Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2, Enthaltungen: 1

1:29:50

 

Herr Hachmann erklärt, dass Einsparungen alleine das Finanzdefizit der Stadt Rheine nicht lösen könnten. Die Hälfte der Mehreinnahmen aus einer Hebesatzerhöhung müsste außerdem direkt wieder für die Erhöhung der Kreisumlage, die für die Stadt Rheine Mehrausgaben i. H. v. 1,7 Mio. Euro bedeute, aufgewendet werden. Obwohl Steuererhöhungen ein nachgelagertes Mittel seien, müsste man dieses schon jetzt anwenden, um eine Nachsendung von Steuersatzfestsetzungsbescheiden zu verhindern. Unter diesen Gesichtspunkten hätten die Fraktionen CDU und Die Grünen den dieser Vorlage zu Grunde liegenden Antrag formuliert.

 

Die SPD-Fraktion stimmt dem Antrag zu.

 

Frau Floyd-Wenke erklärt, dass die Fraktion Die Linke den Antrag ablehnen werde, da dieser die Konkurrenz unter den Kommunen fördern und die Bürger zu sehr belasten würde.

 

Die Fraktion Alternative für Rheine enthält sich der Stimme, da laut Herrn Ortel der Zeitpunkt der Steuererhöhungen verfrüht gewählt sei. Außerdem sollte eine entsprechende Berechnung des Kämmerers dabei helfen zu entscheiden, ob nicht auch eine Hebesatzerhöhung in kleinerem Maße zweckmäßig wäre.

 

Herr Hachmann entgegnet, dass bei der Höhe des vorliegenden Haushaltsdefizites auch stärkere Steuererhöhungen zweckmäßig wären, da der Haushaltsausgleich ohnehin nicht kurzfristig erreicht werden könne und man mit höheren Einnahmen diesem Zustand zumindest schneller nahekommen würde.

 

Herr Brunsch gibt an, dass zunächst Einsparpotenziale der städtischen Töchter genutzt werden müssten und eine Steuererhöhung diesen Ausmaßes zu Verlusten bei der ohnehin schon schwachen Kaufkraft führen werde. Der Antrag werde daher von der FDP-Fraktion abgelehnt.


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Rheine (Hebesatzsatzung, Anlage 1 der Vorlage).


Abstimmungsergebnis:           17 Ja-Stimmen

                                               2 Nein-Stimmen

                                               1 Enthaltung