Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

 

Herr Schröer weist darauf hin, dass es in den Richtlinien noch zwei kleine redaktionelle Änderungen gebe, die dem Protokoll beigefügt und zur Ratssitzung geändert werden. Er weist anhand der Präsentation auf die Änderungen hin.

 

 

 

 

 

 

Zum Tagesordnungspunkt wurde Frau Weber von der Anwaltskanzlei pwc eingeladen.

 

Zur Einführung erklärt Herr Schröer, dass sich das ÖPNV-Gesetz über die Gewährung von Zuwendungen für den öffentlichen Personennahverkehr geändert habe. Die Stadt Rheine erhalte für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr zum einen eine jährliche Ausbildungsverkehrpauschale gem. § 11 a ÖPNVG, zusätzlich aber auch eine Pauschale aus Mitteln nach dem Regionalisierungsgesetz des Bundes (ehemals Fahrzeugförderung) gem. § 11 (2) ÖPNVG NRW.

 

Frau Weber von der beratenden Anwaltskanzlei pwc, erläutert kurz das Verfahren zur Verwendung der o.g. Pauschale. Sie bezieht sich auf die neuen Änderungen und erklärt, dass 80 % der Pauschale verpflichtend an die Verkehrsunternehmen weiterzuleiten seien. Für die restlichen 20 % gebe es einen Ermessensspielraum für die Weiterleitung. In den Punkten 3.1 – 3.3 ist der Rahmen für die Weiterleitung der Mittel festgeschrieben und dargestellt.

Sie weist besonders auf die Anlagen 1 und 2 der Vorlage hin, in denen beispielhaft die möglichen Fördermaßnahmen aufgeführt sind. Der Bauausschuss werde jährlich in Abstimmung mit dem Beirat Verkehr der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH beschließen, welcher Förderbedarf für die jeweiligen Fördermaßnahmen zur Verfügung gestellt werde.

 

Herr Brauer dankt Frau Weber für ihre Ausführungen.

 

Herr Hagemeier fragt an, ob die Richtlinie mit allen Beteiligten abgestimmt worden sei.

 

Herr Schröer erklärt, dass der Rat das zuständige Gremium für die Abstimmung sei. Es sei ihm sehr wohl bekannt, dass Verkehrsunternehmen andere Ansätze und Meinungen zur Verwendung der ÖPNV-Pauschale hätten. Die Richtlinie der Stadt Rheine solle einen qualitativ hochwertigen ÖPNV gewährleisten. Es sei bewusst keine Fahrzeugförderung vorgesehen. Diese müssten die Verkehrsunternehmen in ihre Einheitspreise einrechnen. Bei Fördermaßnahmen im Straßenbau würden auch keine Bagger gefördert.

 

Herr Hagemeier teilt vorab mit, dass die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag folgen werde.

 

Herr Wilp – Vorsitzender vom Beirat Verkehr – erklärt, dass der Bauausschuss das Gremium der Mittelvergabe und der Beirat Verkehr der Stadtwerke Rheine die Stelle sei, wo der öffentliche Personennahverkehr organisiert werde. Er möchte wissen, ob die Größenordnung für 2012/13 schon feststehe.

 

Herr Schröer verweist auf die Vorlage, die im Ergebnisplan für das Jahr 2013  200.000 Euro ausweise. Die genauen Zahlen würden dem Protokoll beigefügt.

 

 

Herr Brauer übergibt zwecks Abstimmung das Wort an Herrn Wilp – Vorsitzender Beirat Verkehr.

 

Herr Wilp lässt den Beirat Verkehr über den Beschlussvorschlag abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis Beirat Verkehr:              einstimmig

 

 

Herr Brauer lässt den Bauausschuss über die Beschlussvorlage abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis Bauausschuss:               einstimmig

 

 

Herr Brauer und Herr Wilp danken den Mitgliedern des Beirats Verkehr für ihr Erscheinen.

 

Herr Brauer weist auf eine gemeinsame Sitzung am 18.04.2013 hin und verabschiedet den Beirat Verkehr.

 

 

 

 


Beschluss:

 

1.       Der Beirat „Verkehr“ der Verkehrsgesellschaft Rheine stimmt der als Anlage I beigefügten Richtlinie sowie den Anlagen der Richtlinie (Anlage II) zu.

 

2.       Der Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage I beigefügte Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Zwecke des öffentlichen Personennahverkehrs gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW und die Anlagen der Richtlinie (Anlage II).

 

 


Abstimmungsergebnis Beirat Verkehr:           einstimmig

 

Abstimmungsergebnis Bauausschuss:            einstimmig