1:09:30


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt fasst auf Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ folgende Beschlüsse:

 

IV.     Aufhebung des Feststellungsbeschlusses vom 16. Februar 2016

 

Der Rat der Stadt Rheine hebt seinen Feststellungsbeschluss vom 16. Februar 2016 zur 29. Änderung des Flächennutzungsplanes auf.

 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 

V.      Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt" zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 293/15, hier Anlage 8) und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 293/15, hier Anlage 8) und § 4 Abs. 2 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Feststellungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 

VI.     Feststellungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 2 Abs. 1 und 6 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zuletzt geänderten Fassung werden die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: „Erweiterung Grundversorgungszentrum Felsenstraße“ und die Begründung hierzu beschlossen.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig