x 11 Watt mit einer Lichtpunkthöhe von 4,00 m vorhanden. Der herzustellende nördliche Gehweg wird durch die vorhandenen Leuchtenstandorte ausreichend ausgeleuchtet.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig