I/B/1765

 

Frau Dr. Kordfelder begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Herren Gutsche und Reuter von der WIBERA, die bei der Bildung AöR unterstützend mitgewirkt hätten.

 

Des Weiteren verweist Frau Dr. Kordfelder auf den auf den Tischen verteilten vorläufigen Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2008.

 

Herr Kuhlmann trägt ein Zitat von Otto Meier aus dem Jahre 1924 vor, wonach eine öffentlich-rechtliche Anstalt ein Bestand von Mitteln sei, sachlich wie persönlich, welche in der Hand eines Trägers öffentlicher Verwaltung einen besonderen öffentlichen Zweck auf Dauer zu dienen bestimmt seien.

 

Anschließend berichtet er über die bisherige Entwicklung der Umwandlung der Technischen Betriebe in eine Anstalt öffentlichen Rechts mit dem Ergebnis, dass zum 1. Januar 2008 diese AöR bestehend aus dem Fachbereich 6 und Teilen des Fachbereiches 5 einzurichten sei. Er verweist hierzu auf die Vorlage und erläutert den Beschlussvorschlag.

 

Bezüglich des vorliegenden Satzungsentwurfes merkt Herr Kuhlmann an, dass noch 3 redaktionelle Änderungen vorzunehmen seien. So würden die in der Überschrift stehenden Platzhalter automatisch durch das Datum der Unterzeichnung der Bekanntmachungsanordnung durch die Bürgermeisterin ersetzt. Ferner solle im § 2 Abs. 2 Ziffer 2 aus Zweckmäßigkeitsgründen auch die Verkehrssicherungspflicht für die Verkehrsinfrastruktur auf die AöR übertragen werden, und die Ziffer 4 sei um den Vollzug der Baumschutzsatzung zu erweitern, weil der dafür zuständige Mitarbeiter auch in die AöR wechsele.

 

Herr Lütkemeier bezieht sich auf den 3. Absatz auf Seite 13 der Vorlage und erklärt, dass der dort angegebene Betrag von 19 Mio. € in 20 Mio. € geändert werden müsse.

 

Nachdem Herr Gutsche die vorläufige Eröffnungsbilanz für die AöR erläutert hat, bezieht sich Herr Reuter auf Ziffer 9 des Beschlussvorschlages und führt aus, dass nach der mündlichen Erklärung des Finanzamtes keine negativen steuerlichen Auswirkungen für die Umwandlung des Fachbereiches 6 und von Teilen des Fachbereiches 5 in eine AöR ausgelöst würden. In dem gestrigen Telefonat sei vom Veranlagungsfinanzamt mitgeteilt worden, dass dieses der von der WIBERA vertretenen Auffassung zustimme. Aus formellen Gründen müsse sich aber die Konzern- und Betriebsprüfung des Finanzamtes mit der gestellten Anfrage noch beschäftigen, sodass am Donnerstag mit einer endgültigen Aussage zu rechnen sei. Die WIBERA und auch das Veranlagungsfinanzamt würden jedenfalls mit keinen negativen Auswirkungen bei der Gründung der AöR rechnen.

 

Auf Frage von Frau Dr. Kordfelder antwortet Herr Reuter, dass der Vorbehaltsbeschluss aus formellen Gründen mitbeschlossen werden solle, so lange der schriftliche Bescheid des Finanzamtes noch nicht vorliege.

 

Herr Hermeling bezieht sich auf § 10 Ziffer 6 des Personalüberleitungsvertrages und schlägt auf Empfehlung der WIBERA folgende redaktionelle Änderung vor:

 

„6. Die Regelungen dieses Vertrages gelten im Rahmen der beamtenrechtlichen Bestimmungen analog für die Beamtinnen und Beamten der Stadt Rheine, die in die AöR übergegangen sind.“

 

Herr Niehues stellt fest, dass es sich auch bei diesem Tagesordnungspunkt um eine wichtige Strukturentscheidung handele. Als die CDU-Fraktion vor einigen Monaten diesen Antrag gestellt habe, sei die Umsetzung in dieser Form von vornherein nicht zu erwarten gewesen. Es habe hierbei ein zu beachtendes Zeitfenster gegeben durch die Zusammenführung von 2 Dezernaten. Die Idee, die Technischen Betriebe in eine neue Organisationsform zu bringen, sei nicht neu gewesen. Sie habe Rat und Verwaltung über viele Jahre begleitet, und es seien auch viele Gutachten darüber erstellt worden. Auch habe man viele Gemeinsamkeiten feststellen können, wie z. B. zwischen einzelnen Parteien, zwischen den Parteien und der Verwaltung, aber auch mit dem Personalrat, den Mitarbeitern und der Gewerkschaft. Die CDU wisse es sehr zu schätzen, dass es bei der Umwandlung eine konstruktive einvernehmliche Lösung gegeben habe, obwohl es viele Ängste und Sorgen bei den Mitarbeitern gegeben hätte, die heute aber niemand mehr haben müsse.

 

Die AöR sei kein Selbstzweck. Vielmehr verspreche sich die CDU-Fraktion davon Kosteneinsparungen und eine größere Effizienz und damit eine größere Wirtschaftlichkeit. Im Verbund mit der Geschäftsführung von den Stadtwerken würden auch Synergieeffekte für die AöR und für die Stadtwerke erzielt und das alles unter der Wahrung der Rechte der Mitarbeiter. Herr Niehues bedankt sich abschließend bei allen, die sich an dem Verfahren beteiligt und sich hierbei eingebracht hätten.

 

Zur Größe des Verwaltungsrates schlägt Herr Niehues 14 Mitglieder zuzüglich des Vorsitzenden vor, damit sich auch die Mehrheitsverhältnisse des Rates in diesem Gremium widerspiegeln würden.

 

Herr Roscher gibt bei aller Euphorie zu bedenken, dass mit der Bildung der AöR auch Änderungsprozesse hervorgerufen würden, die nicht nur positiv zu bewerten seien. So würden z. B. durch diesen Schritt die Kompetenzen des Rates unmittelbar beeinträchtigt. Es würden sich im städtischen Haushalt erhebliche Veränderungen ergeben. Im Ergebnis könne man aber heute sagen, dass die Vorteile bei der Bildung einer AöR deutlich den Risiken überwiegen würden. Aus diesem Grunde werde die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Herr Holtel stellt fest, dass es in dieser Angelegenheit um eine wegweisende Entscheidung gehe, die nach einigen Schwierigkeiten und sehr viel Arbeit jetzt zum Erfolg führen werde. Er verspreche sich durch die mit den Stadtwerken zu erzielenden Synergieeffekte auch Vorteile für die Bürger bei der Gebührenbemessung.

 

Herr Reiske merkt hierzu an, dass es bei den GRÜNEN bezüglich der Übernahme der Mitarbeiter zunächst kontroverse Diskussionen gegeben habe. Heute könne er feststellen, dass die Ängste und Sorgen der Mitarbeiter im Laufe des Prozesses aufgelöst worden seien. Seine Fraktion sei letztendlich auch durch die Stärkung der Stadtwerke davon überzeugt worden, der Bildung der AöR zuzustimmen.

 

Herr Hagemeier erinnert daran, dass in allen Beratungen des politischen Arbeitskreises über die Beseitigung der Risiken für die Mitarbeiter gesprochen worden sei. Heute könne man feststellen, dass diese Risiken gleich Null seien. Er verweist hierzu auf die entsprechenden Passagen in der Vorlage und im Personalüberleitungsvertrag. Er hoffe, dass alle Erwartungen an die AöR jetzt auch erfüllt würden.

 

Auch Herr Brauer zeigt sich froh darüber, dass die Ängste und Sorgen der Mitarbeiter inzwischen ausgestanden seien. Diese seien aber nicht nur mit dem Personalüberleitungsvertrag beseitigt worden. Die Rahmenbedingungen seien geschaffen, damit die Ängste unberechtigt würden.


Beschluss:

 

1.     Der Rat der Stadt beschließt die Umwandlung des Fachbereichs 6 ("Technische Betriebe Rheine) und eines Teils des Fachbereichs 5 ("Planen und Bauen") in eine „Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)“ im Wege der Gesamtrechtsnachfolge und die Übertragung des Vermögens auf der Grundlage der als Anlage 1 der Vorlage beigefügten Eröffnungsbilanz.

 

2.     Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage 5 dieser Niederschrift beigefügte "Satzung der Stadt Rheine über die Anstalt des öffentlichen Rechts "Technische Betriebe Rheine".

 

3.     Der Rat der Stadt stimmt dem Abschluss des als Anlage 6 dieser Niederschrift beigefügten Personalüberleitungsvertrages zu. Änderungen dieses Personalüberleitungsvertrages bedürfen der Zustimmung des Rates.

 

4.       a) Der in der Anstalt öffentlichen Rechts zu bildende Verwaltungsrat besteht aus 14 Mitgliedern zuzüglich des Vorsitzenden.

 

       b) Zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats wird Herr Beigeordneter Jan Kuhlmann bestimmt.

 

5.     Der Verwaltungsrat der Anstalt öffentlichen Rechts "Technische Betriebe Rheine" wird vom Rat angewiesen, den Geschäftsführer der Stadtwerke Rheine GmbH, Herrn Dr. Ralf Schulte – de Groot  und den Technischen Leiter der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH, Herrn Dipl. Ing. Josef Lucas als Mitglieder des Vorstands der Anstalt zu bestellen.

 

6.     Der Rat der Stadt Rheine nimmt den beabsichtigten Abschluss eines Vertrages zu kaufmännischen Dienstleistungen zwischen der Anstalt des öffentlichen Rechts und der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH" (Anlage 4 der Vorlage) zustimmend zur Kenntnis.

 

7.     Die Bürgermeisterin wird gebeten, alle erforderlichen Prüfungen durchzuführen, Abstimmungen vorzunehmen und Vorbereitungen sowie Maßnahmen zu ergreifen, um eine Umwandlung gemäß Ziffer 1 zum 01.01.2008 sicherzustellen.

 

8.     Bei wesentlichen Abweichungen von den in der Vorlage aufgezeigten Rahmenbedingungen, Prämissen oder Zustimmungserfordernissen, ist eine erneute Beratung und Entscheidung im Rat herbeizuführen.

 

9.    Der Beschluss zu 1) sowie die Folgebeschlüsse zu 2) bis 6) stehen unter dem Vorbehalt eines positiven Abschlusses des derzeit beim Finanzamt Steinfurt anhängigen Verfahrens auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft.  Das Anzeigeverfahren bei der Kommunalaufsicht nach § 115 GO ist eingeleitet. Sollten die beiden Verfahren nicht bis zum 31.12.2007 positiv abgeschlossen sein, sind diese Beschlüsse gegenstandslos.


Abstimmungsergebnis:           einstimmig bei 2 Stimmenthaltungen