Beratungsergebnis: geändert beschlossen

00:02:28

 

Herr Remke begrüßt Frau Wendt-Salmhofer vom Büro pbr und Frau Wolf vom Büro wbp, die nachfolgend die Entwurfsplanung und das Finanzierungskonzept für den ZOB Matthiasstraße anhand einer Präsentation erläutern.

 

Frau Wendt-Salmhofer weist zum Schluss des Vortrages darauf hin, dass man zum jetzigen Zeitpunkt am Ende der Entwurfsplanung sei. Es seien weitere Abstimmungen im Konzept erfolgt, wobei mit den Leitungsträgern (EWR, Telekom usw.) alle Belange abstimmt werden konnten. Sie erläutert, dass der ZOB Rheine ohnehin bis zum Jahr 2022 aufgrund von gesetzlichen Vorgaben behindertengerecht umgebaut werden müsse und dann ohnehin Kosten für diese Sanierungsmaßnahme in Höhe von 455.000,00 € (Folien aus der Präsentation vom 20.11.2014 am Ende des Textes) entstehen würden.

 

Frau Wolf möchte zudem daran erinnern, dass man über die geförderte Maßnahme „Neubau ZOB“ die behindertengerechte Sanierung dazu bekäme.

 

Herr Remke dankt für die Ausführungen und leitet zur Diskussion über.

 

Herr Schröer erklärt, dass die Finanzierung des ZOB ein großes Thema und das größte Projekt aus dem Rahmenplan Innenstadt sei. In der Ratssitzung am 16.12.2014 sei der ZOB unter dem TOP „Rahmenplan Innenstadt“ Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung gewesen. Hier sei auch der erforderliche Eigenanteil Bestandteil der Vorlage gewesen und entsprechend veranschlagt worden. Er weist darauf hin, dass auf eine Förderung von 90 % hingewiesen wurde, die immer in Abhängigkeit von Förderobergrenzen bzw. förderfähigen Kosten gesehen werden musste. Diese Förderung resultiere aus dem GVFG-Förderprogramm/Entflechtungsgesetz. Die Förderobergrenze errechne sich aus der Anzahl der Busstellplätze. Ihm sei bekannt, dass es im Vorfeld Missverständnisse bezüglich des Kostenanteils der Stadt gegeben habe, allerdings sei in keiner Vorlage und Niederschrift Kosten in Höhe von nur 500.000,00 € erwähnt worden. Es sei immer um einen Eigenanteil von 1,2 Mio € gegangen, welcher auch in der letzten Ratsvorlage bzw. Bauausschussvorlage dargestellt worden sei. Dieser Eigenanteil in Höhe von 1,2 Mio € habe immer festgestanden. Weiter erläutert Herr Schröer, dass es im Januar 2015 ein Problem mit dem GVFG-Fördergeber bezüglich der Kostenübernahme für das Dach des ZOB gegeben habe. Man musste leider hinnehmen, dass das Dach aus GVFG-Mittel nicht außerhalb der Förderobergrenzen gefördert werden konnte, habe aber durch intensive Gespräche mit beiden Fördergebern ereicht, dass der Fördergeber der Städtebauförderung all die Kosten mit einbeziehen werde, die aus GVFG-Mitteln nicht gefördert werden können. Aus diesem Grund konnte sogar eine Reduzierung des Kostenanteils auf 995.000,00 € erreicht werden. Herr Schröer weist darauf hin, dass auf dieser Grundlage der Förderantrag bei der Städtebauförderung gestellt worden sei, sodass im April dieses Jahres der hierauf abgestimmte Antrag auf GVFG-Mitteln gestellt werden müsse.

Herr Schröer möchte nochmals darauf hinweisen, dass der Neubau des Busbahnhofes eine einmalige Chance für die Stadt Rheine sei, da das GVFG-Programm auslaufe und nicht wieder neu aufgelegt werde. Wenn dieses Projekt nicht durchgeführt werden sollte, fällt hiermit das größte Projekt aus dem Rahmenplan Innenstadt heraus, wobei dann die Gefahr bestehe, dass dann die Bezirksregierung als Zuschussgeber keine Grundlage mehr für eine Städtebauförderung sehe.

 

Herr Remke bittet um Diskussionsbeiträge zur Entwurfsplanung.

 

Herr Kölker weist darauf hin, dass die geplanten 20 Fahrradstellplätze im Eingang der Fußgängerzone, in keinster Weise an dieser Stelle ausreichen werden. Er möchte darum bitten, die Möglichkeit für mehr Stellplätze zu prüfen.

 

Frau Wendt-Salmhofer erklärt, dass Wildwuchs natürlich nicht wünschenswert und die Größe des Fahrradstellplatzes noch offen sei.

 

Herr Siegler teilt mit, dass die AfR der Meinung sei, dass eine Stellplatzanlage am Ende der Matthiasstraße nicht zentral genug liege und somit auch von Radfahrern wenig genutzt werde. Er sehe diese Stellplatzanlage als Fehlinvestition an. Radfahrer sollten aus seiner Sicht nach modernen Konzepten als Verkehrsteilnehmer behandelt werden. Man sollte alles Mögliche tun, um den Radfahrverkehr in der Stadt zu fördern. Es werde eine Abstellanlage benötigt, die in ästhetischer und funktionaler Hinsicht akzeptabel sei. Wichtig sei für die AfR ein funktionales Überdach, eine E-Ladestation, gute Beleuchtung und nicht zuletzt Hinweistafeln, die den „Rheine Radfahrer“ in der Innenstadt begrüßen.

 

Frau Wendt-Salmhofer weist darauf hin, dass eine bestimmte Anzahl von Radstellplätzen nachgewiesen und das Stadtentree einladender gestaltet werden müsse. Aus diesem Grund habe man den Eingangsbereich zur Fußgängerzone entlasten wollen.

 

Frau Wolf ergänzt, dass man die Thematik der Radstellplätze und -anlagen im Gesamtkontext sehen müsse.

 

Herr Martin Beckmann möchte wissen, ob es Erfahrungswerte über Folgekosten bezüglich der Reinigung des Glasdaches bzw. bei Vandalismusschäden der Beleuchtung gebe.

 

Frau Wendt-Salmhofer teilt mit, dass verschiedene Möglichkeiten in Erwägung gezogen worden seien. Dies könne sie schriftlich zur Verfügung stellen.

 

Herr Berardis erklärt, dass der Fahrradstellplatz am Ende der Matthiasstraße auch Diskussionspunkt in der SPD-Fraktion gewesen sei. Auch die SPD-Fraktion sehe den Fahrradstellplatz an dieser Stelle fehl am Platz. Bezüglich der Dachkonstruktion möchte er wissen, warum der erste Teil ohne Überdachung sei.

 

Frau Wendt-Salmhofer erklärt, dass dieser Teil für den Fördergeber der Städtebauförderung wichtig sei. Diesem Dachteil werde ein städtebaulicher Mehrwert zugeschrieben. Aus Richtung Bahnhofstraße und Borneplatz müsse der Bussteig ersichtlich sein, sodass das Dach in diesen Bereich hereinrage. Auf die Glasbedachung könne verzichtet werden, da dort keine Warteposition geplant sei.

 

Herr Kahle fragt an, ob die Fahrradstellanlage am Ende der Matthiasstraße nicht besser auf die andere Seite zum Bahnhof angelegt werden könne, da dort sowieso viele Fahrräder geparkt werden.

 

Herr Schröer sagt eine Prüfung zu.

 

Herr Willems weist darauf hin, dass die FDP-Fraktion dieser Vorlage nicht zustimmen werde. Zum einen sehe man Kosten, die mehr als 500.000,00 € betragen, als unzumutbar an, außerdem möchte man die Bürgerversammlung abwarten.

 

Herr Kutheus fragt an, was aus der Anfrage bezügliche Fotovoltaikanlagen auf dem Dach des Bustreffs geworden sei.

 

Frau Wendt-Salmhofer erklärt, dass es in im diesem Bereich viel Verschattungen gebe. Es werde schwer sein, dort effizient Energie zu erzeugen. Dies könne aber im Rahmen der Ausführungsplanung noch einmal untersucht werden.

 

Herr Kahle bittet um Information zur Vandalismusresistenz bei Foliendächern.

 

Frau Wendt-Salmhofer erklärt, dass es sich bei einem Foliendach um eine Luftkissenbespannung handle, die im Verhältnis zum Glas günstiger und auch hier möglich sei. Es gebe in diesem Zusammenhang die Möglichkeit einer einfachen Folienbespannung und die einer Luftkissenbespannung. Diese seien zwar günstiger als Glas, aber um dies genau beurteilen zu können, müsse auch die Tragwerkplanung neu hinterfragt werden. Im Entwurf sei man von einem Glasdach ausgegangen, da die Belichtung günstiger und das Dach zu Reinigungs- und Reparaturzwecken begehbar sei. Ein Foliendach sei in jeglicher Hinsicht anders zu handhaben.

 

Herr Berlekamp regt an, die Dachkonstruktion im Material so zu ändern, dass damit noch Kosten eingespart werden können.

 

Herr Schröer sagt zu, dies in die Abwägungen mit einzubeziehen.

 

Herr Remke stellt fest, dass an dieser Stelle die Diskussion bezüglich der Entwurfsplanung erst einmal beendet werden könne. Er fasst zusammen, dass es zwei gravierende Punkte gebe, die noch zu prüfen seien, zum einen die Stellplatzanlage am Ende der Matthiasstraße und zum anderen die Materialwahl bei der Bedachung des ZOB. Er teilt mit, dass es am 26.03.2015 um 19:00 Uhr zum Thema ZOB eine Bürgerversammlung gebe und lässt über den ersten Punkt des Beschlusses abstimmen.

 

Im Anschluss bittet Herr Remke um Wortmeldungen zum Finanzierungskonzept.

 

Herr Martin Beckmann teilt mit, dass die CDU-Fraktion von 4,5 Mio € Baukosten mit einer 90 %igen Förderung ausgegangen sei. Dies ergebe einen Eigenanteil von 450.000,00 €. Einem Eigenanteil von knapp 1 Mio € werde die CDU-Fraktion zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen. Es stellt sich ihnen die Frage nach Optimierungsmöglichkeiten.

 

Herr Radau empfiehlt die Bürgerversammlung abzuwarten, um sich evtl. ergebene Einsparpotenziale noch berücksichtigen zu können.

 

Herr Schröer weist noch einmal darauf hin, dass in keiner Vorlage und keinem Protokoll ein Eigenanteil von 500.000,00 € genannt wurde. Es habe sicherlich Missverständnisse gegeben, weil in den Diskussionen von einer 90-%- Förderung gesprochen wurde. Bei den Haushaltsplanberatungen wurde im Rat ein Volumen von 1,2 Mio € Eigenanteil beschlossen. Dieser Eigenanteil für den ZOB war Bestandteil mehrerer Vorlagen bei den Beratungen zum ZOB. Es bestehe, wie von einigen vermutet, keine Haushaltssicherung und keine Haushaltssperre. Die Bürgerversammlung werde am 26.03.2015 durchgeführt und dann für die nächste Bauausschusssitzung eine neue Vorlage erstellt.

 

Herr Kölker erklärt, dass die SPD-Fraktion die Ausführungen von Herrn Schröer bestätige und auf die Vorlage nach der Bürgerversammlung warte.

 

Frau Wendt-Salmhofer erklärt, dass man hier mit der Leistungsphase 3 am Ende sei. Es sei eine Kostenberechnung für die Planung erstellt worden, aber weitere Konkretisierungen können erst ab der nächsten Leistungsphase gemacht werden. Sie weist darauf hin, dass die Leistungsphase  nicht unendlich verzögert werden könne.

 

Herr Berlekamp bittet zur nächsten Sitzung darum, die Dachkonstruktion näher zu beleuchten und andere Eindeckungen zu prüfen und zu berechnen.

 

Herr Löckener erklärt, dass mit dem Ratsbeschluss vom 16.12.2014 die Verwaltung beauftragt worden sei, einen Förderantrag aus Mitteln der Städtebauförderung bei der Bezirksregierung abzustimmen und dort einzureichen. Dies sei zwischenzeitlich erfolgt. Im April 2015 werden dann im Ministerium einzelne Projekte und deren Förderung beschlossen. Er weist darauf hin, dass der Rat der Stadt am 16.12.2014 die Projekteliste des Rahmenplans Innenstadt, in dem die Maßnahme ZOB enthalten sei, mit Kosten und Finanzierungsübersicht zur Umsetzung beschlossen habe. Auch hier wurde der Eigenanteil mit einer Höhe von 1,2 Mio € dargestellt.

Herr Löckener erklärt, dass durch intensive Vorbereitungen in Abstimmung mit der Bezirksregierung erreicht wurde, dass die Stadt Rheine zusätzlich Zugang zu den Mittel aus der Städtebauförderung für dieses Teilprojekt erhalten werde. Somit konnte der Eigenanteil in Höhe von 1,2 Mio € auf 995.000,00 € reduziert werden. Die Gespräche mit der Bezirksregierung seien sehr vertrauensvoll und konstruktiv gewesen. Wenn in der nächsten Bauausschusssitzung das Ergebnis sei, dass die Finanzierung so nicht bestehen könne, werde man ein großes Problem mit dem Fördergeber haben, da zeitgleich beim Ministerium evtl. positiv über den Förderantrag zum gesamten Rahmenplan Innenstadt entschieden werde. Dies möchte Herr Löckener zu bedenken geben.

 

Herr Remke erklärt, dass die Diskussion gezeigt habe, dass der Busbahnhof in Rheine ein wichtiges Thema sei. Seiner Meinung nach müssen die Kosten so gering wie möglich gehalten werden, da man bei den Mitbürgern in der Verantwortung stehe.

Man müsse daran denken, dass es in der Presse Missverständnisse gegeben habe. Mit diesen Falschinformationen müsse sensibel umgegangen werden, da sie in der Bevölkerung vorliegen.

 

Herr Remke lässt über Punkt 2 des Beschlusses abstimmen.

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

  1. Der Bauausschuss nimmt die Entwurfsplanung und die Ausführungen des Büro Rohling AG zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung eine Bürgerversammlung hierzu durchzuführen.
  2. Dem Finanzierungskonzept für den ZOB Mathiasstraße wird zugestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:           zu 1. einstimmig

 

                                             zu 2. 11 Nein-Stimmen

                                                        5 Ja-Stimmen

                                                        2 Stimmenthaltungen

                                                          (Eine Person war bei der Abstimmung nicht                                                                     anwesend.)