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Herr Mollen merkt an, dass eine Stelle die im Angestelltenverhältnis besetzt und nach Entgeltgruppe 9 TVöD bewertet war, im kommenden Jahr durch die Besetzung der Stelle mit einem Beamten auf A10 hochgesetzt wurde und betont, dass eine Stellenbewertung anhand der Stelleninhalte zu erfolgen habe und nicht anhand der Person, die diese Stelle innehat.  

 

Herr Angerhausen erklärt, dass die Stellenbewertung natürlich aufgrund der Stelleninhalte erfolge und im Stellenplan der Stadtverwaltung Rheine im Beamtenverhältnis keine Stellen mit reiner A9-Bewertung existierten, sondern die Ämter A9/A10 zusammengefasst seien. Nur weil die Besetzung der Stelle nunmehr durch einen Beamten erfolge und sich die Begrifflichkeit verändert habe, bedeute dies jedoch keinen bewertungsmäßigen Unterschied. Der neue Stelleninhaber erhalte A9. Im Stellenplan sei dies wegen der Ämterzusammenfassung lediglich als A10 ausgewiesen.


Beschluss:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Rheine zu empfehlen, den als Anlage beigefügten Stellenplan des Fachbereiches 1 – Produktgruppen 11 (Bereitstellung schulischer Leistungen) und 12 (Zentrale Leistungen für Schüler/innen in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2016 zu übernehmen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:          einstimmig